Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einigungsgebühr, VV 1000, 1003, 1004

Rz. 27 Hinsichtlich der Einigungsgebühr gemäß Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000 gibt es keine Besonderheiten. Es muss unter Mitwirkung des Rechtsanwalts ein Vertrag – nicht zwingend ein Vergleich i.S.d. § 779 BGB – zustande gekommen sein, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich auss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erledigung im Rahmen der Beratung

Rz. 13 Anm. 1 S. 4 hat schon immer klargestellt, dass auch bei einer Beratung (bei der keine Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis anfällt), eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr anfallen kann. Das ist jetzt durch die Erweiterung der VV Vorb. 1 durch das KostRÄG 2021 nochmals unterstrichen worden. Neben der Beratungsgebühr nach § 34 entsteht eine Einigungs- oder Erledigungsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdeverfahren

Rz. 521 Ist über den Gegenstand der Einigung in der Zwangsvollstreckung ein Beschwerdeverfahren anhängig, entsteht die Einigungsgebühr nach dem Wortlaut von VV 1003 grds. mit einem Satz von 1,0. VV 1004 (1,3) gilt grds. nicht, weil das Beschwerdeverfahren in der Zwangsvollstreckung nicht unter die in VV Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 genannten Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einseitige Leistungsbestimmung (§§ 315, 316 BGB)

Rz. 98 Lässt sich eine übliche Vergütung (noch) nicht feststellen, richtet sich die Höhe der Vergütung grundsätzlich nach den §§ 315, 316 BGB.[108] Danach hat der Rechtsanwalt die Gebühr des Abs. 1 S. 2 der Höhe nach zu bestimmen; diese Bestimmung hat er nach billigem Ermessen zu treffen.[109] Ein einseitiges Bestimmungsrecht des Anwalts, welches allein aus der Nichtexistenz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtliches Verfahren

Rz. 520 Ist über den Gegenstand des Vertrages kein gerichtliches Verfahren und auch kein Prozesskostenhilfeverfahren anhängig, erhält der Anwalt für seine Mitwirkung eine 1,5-Einigungsgebühr. Mit gerichtlichem Verfahren ist hier nicht das Erkenntnisverfahren gemeint, sondern ein Verfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung.[547] Schwebt also wegen der den Gegenstand des Vergl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Nachfestsetzung bei Betragsrahmengebühren

Rz. 181 Zur Frage der Nachliquidation vgl. zunächst Rdn 88 ff.. Hat der Rechtsanwalt die gem. § 14 Abs. 1 angemessene Gebühr bestimmt, ist er grds. an diese Bestimmung gem. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB gebunden, sobald die entsprechende Rechnung zugegangen ist; das gilt auch für die Mindestgebühr.[362] Abweichen kann der Rechtsanwalt von der getroffenen Bestimmung ausnahmsweise grds...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift der VV 3403 ergänzt die Vorschriften der VV 3401, 3402 und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nummern nicht erfasst werden. Diese Tätigkeiten waren früher in § 56 BRAGO geregelt. Insoweit kann auf ältere Rechtsprechung grundsätzlich zurückgegriffen werden. Rz. 2 Für die Gebühren nach VV 3403 kann nach wie vor zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

Rz. 3 Aus dem Umstand einer gesonderten Gebührenregelung ergibt sich, dass es sich bei VV 3321 um eine besondere Angelegenheit handelt. Der Anwalt des Gläubigers, Schuldners oder eines anderen am Restschuldbefreiungsverfahren Beteiligten (z.B. des Treuhänders) erhält die Gebühr also auch dann, wenn er bereits einen anderen Gebührentatbestand des Unterabschnitts 5 verwirklich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Beratungshilfe

Rz. 40 Bei den Gebühren für die Beratungshilfe wird die Aussöhnung nicht erwähnt (siehe Rdn 40). Nach VV 2508 wird dort eine Gebühr nur für eine Einigung oder eine Erledigung gewährt. Dies war im Übrigen schon zu BRAGO-Zeiten der Fall (§ 133 Abs. 3 BRAGO). Die Rechtsprechung hat daher eine Aussöhnungsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe nicht gewährt.[45] Von daher dürfte es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung (Anm. Abs. 3)

Rz. 10 Wird dem Rechtsanwalt die Verteidigung oder Vertretung für das Verfahren übertragen, werden die nach VV 6500 entstandenen Verfahrensgebühren auf die für die Verteidigung oder Vertretung entstehenden Gebühren angerechnet (Anm. Abs. 3). Diese Bestimmungen in den Anm. zu VV 6500 stimmen mit VV Vorb. 4.3 überein. Auf die Erl. zu VV Vorb. 4.3 wird verwiesen. § 15a ist zu b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rechtskräftiger Titel

