Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitnehmer / I. Allgemeines

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 60

Stand: EL 148 – ET: 09/2026

Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70 ff.

 

Rz. 61

Stand: EL 148 – ET: 09/2026

Die praktische Bedeutung der Abgrenzung ergibt sich besonders aus den für ArbN geltenden steuerlichen besonderen > Steuerbefreiungen und vorteilhaften Besteuerungsvarianten; zu Einzelheiten > Steuervorteile für Arbeitnehmer.

Für den Betrieb entstehen aus einem Dienstverhältnis zusätzliche Belastungen. Dazu gehört zunächst die Verpflichtung zum LSt-Abzug (§§ 38ff EStG; besonders § 38 Abs 3 Satz 1 EStG) sowie die Entrichtung der Beiträge an die > Sozialversicherung, wobei der ArbG die > Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ebenso wie die Umlage zur Berufsgenossenschaft allein zu tragen hat. Hinzu kommen der für einen ArbN bestehende Kündigungsschutz, der dem ArbG Anpassungen an das Auf und Ab der Wirtschaft erschwert und die Beachtung des Mindestlohns. Deshalb ist nicht selten ein Bestreben erkennbar, diesen Belastungen durch Einsatz von Arbeitskräften zu entgehen, die zB als ‚freier Mitarbeiter’ oder ‚Subunternehmer’ bezeichnet werden, obwohl sie bei genauerer Betrachtung ArbN sind. Umgekehrt kann es bei der Mitarbeit von Familienangehörigen vorteilhaft sein, ihnen einen > Arbeitslohn zu zahlen, um sie in der > Sozialversicherung abzusichern und den Aufwand als > Betriebsausgaben steuerwirksam abzuziehen. In solchen Fällen steuert das FA gegen (> Rz 65 ff); es bedarf dazu aber einer klaren Bestimmung des ArbN-Begriffs.

 

Rz. 62

Stand: EL 148 – ET: 09/2026

Eine unterschiedliche Einordnung derselben Tätigkeit als selbständig und nichtselbständig...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.175
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    908
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    903
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    895
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    731
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    722
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    716
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    680
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    680
  • Jubiläumsgeld
    670
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    669
  • Jubiläumszuwendung
    666
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    618
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    559
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    555
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    538
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    531
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    523
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    523
  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    505
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Überblick mit 230 Grafiken: Umsatzsteuerrecht visualisiert
Umsatzsteuerrecht visualisiert

Für den schnellen Einstieg und das sichere Verständnis komplexer Regelungen: Von der Steuerbarkeit über Steuerbefreiungen und Vorsteuerabzug bis zu grenzüberschreitenden Liefersachverhalten finden Sie in diesem Buch alle praxisrelevanten Themen in rund 230 Grafiken visuell aufbereitet. 

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren