Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Besondere Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V

Rz. 55 Bereits mit dem Inkrafttreten des "GKV-Gesundheitsreformgesetzes" am 1.1.2000 sollte die integrierte Versorgung (IV) nachhaltig gefördert werden. Die Möglichkeit integrierter Versorgung wurde zunächst zwar beachtet, aber es wurden so gut wie keine Integrationsvorsorgeverträge geschlossen. Mit dem seit dem 1.1.2004 geltenden "GVK-Modernisierungsgesetz" sollten der inte...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftungsvereinbarung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO (AGB-Vereinbarung)

Rz. 110 Zitat § 52 Abs. 1 BRAO (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden: Zitat § 67a Abs. 1 StBerG (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Anwalt in eigener Sache

Rz. 330 Vertritt der rechtsschutzversicherte Rechtsanwalt sich selbst, stellt sich die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt Gebühren zu erstatten hat. Die überwiegende Rechtsprechung lehnt einen solchen Gebührenanspruch ab, wenn es um die eigene Verteidigung im Strafverfahren oder in Bußgeldverfahren geht.[326] Diese Ansicht erscheint vor dem Hintergrund al...mehr

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Recht der Handelsgesellschaften und Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Abs. 2 c bzw. Nr. 3.2.5 ARB 2012

Rz. 199 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist gem. § 3 Abs. 2 c ARB vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Rz. 200 Handelsgesellschaften sind: OHG, KG, GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (weil einer juristischen Person sehr nahekommend),[213] nicht jedoch stille Ge...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.1.3 Geltungsbereich – Gesellschaftsformen

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift bezieht sich auf Kommanditgesellschaften mit einem Komplementär in Form einer Kapitalgesellschaft wie GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG oder einer anderen juristischen Person wie Stiftung oder Genossenschaft.[1] Ebenfalls erfasst ist die OHG, an der keine natürlichen Personen beteiligt sind. Auch die deutsche Personenhandelsgesell...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.1.1 Unternehmenseigenschaft des joint venture

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Gemeinschaftsunternehmen – im Schrifttum auch als joint venture bezeichnet – ist nicht auf bestimmte Rechtsformen beschränkt (DRS 27.5). Gleichwohl muss der Unternehmenstatbestand erfüllt sein, da anderenfalls die handelsrechtliche Rechnungslegungspflicht zumindest fraglich wäre. Die anteilsmäßige Konsolidierung gilt dabei unabhängig vom S...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.2 Ermittlung der Beteiligungsquote

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der Quotenkonsolidierung sind Vermögensgegenstände und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen anteilig – d. h. beteiligungsproportional – im Konzernabschluss zu erfassen. Ausschlaggebend für die Bemessung der Quote sind somit die dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile am Kapital und nicht die Stimmrechtsanteile. In die Berechnung der ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Konzernrechnungslegungspflicht betrifft alle Mutterunternehmen mit Sitz im Inland. Als Mutterunternehmen werden in Abs. 1 die Kapitalgesellschaften definiert. Dazu gehören: AG KGaA GmbH SE in Deutschland ansässige ausländische Kapitalgesellschaften (z. B. Limited). Aufgrund des Verweises in § 264a HGB zählen für Zwecke das Abs. 1 zu den Kapitalg...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.6 Zeitlicher Umfang der Buchführungspflicht

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Buchführungspflicht beginnt bei Istkaufleuten mit dem ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfall nach Aufnahme des Handelsgewerbes. Vorbereitungsgeschäfte sind auch erfasst.[1] Der Kannkaufmann wird mit Eintragung ins Handelsregister buchführungspflichtig, außer es gelten Erleichterungen (§ 241a HGB). Bei Personengesellschaften, deren Un...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.1.1 Personenkreis der Abschlussprüfer

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 319 Abs. 1 HGB sind als Abschlussprüfer im Generellen ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen. Die Prüfung einer mittelgroßen GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) sowie einer mittelgroßen KapCo-Gesellschaft (§ 264a Abs. 1 HGB) kann auch von vereidigten Buchprüfern sowie Buchprüfungsgesellschaften geprüft we...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 2.1.2.1 Anforderungen an das befreiende Mutterunternehmen

