Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Beschränkung des Einspruchs

Rz. 169 [Autor/Stand] Im Normalfall wird demjenigen, der gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, daran gelegen sein, dass der Strafbefehl im Ganzen aufgehoben und der ihm zugrunde liegende Sachverhalt erneut durch einen Richter strafrechtlich gewürdigt wird. Andererseits sind die Fälle gar nicht selten, in denen es dem Angeklagten nur darum geht, eine Herabsetzung der aus...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Beibringu... / 1 Gründe

Entgegen der Auffassung der Schuldnerin ist die Erteilung der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 1 BGB auch dann, wenn sie durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 S. 3, letzter Fall BGB) zu erfolgen hat, eine unvertretbare, nach § 888 ZPO zu vollstreckende Handlung. Wenn, wie hier, Auskunftsverpflichtungen (auch etwa in...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Wirksamke... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde der Beteiligten hat auch in der Sache Erfolg. Der Antrag der Beteiligten auf Erteilung eines Alleinerbscheins nach gesetzlicher Erbfolge ist entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts begründet. Der angefochtene Beschluss ist daher aufzuheben. Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Beteiligten erforderlich sind, werden für festgestellt...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 4. Zu den Folgen eines fehlenden Leistungsstörungsrechts im Verhältnis zwischen Erben und Notar

Für den Erben stellt sich spätestens dann, wenn er ungeachtet der Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses im Prozess mit dem Pflichtteilsberechtigten verurteilt worden ist, die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Ein "Leistungsstörungsrecht" im Verhältnis zwischen Erben und Notar fehlt. Der Notar ist gemäß § 1 BNotO "Träger eines öffentlichen Amtes". Er tritt aufgrund ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO a.F. ist dagegen grds. auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer Ste...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Beschwerdeführer ist der Beteiligte zu 1 in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Erblassers. Insoweit ist er zur Erhebung der Beschwerde auch im eigenen Namen befugt (Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 7 Rn 143). 2. In der Sache führt die Beschwerde zu einem vorläufigen Erfolg. a) Steht einer beantragten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Frühere Ansicht

Rz. 151 [Autor/Stand] Nach der früher herrschenden Ansicht zu § 371 AO a.F. sicherte die erste Teilerklärung dem Anzeigenden Straffreiheit, wenn zwischen ihr und der späteren Erklärung ein Ausschlussgrund eintrat[2]. Rz. 152 [Autor/Stand] Für die Anerkennung einer gestuften Selbstanzeige wurde angeführt, dass es insb. in Fällen, in denen die Tat mehrere Jahre zurückliegt, für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Sa...mehr

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ZErb 10/2021, Zum Vergütung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) ist nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen gem. §§ 59 ff. FamFG zulässig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Zu Unrecht hat das Nachlassgericht eine Vergütung in beantragter Höhe festgesetzt und angeordnet, dass der nicht durch den Nachlass gedec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nachzahlungspflichtiger

a) Täter/Teilnehmer Rz. 297 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung der Steuer besteht gem. § 371 Abs. 3 AO "für einen an der Tat Beteiligten", dessentwegen die Selbstanzeige erstattet wurde[2]. Die Umschreibung hat lediglich klarstellende Bedeutung und besagt, dass die Form der Tatbeteiligung für die Nachzahlungsverpflichtung unerheblich ist[3]. Damit kommen sowohl (Allein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1.4 § 32a Abs. 4 AO

Rz. 25 Ist die Information in den Fällen des § 32a Abs. 1 AO nur wegen eines vorübergehenden Hintergrundes (z. B. Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme) unterblieben, erlischt die Informationspflicht nicht, sondern sie wird zeitlich hinausgeschoben. Daher ordnet § 32a Abs. 4 AO an, dass die verantwortliche Finanzbehörde die Information der betroffenen Person zeitnah nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 32b Abs. 1 S. 1 AO betrifft die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO und enthält auf Grundlage von Art. 23 Abs. 1 DSGVO bereichsspezifische Ausnahmen von diesen Informationspflichten. Art. 14 DSGVO betrifft den Fall, dass personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern bei Dritten erhoben werden (Dritterhebung). Nach Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO muss ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 32d AO bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Information oder Auskunftserteilung, vorbehaltlich von Regelungen in Art. 12 bis 15 DSGVO. Rz. 2 Nach den Vorgaben des Art. 12 Abs. 1 DSGVO müssen alle Informationen gem. den Art. 13 und 14 DSGVO, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 4 Rechtsfolgen der fehlenden Handlungsfähigkeit

