Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.4 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids

Rz. 21 Als Verwaltungsakt i. S. d. § 118 ff. AO kann der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts (Grundsteuerwertbescheid) seine rechtliche Wirksamkeit nur dann entfalten, wenn er inhaltlich hinreichend bestimmt ist (§ 119 Abs. 1 AO) und gem. § 122 AO ordnungsgemäß bekannt gegeben worden ist. Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist der Grundsteuerwertbescheid an denjenigen ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / F. GbR als Eigentümerin von Grundstücken

I. Besitz bzw. Erwerb von Immobilien Rz. 36 Im Notariat kommt die GbR insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft eine Immobilie hat oder erwerben will. Manchmal haben die Gesellschafter es mit ihrer Gründung und der Kaufvertragstransaktion eilig. Auch heute noch haben Personen die Möglichkeit, sich zu einer GbR zusammenschließen und im Zuge dieser Gründung sogleich einen no...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / H. Ausgewählte Notargebühren zu GbR

I. Ausscheiden des vorletzten GbR-Gesellschafters, Kosten Rz. 60 Scheidet der vorletzte Gesellschafter mit seiner 50 %-Beteiligung aus der GbR aus, wird die Gesellschaft voll beendet. Dem einzig übrigbleibenden Gesellschafter wächst das gesamte Vermögen an. Das Grundbuch ist zu berichtigen. Beispiel Der Verkehrswert des von der Berichtigung betroffenen Grundstücks beträgt 300.00...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / IV. Übersicht: Erforderliche Voreintragung der Gesellschaft in das GbR-Gesellschaftsregister

Rz. 47 Die Voreintragung in das Gesellschaftsregister ist z.B. erforderlich, wenn die rechtsfähige GbRmehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / V. Identitätswahrender Wechsel der Eintragungsart der GbR

Rz. 49 Wie die Bewilligung zur Berichtigung des Gesellschafters der noch nicht eingetragenen (Alt-GbR) oder die Bewilligung nach dem Tod oder Ausscheiden aus sonstigen Gründen im Grundbuchverfahren nachgewiesen werden soll, ist umstritten.[30] Auch nach dem 1.1.2024 hat der Nachweis der Bewilligungsberechtigung noch Bedeutung für eine GbR, die keine eGbR ist. Rz. 50 Zum Wechse...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Veränderungen bei der Eigentümer-GbR

Rz. 44 Ist eine eGbR in einem Grundbuch als Eigentümerin gebucht und ergeben sich danach Veränderungen, z.B. durch einen Wechsel der Gesellschafter, so wird das Grundbuch künftig dadurch oftmals nicht unrichtig. Hinweis Die eingetragene GbR bleibt i.d.R. trotz der Änderung in ihrem Gesellschafterbestand weiterhin die Eigentümerin, die mit ihrem Namen, dem Sitz und der Registe...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Grundbuchrichtigstellung der Alt-GbR identitätswahrend auf eGbR

Rz. 61 Beispiel Im Grundbuch ist nach altem Recht eingetragen: A und B mit dem Zusatz in GbR. Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 300.000 EUR. A und B sind je zur Hälfte an der GbR beteiligt. A und B haben ihre GbR inzwischen zur Eintragung ins GesR angemeldet. Dort wurde die Gesellschaft eingetragen unter dem Namen AB-eGbR, Sitz: Hamburg. Der Notar entwirft den Antrag auf id...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Ausscheiden des vorletzten GbR-Gesellschafters, Kosten

Rz. 60 Scheidet der vorletzte Gesellschafter mit seiner 50 %-Beteiligung aus der GbR aus, wird die Gesellschaft voll beendet. Dem einzig übrigbleibenden Gesellschafter wächst das gesamte Vermögen an. Das Grundbuch ist zu berichtigen. Beispiel Der Verkehrswert des von der Berichtigung betroffenen Grundstücks beträgt 300.000 EUR. Der Notar entwirft den Grundbuchberichtigungsantrag...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Rz. 26 Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam. Rz. 27 Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, haftet er gem. § 721a S. 1 BGB gleich den anderen Gesellschaftern gem. § 721 BGB und zudem für die vor seinem Eintritt begründeten Verbind...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

A. Begriff/Arten Rz. 1 Es gibt zwei Arten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, §§ 705 ff BGB, und zwar:mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / G. Unzulässige Kündigungsbeschränkung