Rz. 509 Aber auch bei einem rechtskräftigen Urteil kann es Ungewissheit geben, z.B. hinsichtlich der Auslegung oder darüber, ob der Beklagte hinsichtlich der Erfüllung des titulierten Anspruchs ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig ist bzw. eine Zwangsvollstreckung von daher genügend sicher erscheint.[512] Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Absendung an das Gericht

Rz. 24 Von einer Einreichung kann man, so inzwischen auch der BGH, allerdings auch dann ausgehen, wenn der entsprechende Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten beim Gericht zwar noch nicht eingegangen, aber zumindest so von ihm auf den Weg gebracht wurde, dass der tatsächliche Zugang beim Gericht ausschließlich von der Tätigkeit unabhängiger Dritter (etwa der Deutsche Post ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Erledigung der Hauptsache im Termin

Rz. 18 Kündigt der Anwalt des Beklagten schriftsätzlich einen Sachantrag an, wird dann jedoch die Hauptsache in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt, erhält er die ungekürzte 1,3-Verfahrensgebühr aus dem Hauptsachewert. Die volle Gebühr entsteht auch dann, wenn beide Parteien schriftsätzlich die Erledigung der Hauptsache ankündigen, da eine solche ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203

Rz. 132 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts – soweit es sich nicht um Besprechungen mit dem Auftragg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vorbefassung im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 50 War der Verkehrsanwalt im Verwaltungsverfahren oder im Nachprüfungsverfahren bereits tätig und hat dort die Gebühren nach VV 2300 oder VV 2302 Nr. 1 verdient, so ist der Höchstbetrag nicht mehr wie früher auf die Hälfte reduziert. Vielmehr gilt auch hier jetzt VV Vorb. 3 Abs. 4 mit der Folge einer hälftigen Anrechnung der Geschäftsgebühr.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Berechnung der Kosten im Vollstreckungsbescheid

Rz. 45 In den Vollstreckungsbescheid sind die bisher entstandenen Kosten des Mahnverfahrens sowie ggf. die nach Abgabe an das Prozessgericht dort u.U. weiter entstandenen Prozesskosten nach § 699 Abs. 3 ZPO aufzunehmen. Die Aufnahme der Kosten ist eine vereinfachte Kostenfestsetzung, die anfechtbar ist.[40] Wird der Vollstreckungsbescheid nicht im vollen Umfang aufrechterhal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Längenzuschlag für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt

Rz. 25 Sofern die Hauptverhandlung länger als fünf Stunden dauert, erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Verteidiger, der daran teilgenommen hat, neben der Terminsgebühr nach VV 4108 oder VV 4109 eine zusätzliche Gebühr nach VV 4110 i.H.v. 121 EUR und bei mehr als acht Stunden nach VV 4111 i.H.v. 242 EUR. Rz. 26 Da er im Gegensatz zum Wahlverteidiger keine Möglic...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / dd) Volle und ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2

Rz. 75 Auch nach VV 3101 Nr. 2 kann eine auf 0,8 ermäßigte Verfahrensgebühr entstehen. Diese kann aber grundsätzlich nur neben einer vollen – oder ausnahmsweise auch einmal neben einer nach VV 3101 Nr. 1 ermäßigten – Verfahrensgebühr anfallen. Im Gegensatz zu der ermäßigten Verfahrensgebühr der VV 3101 Nr. 1 entsteht sie dagegen nicht allein. Rz. 76 Die ermäßigte Verfahrensdi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Kostenerstattung

Rz. 53 Eine Kostenerstattung der Prüfungsgebühr kann in Betracht kommen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Gebühr für eine außergerichtliche Tätigkeit anfällt und außergerichtliche Gebühren grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind. Eine Erstattung kann aber unter dem Gesichtspunkt der Ersparnis anderer Kosten, die erstattungsfähig wären, in Betracht kommen. Rz. 54...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfung der Vollstreckung/Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO)

Rz. 495 Soll der Anwalt auftragsgemäß zunächst nur prüfen, ob die Vollstreckung formell und/oder materiell in Ordnung ist, oder gibt der Anwalt für seinen Mandanten die Drittschuldnererklärung ab, wird er nicht in einem Vollstreckungsverfahren tätig, sodass für seine außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach VV 2300, 2301 anfällt.[503] Zur Tätigkeit des Gläubiger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beratung über ein Rechtsmittel durch den nicht in der Vorinstanz tätigen Anwalt

Rz. 47 Wird ein Anwalt, der nicht in der Vorinstanz als Verteidiger tätig war, mit der Verteidigung für das Berufungs- oder Revisionsverfahren beauftragt und soll er zunächst nur über die Aussichten eines Rechtsmittels beraten, ohne es schon einzulegen, so erhält er gleichwohl die Vergütung nach VV 4124, 4130. Mit der Beauftragung als Verteidiger sind die VV 4124, 4130 einsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 10 Zu den Anträgen, Gesuchen oder Erklärungen i.S.d. Nr. 2 zählen insbesondere: Beispie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Pauschgebühr