Rz. 39 Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten ist eine notwendige Verfahrenshandlungs- und Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Fehlt dem Beteiligten die rechtliche oder natürliche Handlungsfähigkeit, so müssen die gesetzlichen Vertreter oder satzungs- bzw. vertragsgemäßen Organe für den Beteiligten handeln.[2] Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten, die im Zeitpunkt der Vornah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.3 Auswirkungen

Rz. 11 Die allgemeinen Wirkungen der Pfändungsverfügung, vornehmlich das Verbot, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen[1], bleiben unberührt. § 314 Abs. 3 AO betrifft nur die Einziehungsverfügung. Rz. 12 Aufgrund der Einziehungsverfügung kann die Vollstreckungsbehörde[2] die Zahlung der gepfändeten Forderung verlangen (s. Rz. 5). Der Drittschuldner muss die Leistung erbrin...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.3 Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf (Abs. 1a)

Rz. 8f Abs. 1a ist mit Wirkung zum 1.1.2012 durch des GKV-VStG eingeführt worden. Danach haben Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf die Möglichkeit, sich auf Antrag die erforderlichen Heilmittel von der Krankenkasse für einen geeigneten Zeitraum genehmigen zu lassen. Die Regelung soll die Behandlungskontinuität der Versicherten fördern und gleichzeitig die verordn...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.3 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 8a Um eine zeitnahe Umsetzung des Rechts auf Zweitmeinung zu sichern, war dem Gemeinsamen Bundesausschuss in Abs. 2 Satz 7 (vgl. Rz. 2a) für den erstmaligen Beschluss eine Frist bis zum 31.12.2015 gesetzt worden. Diese Frist hat der Gemeinsame Bundesausschuss nicht eingehalten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat von seiner Kompetenz nach § 94 Abs. 1 Satz 5 keinen G...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 27b wurde mit Wirkung zum 23.7.2015 durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) in das Gesetz eingefügt. Die Regelung enthält die Einzelheiten, unter welchen Voraussetzungen Versicherte bei planbaren Eingriffen einen Anspruch auf Einräumung einer unabhän...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.5 Informationsverpflichtung (Abs. 5)

Rz. 12 Abs. 5 verpflichtet den indikationsstellenden Arzt, bei der Aufklärung über das Recht zur Einholung einer Zweitmeinung und auch die Informationsangebote über geeignete Leistungserbringer zusätzlich auf das Recht zur Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation und Überlassung von Abschriften der Befundunterlagen, die für die Einholung der Zweitmeinung erforderlich si...mehr

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Umsetzung der Betriebssiche... / 1.1 Betriebssicherheitsverordnung und Technisches Regelwerk

Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist in§ 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Darüber hinaus muss er ermitteln und festlegen, welche Voraussetzungen die Personen erfüllen müssen, die mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln beauftragt werden – also wel...mehr

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Umsetzung der Betriebssiche... / 3 Festlegung von Prüffristen

Der schwierigste Teil der Betriebssicherheitsverordnung für den betrieblichen Verantwortlichen ist die Nutzung der Freiheiten, die sie für die Festlegung der Prüffristen anbietet. Soll man die Prüfungen weiterhin nach den berufsgenossenschaftlichen Regeln durchführen? Oder können durch aktive organisatorische Gestaltung der Prüfungen brach liegende Rationalisierungspotenzial...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Stellungnahme, Abs. 2

Rz. 4 Abs. 2 statuiert eine Pflicht der Bundesregierung, vor Erlass der Verordnung schriftliche Stellungnahmen einzuholen von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften den Wohlfahrtsverbänden sowie den Verbänden, die wirtschaftliche und soziale Interessen org...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 5.2 Die Frist des § 34 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 TVöD

