Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III.S.  3

Rz. 6 Hier wird – zunächst – angeordnet, dass den Erben in den genannten Fällen keine Inventarobliegenheit mehr trifft. Der Erbe braucht also kein Inventar zu errichten, um sich sein Haftungsbeschränkungsrecht dauerhaft zu erhalten. Grund ist, dass der Erbe in diesen Fällen aufgrund der §§ 1989, 1973 BGB beschränkt haftet.[10] Nach Beendigung der Nachlassverwaltung oder wenn...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundstücksübertragungen

Rz. 94 Bei Grundstücksübertragungen beginnt die Frist grundsätzlich mit der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch, § 873 Abs. 1 BGB,[382] nicht etwa bereits mit dem Erwerb einer Anwartschaft.[383] Vor dem Hintergrund des seit den zitierten Entscheidungen neugefassten § 8 Abs. 2 AnfG stellt sich allerdings die Frage, ob der Pflichtteilsberechtigte nicht hinsichtlich des ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Die Einsetzung eines Nacherben wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Fall der Nacherbfolge eingetreten ist. 2Sie bleibt auch nach dieser Zeit wirksam,mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Anfechtung nach dem Erbfall

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen

Rz. 4 Für die Berechnung der Frist gelten §§ 187 ff. BGB. Da Voraussetzung für die Anfechtung die Kenntnis von der anzufechtenden Verfügung ist, schließt fehlende Kenntnis den Fristbeginn grundsätzlich aus. Dies gilt aber nicht, wenn der Erblasser die Kenntnis ohne weitere Gedächtnishilfen gehabt hätte, wenn er sich mit der Erbsituation beschäftigt hätte.[11] Im Übrigen gilt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Alternativen

Rz. 45 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 125, 135 Abs. 2, 152 S. 1 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht. Dem Anfechtungsberechtigten ist es daher überlassen, ob die letztwillige Verfügung vernichtet werden soll oder weiterhin Gültigkeit hat. Dies führt zu einem Schwebezustand, der jedoch nicht unendlich ausgedehnt werden soll. Daher ist die Anfechtung befristet, um Rechtsklarheit zu schaffen.[1] Auf der anderen Seite soll dem Anfec...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beweislast

Rz. 19 Bestreitet der (ursprüngliche) vorläufige Erbe den endgültigen Erbschaftsanfall oder beansprucht ein Dritter die Erbenstellung in Folge der (angeblichen) Ausschlagung der Erbschaft des ursprünglich vorläufigen Erben, muss dieser die Voraussetzungen der wirksamen Ausschlagungserklärung – einschließlich einer etwaigen Hemmung des Ablaufes der Ausschlagungsfrist[66] – da...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Bis zur Beendigung des nach § 1970 BGB zulässigen Aufgebotsverfahrens oder bis zum Ablauf der in § 2061 BGB bestimmten Anmeldungsfrist

Rz. 4 Hinsichtlich der Beendigung des Aufgebotsverfahrens ist § 2015 Abs. 3 BGB entsprechend anzuwenden,[1] so dass nach Ausschlussurteil oder Zurückweisung des Antrages auf Erlass zunächst die Beschwerdefrist von einem Monat nach Verkündung der Entscheidung (§ 63 Abs. 1 FamFG) bzw. die Erledigung der eingelegten Beschwerde abzuwarten ist. Zur Frist gem. § 2061 BGB siehe § 2...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Arglistiges Verschweigen

Rz. 3 Liegt arglistiges Verschweigen eines Sachmangels vor (S. 2), kann der Bedachte, ohne dass er eine Frist zur Nachlieferung setzen muss, statt der Lieferung einer mangelfreien Sache, Schadensersatz verlangen. Dem arglistigen Verschweigen eines Sachmangels ist das Vorspiegeln nicht vorhandener Eigenschaften gleichgestellt.[3] Soweit das allgemeine Schuldrecht der §§ 280, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Familienerbrecht und gesetzliche Erbfolge

Rz. 6 Bei der gesetzlichen Erbfolge, die grundsätzlich gegenüber der gewillkürten Erbfolge subsidiär ist, gilt der Grundsatz der Verwandtenerbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn keine wirksame Verfügung von Todes wegen vorliegt oder der abschließend als Erbe in einer letztwilligen Verfügung Eingesetzte in Folge von Ausschlagung oder Erbunwürdigkeitserklärung entf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Zugewinnausgleich und Pflichtteil

Rz. 16 I.R.d. gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft muss der überlebende Ehepartner sich mit einer sog. pauschalen Abgeltung eines möglichen Zugewinnausgleichsanspruchs nicht abfinden lassen. Ihm steht nach § 1371 Abs. 3 BGB die Möglichkeit zu, den Erbteil (sei es der kraft gesetzlicher Erbfolge oder der testamentarisch zugewandte Erbteil) innerhalb der Frist des...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Rz. 30 Auch im Lebenspartnerschaftsgesetz findet sich eine dem § 1933 BGB ähnliche Regelung. Gem. § 10 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 LPartG ist das Erbrecht des überlebenden Lebenspartners ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder 2 LPartG gegeben waren und der Erblasser die Aufhe...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. § 210 BGB

Rz. 27 Es handelt sich hier zum einen um das Fehlen eines gesetzlichen Vertreters. Auch dann, wenn der Anfechtungsberechtigte beschränkt geschäftsfähig ist und ihm eine Anfechtung nur einen rechtlichen Vorteil bringen würde, was wiederum heißt, dass er die Anfechtung selbst erklären kann, tritt Hemmung gem. § 210 BGB ein.[54] Die Anfechtungsfrist, die ein Jahr beträgt, endet...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Ein Nachlassgläubiger, der seine Forderung später als fünf Jahre nach dem Erbfall dem Erben gegenüber geltend macht, steht einem ausgeschlossenen Gläubiger gleich, es sei denn, dass die Forderung dem Erben vor dem Ablauf der fünf Jahre bekannt geworden oder im Aufgebotsverfahren angemeldet worden ist. 2Wird der Erblasser für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Zwischenverfügungen

Rz. 40 Eine Zwischenverfügung kann vom Nachlassgericht erlassen werden, wenn objektiv für die Erteilung des Erbscheins Unterlagen fehlen (Geburts-, Sterbeurkunde). Das Gericht verbindet auch eine solche Zwischenverfügung in der Praxis mit einer Frist. Im Lichte von § 28 Abs. 2 FamFG hat das Nachlassgericht zur Förderung des Verfahrens dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Ausschlagungsfrist

Rz. 4 Stirbt der Erbe vor Kenntnisnahme vom Anfall der Erbschaft und des Berufungsgrundes (§ 1944 Abs. 1 BGB), so läuft die Ausschlagungsfrist auch für den Erbeserben noch nicht und beginnt erst mit dessen Kenntnisnahme.[6] Teilweise Kenntnisse von Umständen des § 1944 Abs. 1 BGB durch den vorverstorbenen Erben muss sich der Erbeserbe nicht zurechnen lassen. Grundsätzlich si...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Bei Auferlegung von Beschränkungen und Beschwerungen

Rz. 7 Beschränkungen und Beschwerungen des zugewandten Erbteils können nicht vom Wert des Hinterlassenen und somit vom Kürzungsbetrag nach S. 2 in Abzug gebracht werden.[17] Der Pflichtteilsberechtigte hat aber die Möglichkeit, die Erbschaft nach den §§ 2306, 2307 BGB auszuschlagen, um stattdessen seinen ordentlichen Pflichtteil zu erhalten. Daneben steht ihm dann der ungekü...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Kündigung

Rz. 4 Entsprechend § 1056 Abs. 2 S. 1 BGB ist der Nacherbe berechtigt, das Miet- bzw. Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, er ist also an vereinbarte Vertragslaufzeiten oder abweichende vertragliche Kündigungsfristen nicht gebunden.[8] Bei Wohnraum sind allerdings Kündigungsschutzbestimmungen zu beachten (§§ 573 ff. BGB). Der Nacherb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. (2) 1Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. 2Ein anderer Gegenstand kom...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erbeinsetzung

Rz. 2 Die Auslegungsregel des § 2101 BGB greift nicht für die Frage, ob ein noch nicht Gezeugter überhaupt eingesetzt ist; dies ist nach allg. Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln.[6] Im Übrigen muss der Erblasser auch bei Einsetzung eines noch nicht Gezeugten die Person des Nacherben eindeutig bestimmen.[7] Rz. 3 Die nach § 2101 BGB Berufenen werden Nacherben mit ihrer Geburt ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 8 Nach KV Nr. 12410 Abs. 1 Nr. 4 GNotKG beträgt die Gebühr für die Entgegennahme der Kündigung 16 EUR. Ist die Wirksamkeit der Kündigung str., so ist das Prozessgericht sachlich zuständig und nicht das Nachlassgericht, welches nur die Wirksamkeit einer Kündigung als Vorfrage prüfen kann.[11] Sofern kein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt, kann ggf. wegen der Kündigun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Verjährung

Rz. 28 Durch eine Klage gegen den beschenkten Miterben aus § 2325 BGB wird auch die Verjährung des Anspruchs aus § 2329 BGB gehemmt. Der Anspruch gegen den Beschenkten verjährt auch dann in drei Jahren vom Eintritt des Erbfalls an, wenn erst nach Ablauf der Frist gerichtlich festgestellt wird, dass der Erblasser der Vater des Pflichtteilsberechtigten ist.[69]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 7 Verstirbt der Erblasser vor Ablauf der Drei-Monats-Frist, ist das errichtete Nottestament wirksam. Sind seit der Errichtung des Testaments dagegen drei Monate verstrichen und lebt der Erblasser noch, so wird mit der Folge ex tunc fingiert, dass das jeweilige Nottestament nicht errichtet wurde.[16] Ein in einem Nottestament enthaltener Widerruf eines früheren Testaments...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Verzögerung und sonstige Hindernisse bei der Bestimmung

Rz. 29 Im Gegensatz zu § 319 Abs. 1 S. 2 BGB regelt § 2048 BGB nicht den Fall der Verzögerung und sonstige Hindernisse (Geschäftsunfähigkeit oder Tod) bei der Bestimmung durch den Dritten. Aus den Motiven ist nicht erkennbar, dass dies absichtlich geschehen ist und so die Möglichkeit der entsprechenden Anwendung des § 319 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen wäre. Maßgebend ist au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 4 Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

In jedem Fall der zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer eine Vertragsstrafe in Höhe von ______ EUR zu zahlen. Zugleich entfällt für den entsprechenden Monat des Verstoßes die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung durch die Gesellschaft. Bei Dauerverstößen ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Etw...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen der Einrede des Aufgebotsverfahrens

Rz. 3 Voraussetzung der Geltendmachung der Einrede ist zunächst, dass der Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger innerhalb eines Jahres nach Annahme der Erbschaft gestellt und der Antrag zugelassen ist (Abs. 1 Hs. 1). Es genügt dabei, dass der Antrag innerhalb der Jahresfrist gestellt wird. Für die Zulassung des Antrags (§ 434 Abs. 2 FamFG) gilt ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Angrenzende Rechtsfragen – Verhältnis von § 2079 BGB zu § 2078 BGB

Rz. 46 Wie bereits dargelegt, schließen sich die §§ 2078 und 2079 BGB nicht aus (vgl. Rdn 1 ff.). Eine Anfechtung kann sowohl auf § 2078 BGB als auch auf § 2079 BGB gestützt werden. Wird die Anfechtung sowohl auf § 2078 BGB als auch auf § 2079 BGB gestützt und handelt es sich um denselben Sachverhalt, kann das Gericht bei Zweifeln, ob die Voraussetzungen des § 2079 BGB erfül...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen (§ 210 BGB)

Rz. 15 Nach § 210 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB analog beginnt bei einem nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft geschäftsunfähig gewordenen oder bei einem in der Geschäftsfähigkeit beschränkten vorläufigen Erben, der während der Ausschlagungsfrist nicht durchweg gesetzlich vertreten gewesen ist (Eltern, Vormund, Betreuer oder Pfleger), das Recht zur Ausschlagung mit dem Zeitpunkt er...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Fehlende Erbschaftsannahme

Rz. 4 Erst im Zeitpunkt der Erbschaftsannahme ist der Schwebezustand beendet, der eine mögliche Nachlassgefährdung verursachen kann. Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen kann nur erfolgen, wenn die Annahme der Erbschaft aus der Sicht des Nachlassgerichts nicht feststeht. Die Annahme kann sowohl durch ausdrückliche Erklärung des Erben erfolgen wie auch durch schlüssiges Verh...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Wirkungen der Einrede

Rz. 5 Zu den Wirkungen der Einrede kann auf die Ausführungen zu § 2014 BGB Bezug genommen werden (vgl. § 2014 Rdn 5 ff.). In dem auf die Einwendungsklage nach § 785 ZPO ergehenden Urteil kann allerdings – im Unterschied zu § 2014 BGB – das Ende der Schonfrist nicht nach dem Kalender bestimmt werden, sondern – wegen Abs. 3 – nur allg. die Beendigung des Aufgebotsverfahrens an...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Aufgebot soll dem Erben zunächst eine zuverlässige Übersicht über die Verschuldung und damit zusammen mit dem Inventar über den Stand des Nachlasses geben.[1] Auf dieser Grundlage soll er sich entscheiden können, ob er eine amtliche Nachlassliquidation durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren beantragt oder den Nachlass in Selbstverwaltung behält un...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Haftungsfallen

Rz. 23 Der beurkundende Notar muss auf das Vorkaufsrecht gem. §§ 17, 20 BeurkG der Erben hinweisen,[54] nicht hingegen auf die Ausübungsfrist von zwei Monaten.[55] Anders sieht es beim Rechtsanwalt aus, der einen vorkaufsberechtigten Erben vertritt und von einem zum Vorkauf berechtigenden Verkauf erfährt. Hier muss der Rechtsanwalt umfassend nicht nur über die Länge der Fris...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Sanktionsklausel

Rz. 27 Formulierungsbeispiel Für den Fall, dass die Miterben sich einvernehmlich über das Teilungsverbot hinwegsetzen und den der Teilung unterliegenden Nachlass vor Ablauf der genannten Frist auseinandersetzen, ordne ich ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis zugunsten der … e.V. in … in der Form an, dass dann basierend auf dem zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Verkeh...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Unverzüglich benachrichtigen

Rz. 5 Der Verkäufer muss die Miterben unverzüglich i.S.v. § 121 BGB benachrichtigen. An die Benachrichtigung sind keine besonderen Anforderungen zu stellen. Insbesondere ist keine Form zu beachten. Die Person des Käufers und künftigen Erklärungsempfängers hat sich bereits zuvor aus der Erklärung nach § 2034 Abs. 2 S. 1 BGB zu ergeben. Voraussetzung für den Lauf der Frist des...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. § 206 BGB

Rz. 25 Eine Hemmung kommt bei höherer Gewalt in Betracht. Unter höherer Gewalt ist hierbei ein Ereignis zu verstehen, das auch durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte, wobei schon das geringste Verschulden die höhere Gewalt ausschließt.[49] Es ist auf das "Maß der Sorgfalt abzustellen, das von einer beteiligten Person aus dem jewei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung

Rz. 7 Bei einer Anfechtung der Fristversäumung nach § 123 BGB ist darauf abzustellen, ob der vorläufige Erbe durch arglistige Täuschung oder Drohung dazu genötigt wurde, die Ausschlagung nicht fristgemäß zu erklären, ohne dass es darauf ankommt, ob er die Frist bewusst oder unbewusst hat verstreichen lassen.[10]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Weitere Unwirksamkeitsgründe

Rz. 4 Neben § 2160 BGB ist ein Vermächtnis unwirksam im Fall des § 2074 BGB (Tod vor Eintritt einer Bedingung), § 2077 BGB (Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung), §§ 2078 ff. BGB (Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung), §§ 2162, 2163 BGB (30-jährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis und seine Ausnahmen), §§ 2171, 2172 BGB (Unmöglich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung die Auseinandersetzung in Ansehung des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände ausschließen oder von der Einhaltung einer Kündigungsfrist abhängig machen. 2Die Vorschriften des § 749 Abs. 2, 3, der §§ 750, 751 und des § 1010 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung. (2) 1Die Verfügung wird unwirksam, wenn 30 Jahre seit ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt die (allg.) Regelung des § 1994 BGB über die Fristbestimmung zur Errichtung des Inventars. Sie begrenzt das pflichtgemäße Ermessen des Nachlassgerichts bei der Bestimmung der Inventarfrist. Ein Verstoß gegen die in aufgeführten Mindest- und Höchstgrenzen führt nicht zur Unwirksamkeit der gesetzten Frist, sondern begründet nur ein Beschwerderecht ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Trennungslösung

Rz. 42 Wurde beim gemeinschaftlichen Testament die Trennungslösung gewählt, ist der überlebende Ehegatte als Vorerbe und Dritte (pflichtteilsrechtlich relevant zumeist die Kinder) hinsichtlich des Nachlasses des erstversterbenden Ehegatten als Nacherben eingesetzt. Im ersten Erbfall sind die Nacherben nicht enterbt und haben vom Grundsatz keinen Pflichtteilsanspruch. Sie kön...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Annahmefrist (Abs. 2)

Rz. 7 Nimmt der Ernannte nicht umgehend das Amt an, können alle die Personen, die ein rechtliches Interesse an der Klarstellung haben, beim Nachlassgericht beantragen, dass dem Ernannten eine Frist gesetzt wird, nach deren Ablauf dann das Amt als abgelehnt gilt, sofern nicht zuvor die Annahme erklärt wurde. Berechtigte Personen sind z.B. der Erbe, Vor- und Nacherbe, Vermächt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Anfechtung vor dem Erbfall

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Beitrag aus Personal Office Premium
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.4 Beendigung des Vertragsverhältnisses

In den meisten Fällen handelt es sich bei der Anstellung von Bacheloranden um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das automatisch mit Ablauf der festgelegten Frist endet. Während der Probezeit ist eine Kündigung gemäß den vertraglich vereinbarten Regeln möglich. Gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG ist ein befristeter Vertrag während seiner Laufzeit nur kündbar, wenn eine solche Kündigung...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Anfechtung der Vermächtnisausschlagung

Rz. 7 Abs. 2 beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Anfechtung der Ausschlagung eines Vermächtnisses. Die Vorschrift gilt allerdings ausschließlich in den Fällen, in denen Gegenstand der Ausschlagung ein belastetes (analog § 2306 Abs. 1 BGB) Vermächtnis ist bzw. war.[22] Die Art und Weise der Anfechtung – auch hinsichtlich Form und Frist – richtet sich nach den für die Anf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Wirkungen der Anfechtung

Rz. 11 Der Anspruch aus dem Vermächtnis oder der Pflichtteilsanspruch werden nach § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend beseitigt. Ist ein Ersatzvermächtnisnehmer bestimmt (§ 2190 BGB), erwirbt dieser das Recht, während beim Vorhandensein von Mitvermächtnisnehmern eine Anwachsung des Anspruchs (§ 2158 BGB) stattfindet. Ohne Ersatz- oder Mitvermächtnisnehmer erlischt der Vermächtnisan...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen/Taktische Erwägungen

Rz. 48 Die gesetzliche Neuregelung im Rahmen der Erbrechtsreform 2010 und das damit verbundene allgemeine Wahlrecht des Pflichtteilsberechtigten, die Erbschaft ausschlagen zu können, um seinen Pflichtteil geltend zu machen, vermeidet zwar das Risiko, durch die Ausschlagung eines belasteten Erbteils alles zu verlieren.[211] Das generelle Wahlrecht bringt aber auch Nachteile m...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Begriff – Aufnahme und Errichtung des Inventars

Rz. 1 Das Inventar i.S.d. §§ 1993–2013 BGB ist nach der gesetzlichen Systematik kein Instrument der direkten Haftungsbeschränkung: Errichtet der Erbe ein solches Inventar, führt das nicht etwa unmittelbar dazu, dass sich die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt. Vielmehr ermöglicht das Inventar dem Erben lediglich das Recht, eine solche...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung befasst sich allein mit dem Beginn des Laufs der Fristen der §§ 2014, 2015 BGB. Das Gesetz setzt es als selbstverständlich voraus, dass Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker die aufschiebenden Einreden geltend machen können und regelt insoweit keine Einzelheiten, weshalb die Anwendbarkeit der Bestimmung im Einzelfall der Auslegung b...mehr