Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 23 Unternehmertestament –... / b) Einziehungsklausel

Rz. 328 Dagegen ist es auch im Aktienrecht zulässig, dass die Satzung im Falle des Todes eines Aktionärs die Einziehung der Aktien vorsieht (§§ 237 ff. AktG).[241] Die Einziehung kann generell oder nur für bestimmte Fälle angeordnet werden (z.B. wenn die Erben die Aktien nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf Mitaktionäre, Abkömmlinge oder Ehepartner des Aktionärs übertr...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / c) Kostendeckende Masse

Rz. 12 In jedem Fall ist Voraussetzung für die Anordnung der Nachlassverwaltung, dass eine zumindest kostendeckende Masse vorhanden ist, § 1982 BGB . Anderenfalls kann der Erbe nur die Dürftigkeitseinrede zur Haftungsbeschränkung erheben.[21] Ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist,[22] hat der Rechtspfleger von Amts wegen zu prüfen. Hinweis Ist keine hinreichende Masse vorh...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 3. Bezugnahme, § 2004 BGB

Rz. 23 Schließlich kann der Erbe gemäß § 2004 BGB auf ein bereits beim Nachlassgericht liegendes Inventar, das den §§ 2002 f. BGB genügt, Bezug nehmen.[34] Hier wird eine ggf. nach § 1994 BGB gesetzte Frist mit der formlosen Erklärung eingehalten.[35] Nach heute h.M. ist ein Vorgehen nach § 2004 BGB aber auch freiwillig möglich.[36] Eine solche Bezugnahme kann erfolgen auf In...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / V. Wirkung der Anfechtung

Rz. 32 Die form- und fristgerecht erklärte Anfechtung der Annahme gilt nach § 1957 Abs. 1 BGB als Ausschlagung der Erbschaft, die der Ausschlagung als Annahme der Erbschaft (siehe Rdn 2). Die Anfechtungserklärung ist – abgesehen von § 130 BGB – als unwiderrufliche Willenserklärung ausgestaltet. Möglich ist jedoch die Anfechtung der Anfechtung. Die Anfechtung der Anfechtung r...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 8. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Rz. 542 Die Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten sind nach § 13a Abs. 4 ErbStG für jede zum begünstigten Vermögen gehörende wirtschaftliche Einheit bzw. für jeden Betrieb durch das jeweils örtlich zuständige Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 1–3 BewG) zu ermitteln und gesondert festzustellen, wenn diese Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung i.S...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Kombinationsklausel

Rz. 310 Die Abtretungsklausel ist im Regelfall günstiger als die Einziehungsklausel. Gleichwohl sollten sich die Gesellschafter im Zeitpunkt der Satzungserrichtung nach Möglichkeit alle Handlungsoptionen für einen späteren Erbfall offenhalten. Üblicherweise sollte die Satzung daher sowohl eine Einziehungsklausel als auch eine Abtretungsklausel vorsehen. Im Einzelfall kann ma...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Auslegung, Beweislast und Grenzen

Rz. 52 Nach § 2169 BGB wird vermutet, dass ein Vermächtnis unwirksam ist, wenn der Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr im Nachlass vorhanden ist. Daraus folgt, dass der Vermächtnisnehmer beim Verschaffungsvermächtnis beweisen muss, dass der Erblasser ihm entgegen des § 2169 BGB einen nicht im Nachlass enthaltenen Gegenstand zukommen lassen wollte. Ein Indiz hie...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstreckeramts

Rz. 85 Das Amt des Testamentsvollstreckers fällt nicht automatisch mit dem Erbfall an, sondern muss erst angenommen werden. Dies ergibt sich aus § 2202 Abs. 1 BGB. Die genannte Person ist aber nicht verpflichtet, das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen, selbst wenn eine Ernennung durch das Nachlassgericht erfolgt ist. Zur Annahme bedarf es einer besonderen Erklärun...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / a) Antrag eines Erben

Rz. 7 Gemäß § 1981 Abs. 1 BGB hat das Nachlassgericht auf Antrag des Erben (aller Miterben, des Testamentsvollstreckers oder Erbschaftskäufers) die Nachlassverwaltung anzuordnen. Eines besonderen Grundes bedarf es – anders als bei der Nachlassinsolvenz – nicht. Rz. 8 Der Antragsteller muss die Voraussetzungen für sein Antragsrecht nur glaubhaft machen. So muss z.B. der Erbe b...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Zeitpunkt der Erstellung

Rz. 157 Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker hat unverzüglich, mithin ohne schuldhaftes Zögern i.S.d. § 121 Abs. 1 BGB, zu erfolgen. Der Testamentsvollstrecker darf also nicht abwarten, bis er das Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt erhält. Kommt es aber bei der Erfassung der Vermögenswerte zu erheblichen Schwierigkeiten, kann sich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.2 Regelung für den Veranlagungszeitraum 2019