Rz. 58 Eine ausdrückliche Regelung des Vorschusses für die Pauschgebühr nach § 42 fehlt im Gegensatz zu § 51 Abs. 1 S. 5. Daraus kann jedoch nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass ein Vorschuss hier nicht in Betracht käme. Die Regelung in § 51 Abs. 1 S. 5 ist erforderlich, weil sich für den bestellten Anwalt aus § 47 keine Vorschusspflicht ergibt. Beim Wahlanwalt verh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gebührenbeträge

Rz. 30 Jeder einzelne Gebührenbetrag zu jeder einzelnen Gebühr muss gesondert ausgewiesen werden. Es genügt also nicht, mehrere Gebühren zusammenzufassen und das Gesamtergebnis anzugeben. Rz. 31 Werden Betragsrahmengebühren abgerechnet, reicht es nach § 10 aus, lediglich den Endbetrag anzugeben. Zweckmäßig ist es jedoch, in einem Anschreiben zu erläutern, wie der Anwalt zu de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 62 Probleme bei der Anrechnung können sich hier vor allem dann ergeben, wenn unterschiedliche Gegenstände zugrunde liegen. Weitere Probleme ergeben sich bei Anrechnung mehrerer Gebühren aus Teilwerten auf eine Gebühr aus dem Gesamtwert und umgekehrt. Geklärt ist dagegen zwischenzeitlich die Anrechnung bei mehreren Auftraggebern. Im Einzelnen gilt Folgendes, wobei auf die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erste Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners nach Widerspruchseinlegung durch Antragsgegner selbst

Rz. 11 Wird ein Rechtsanwalt für den Antragsgegner im Mahnverfahren erst tätig, nachdem der Antragsgegner persönlich Widerspruch eingelegt hat, erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nicht für die Erhebung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid. Vielmehr ist VV 3307 so formuliert, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr "für die Vertretung des Antragsgegners" erhält. Es komm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 6 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung oder Erörterung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 2), für die Wahrnehmung eine...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 1. Grundsatz

Nach Auffassung des Thür. LSG[1] im vorliegenden Fall ist Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens nach § 56 RVG grds. die gesamte "Kostenfestsetzung" (gemeint ist die Festsetzung der PKH- Anwaltsvergütung) und nicht nur die einzelne Gebühr. Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens betreffend die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung ist folglich der gesamte fes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rahmengebühren in sozialrechtlichen Verfahren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Strafrechtliches Ermittlungsverfahren und sich nach Einstellung anschließendes Bußgeldverfahren

Rz. 48 Die Regelung in Nr. 10 Buchst. b) stellt klar, dass es sich auch dann um verschiedene Angelegenheiten handelt, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird und sich daran ein Bußgeldverfahren anschließt. Im Strafverfahren entstehen die Gebühren nach VV Teil 4 und im Bußgeldverfahren nach VV Teil 5. Eine Grundgebühr entsteht nach Anm. zu VV 5100 im Bußgeldverfahren allerdi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr

Rz. 10 Neben der Verfahrensgebühr kann auch bereits im vorbereitenden Verfahren eine Terminsgebühr entstehen. Zwar kann es hier nicht zu einer Hauptverhandlung kommen. Die Terminsgebühr entsteht nach Abs. 2 jedoch auch dann, wenn der Anwalt an Vernehmungen vor der Polizei oder Verwaltungsbehörde teilnimmt. Im Gegensatz zu den Strafsachen erhält der Anwalt hier die Terminsgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 480 Eine Zwangsvollstreckung in Immobilien kommt neben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, für die Gebühren gemäß VV 3311 und 3312 entstehen, durch Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch gemäß § 867 ZPO in Betracht; Entsprechendes gilt für eingetragene Schiffe oder Schiffsbauwerke gemäß § 870a ZPO . Hierfür erwächst dem Anwalt eine gesonderte Gebühr na...mehr

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Vorbemerkung zu VV 5113 f. / A. Verfahren über die Rechtsbeschwerde

Rz. 1 Die unmittelbare Rechtsbeschwerde ist für den Betroffenen nur in den Fällen des § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 OWiG zulässig. Im Übrigen ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn sie von dem OLG bzw. dem BGH auf Antrag zugelassen worden ist (§ 72 Abs. 1 S. 2 OWiG); siehe Rdn 9 ff. zum Zulassungsverfahren. Rz. 2 Im Verfahren über die Rechtsbeschwerde richtet sich die Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) VV 4142, 4134 f.