§ 34 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 (1 Monat zum Monatsschluss) Praxis-Beispiel Kündigung zum Monatsschluss 31.7.0000 mit einer Frist von einem Monat. Für die Berechnung der Monatsfrist ist § 188 BGB heranzuziehen. Eine Frist, die nach Monaten bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages, des letzten Monats, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, i...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 5.4 Die Frist des § 37 TVöD

§ 37 TVöD (Ausschlussfrist) Nach dieser Vorschrift verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Abschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden (vgl. Ausschlussfrist § 37 TVöD). Für den Beginn der Frist ist die Fälligkeit des Anspruchs maßgebend. Praxis-Beispiel Zwei Überstunden, die am Montag, den 10.6., gel...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 5.3 Die Frist des § 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD

§ 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD (6 Wochen oder 3–6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres) Das mögliche Fristende kann also nur der 31.3., der 30.6., der 30.9., oder der 31.12 sein. Eine Kündigung ist nur zu diesen 4 Terminen möglich. Die Berechnung folgt nun den Beispielen der Wochenfrist beziehungsweise der Monatsfrist.mehr

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Fristen und Fristberechnung / 5.1 Die Frist des § 34 Absatz 1 TVöD

§ 34 Abs. 1 TVöD "2 Wochen zum Monatsschluss" Monatsschluss ist der letzte Tag des jeweils maßgebenden Monats, siehe § 192 BGB. Daher kann sowohl der 28. (Februar) wie der 31. eines entsprechenden Monats der Schluss des Monats sein. Sie stellen zunächst fest, welches der nächste "Monatsschluss" ist. Sie suchen also zuerst das Fristende. Praxis-Beispiel Der Monat Juni endet am ...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 5 Die Fristen im TVöD

Der TVöD enthält in vielen Regelungen Fristen. Besonders bedeutsam sind diese im Fall einer Kündigung (§ 34 TVöD), aber auch bezüglich des Ausschlusses von Ansprüchen (§ 37 TVöD). An keiner Stelle im TVöD selbst wird die Berechnung dieser Fristen geregelt oder erläutert. Daher ist das BGB als Auslegungsregel heranzuziehen. 5.1 Die Frist des § 34 Absatz 1 TVöD § 34 Abs. 1 TVöD "2...mehr

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Fristen und Fristberechnung

1 Einleitung Fristen sind durch Gesetz, Tarifvertrag, Vertrag oder durch den Richter bestimmte Zeiträume, innerhalb derer eine Handlung vorgenommen werden soll oder eine Wirkung eintritt. Das BGB geht grundsätzlich von vollen Tagen aus. Daher beginnt eine Frist grundsätzlich mit dem Beginn eines Tages (0.00 Uhr) und endet mit Ablauf eines Tages (24.00 Uhr). Zum Problemkreis "Ei...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 4.2 Ende der Wartezeit

Das Ende der Frist ist nach den Regeln des § 188 BGB zu bestimmen. Da das BAG den Tag des vertraglichen Beginns des Arbeitsverhältnisses gem. § 187 Abs. 2 BGB mitzählte, bestimmt sich das Ende zwingend nach § 188 Abs. 2 2. Alt. BGB. Die Frist endet also an dem Tag – nach den 6 Monaten – der dem Tag vorausgeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag entspricht. Ablauf war daher ...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 3 Fristende

Tagesfrist § 188 Abs. 1 BGB bestimmt den Ablauf (also 24.00 Uhr) des letzten Tages als das Ende einer nach Tagen bemessenen Frist. Praxis-Beispiel § 86 BPersVG: Bei außerordentlichen / fristlosen Kündigungen hat die Personalvertretung die Möglichkeit, binnen 3 Arbeitstagen ihre Bedenken schriftlich oder elektronisch zu äußern. Der Personalleiter informiert die Personalvertretu...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 1 Einleitung

