Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.4 Einzelfälle der Vermietung

Vermietung durch einen Hausverwalter Die Entscheidung des BGH[1] betrifft einen Fall, in dem die Vermietung durch einen Hausverwalter erfolgt ist. Dieser hat den Mietvertrag auf Weisung der Eigentümerin abgeschlossen. Die Miete wurde vom Verwalter eingezogen und an die Eigentümerin weitergeleitet. Die der BGH-Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen dürften über den entschie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 2 Kündigung durch einen Bevollmächtigten

Bei der Kündigung durch einen Bevollmächtigten (z. B. Hausverwalter, Rechtsanwalt, Haus- und Grundbesitzerverein) muss das Kündigungsschreiben einen klaren Hinweis auf das Vertretungsverhältnis enthalten, z. B. durch die Formulierung: "Namens und in Vollmacht des Vermieters Herrn X kündige ich das Mietverhältnis über die Räume ...". Der bloße Gebrauch des Plurals "wir" genüg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 9 Zugang der Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für die elektronische Form einer Willenserklärung. Auch bei der elektronischen Form ist nicht ausreichend, dass die Willenserklärung formgerecht abgegeben wurde; diese muss ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel – Vorauss... / 5.1 Begründung von Wohnungseigentum

Wird ein Gebäude von den Bruchteilseigentümern, die zugleich Vermieter sind, gem. § 3 WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt und für jeden Miteigentümer Sondereigentum an einer Wohnung begründet, ist dies nicht als Veräußerung zu bewerten.[1] Zwar trete in einem solchen Fall eine Rechtsänderung auf der Vermieterseite ein. Dies geschehe aber nicht "durch Eintritt des Sondereigent...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufwandsentschädigung: Steu... / Hintergrund

Die Klägerin war eine GbR und Freiberufler-Sozietät. Ein Mitgesellschafter der Klägerin war in den Streitjahren ehrenamtlich als Präsident einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) tätig. Er erklärte die erhaltenen Aufwandsentschädigungen ursprünglich im Rahmen seiner Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre und machte dort geltend, sie seien als steuerfrei anz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lieferung, Werklieferung od... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Im ersten Fall liefert Unternehmer S die Wärmepumpe. Da er keine weitere Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands vorn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.1.2 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 15 § 4i S. 1 EStG beschränkt den Abzug von Sonderbetriebsausgaben. Eine Definition des Begriffs der Sonderbetriebsausgaben enthält weder § 4i EStG noch findet sie sich an anderer Stelle im EStG. Es muss deshalb auf die Rspr. des BFH zurückgegriffen werden (§ 15 EStG Rz. 447).[1] Vom Abzugsverbot des § 4i S. 1 EStG werden sämtliche Aufwendungen erfasst, die durch die unmi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.3 Formwechsel aus einer Personenhandelsgesellschaft oder ab 2024 aus einer eingetragenen GbR

Ein Formwechsel setzt voraus, dass eine Personenhandelsgesellschaft – oder ab 2024 auch eine eingetragene GbR – besteht. Im Falle eines Einzelunternehmens müsste an diesem zunächst eine weitere Person entgeltlich (dann liegt ein Fall des § 24 UmwStG vor) oder unentgeltlich (dann § 6 Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 EStG) beteiligt werden. Steuerrechtlich wird bei einem Formwechsel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 5 Anteilsveräußerung

Ebenso wie eine Betriebsveräußerung ist die Veräußerung eines Anteils an einer Mitunternehmerschaft steuerbegünstigt. Dies betrifft vor allem Anteile an GbR, OHG und KG, aber auch atypisch stille Beteiligungen und Anteile an Partnerschaftsgesellschaften. Entsprechendes gilt für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer derartigen Mitunternehmerschaft, dessen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.5 Abfärberegelung gilt grundsätzlich nicht für Bruchteilsgemeinschaften

Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung kann auch eine Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. §§ 741 ff. BGB sein.[1] Zwar handelt es sich auch hier ggf. um Mitunternehmerschaften i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, nicht jedoch um Personengesellschaften, wie sie der Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG voraussetzt. Eine "reine" Bruchteilsgemeinschaft wird unseres Erachtens ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 4. Reichweite der Steuerbefreiung

Rz. 15 Die Steuerbefreiung für lebzeitige Zuwendungen des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG greift in erster Linie für die Übertragung von Eigentum bzw. Miteigentumsanteilen an dem Grundbesitz. Unschädlich ist, wenn der erwerbende Ehegatte bereits Miteigentümer ist. Hinweis Bringt ein Ehegatte das Familienheim ohne Gegenleistung in das Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.3 Besitzpersonengesellschaft übt für sich betrachtet eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus

Die Überlassung von Wirtschaftsgütern einer GbR an eine Betriebskapitalgesellschaft hat zur Folge, dass sämtliche Einkünfte der im Übrigen nicht gewerblich tätigen Besitzpersonengesellschaft wegen der Abfärberegelung als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind. Dies gilt auch dann, wenn eine für sich betrachtet vermögensverwaltende Tätigkeit einer Personengesellschaft er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.2.1 Anwendung der Abfärberegelung bei Vermietung an gewerbliche Betriebsgesellschaft

Eine auf einer Betriebsaufspaltung beruhende Verpachtung von Wirtschaftsgütern an die Betriebs-GmbH ist als gewerblich zu beurteilen, wenn eine freiberufliche Sozietät, z. B. in der Rechtsform einer GbR, einer von den Gesellschaftern beherrschten GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen, z. B. ein Betriebsgebäude, überlässt. Die Besitzgesellschaft erzielt dann infolge der Betrieb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.2.2 Vermietung an nichtgewerbliche Betriebsgesellschaft

Die Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch eine Besitzpersonengesellschaft bzw. -Gemeinschaft an eine Freiberufler-GbR führt dagegen nicht zu gewerblichen Einkünften beim Besitzunternehmen, weil die Betriebsgesellschaft dann keinen Gewerbebetrieb unterhält. Die Überlassung eines Praxisgrundstücks, das den Gesellschaftern einer Freiberufler-GbR in Miteigentum gehört...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.4 Abfärberegelung gilt grundsätzlich nicht für Erbengemeinschaften

Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung kann auch eine Erbengemeinschaft sein. Eine Erbengemeinschaft ist zwar, soweit gewerblich tätig, eine Mitunternehmerschaft, aber keine Personengesellschaft.[1] Bei einer Erbengemeinschaft beschränkt sich die gewerbliche Betätigung der Miterben auf den zum Nachlass gehörenden Betrieb. Wenn zu einem Nachlass sowohl Betriebs- als auch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.1 Miet- und Pachtzinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen vor allem die Miet- oder Pachtzinsen, die vom Betriebsunternehmen für die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen gezahlt werden. Ebenso können Miet- oder Pachtzinsen aus der Verpachtung von Wirtschaftsgütern an Außenstehende gewerblicher Natur sein, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zum (gewillkürten) Bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Miterben

Rz. 88 Miterben im Sinne der Regelung sind alle erbfähigen Personen im Sinne des § 1923 BGB, d.h. neben den natürlichen auch die juristischen Personen. Auch Personengesellschaften (z.B. GbR und OHG) können Miterben im Sinne des § 3 Nr. 3 GrEStG sein, weil eine Gesamthand grunderwerbsteuerlich als selbstständige Rechtsträgerin behandelt wird.[86] Verstirbt ein Miterbe i.S.d. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.1 Abfärbetheorie

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 EStG ausübt (sog. Abfärbetheorie, auch "Infektionstheorie" genannt). Neben den Personenhandelsgesellschaften fällt unter diese Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Abschichtungs... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte begehrt ihre Löschung aus dem Grundbuch als Eigentümerin in Erbengemeinschaft. Die Beteiligte ist im Grundbuch zusammen mit zwei weiteren Personen als Eigentümerin von Grundbesitz in Erbengemeinschaft eingetragen. Mit Anwaltsschriftsatz vom 7.6.2024 wurde beantragt, sie insoweit aus dem Grundbuch zu löschen. Beigefügt war die Kopie einer notariell beglaubigte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.3 Organgesellschaft: Aktuelle Entwicklungen

Die Anforderungen an die Rechtsform der Organgesellschaft sind strenger. Abhängige Organgesellschaft kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG regelmäßig nur eine juristische Person sein, z. B. GmbH oder AG.[1] Auch eine Vorgesellschaft juristischer Personen kann Organgesellschaft sein. Dann besteht die Organschaft bereits für die Zeit vor der Eintragun...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Formwechsel eines Vereins

Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Rechtsfähige Vereine können nur formwechselnde Rechtsträger sein, nicht jedoch die Zielrechtsform. Formwechselfähig sind auch aufgelöste rechtsfähige Vereine, sofern sie ihre Fortsetzung in der bisherigen Rechtsform beschließen könnten. Nicht beteiligungsfähig an einem Formwechsel ist der nicht rechtsfähige Verein, solange er sich nicht als e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Adressat der VZ-Festsetzung