Rz. 59 Wird der Notar gebeten, einen GbR-Vertrag für die Beteiligten zu entwerfen und/oder zu beurkunden, so gilt es ggf. zu bedenken: Nach Auffassung des BGH[44] stellt die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die dem nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger eine ordentliche ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / C. Gesamthand

Rz. 13 Für eine Alt-GbR galt noch bis zum 31.12.2023, dass das Vermögen für die Gesellschaft zur gesamten Hand der Gesellschafter gebunden war. Kein Gesellschafter konnte über seinen Anteil an der GbR allein verfügen (§ 719 BGB). Wollte ein Gesellschafter seinen GbR-Anteil übertragen, war die Zustimmung aller Gesellschafter (der gesamten Hand) notwendig. Mit der gesetzlichen ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / A. Begriff/Arten

Rz. 1 Es gibt zwei Arten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, §§ 705 ff BGB, und zwar:mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Muster: Erste Anmeldung einer eGbR zum Register

Rz. 24 Die Anmeldung zum GbR-Register kann erledigt werden, wenn eine neue GbR gegründet wird (siehe hierzu Muster 4.1) und wenn eine bestehende GbR angemeldet wird (siehe hierzu Muster 4.2). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Neuanmeldung einer eGbR UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Amtsgericht _________________________ – Ge...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Besitz bzw. Erwerb von Immobilien

Rz. 36 Im Notariat kommt die GbR insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft eine Immobilie hat oder erwerben will. Manchmal haben die Gesellschafter es mit ihrer Gründung und der Kaufvertragstransaktion eilig. Auch heute noch haben Personen die Möglichkeit, sich zu einer GbR zusammenschließen und im Zuge dieser Gründung sogleich einen notariellen Immobilienerwerb zu tätige...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VIII. Muster: Bewilligung einer Grundbuchrichtigstellung

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Bewilligung Grundbuchrichtigstellung UVZ-Nr. _________________________ Amtsgericht _________________________ Grundbuchamt Grundbuchantrag auf Richtigstellung In der Ersten Abteilung des Grundbuchs von _________________________ Blatt _________________________ (Amtsgericht _________________________) ist eingetrag...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VII. Muster: Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter bei Fortsetzungsklausel

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter (bei Fortsetzungsklausel) Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ steht in der Ersten Abteilung als Eigentümerin die _________________________-GbR mit deren Gesellschaftern ___________...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / B. Form

Rz. 9 Das BGB bestimmt noch keine besondere Form, wie der Abschluss des Gesellschaftsvertrags der rechtsfähigen GbR zu erfolgen hat. Folglich kann der Gesellschaftsvertrag konkludent durch schlüssige Handlungen von Gründungsgesellschaftern zustande kommen. Rz. 10 Soll bereits zur Gründung ein GbR-Gesellschafter verpflichtet werden, den Gesellschaftszweck zu fördern durch Über...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Einsicht in das Transparenzregister

Rz. 46 Nimmt der Notar eine Beurkundung eines Kaufvertrags vor und ist dabei eine eingetragene rechtsfähige GbR beteiligt, so hat er vor der Beurkundung auch das Transparenzregister hinsichtlich der eGbR einzusehen. Dem Transparenzregister müssen die wirtschaftlich Berechtigten der eingetragenen GbR zur Registrierung mitgeteilt sein. Die eingetragene GbR ist eine eingetragene...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Motive für die Wahl der Rechtsform

Rz. 15 Die Rechtsform "GbR" kommt im Notariat oft vor, wenn eine Gesellschaft Grundstücke erwerben will. Die Gesellschaft erwirbt eine Immobilie zur späteren Vermögensverwaltung. Die Gründer der Gesellschaft sehen es als Vorteil, dass jeder von ihnen seinen Anteil an der Gesellschaft später ggf. veräußern und abtreten kann ohne die Erledigung einer notariellen Beurkundung un...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / D. Errichtung

I. Motive für die Wahl der Rechtsform Rz. 15 Die Rechtsform "GbR" kommt im Notariat oft vor, wenn eine Gesellschaft Grundstücke erwerben will. Die Gesellschaft erwirbt eine Immobilie zur späteren Vermögensverwaltung. Die Gründer der Gesellschaft sehen es als Vorteil, dass jeder von ihnen seinen Anteil an der Gesellschaft später ggf. veräußern und abtreten kann ohne die Erledi...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / E. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung, Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

I. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters Rz. 26 Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam. Rz. 27 Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, haftet er gem. § 721a S. 1 BGB gleich den anderen ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VI. Muster: Grundbuchrichtigstellung

Rz. 54 Mustervorschlag[38] zur Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter bei Vorliegen einer Nachfolgeklausel: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.6: Grundbuchrichtigstellung (bei Nachfolgeklausel) Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ steht in der Ersten Abteilung als E...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / IV. GB-Richtigstellung geänderter Name der eGbR

Rz. 63 Beispiel: Im GB ist die Z-eGbR, Hamburg, eingetragen. Nachdem diese eGbR weitere Immobilien gekauft hat, hat sie ihren Namen geändert in Familie XYZ-Immobilien eGbR; Hamburg. Die Änderung des Namens ist im GesR bereits eingetragen. Der Notar entwirft und beglaubigt den Antrag auf Grundbuchrichtigstellung und bescheinigt nach erfolgter Einsicht in das GesR die Vertretung...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Grundbuchrichtigstellung nach Statuswechsel der eGbR zur OHG

Rz. 62 Beispiel Im GB ist als Eigentümer die Z-eGbR, Hamburg, eingetragen. Inzwischen ist die eGbR im Gesellschaftsregister gelöscht, nachdem sie in das HR unter der Firma Z-OHG, Hamburg, eingetragen wurde. Der Notar entwirft und beglaubigt den Antrag auf Grundbuchrichtigstellung (identitätswahrend). Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 600.000 EUR. Kosten: Wert: 180.000 EUR; §...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Gesellschafterwechsel

Rz. 32 Eine besondere Form für das Verpflichtungsgeschäft und die Abtretung des Gesellschaftsanteils sehen die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB (noch) nicht vor. Somit gilt, dass eine Verpflichtung zur Übertragung eines GbR-Anteils und die Abtretung desselben grundsätzlich formfrei erfolgen können. Rz. 33 Das gilt auch, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundeigentum oder ein Gmb...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / A. Verkauf durch Erben nach Versterben eines Eigentümers

Rz. 1 Stellt sich bei der Vorbereitung des Grundstückskaufvertrags heraus, dass die Verkäufer noch nicht im Grundbuch des Kaufgegenstandes als rechtliche Eigentümer eingetragen sind, sondern noch der verstorbene Erblasser, sollte der Notar auf die Voreintragung der Verkäufer hinwirken. Rz. 2 Geschieht das nicht, könnte der Käufer trotz Bezahlung des Kaufpreises und trotz sein...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / X. Unternehmer

Rz. 34 Juristische Personen sind in der Regel Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB), schon weil sie nicht natürliche Personen sind und damit vom Wortlaut des § 13 BGB nicht als Verbraucher erfasst werden. Dasselbe gilt für gewerblich geprägte Gesellschaften, ebenso für Personenhandelsgesellschaften wie die OHG oder die Kommanditgesellschaft. Für Letztere gelten die den Kaufleuten vo...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / I. Einleitung

Rz. 21 Seit dem 9.6.2017 gilt im Grundbuchrecht § 15 Abs. 3 GBO. Aus seinem Wortlaut geht hervor, dass ein Notar die Unterlagen, die zur Eintragung erforderlich sind, vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen hat, sei denn, die Erklärung stammt von einer öffentlichen Behörde. Seit dem 9.6.2017 gilt im Registerrecht § 378 Abs. 3 FamFG. Aus s...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 76 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadensersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel zu einem (späteren)...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XXI. Zertifizierter Verwalter

Rz. 46 Die Bestellung – wie auch die Abberufung – des Verwalters obliegt nach § 26 Abs. 1 WEG der Beschlussfassung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Bestellung kann auf höchstens fünf Jahre erfolgen. Im Falle der ersten Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum aber maximal auf drei Jahre (§ 26 Abs. 1 S. 2 WEG). Rz. 47 Die Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG...mehr

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Vorwort

Zahlreiche Änderungen in den vergangenen Jahren machen eine Neuauflage dieses Werkes erforderlich. So enthält diese aktualisierte, 4. Auflage Ausführungen und hilfreiche Muster zum Bauträgervertrag, zu schädlichen Bodenveränderungen sowie zur Vor- und Nacherbschaft (Verkauf durch Vorerben und Löschung des Nacherbenvermerks). Der Entwurf des Gesetzes zur Einführung der elektron...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Gesellschaftsbezogener Versicherungsschutz

Rz. 175 Vor Inkrafttreten der BRAO-Reform am 1.8.2022 bestand ausschließlich eine persönliche Versicherungspflicht jedes einzelnen Rechtsanwalts gemäß § 51 BRAO. Die weit verbreitete Zusammenarbeit der Berufsträger in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschafts- sowie Kapitalgesellschaften wurde durch die persönliche Versicherungspflicht nur unvollständig abgebildet. W...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Beurteilung der Eigenschaft "Verbraucher" bzw. "Unternehmer"

Rz. 9 Damit der Notar weiß, ob er die Wartefrist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG einzuhalten hat, bedarf es seiner zuverlässigen Einschätzung, ob auf der einen Seite des Kaufvertrags ein Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) beteiligt ist, der auf der anderen Seite auf einen Verbraucher (§ 13 BGB) trifft. Trifft ein Verbraucher auf einen Unternehmer, gleichgültig wer von ihnen au...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 5. Beispiele für Verbraucher

Rz. 84 Verbraucher können beispielsweise sein:mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IX. Beispiele für Verbraucher

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XI. Beispiele für Unternehmer

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 3. GwG-Übersichtstabelle

Rz. 47 Zur raschen Durchdringung der Materie und zum Auffinden des erforderlichen Textbausteins dient nachfolgende GwG-Übersichtstabelle, die der Sachbearbeiter am Arbeitsplatz haben kann:[16]mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Beispiele für Unternehmer

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 7 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines Anwaltsvertrages,[20] oft auch als Mandat bezeichnet. Der Anwaltsvertrag stellt in der Regel einen Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB dar und nur in Ausnahmefällen einen auf die Erzielung eines konkreten Erfolgs gerichteten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Ein Anwaltsvertrag über die Erstellung eines schri...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Mehrfachversicherung

Rz. 169 Im Rahmen der Mehrfachversicherung sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden. Mitversicherung (1.) ist die Versicherung ein und desselben Risikos gegen dieselbe Gefahr durch mehrere Versicherer, die im Einverständnis miteinander handeln, wobei jeder Versicherer das Risiko nur zum Teil übernimmt. Im Bereich der Schadensversicherung wird die Mitversicherung vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 90 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem und ggf. mit welchem Anteil die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung berü...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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§ 5 Nachtragsliquidation we... / B. Muster: Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators An das Amtsgericht – Registergericht – Nachdem die Löschung der _________________________ GmbH, Sitz: _________________________ (HRB _________________________) am _________________________ in das Handelsregister eingetragen worden ist, hat sich nun herausgestell...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / III. Unklare Inhaberschaft

Das LG sah die Beschwerde teilweise als begründet an. Nämlich insoweit, als dass die Inhaberschaft des Vergütungsanspruchs unklar sei. Folgerichtig sah es den Antrag als begründet an, den Betrag zu hinterlegen. Nach Ansicht des Beschwerdegerichts ergibt sich dies aus § 372 S. 2 BGB. Es bestehe aus Sicht des Schuldners eine nicht auf Fahrlässigkeit beruhende Ungewissheit über...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / J. Widerruf einer Veräußerungszustimmung des WEG-Verwalters

Rz. 126 Ist eine erteilte Verwaltergenehmigung dem Notar, der zum Empfang durch die Vertragsparteien bevollmächtigt ist, zugegangen, so wird dadurch der Zustand der schwebenden Unwirksamkeit des Kaufvertrags und der Auflassung beendet, sodass die Zustimmung unwiderruflich geworden ist. Ein wirksamer Widerruf durch den Verwalter ist dann nicht mehr möglich.[76] Zuvor hatte de...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Status quo

Rz. 1 Die Feststellung, dass Rechtsanwälte aufgrund der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Haftungsrisiko tragen, ist mittlerweile zur Binsenweisheit geworden. Obwohl die in der Regel einschlägige Haftungsnorm des § 280 BGB Verschulden voraussetzt, wird bisweilen davon gesprochen, dass sich die anwaltliche Haftung zu einer "Gefährdungshaftung" entwickelt hat. And...mehr