Fristen sind durch Gesetz, Tarifvertrag, Vertrag oder durch den Richter bestimmte Zeiträume, innerhalb derer eine Handlung vorgenommen werden soll oder eine Wirkung eintritt. Das BGB geht grundsätzlich von vollen Tagen aus. Daher beginnt eine Frist grundsätzlich mit dem Beginn eines Tages (0.00 Uhr) und endet mit Ablauf eines Tages (24.00 Uhr). Zum Problemkreis "Einhaltung" ei...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 2 Fristbeginn

Ereignis im Laufe eines Tages Ist für den Fristbeginn ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgeblich, so wird dieser Tag für den Beginn nicht mitgerechnet. Die Frist beginnt also erst um 0.00 Uhr des folgenden Tages. Praxis-Beispiel Die Kündigung geht im Laufe eines Tages zu; die Zustellung einer Klage erfolgt im Laufe eines Tages. Daher ist sowoh...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 4.3 Ende an einem Sonntag

Im konkreten Fall war der 14.11. ein Sonntag. Daher stellte der Arbeitgeber die Kündigung am Montag zu und berief sich auf § 193 BGB. Anders das BAG, wobei es auf die Rechtssicherheit des Arbeitnehmers abstellt. Der Arbeitnehmer soll nach Ablauf exakt der 6 Monate darauf vertrauen dürfen, dass nur noch "sozial gerechtfertigt" gekündigt werden darf. Das verträgt sich nach Ansi...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 4.1 Beginn der Wartezeit

Der Arbeitsvertrag sagte klar, dass die Einstellung "ab 15.5." erfolgt. Allerdings wurde der 26.5. als 1. Arbeitstag vereinbart. Das BAG stellte auf den rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. Sodann ist zu fragen, ob der 15.5. für die Frist mitgezählt wird. Geht man vom Normalfall aus, dass der vertragliche Arbeitsbeginn zugleich der 1. Arbeitstag ist, so tritt der ...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 4 Wartezeit des § 1 KSchG

Unabhängig davon, ob die Vertragsparteien eine Probezeit vereinbart haben, beginnt der Allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat. Das BAG[1] hatte einen Fall zu prüfen, bei dem die Aufnahme der Arbeit und der Vertragsbeginn auseinanderfielen. Hier war zunächst fraglich, wann die Wartezeit beginnt. Bei Anwende...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2 Anhörungsverfahren

Der Dienststellenleiter muss die beabsichtigte Kündigung der Personalvertretung mitteilen und begründen. Schriftform ist nicht vorgeschrieben, aus Beweisgründen aber unbedingt zu empfehlen. Hinsichtlich der damit verbundenen Unterrichtung gelten dieselben Grundsätze, wie bei der ordentlichen Kündigung. Insoweit wird auf obige Darlegungen verwiesen. Dem Personalrat sind auch ...mehr

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Praxisfall: Anpassung von F... / 5. Lösung der Abwandlung

In diesem Fall sind im Einspruchsverfahren auch die Beteiligungseinkünfte der Ehefrau mit dem zutreffenden Betrag von 1.000 EUR zu berücksichtigen, da die versehentliche Nichtberücksichtigung der Beteiligungseinkünfte als offenbare Unrichtigkeit (§ 129 AO) zu werten ist und dies nach § 171 Abs. 2 AO eine einjährige Ablaufhemmung auslöst. Denn bei Erlass des Bescheides am 20....mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / 11. Rechtsbehelfe

Einspruch: Gegen die ablehnende Entscheidung der Finanzbehörde über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung ist das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben (§ 347 AO). Das FG kann lediglich nach § 69 Abs. 3 FGO angerufen werden; insoweit ist keine Klagemöglichkeit gegeben, § 361 Abs. 5 AO, § 69 Abs. 7 FGO. Subsidiarität: Der Antrag auf Aussetzung durch das Gericht ist nur z...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / I. Formen des vorläufigen Rechtsschutzes

Aussetzung der Vollziehung/einstweilige Anordnung: Der vorläufige Rechtsschutz wird durch zwei voneinander unabhängige Rechtsinstitute gewährt: die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO bzw. § 69 FGO und die einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO. (Grafik: Jörißen in Schmider/Wagner/Loritz, Handbuch der Bauinvestitionen und Immobilienkapitalanlagen (HdB), Fach 1714 m.w.A.) B...mehr