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das befreiende Mutterunternehmen muss seinen Sitz im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR (= Island, Liechtenstein, Norwegen) haben. "Sitz" meint dabei Verwaltungssitz, nicht bloßer Satzungssitz.[1] Rz. 82 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zwischen dem befreienden Mutterunternehmen und dem nachgeordneten (zu befreienden) Mutteruntern...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.1 Vorliegen einer gemeinsamen Vereinbarung

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IFRS 11.4 liegt eine gemeinsame Vereinbarung dann vor, wenn zwei oder mehrere Parteien gemeinschaftliche Kontrolle ausüben. Die Bestimmungen des IFRS 11.5 umfassen zwei Definitionsmerkmale:[1] Die Parteien müssen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen aneinander gebunden sein (IFRS 11.5(a)) und in der vertraglichen Vereinbarung muss mindest...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.2 Gemeinschaftliche Tätigkeiten versus Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut des IFRS 11.6 ist bei Vorliegen einer gemeinsamen Vereinbarung generell zwischen gemeinschaftlichen Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen zu unterscheiden. Die jeweilige Zuordnung richtet sich nach der vertraglichen Ausgestaltung der Rechte und Pflichten bei der gemeinschaftlichen Kontrolle der Partnerunternehmen (IFRS 11...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude (2)

Leitsatz 1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt. 2. Dies gilt nicht für Hausanschlusskosten, wenn der Erwerber des Grundst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Person (Abs. 1)

Rz. 2 Unter einer Person versteht das EUAHiG eine natürliche Person, eine juristische Person, eine Personenvereinigung, der die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, die aber nicht über die Rechtsstellung einer juristischen Person verfügt und jede andere Rechtsform gleich welcher Art mit oder ohne allgemeiner Rechtsfähigkeit, die Vermögensgegenstände besitzt oder verwaltet, welche ei...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / I. Zivilrechtliche Grundlagen

Regelungen zur Auflösung der GbR durch MoPeG neu gestaltet: Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Auflösung der GbR neu gestaltet – mit Auswirkungen auch für die Personenhandelsgesellschaften (§ 105 Abs. 2, § 161 Abs. 2 HGB). Das BGB differenziert nunmehr nur noch zwischen der Auflösung (§§ 729 ff. BGB) und der Liquidation (§§ 735 ff. BGB). Eine Auflösung erfolgt...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht

Leitsatz Trotz vorliegender Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, wonach eine private Kampfsportschule auf einen Beruf vorbereitet (z. B. Sicherheitsberufe), handelt es sich bei deren Unterricht nicht um eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG. Entscheidend ist insoweit, dass der Kampfsportunterricht nicht der der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen un...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.1 Abgrenzung zum Gründungsstadium

Im Gründungsstadium der GmbH sind gesellschafts- und steuerrechtlich 3 Phasen zu unterscheiden: Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen, bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) existiert eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist steuerlich von der GmbH zu unterscheiden, sie ist zivilr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.4 Anteilserwerb und -veräußerung

Rz. 98 Ist die Anschaffung eines GbR-Anteils beabsichtigt, kann weder für den Anteilserwerb noch für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich des Erwerbs der Anteile an der GbR fehlt es an der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, da der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.4 Größenmerkmale bei Personenzusammenschlüssen

Rz. 13 Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist bei Mitunternehmerschaften nicht zulässig, wenn bei bilanzierenden Gesellschaften das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft (einschließlich Sonderbetriebsvermögen und Betriebsvermögen laut Ergänzungsbilanz) 235.000 EUR oder bei Überschussrechnern der (Gesamt-)Gewinn der Gesellschaft 100.000 EUR überschreitet. B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.2 Bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 21 Erforderlich ist die Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Der Investitionsabzugsbetrag wird so auch für gebrauchte (bewegliche) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt. Ein Investitionsabzugsbetrag ist allerdings nur für Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung und im folgenden Wirtschaftsjahr in einem inländisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 18 Wer trägt Verantwortung für die Aufbewahrung?