Tz. 21 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In den Fällen, in denen die St-Erklärung durch Pers iSd §§ 3, 4 StBerG erstellt worden sind, ist wegen der sog "Corona-Krise" die Frist zur Abgabe der St-Erklärung für den VZ 2019 bis zum 31.08.2021 verlängert worden (s Art 97 § 36 Abs 1 EGAO idF des Ges zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes ...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / e) Vollstreckung des Arrestes

Rz. 14 Nach § 928 ZPO sind auf die Vollziehung des Arrestes die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit keine abweichenden Regelungen in den §§ 929 ff. ZPO bestehen. Um den Arrest vollziehen zu können, ist keine Klauselerteilung erforderlich, es sei denn, es liegt eine Titelumschreibung vor (vgl. § 929 Abs. 1 ZPO). Des Weiteren ist die Arres...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 1. Allgemeines

Rz. 136 Auch im Erbscheinsverfahren spielt die Möglichkeit, eine Eilentscheidung herbeiführen zu müssen, eine nicht unerhebliche Rolle in der Rechtspraxis. Grund dafür ist, dass in bestimmten Fällen viel Zeit verstreicht, bis das Nachlassgericht bspw. einen unrichtigen Erbschein einzieht oder für kraftlos erklärt. Denn auch im Einziehungsverfahren hat das Nachlassgericht nac...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Privatvermögen

Rz. 678 Werden bei der Realteilung zum Ausgleich von Wertunterschieden Abfindungszahlungen geleistet, kann dies zur Verwirklichung einkommensteuerrechtlich relevanter Tatbestände führen. Infrage kommen insoweit insbesondere § 17 EStG (Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft), § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) oder § 21 UmwStG (Veräußerung einbringu...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / IV. Form

Rz. 30 Der Antrag kann nur schriftlich gemäß § 13 Abs. 1 InsO gestellt werden. Rz. 31 Muster 13.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Muster 13.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens An das Amtsgericht _________________________ – Insolvenzabteilung – Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Nachlasssache _________________________, ges...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / cc) Einrede nach § 782 S. 2 ZPO

Rz. 27 Die Möglichkeit, vorübergehend die Vollstreckung "einzufrieren", kann sich weiter "verlängern", wenn der Erbe vor Ablauf der Frist der §§ 2014, 2015 BGB Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens stellt. Die Beschränkung der Zwangsvollstreckung bleibt dann so lange aufrecht, bis über den Insolvenzantrag rechtskräftig entschieden ist, § 782 S. 2 ZPO.mehr

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ZErb 12/2023, Zur Anhörung ... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) ist Eigentümer eines Grundstücks in B.-[…], welches im Grundbuch des AG Bremen, Vorstadt R, Bl. eingetragen ist. Die Eigentümerstellung hat er aufgrund Erbfolge als befreiter Vorerbe eine Erbschaft seiner Mutter […] erlangt. In Abteilung II des Grundbuchs ist vermerkt, dass Nacherbfolge sowie Ersatznacherbfolge angeordnet ist. Nacherben des Beteiligten...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Zeitliche Schranke des § 2325 Abs. 3 BGB für Ehegatten nicht zehn Jahre!

Rz. 97 Nicht jede Schenkung, die der Erblasser in seinem Leben gemacht hat, ist pflichtteilsergänzungspflichtig. Das Gesetz sieht in § 2325 Abs. 3 BGB eine zeitliche Schranke von zehn Jahren vor. Sind zurzeit des Erbfalls zehn Jahre seit der Leistung des Gegenstands verstrichen, so bleibt die Schenkung für die Berechnung des Pflichtteils außer Betracht, § 2325 Abs. 3 Hs. 1 B...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Schenkungsteuer

Rz. 384 Nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO beginnt die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Schenker gestorben ist oder die Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt hat. Finanzbehörde ist das für die Festsetzung der Schenkungsteuer zuständige Finanzamt.[488] Die Anzeige der Schenkung bei einem anderen Finanzamt setzt daher die Frist n...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Literaturtipps

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AGS 12/2023, Streitwert ein... / II. Weitere Beschwerde ist zulässig

Die weitere Beschwerde ist nach § 68 Abs. 1 Nr. 5 GKG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG statthaft, weil das LG sie zugelassen hat und der Beschwerdegegenstand – die mit der Beschwerde erstrebte Gebührendifferenz – 200,00 EUR übersteigt (§ 68 Abs. 1 S. 1 GKG). Die weitere Beschwerde ist auch zulässig, weil die Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Beschwerde gem. § 32 Abs. 2 RVG im ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Tatbestand (Übersicht)

