Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Parteifähigkeit

Rz. 28 Wie im Erkenntnisverfahren müssen auch in der Zwangsvollstreckung sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner parteifähig sein. Die Parteifähigkeit richtet sich nach der Rechtsfähigkeit (§ 50 ZPO), sodass natürliche und juristische Personen rechtsfähig und damit auch parteifähig sind. Darüber hinaus kann sich die Parteifähigkeit aus speziellen Vorschriften ergeben:mehr

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Deutschland / I. Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge)

Rz. 4 Das deutsche Erbrecht wird beherrscht vom Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Gemäß § 1922 BGB geht mit dem Erbfall das Vermögen als Ganzes mit unmittelbarer dinglicher Wirkung auf den oder die Erben über. Die Gesamtrechtsnachfolge erfasst dabei grundsätzlich alle vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten. Diese gehen insgesamt und ungeteilt auf ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Ansprüche gegen die Gesellschaft

Rz. 529 Aus einem gegen die Gesellschaft erstrittenen Leistungstitel kann gegen die Gesellschaft die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen betrieben werden. Dies widerspricht zwar der Vorschrift des § 736 ZPO, weil diese einen Titel gegen alle Gesellschafter verlangt. Nach der Entscheidung des BGH[465] muss jedoch, wenn die Gesellschaft parteifähig ist, ein gegen ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 528 Bei der Zwangsvollstreckung unter der Beteiligung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist deshalb zu unterscheiden, ob es um Ansprüche des Gläubigers gegen die Gesellschaft oder um solche gegen die Gesellschafter geht. I. Ansprüche gegen die Gesellschaft Rz. 529 Aus einem gegen die Gesellschaft erstrittenen Leistungstitel kann gegen die Gesellschaft die Zwangsvollst...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Vertretung

Rz. 299 Beim Auftreten eines Vertreters muss dessen Legitimation im Termin durch öffentlich beglaubigte Urkunde (§ 129 BGB) nachgewiesen werden,[305] ansonsten ist ein Gebot zurückzuweisen (§ 71 Abs. 2 ZVG). Damit erlischt das Gebot. Eine Ausnahme besteht bei Offenkundigkeit (§ 71 Abs. 2 ZVG). Dies hat das Gericht durch Ausweispapiere (Personalausweis) festzustellen. Bei juri...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / a) Eintragungsantrag

Rz. 18 Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek erfolgt nur auf Gläubigerantrag (§ 867 Abs. 1 ZPO; § 13 Abs. 1 S. 1 GBO) durch das Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder grundstücksgleiche Recht liegt. Die für die Eintragung gem. § 19 GBO grundsätzlich erforderliche Bewilligung des Eigentümers wird durch den vollstreckbaren Schuldtitel ersetzt.[17] Rz. 19 Als G...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändung des Oder-Kontos

Rz. 304 Bei einem Oder-Konto handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, über das jeder Kontoinhaber allein verfügen kann (§ 428 BGB). Die Kontoinhaber sind gegenüber dem Kreditinstitut als Gesamtgläubiger berechtigt.[321] Jeder einzelne Gläubiger ist hinsichtlich der gesamten Einlage forderungsberechtigt und kann stets Zahlung an sich verlangen. Daraus folgt, dass ein Gläubi...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 258 Der Kläger verlangte Schadensersatz und die Feststellung der Ersatzverpflichtung des Beklagten hinsichtlich materieller und immaterieller Schäden aufgrund eines Unfalls. Am Unfalltag fuhr der Kläger im Auftrag seiner Arbeitgeberin, der U. Bau GmbH, mit einem Lkw auf das Betriebsgelände der G. Baumaschinen Mietservice GbR (im Folgenden G. GbR), um einen von der U. Bau...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Ansprüche gegen die Gesellschafter

Rz. 531 Ein Gläubiger der Gesellschaft kann die geschuldete Leistung in der Regel auch von den Gesellschaftern verlangen. Die Gesellschafter haften ihm als Gesamtschuldner. Die Gesellschafter einerseits und die Gesellschaft andererseits sind keine Gesamtschuldner. Doch kann der Gläubiger die geschuldete Leistung von den Gesellschaftern und der Gesellschaft insgesamt nur einm...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Das Vermögen des Schuldners als seine Haftungsgrundlage und zugleich Vollstreckungsobjekt besteht nicht nur aus: sondern auch aus einer Fülle von anderen "Vermögenswerten...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 259 In diesem neueren Urt. v. 23.3.2004 – VI ZR 160/03 hatte sich der BGH mit dem Verhältnis der Haftungsprivilegien bei so genannten Helferfällen, in denen die Zuordnung von Tätigkeiten zu mehreren Unternehmen in Betracht kommt, zu befassen. Bei § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII ist der auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätige Unternehmer nur dann privilegiert, wenn er selbs...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster

I. Muster: Pfändung des Gesellschaftsanteils Rz. 546 Muster 8.83: Pfändung des Gesellschaftsanteils Anlage zu Modul "K" Anspruch: II. Muster: Pfändung von Einzelansprüchen Rz. 547 Muster 8.84: Pfändung von Einzelansprüchen Anlage zu Modul "K" Anspruch:mehr

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Deutschland / 4. Nachfolge- und Abfindungsklauseln bei Personengesellschaften

Rz. 182 Soweit zum Nachlass Beteiligungen an Gesellschaften gehören, bedarf es stets einer genauen Abstimmung der gesellschaftsrechtlichen Regelung und der Regelung im Testament bzw. Erbvertrag. Dies gilt in besonderer Weise für die Beteiligung an Personengesellschaften, da diese regelmäßig nicht frei vererbbar sind (siehe Rdn 5). Rz. 183 Nach der Reform des Personengesellsch...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Rz. 525 Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist die Grundform der Personengesellschaft, in der sich deren Mitglieder zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Das Vermögen der Gesellschaft ist gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter (§ 718 Abs. 1 BGB). Es gehört – als dem Gesellschaftszweck dien...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung von Einzelansprüchen

Rz. 547 Muster 8.84: Pfändung von Einzelansprüchen Anlage zu Modul "K" Anspruch:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung des Gesellschaftsanteils

Rz. 546 Muster 8.83: Pfändung des Gesellschaftsanteils Anlage zu Modul "K" Anspruch:mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / aa) Allgemeines

Rz. 43 Nach §§ 148, 21 Abs. 2 ZVG, § 1123 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Zwangsverwaltung auch auf die Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch auf solche, die bis zu einem Jahr rückständig sind, soweit die Forderung fällig ist (§ 1123 Abs. 2 S. 1 BGB). Rz. 44 Ist die Miete bzw. Pacht im Voraus zu entrichten, so erstreckt sich die Befreiung nicht auf die Miete oder Pacht ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / a) Stammdaten

Rz. 115 Nach § 802c Abs. 1 hat der Schuldner Auskunft über sein Vermögen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort zu erteilen. Die zuletzt genannten Angaben dienen einerseits der Identitätsfeststellung. Andererseits ermöglichen sie auch die Einsichtnahme in das Personenstandsregister, das stets am Geburtsort einer natürlichen Person geführt wird. Rz...mehr

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Großbritannien: Schottland / V. Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts

Rz. 42 Um die zwingende Nachlassabwicklung insbesondere in Fällen, bei denen nur ein Teil des Nachlasses in Großbritannien belegen ist, ganz zu vermeiden, kann es sich empfehlen, die Vermögensanlagen zu Lebzeiten so zu treffen, dass diese nicht in den vom executor verwalteten Nachlass fallen. Dafür kommen wie im englischen Recht die Begründung eines inter vivos trust, die Sc...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / I. Gegenstände der Zwangsverwaltung

Rz. 6 Das Zwangsverwaltungsverfahren erstreckt sich insbesondere auf:mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / aa) Prozessparteien

Rz. 460 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut kann nur ein Dritter die Drittwiderspruchsklage erheben. Dritter ist derjenige, der Inhaber eines die Veräußerung hindernden Rechtes ist, ohne zugleich Schuldner zu sein, und gegen den auch sonst aus dem Titel nicht vollstreckt werden darf.[459] Dritter kann insoweit auch eine GbR neben ihren Gesellschaftern sein.[460] Rz. 461 Kein Dri...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 1. Einleitung

Rz. 325 Bevor die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger eingeleitet werden darf, muss der Vollstreckungstitel dem Schuldner förmlich zugestellt worden sein oder bei Beginn der Vollstreckung zugestellt werden. Dies soll dem Schuldner noch einmal vor Augen führen, dass die Zwangsvollstreckung unmittelbar bevorsteht und er dieser nur entgehen kann, wenn er die Vollstreckungsf...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / b) Vertretbare Handlungen

Rz. 8 In der Rechtsprechung zeigt sich eine breite Kasuistik, wann eine vertretbare und wann eine unvertretbare Handlung anzunehmen sein soll. Gekennzeichnet sind alle Entscheidungen von dem Grundsatz, dass immer die konkreten Umstände des Einzelfalles zu betrachten und zu bewerten sind. Dabei kommt es regelmäßig auch auf die exakte Analyse des Entscheidungstenors an. Nachfo...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 239 Beim Automatenaufstellvertrag gestattet eine Partei (häufig ein Gastwirt) dem Automatenaufsteller, die Aufstellung eines oder mehrerer Automaten. Die rechtliche Einordnung des gesetzlich nicht geregelten Vertrages ist im Einzelnen umstritten und hängt im Wesentlichen von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab. Soweit der Vertragspartner des Aufstellers lediglich die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerpflichtiger

Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unbeschränkt StPfl (§ 1...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Wirkungen der Pfändung des Anteils

Rz. 541 Die Pfändung bewirkt: Rz. 542 Der Gläubiger kann die Gesellschaft kündigen (§ 725 Abs. 1 BGB). Voraussetzung ist allerdings für die Ausübung des Kündigungsrechts, dass der der Pfändung zugrunde liegende Titel nicht nur vor...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / Literaturtipps

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Voraussetzung der Auskunftspflicht

Rz. 132 Der Gläubiger, der nun einmal eine "angebliche Forderung" seines Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet hat, benötigt dringend Informationen darüber, welche Risiken bei dem Versuch der Geltendmachung der Forderung, zu der er nach § 842 ZPO verpflichtet ist, auftreten können. Um dem Rechnung zu tragen, verpflichtet der Gesetzgeber den Drittschuldner auf die wir...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / I. Schenkung von Todes wegen

Rz. 82 Bei Schenkungen, die auf eine Verteilung des Vermögens erst nach dem Tode des Schenkers ausgerichtet sind, stellt sich die Frage, ob das schuldrechtliche Rechtsgeschäft kollisionsrechtlich als Schenkungsvertrag unter Lebenden behandelt werden kann oder ob es als erbrechtlich zu qualifizieren sind. Verfügungen unter Lebenden sind bezüglich des Zustandekommens und der s...mehr

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Deutschland / 2. Auseinandersetzungsvereinbarung

Rz. 126 Die Miterben können die Auseinandersetzung auch einvernehmlich durch einen (grundsätzlich formfreien)[94] Auseinandersetzungsvertrag regeln.[95] Am Auseinandersetzungsvertrag sind alle Miterben und eventuell der Testamentsvollstrecker zu beteiligen. In einer derartigen Vereinbarung kann, obwohl das Gesetz dies nicht vorsieht, auch eine teilweise Auseinandersetzung (g...mehr

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A / 62 Ausschluss eines Richters [Rdn 824]

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Vermögenszugehörigkeit

Rz. 9 Da sich die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur gegen das Vermögen des (Vollstreckungs-)Schuldners richtet, ist die Pfändung einer zum Zeitpunkt der Pfändung nicht dem Schuldner zustehenden (weil z.B. abgetretenen) Forderung wirkungslos, sie läuft schlechthin ins Leere. Ob sie unwirksam oder nichtig[5] ist, bleibt insoweit unerheblich. Sie setzt stets einen im Zeitpu...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / aa) Bezeichnung der Parteien und der auskunftspflichtigen Person

Rz. 45 Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass der Antrag die aus dem Titel ersichtlichen Gläubiger und Schuldner zu bezeichnen hat. Dies ergibt sich schon unmittelbar aus § 750 ZPO. Dem im Titel bezeichneten Schuldner fällt insoweit die Auskunftspflicht zu. Rz. 46 Voraussetzung für eine wirksame Vermögensauskunft ist die Prozessfähigkeit des Schuldners, was sich nach § 5...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / I. Belastungsgegenstand

Rz. 10 Nicht nur Grundstücke im Rechtssinne[3] bzw. grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Erbbaurechte (§ 11 ErbbauRVO) können Gegenstand der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek sein, sondern auch: Wohnungs- und Teileigentum (§ 1 Abs. 2, 3 WEG), Wohnungs- und Teilerbbaurechte als Unterart des Erbbaurechts (§ 30 WEG), ideelles Bruchteilseigentum, im Schiffsregister eingetr...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 9 Haftung der Gesellschafter einer GbR

Nach der Rechtsprechung des BFH haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vergleichbar den OHG-Gesellschaftern für die Steuerschulden und steuerlichen Nebenleistungen der GbR in sinngemäßer Anwendung der §§ 421, 427 BGB unbeschränkt [1] und unbeschränkbar.[2] Einschränkungen der unbeschränkten Haftung von Gesellschaftern einer GbR hat der BGH nur in ein...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 10 Haftung bei einer GmbH und Vor-GmbH

Die Gesellschafter einer GmbH haften dem Finanzamt gegenüber grundsätzlich nicht für Steuerschulden der Gesellschaft (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann nur in den Ausnahmefällen einer Durchgriffshaftung in Betracht kommen. Die Haftung nach dem Rechtsinstitut des sog. "existenzvernichtenden Eingriffs", der die Haftung im qualifiziert faktischen Konze...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung des OHG-Gesellschafters

Nach § 126 HGB (bis 2024 § 128 HGB) haften die Gesellschafter einer OHG als Gesamtschuldner, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten vorliegen muss, für alle Verbindlichkeiten der OHG;[1] eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber nach § 126 Satz 2 HGB unwirksam.[2] Daher haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen unbeschränkt...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.1 Der Beitrittsakt und seine Bedeutung