Für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – sind einzig und allein der Kaufmann/Unternehmer/Freiberufler und Personen mit hohen Überschusseinkünften (Steuerpflichtige) verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführu...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

3.2.1 Grundlagen Rz. 11 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)[1] dient der Förderung der Erreichung eines von ihren Gesellschaftern gemeinsam verfolgten Zwecks.[2] Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, in dem der gemeinsame Zweck sowie die Art und Weise der Förderung dieses Zwecks festgelegt wird, wird die GbR errichtet.[3] Der Gesellschaftsvertrag bedarf dabei i...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.2 Umwandlung einer GbR in eine GmbH & Co. KG

Rz. 519 Bei bisher in der Rechtsform einer GbR geführten Unternehmen, z. B. Besitzgesellschaft, Immobilienverwaltungsgesellschaft, kann es unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung des Unternehmens sinnvoll sein, von der GbR in die Rechtsform der GmbH & Co. KG zu wechseln. Gassmann [1] zeichnet folgende Wege des Formwechsels außerhalb des UmwG au...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 11 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)[1] dient der Förderung der Erreichung eines von ihren Gesellschaftern gemeinsam verfolgten Zwecks.[2] Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, in dem der gemeinsame Zweck sowie die Art und Weise der Förderung dieses Zwecks festgelegt wird, wird die GbR errichtet.[3] Der Gesellschaftsvertrag bedarf dabei i. d. R. keiner b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.3 Ergebnisverwendung bei der nicht rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 29 Nicht rechtsfähige Gesellschaften i. S. d. § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB können in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen auftreten.[1] Die nicht rechtsfähige Gesellschaft ist nicht vermögensfähig, d. h., sie hat kein eigenes Gesellschaftsvermögen.[2] Die Vorschriften der §§ 709 Abs. 3, 718 BGB zur Ergebnisverteilung sind gemäß § 740 Abs. 2 BGB entsprechend auf die nich...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 7 Die drei wichtigsten Ausgestaltungsformen von Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die auf dieser Grundform aufbauenden Personenhandelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Vorschriften zu den Personengesellschaften im BGB und HGB wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des ...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.5.1 Wesen der stillen Gesellschaft

Rz. 48 Die stille Gesellschaft [1] stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der nicht rechtsfähigen Gesellschaft (bürgerlichen Rechts) dar, welche in § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB kodifiziert ist.[2] Es ist dabei zwischen der stillen Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der stillen Gesellschaft des Handelsrechts zu unterscheiden. Bei ersterer beteiligt sich der stille Gesellscha...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 38 Die Kommanditgesellschaft (KG) – geregelt in den §§ 161–179 HGB – stellt eine Sonderform der OHG dar, bei der die Gesellschafter in zwei Grundtypen untergliedert werden. Neben den Vollhaftern (Komplementären), die wie bei der OHG unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschafts- und Privatvermögen haften, ist mindestens ein auf einen bestimmten Betrag, die sogenannte Haf...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.3.2 Ergebnisverwendung bei der OHG

Rz. 32 Die Ergebnisverwendung erfolgt bei der OHG regelmäßig nach den Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrags. Danach erhalten üblicherweise zunächst die mitarbeitenden Gesellschafter ein Arbeitsentgelt, das den zur Verteilung verbleibenden Gewinn kürzt. Der Restgewinn wird sodann nach einem Schlüssel verteilt, der das Risiko des einzelnen Gesellschafters entsprechend seine...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.4.2 Ergebnisverwendung bei der KG

Rz. 43 Die Ergebnisverwendung richtet sich bei der KG i. d. R. nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Diese berücksichtigen üblicherweise die Mitarbeit sowie die Risikosituation der einzelnen Gesellschafter. Subsidiär sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 167–169 HGB maßgeblich. Über den Verweis des § 161 Abs. 2 HGB sind darüber hinaus die Regelungen zur Ergebni...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.1 Grundsätzliches

Rz. 423 Eine GmbH & Co. KG ist zivilrechtlich keine Kapitalgesellschaft und damit keine juristische Person. Eine GmbH & Co. KG, bei der alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, wird zivilrechtlich als KG und damit als Personenhandelsgesellschaft angesehen. Diese Grundsätze hat der Große Senat des BFH im Beschluss v. 25.6.1984[1] aufgestellt. Zivilrechtlic...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.2 Abgrenzung zwischen gewerblich geprägter und gewerblich tätiger KG

Rz. 430 Es gelten folgende Grundsätze: Ist die KG, bei der eine GmbH als Komplementärin beteiligt ist, bereits ein gewerbliches Unternehmen kraft gewerblicher Betätigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG), so bedarf es keiner weiteren gewerblichen Prägung, damit die Gesellschafter – sofern sie die Voraussetzung der Mitunternehmergesellschaft erfüllen – Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.3 Doppelstöckige GmbH & Co. KG

Rz. 433 § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG stellt eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die als persönlich haftender Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft beteiligt ist, einer Kapitalgesellschaft gleich. Das bedeutet, dass die Gesellschaft, an der die "Kapitalgesellschaft" beteiligt ist, eine gewerblich geprägte ist; angesprochen ist die sog. doppelstöckig...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.24 Geschäftsführer

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften üben eine nichtselbstständige Tätigkeit aus. Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt deshalb mit seinen Bezügen dem Lohnsteuerabzug, auch falls er gleichzeitig Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist nicht allein aufgrund seiner Organstellung Arbeitnehmer. Es is...mehr

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Neues zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Zusammenfassung Es war länger still geworden um die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, nachdem die aktuelle Regierung das Projekt Ende 2021 in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hatte. Nun hat sich die akademische Arbeitsgruppe, auf die das Konzept zurückgeht, mit einem überarbeiteten Entwurf zurückgemeldet. Bereits 2020 hat eine Gruppe von Gesellschafts- und Steuerrechtl...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.2 Zur Frage des Vorliegens von gewillkürtem Betriebsvermögen

Rz. 153 Die Finanzverwaltung geht offensichtlich mit der Formulierung im Mitunternehmererlass, dass Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu dienen bestimmt sind, vorbehaltlich der Regelung in Tz. 9 des Mitunternehmererlasses, so lange zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 142 Grundsachverhalte Zum notwendigen Betriebsvermögen der Personengesellschaft rechnen die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder zu dienen bestimmt sind.[1] Rz. 143 Auch Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.2 Gebäude, die notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 188 Stellt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, deren Gesellschaftszweck im Erwerb und der Veräußerung von Baugrundstücken sowie deren Bebauung besteht (Planung und Durchführung von Bauherrenmodellen), ein ihm gehörendes Grundstück für diese Zwecke zur Verfügung, dann ist das Grundstück dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters zuzurechnen. L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.7 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft oder freiberuflicher Tätigkeit

Rz. 227 Notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen kann es auch bei Mitunternehmern geben, die sich zur gemeinsamen Ausübung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines freien Berufs zusammengeschlossen haben.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat durch den gem. § 93a Abs. 2 BVerfGG gebildeten Ausschuss die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil vom...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Dauertestamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil

Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. BGH v. 12.3.2024 – II ZB 4/23 BGB § 2205, § 2209, § 2211; HGB § 177 Beraterhinweis Eine Testamentsvollstreckung kann sich auch auf einen Kommanditanteil beziehen, wenn die übrigen Gesellschafter einverstanden sind ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Scheidung und... / V. Grundstücke von Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften mit Grundbesitz, an denen die (früheren) Ehegatten/Lebenspartner beteiligt sind, wird ein der Gesellschaft gehörendes Grundstück nicht den Gesellschaftern (Ehegatten/Lebenspartnern) zugerechnet.[27] Ebenso ist eine Personengesellschaft, an der die (früheren) Ehegatten/Lebenspartner beteiligt sind, Erwerberin eines Grundstücks, welches ein früherer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebszerschlagung

Rn. 216 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine gewinnrealisierende Betriebszerschlagung liegt aber vor, wenn der LuF seinen luf Betrieb dergestalt zeitgleich auf seine Kinder aufteilt, dass jedes seinem (gerechten) Anteil nach entsprechende Grundstücksflächen erhält (BFH v 16.12.2009, BStBl II 2010, 431; BFH v 17.05.2018, BFH/NV 2018, 1249 Rz 33); dies gilt unabhängig davon, ob der...mehr