Tz. 70 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Tatbestand, der die Rechtsfolgen des § 22 Abs 2 S 1 iVm S 2–4 UmwStG (s Tz 78ff) auslöst, ist die unmittelbare, mittelbare oder fiktive Veräußerung (s Tz 70a, 70b) oder die Verwirklichung gleichgestellter Vorgänge (s § 22 Abs 2 S 6 UmwStG; s Tz 71, 71a) in Bezug auf die iRe qualifizierten Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG eingebracht...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 5. Stand des Nachlassverfahrens

Rz. 36 In erbrechtlichen Mandaten, in denen ein Erbfall vorliegt, bedarf es der genauen Ermittlung des Standes eines ggf. bereits anhängigen Nachlassverfahrens bzw. genauer Kenntnisse zum Zeitpunkt des Erbfalls, Zeitpunkt der Eröffnung von testamentarischen Verfügungen, einschließlich etwaiger bereits ergangener Beschlüsse (z.B. nach § 352 Abs. 2 FamFG). Unter Vorlage einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Ab Veranlagungszeitraum 2011: elektronische Steuererklärungen

Tz. 24 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1a KStG idF des Steuerbürokratieabbauges sind die KSt-Erklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs 2, 28 Abs 1 S 4 und 38 Abs 1 iVm 34 Abs 14 KStG nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Nach § 34 Abs 13a S 2 KStG (idF des Steuerbürokr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurtei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.3 "Derivative" Anteile aus einem Einbringungsvorgang (§ 22 Abs 7 UmwStG)

Tz. 8 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Grundsätze Als "derivativer" Anteil wird hier die Beteiligung an einer Kap-Ges oder Gen bezeichnet, die nicht unmittelbar als Gegenleistung oder Sacheinlagegegenstand an einer Einbringung iSd §§ 20, 21 UmwStG (originäre Anteile, s Tz 6–7a) beteiligt ist, aber ursächlich mit der Einbringung stliche Merkmale dieser originären Anteile erhält. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.4 Verfahrensrecht

Tz. 93a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erhält das FA keinen fristgerechten Nachw iSd § 22 Abs 3 S 1 UmwStG, hat es von Amts wegen einen nachträglichen Einbringungsgewinn zu ermitteln (s § 22 Abs 3 S 2 iVm Abs 1 S 1 oder Abs 2 S 1 UmwStG). Dabei sind hinsichtlich der Höhe des Einbringungsgewinns I/II dieselben Grundsätze anzuwenden, wie einer tats Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1/A...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Sanktionsklausel

Rz. 320 "Für den Fall, dass die Miterben sich einvernehmlich über das Teilungsverbot hinwegsetzen und den der Teilung unterliegenden Nachlass vor Ablauf der genannten Frist auseinandersetzen, ordne ich ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis zugunsten der (...) e.V. in (...)in der Form an, dass dann basierend auf dem zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Verkehrswert ein W...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 6. Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Nachlassgericht

Rz. 140 Über die Amtsführung des Testamentsvollstreckers hat das Nachlassgericht kein Aufsichtsrecht. Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker auch nicht der Aufsicht des Nachlassgerichts unterstellen. Das Gesetz kennt keine gerichtliche oder behördliche Dauerkontrolle des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht, auch existiert keine Genehmigungsbedürftigkeit ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 17 Als Inländer gelten schließlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b) – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländis...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) "Umwandlung" einer Familienstiftung

Rz. 299 Ein Sonderproblem ergibt sich beim Übergang von der Familienstiftung zur gewöhnlichen Stiftung. Die Finanzverwaltung behandelt die "Umwandlung" (im Sinne einer Umwidmung) einer Familienstiftung in eine gewöhnliche Stiftung durch Satzungsänderung als Errichtung einer neuen Stiftung, vgl. R E 1.2 Abs. 4 S. 1 ErbStR 2019. Auf die Errichtung der "neuen" Stiftung findet d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Schenkungen über den Freibetrag hinaus

Rz. 611 Beispiel Vater V will seiner Tochter T 600.000 EUR zukommen lassen. Er überlegt, ob er das auf einmal macht oder in zwei Raten, über mehr als zehn Jahre verteilt. Schenkt V den vollen Betrag, fällt zwar Schenkungsteuer an. Aber die Schenkungsteuer ist nicht alles. Die Entscheidung, nur 400.00 EUR zuzuwenden, hätte auch andere Folgen: Die Erträge aus den zurückbehalten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.6 Veräußerungsgewinne iSd § 17 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG)

Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Buchst e des § 49 Abs 1 Nr 2 EStG betrifft Eink aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges (zum Begriff s § 1 KStG Tz 27 ff; auch s Tz 48a), die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inl (s § 1 KStG Tz 20 ff) haben (Unterbuchst aa) und ab VZ 2006 uU auch Anteile an ausl Kap-Ges (Unterbuchst bb; s Tz 48a). Die praktische Bedeutung des...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 140 Die Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden, vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 AO. Dadurch soll vermieden werden, dass steuerbegünstigte Körperschaften Mittel lediglich mit dem Ziel der Mehrung des eigenen Vermögens ansammeln.[235] Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel spätestens in den auf de...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / I. Oft: Kettenausschlagung notwendig

Rz. 25 Die Ausschlagung bewirkt, dass der Nachlass mit Rückwirkung auf denjenigen übergeht, der zum Erben berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalles nicht gelebt hätte, § 1953 Abs. 1 und 2 BGB. Oft werden das die Kinder des Ausschlagenden sein. Das Haftungsproblem ist durch die Ausschlagung also noch nicht einmal innerhalb der Kernfamilie des Erben gel...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.4.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berüc...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Betriebsveräußerung

Rz. 544 Den Ausgangspunkt der Behaltensregelungen bildet der Fall der Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Zusätzlich regelt § 13a Abs. 6 ErbStG aber noch eine Vielzahl weiterer Tatbestände, die ebenfalls einen Behaltensfristverstoß darstellen sollen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie in sachlicher Hinsicht die Fortführung des erworbenen Betriebs durch den bzw....mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Widerrufsbelehrung

Rz. 56 Erfolgt der Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB außerhalb der eigenen Kanzleiräume (§ 312b BGB) oder im Wege des Fernabsatzes (§ 312c BGB), hat der Rechtsanwalt das gesetzliche Widerrufsrecht zu berücksichtigen, § 355 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach sind ein Verbraucher und ein Unternehmer an ihre auf den Abschluss eines Vertrags g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Grundlagenfunktion (§ 27 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 112 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 2 S 2 KStG ist der Bescheid über die gesonderte Feststellung des stlichen Einlagekto Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum jeweils nachfolgenden Feststellungszeitpunkt. Die Bindungswirkung greift auch bei einem der Höhe nach unzutr festgestellten Bestand des stlichen Einlagekto. Der festgeste...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Nachlasserbenschulden

Rz. 12 Ist der Erbe also im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses eine Verbindlichkeit eingegangen, so handelt es sich zumindest auch um eine Eigenverbindlichkeit, sodass eine Haftungsbeschränkung im Außenverhältnis ausgeschlossen ist. Es kann sich aber zugleich um eine Nachlassschuld handeln, wenn die Verbindlichkeiten "vom Standpunkt eines sorgfältigen Verwalters in ordnung...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Beendigungstatbestände

Rz. 475 Im Einzelnen gibt es folgende Beendigungstatbestände des Testamentsvollstreckeramtes:mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / IV. Die Nachlassverwaltung als besondere Form der Nachlasspflegschaft

Rz. 26 Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung wird dem oder den Erben (auch dem unbeschränkt haftenden und auch dem Testamentsvollstrecker)[47] die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über den Nachlass ex nunc genommen, § 1984 Abs. 1 S. 1 BGB,[48] und die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen wieder voneinander getrennt, indem der Nachlassverwalter den Nachlass – mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Nachweisverpflichteter (persönlicher Bezug)

Tz. 89 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Pflicht, einen Nachw über die Zurechnung der maßgebenden Anteile zu erstatten, trifft pers für alle in § 22 Abs 3 UmwStG angesprochenen Fälle (nur) den "Einbringenden" (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG: "Der Einbringende hat …"). Dies gilt sowohl "in den Fällen des Abs 1" (Betriebseinbringung gem § 20 UmwStG, s Tz 85ff) als auch "in den Fällen des...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ziel der Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen war es, Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, sowie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht auf die Beschäftigungszeit anzurechnen. Dieses Ziel konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s Schr des BMF v 04.09.2007, BStBl I 2007, 698 unter Nr 2, ebenso ab 01.01.2012 s UmwSt-Erl 2011 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzurat...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Verwaltung des Nachlasses

Rz. 196 Der Testamentsvollstrecker ist durch § 2205 S. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, den Nachlass zu verwalten. Des Weiteren wird ihm durch § 2205 S. 2 BGB das Recht eingeräumt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Hierdurch entsteht insgesamt ein Sondervermögen, über das der Erbe nicht verfügen kann (vgl. § 2211 BGB). Ferner fü...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Übersicht über die Begünstigungen für Unternehmensvermögen

Rz. 394 Für die Übertragung von begünstigten Unternehmensvermögen sind folgende Begünstigungen vorgesehen:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Teilung der Nachlassgegenstände

Rz. 240 Die Teilung der Nachlassgegenstände erfolgt nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. §§ 752–757 BGB. Vor einer Verteilung des Nachlasses gem. §§ 752, 753 BGB sind etwaige Teilungsanordnungen des Erblassers gem. § 2048 BGB zu berücksichtigen. Über Teilungsanordnungen des Erblassers können sich die Erben einstimmig hinwegsetzen. Grundsätzlich kann dies nur durch einen Testamentsvolls...mehr