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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerbefreiungen

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Zusammenfassung

 

Auf einen Blick:

Das EStG enthält eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, die teilweise umfangreich in besonderen Stichworten behandelt werden. Mit diesem Stichwort soll ein genereller Überblick gegeben und die Kommentierung in den einzelnen Stichworten abgerundet werden.

A. Definition und Abgrenzung

 

Rz. 1

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Steuerbefreiungen sind Rechtsnormen, die > Einnahmen, die zu einer der sieben Einkunftsarten des ESt (> Einkünfte) gehören und damit grundsätzlich zu besteuern sind, von der Besteuerung freistellen. Solche Steuerbefreiungen finden sich hauptsächlich im EStG, aber auch in anderen Gesetzen, in völkerrechtlichen Verträgen und sogar im Völkerrecht selbst.

 

Rz. 2

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Darüber hinaus gibt es weitere Regelungen, die dazu führen, dass Einkünfte nicht besteuert werden, die jedoch nicht als Steuerbefreiungen idS verstanden werden. Dies sind insbesondere Einnahmen, die unter keine Einkunftsart fallen (> Rz 3), die Freistellung des Existenzminimums (> Rz 4) sowie Frei- oder Pauschbeträge, die die Wirkung einer Steuerbefreiung entfalten, wenn und soweit die Beträge, die pauschal angesetzt werden, höher sind als der tatsächliche Aufwand (> Rz 5).

 

Rz. 3

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Der ESt/LSt unterliegen nur die > Einnahmen, die zu einer der sieben Einkunftsarten des EStG gehören (> Einkünfte). Zwar ist die siebente Einkunftsart mit > Sonstige Einkünfte bezeichnet. Dazu gehören jedoch nur die dort explizit genannten Einnahmen; die Formulierung ist somit trotz des gewissen "Auffangcharakters" der Norm nicht iSv "alle übrigen Einnahmen" zu verstehen.

Obwohl das Einkommensteuerrecht den aus dem Umsatzsteuerrecht entlehnten Begriff der Steuerbarkeit eigentlich nicht kennt, bezeichnet er prägnant die Situation, ob Einnahmen zu dem Bereich der sieben Einkunftsarten gehören ode...

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