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Begründet ein Arbeitnehmer ... / 4. Unterschiede zur Definition der Betriebsstätte in der Abgabenordnung sowie dem OECD-MA

Zuordnung der erbrachten Leistung als Zielsetzung: Wie bereits ausgeführt, unterscheidet sich der umsatzsteuerrechtliche Begriff der Betriebsstätte sowohl vom ertragsteuerlichen Begriff als auch von der Definition in den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das mag auch nicht verwundern, da sich die Zielsetzung im Hinblick auf "die Betriebsstätte" aus Sicht der jewe...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.6.3 Aufbewahrung bei Beendigung der kaufmännischen Tätigkeit

Rz. 46 Die Buchführungspflicht endet zwar mit dem Wegfall der Kaufmannseigenschaft, die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen, die während der Dauer der kaufmännischen Tätigkeit entstanden sind, besteht aber fort, solange die entsprechenden Aufbewahrungsfristen laufen. Rz. 47 Beim Tode des Kaufmanns tritt der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die Aufbewahrungspflichten...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] Rz....mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.4 Geordnete Aufbewahrung

Rz. 26 Das HGB schreibt eine geordnete Aufbewahrung vor. Da die Dokumentation der Nachprüfbarkeit und der Beweissicherung der Rechnungslegung dient und nach § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB die Buchführung so beschaffen sein muss, dass eine Prüfung innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, wird dadurch die Art und Weise der Aufbewahrung vorgegeben: Es muss ein entsprechend rasch...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.2 Aufbewahrungspflichtige Personen

Rz. 53 Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse etc. geordnet aufzubewahren. Steuerlich sind die Aufbewahrungspflichten für jeden Steuerpflichtigen zu beachten, der nach den §§ 140 und 141 AO zur Führung von Büchern verpflichtet ist. Nach § 146 Abs. 6 AO gelten die Ordnungsvorschriften und damit auc...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.6.1 Überblick

Rz. 38 Das Handelsrecht sieht Aufbewahrungsfristen von 6 bzw. 10 Jahren vor. Für die steuerrechtlichen Regelungen gelten grundsätzlich die gleichen Fristen, es können sich aber durch Ablaufhemmungen tatsächlich längere Fristen ergeben. Rz. 39 Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt für die in § 257 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 HGB genannten Unterlagen, das sind die Handelsbücher In...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.2 Handelsbücher, Inventare usw.

Rz. 10 § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB erfasst das eigentliche Buchungswerk einschließlich des zur Buchführung gehörenden Jahresabschlusses, wie es sich aus der systemgerechten Verarbeitung (Buchung) der Buchungsbelege und dem periodengerecht aufgestellten Jahresabschluss ergibt. Dazu gehören notwendige Arbeitsanweisungen und andere Organisationsunterlagen, ohne die die Bücher und Ab...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.1 Allgemeines zur steuerlichen Aufbewahrung

Rz. 49 Nach § 140 AO müssen alle nach außersteuerlichen Gesetzen zur Buchführung Verpflichteten auch für Zwecke der Besteuerung Bücher führen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (sog. derivative [abgeleitete] Buchführungspflicht). Die wohl wichtigste außersteuerliche Buchführungspflicht ist im HGB (§§ 238 ff. HGB) verortet. Daneben gibt es für eine ganze Reihe v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten nach... / 2.5.2 Erleichterungen durch Einsatz von Bild- und Datenträgern

Rz. 31 Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse können alle Unterlagen auch als Wiedergaben auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Dabei müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein[1]: bei empfangenen Handelsbriefen und bei den Buchungsbelegen muss – wegen der beso...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Elektronische Rechnungen

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen können, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg ausgestellt und empfangen werden (s. § 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UStG, Anhang 5). Als elektronische Rechnung gilt hierbei jede Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B als PDF-Anhang einer E-Mail, der Download von ei...mehr