Rz. 121 Der Verspätungszuschlag ist gegen den Erklärungspflichtigen festzusetzen.[1] Wer in dem jeweiligen Steuerpflichtverhältnis Träger der Erklärungspflicht ist, wird durch die einzelnen Steuergesetze bestimmt bzw. ergibt sich durch die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung seitens der Finanzbehörde.[2] Rz. 122 Träger der Steuererklärungspflicht ist nicht der mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 3.3.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1.1.2024 konnte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht zum Verwalter bestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wurde als nichtig angesehen.[1] Auch bei der Bestellung einer in ein Register eingetragenen juristischen Person (GmbH und AG) oder einer OHG oder KG als Verwal...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 7.1 Grundsätze

Wenn es um das Thema der Umwandlung des Verwaltungsunternehmens geht, sind zunächst 2 Aspekte zu beachten: Höchstpersönlichkeit des Verwalteramts und Publizität des Verwalterunternehmens Zu 1: Höchstpersönlichkeit Das Verwalterverhältnis ist höchstpersönlicher Natur: Es beruht insbesondere auf dem persönlichen Vertrauen der Wohnungseigentümer zum Verwalter sowie dem Vertrauen in...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 3.3.2 Kommanditgesellschaft (KG)/Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Unproblematisch kann eine KG zur Verwalterin bestellt werden.[1] Entsprechendes gilt für die OHG.[2] Achtung: Bestellung einer OHG oder KG erst nach Handelsregistereintragung Im Gegensatz zu den juristischen Personen entstehen OHG und KG bereits mit Aufnahme ihres vollkaufmännischen Geschäftsbetriebs. Die Eintragung im Handelsregister wirkt also nicht konstitutiv. Vor Eintra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kabelanschluss (WEG) / 3.2.1 Besonderheiten der Teilnehmergemeinschaft

Bei nicht mehr empfangswilligen Mitgliedern einer Teilnehmergemeinschaft sind die Besonderheiten einerseits des Gesellschaftsrechts der GbR und andererseits diejenigen der Bruchteilsgemeinschaft zu beachten. Und hier kann es im Einzelfall durchaus kompliziert werden, wenn die Teilnehmergemeinschaft ihr Innenverhältnis nicht auch detailliert für den Fall des Ausscheidens eine...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kabelanschluss (WEG) / 2 Anspruch auf Kabelanschluss

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 existiert keine der außer Kraft getretenen Bestimmung des § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG a. F. vergleichbare Norm mehr im Wohnungseigentumsgesetz, da die Herstellung einer Rundfunkempfangsanlage nach Ansicht des Reformgesetzgebers an praktischer Relevanz verloren hat. Gleichwohl bestehe im Einzelfall...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.5 Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips

Der BFH geht seit 1983 in ständiger Rechtsprechung[1] davon aus, dass eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung unter folgenden Voraussetzungen nicht gegeben ist: An der Besitzpersonengesellschaft sind Gesellschafter beteiligt, die nicht zugleich Gesellschafter der Betriebsgesellschaft sind ("Nur-Besitz-Gesellschafter") und kraft Gesetzes oder Gesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.5 Keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Fallkonstellationen

Unentgeltliche Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft die wesentlichen Betriebsgrundlagen der gewerblich tätigen Schwesterpersonengesellschaft unentgeltlich oder zu einem nicht kostendeckenden Entgelt, erzielt sie grundsätzlich mangels Gewinnerzielungsabsicht keine gewerblichen Einkünfte aufgrund einer mitunte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.1 Begriff "Betriebsaufspaltung"

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden und die hinter dem Betriebs- und Besitzunternehmen stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben; dieser ist anzunehmen, wenn die Person oder Personengruppe, die das Besitzunternehmen beherr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.3.2 Mittelbare Beteiligung an einer Besitzpersonengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft

Ob eine mittelbare Beteiligung an einer Besitzpersonengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft zur Beurteilung einer personellen Verflechtung herangezogen werden kann oder dem das sog. Durchgriffsverbot entgegensteht, war lange fraglich und umstritten. Praxis-Beispiel Mittelbare Beteiligung an der Besitzpersonengesellschaft A ist sowohl Alleingesellschafter der A-GmbH als au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1.1 Begriff

Unter einer "echten Betriebsaufspaltung" versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf zwei selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen zwei Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein ursprünglich einheitlicher Betrieb des Stpfl. in ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.3 Ausnahme: Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor Sonderbetriebsvermögen

Der BFH[1] hat den Vorrang von Sonderbetriebsvermögen jedoch verneint, wenn die vermieteten Wirtschaftsgüter einer gesellschafteridentischen Schwesterpersonengesellschaft gehören, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine gewerblich geprägte Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. Das der nutzenden Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut rechnet dann ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.4 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung auch bei Bruchteilsgemeinschaften als Besitzunternehmen