Rz. 50 Nicht anwendbar sind die Vorschriften der VV 4142, 4134 f.[34] Der Grund hierfür liegt darin, dass im Verfahren nach § 359 StPO nur die Wiederaufnahmegründe geprüft werden, nicht aber auch die Sache selbst. Zusätzliche Tätigkeiten im Hinblick auf die Gegenstände der VV 4142, 4134 f. sind daher nicht erforderlich. Rz. 51 Beschränkt sich das Wiederaufnahmeverfahren aussc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahrensgebühr VV 6101

Rz. 53 Der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach VV 6101 in Höhe von 110 EUR bis 759 EUR (Mittelgebühr 434,50 EUR). Ist der Anwalt als Beistand bestellt, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 348 EUR aus der Staatskasse. Rz. 54 Die Verfahrensgebühr deckt die gesamte Tätigkeit im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren ab (VV Vorb. 6 Abs. 2), ausgenommen die Teilnahme an ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rechtsbeschwerde wird zugelassen

Rz. 36 Wird die Rechtsbeschwerde zugelassen, gilt § 16 Nr. 11. Das Zulassungsverfahren und das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zulassung sind insgesamt eine Angelegenheit. Die bis dahin verdienten Gebühren bleiben dem Anwalt erhalten. Sie können im nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr erneut entstehen. Lediglich der Gebührenrahmen kann wegen der weiteren Tätigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mahnverfahren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einfaches Schreiben

Rz. 39 Die früher unter Geltung von § 120 BRAGO strittige Frage, ob es sich um einen eigenen Gebührentatbestand handelte oder lediglich um eine Reduzierung der Gebühren des § 118 BRAGO, hat sich durch das RVG erledigt. Das RVG sieht eine Anrechnung der Gebühr nach VV 2301 ausdrücklich vor. Auch für einfache Schreiben ist die Geschäftsgebühr einschlägig, allerdings wird gemäß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO

Rz. 19 Für andere Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO ist § 23b nicht analog anzuwenden, auch soweit die Rechtsbeschwerden im Zusammenhang mit Entscheidungen zum KapMuG stehen. Für diese anderen Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO gilt § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 47 GKG. Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Antrag des Rechtsbeschwerdeführers. Rz. 20 Für diese Rechtsbeschwerden i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen

Rz. 30 Werden die eingegangenen Gelder in Teilbeträgen ausgezahlt, so entstehen – unabhängig davon, ob die Gelder auch in Teilbeträgen oder in einer Gesamtsumme eingegangen sind – jeweils eigene Hebegebühren aus den einzelnen Auszahlungsbeträgen, da nach Abs. 2 jede Auszahlung eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 darstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gelder in einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Prozessökonomie

Rz. 542 Noch ein weiterer Grund spricht für die hier vertretene Auffassung. Der Anwalt erhält als Ausgleich für seine besonderen Bemühungen und als Belohnung dafür, dass die Inanspruchnahme staatlicher Vollstreckungsorgane vermieden wird (zur Frage der Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens i.S.v. VV 1003 vgl. Rdn 520 ff.), eine 1,5-Einigungsgebühr (VV 1000). Es wäre wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angelegenheiten und Gegenstände

Rz. 3 Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren und das nachfolgende Hauptsacheverfahren bilden dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. 2).[2] Gem. § 23a Abs. 2 werden der gem. § 23a Abs. 1 zu ermittelnde Wert des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens sowie des Verfahrens, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, nicht zusammengerechnet (Additionsverbot, Ausnahme zu § 22 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr (VV 3334)

Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu VV 3337 anzuwenden....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütung im Verfahren auf Bestellung

Rz. 5 Die auf Bestellung des Vertreters gerichtete Tätigkeit des Anwalts zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 zum Rechtszug und begründet für den in der Hauptsache später bestellten Prozesspfleger somit keine besondere Gebühr. Seine Tätigkeit wird durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten. Rz. 6 Kommt es nicht zur Bestellung, liegt ein Auftrag zur Einzeltätigkeit vor, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe

Rz. 17 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Anordnungsverfahren (vgl. §§ 5 ThUG) aus der Staatskasse als Terminsgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6301 eine Festgebühr in Höhe von 224 EUR. Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt eine Betragsrahmengebühr von 44 bis 517 EUR an. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR. Für die Bemessu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Nach § 25 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 7 Abs. 4 S. 4 StrRehaG kann dem Antragsteller Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Auch der beigeordnete Anwalt erhält aus der Staatskasse die 1,5-Gebühren nach VV 4146, die sich allerdings ab einem Gegenstandswert von über 4.000 EUR aus den ermäßigten Gebührenbeträgen des § 49 berechnen (§ 45 Abs. 3).[21...mehr