Rz. 103 Die Mitgliedschaft in einer eG kann nur durch eine schriftliche und unbedingte Beitrittserklärung des Beitrittswilligen in Verbindung mit der Zulassung des Beitritts durch die eG erfolgen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 GenG). Hier ist das Genossenschaftsgesetz in seinem Wortlaut sehr streng formuliert. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die eG vollzieht sich nach den gesetzl...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.2 Die Aufrechnung im Fall der Drittgläubigerpfändung (§ 66 GenG)

Rz. 390 Im Fall der Gläubigerkündigung gemäß § 66 GenG wird die Forderung des Mitglieds auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens im Wege der Einzelzwangsvollstreckung beschlagnahmt. Im Ergebnis steht die Forderung auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nun dem Vollstreckungsgläubiger zu. Fraglich ist in solchen Fällen, ob die Aufrechnung durch die eG dennoch ...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.1 Bestellung der Liquidatoren

Rz. 1014 Die Liquidation der Genossenschaft erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand. Durch die Satzung oder einen Beschluss der Generalversammlung kann die Liquidation aber auch anderen Personen übertragen werden (§ 83 Abs. 1 GenG). Nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen können Liquidator sein (§ 83 Abs. 2 GenG).[1] Das bedeutet, dass auch eine (an...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.1 Bestellung der Liquidatoren

Rz. 1042 Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch die Geschäftsführer als Liquidatoren gemäß § 66 Abs. 1 GmbHG (sog. geborene Liquidatoren[1]). Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder einen Beschluss der Gesellschafter kann die Liquidation aber anstelle der Geschäftsführer oder zusätzlich anderen Personen übertragen werden (§ 66 Abs. 1 GmbHG, sog...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 4 Persönliche Voraussetzungen und Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Als Mitglieder des Aufsichtsrats kommen nach § 9 Abs. 2 GenG nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen (vgl. § 100 Abs. 1 AktG), die Mitglieder der Genossenschaft sind, in Betracht. Dies schließt allerdings die Wahl eines (noch) Minderjährigen zum Aufsichtsrat nicht aus, wenn und soweit dieser spätestens bei der Übernahme des Amtes das 18. Lebensjahr vollendet.[1]...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.13 Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Angesichts seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand als Leitungsorgan, erweist sich die wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Vorstand und seinen Mitgliedern als unverzichtbare Voraussetzung bei der Wahrnehmung des Aufsichtsratsamts. Zugleich ist der Aufsichtsrat qua seiner Organstellung zur Beratung des Vorstands ...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 2.1 Drittwirkung des Steuerbescheids

Ist die Steuer dem Steuerpflichtigen gegenüber unanfechtbar festgesetzt, hat der Haftende diese Festsetzung gegen sich gelten zu lassen, wenn er in der Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen ergangenen Steuerbescheid als Gesamtrechtsnachfolger, Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten.[1] Das kann insbesondere bei den Haftungsfällen des §...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.1 Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)

Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten. Das bereits im Juni 2021 verabschiedete Gesetz reformiert das Personengesellschaftsrecht umfassend und passt das Recht der Personengesellschaften an die, in den letzten Jahren weiterentwickelte, Rechtspraxis an. Besonders von den neuen Regelungen betroffen ist das Recht der Gesel...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5 Anteile im Betriebsvermögen

Sind die GmbH-Anteile einem Betriebsvermögen zuzurechnen, ist die Versteuerung eines Gewinns oder Verlustes aus deren Veräußerung im Rahmen dieser jeweiligen Gewinneinkünfte nach §§ 13, 15, 16 bzw. 18 EStG stets vorrangig. § 17 EStG und auch die nachrangigen Regeln der §§ 20, 23 EStG treten dann zurück. Eine grundsätzliche Differenzierung in der steuerrechtlichen Behandlung d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 10 Einkünfte aus Insolvenzverwaltung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gehören die Vergütungen für die Insolvenzverwaltung zu den vermögensverwaltenden Einkünften eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Das gilt jedoch nur dann, wenn es sich bei der von dem Steuerberater ausgeübten Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Umstände tatsächlich um eine sonstige selbstständige Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 ES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Übergang von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand (§ 5 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 12 Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Veräußerer an dem Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Seine Beteiligung am Gewinn und Verlust ist nicht maßgebend.[1] Es handelt sich um eine Steuerbegünstigung, die sich prozentual nach der Vermögensbeteiligung bemisst.[2] Praxis-Beispiel A ist Alleineigentümer eines Grundstücks, welches er auf die ABC-KG überträgt. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird.[1] Die Vorschrift zielt somit darauf ab, nur für solche Einbringungsvo...mehr