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung kann auch vorliegen, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter im Bruchteilseigentum ihrer Gesellschafter stehen und von der Besitzgesellschaft oder zumindest von einer konkludent vereinbarten Besitz-GbR entgeltlich an die Betriebsgesellschaft verpachtet werden.[1] Auch nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] kann eine Bruchteilsgeme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.2 Funktionale Untergliederungen

Rz. 10 Natürliche Personen und Personenvereinigungen, die nicht unter das KStG fallen, können die Vergünstigungen wegen der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke nicht in Anspruch nehmen (GbR, OHG, KG, stille Gesellschaft).[1] Rz. 11 § 51 Abs. 1 S. 3 AO fingiert die steuerrechtliche Unselbstständigkeit von funktionalen Untergliederungen (Abteilungen) gemeinnütziger Körperschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.2 Beteiligungs- und Beherrschungsidendität

Dass Besitz- wie Betriebsunternehmen von einem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen getragen werden, tritt am klarsten zutage im Fall der sog. Beteiligungsidentität, d. h. wenn an beiden Unternehmen dieselben Personen im gleichen Verhältnis beteiligt sind.[1] Der einheitliche geschäftliche Betätigungswille ist aber auch vorhanden im Fall ungleicher Beteiligungsverh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.3.1 Mittelbare Beteiligung des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft

Die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist auch dann gegeben, wenn der Besitzeinzelunternehmer zwar nicht unmittelbar an der Betriebs-GmbH, sondern nur mittelbar über eine weitere von ihm beherrschte GmbH beteiligt ist, diese also über eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft mittelbar beherrscht.[1] Auch im Bereich der mitunterneh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 4.2.2 Eintritt eines neuen Gesellschafters gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Tritt in eine bestehende Personengesellschaft ein Gesellschafter gegen Zuzahlung in das Privatvermögen der bisherigen Gesellschafter ein, so ist teilweise ein Fall des § 24 UmwStG und des § 16 EStG vorliegend.[1] Praxis-Beispiel Sachverhalt 1 A und B sind zu je 50 % Gesellschafter der A+B-OHG (Kapital zu Buchwerten je 60 TEUR; zu gemeinen Werten je 150 TEUR). C tritt in die OH...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.5.1 Wahlrecht bei der Einbringung

Das Wahlrecht bzgl. des Bilanzansatzes wird in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft ausgeübt.[1] Beim Ansatz des gemeinen Werts ist auch ein vorhandener Geschäftswert auszuweisen.[2] Das Wahlrecht besteht dann nicht, wenn eine Personengesellschaft die Unternehmensform in eine andere Personengesellschaft ändert (sog. Formwechsel), z. B. Wechsel aus einer GbR in eine O...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.4 Gewinnvorabmodell

Beim Gewinnvorabmodell erfolgt die Aufnahme in eine Personengesellschaft ohne direkte Zuzahlung ins Betriebs- oder Privatvermögen; gleichwohl wird der neue Gesellschafter von Beginn an am Gewinn/Verlust und den neu entstehenden stillen Reserven beteiligt. Gleichzeitig steht dem bisherigen Gesellschafter ein erhöhter Gewinnanteil bzw. ein Gewinnvorab zu. Der BFH sieht darin ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.2.2 Alternativweg

Möglich ist die erstmalige Begründung einer Personengesellschaft unter Separierung von Vermögen nach den Regeln des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG. Hier kann Sonder-Betriebsvermögen separiert werden.[1] Erfolgt dann eine Umfirmierung aus einer GbR in eine OHG und ggf. KG, dann ergeben sich hinsichtlich des Sonder-Betriebsvermögens keine rechtlichen Folgen, weil insoweit kein Fall de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.3 Abwickler (Liquidator)

Rz. 66 Wird eine Kapitalgesellschaft, ein Verein oder eine Personengesellschaft aufgelöst, so ist die Gesellschaft bzw. der Verein damit noch nicht beendet. Regelmäßig ist ein Liquidationsverfahren durchzuführen, für dessen Durchführung Abwickler als Vertretungs- und Geschäftsführungsorgane bestellt werden.[1] Diese sind in vielen Fällen mit den bisherigen gesetzlichen Vertr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.3.3 Keine Gegenleistung führt zu § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

Die Anwendungsbereiche des § 24 UmwStG und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unterscheiden sich in zwei Punkten: Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG erfordert Betriebe/Teilbetriebe/Mitunternehmeranteile, wohingegen bei § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG einzelne Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (oder unentgeltlich) eingebracht werden. Außerdem umfa...mehr