Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Verjährung der Kommanditistenhaftung nach Rückzahlung von Einlagen

Zusammenfassung Die Kommanditistenhaftung für Einlagenrückzahlung ist ausgeschlossen, wenn Gläubiger seit 5 Jahren von der Herabsetzung der Hafteinlage Kenntnis haben Kommanditisten haften für Rückzahlungen der Einlage bis zur Höhe des eingetragenen Haftkapitals. Wenn der Gläubiger Kenntnis von einer Herabsetzung der Hafteinlage hat, kann er etwaige Ansprüche gegen den Komman...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 1 Einführung und normative Entwicklung

Rz. 1 Hinweis Im Juli 2021 ist es durch Starkregen und Hochwasser 2021 bei vielen Unternehmen zu erheblichen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen gekommen. Damit stehen bei einer Vielzahl von Betrieben eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht im Raum. Der Gesetzgeber hat darauf nunmehr mit einem Entwurf eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.4 Umsetzung der ATAD II in nationales Recht durch das ATADUmsG

Rz. 32 Bereits im Jahr 2015 ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit beauftragt worden, einen Gesetzentwurf auf Grundlage der Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD zu erarbeiten, der insbesondere Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen umfassten soll.[1] In seiner Stellungnahme vom 16.12.2016 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, diese Arbeiten zügig abzuschließen und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.2 Regelungsempfehlungen i. R. d. BEPS-Initiative der OECD

Rz. 20 Bei der BEPS-Initiative der OECD handelt es sich um ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Die Beteiligten der BEPS-Initiative haben im September 2013 einen 15-Punkte umfassenden Aktionsplan gebilligt. Dieser hatte zum Ziel, ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Ge...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 4 Strukturausgleich prüfen

Vom früheren Tarifrecht BAT in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten steht bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung ein zusätzlicher Strukturausgleich zu (Einzelheiten siehe "Strukturausgleich"). Während der Elternzeit wird Strukturausgleich nicht gezahlt. Steht der Strukturausgleich dauerhaft zu, so wird die Zahlung des Struktura...mehr

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Bereitschaft / 2.5 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – Entgelt

Bereitschaftsdienst ist arbeitszeitschutzrechtlich insgesamt Arbeitszeit.[1] Die arbeitszeitschutzrechtliche Zurechnung des Bereitschaftsdienstes zur Arbeitszeit hat aber nicht zur Folge, dass Bereitschaftsdienst wie Vollarbeit zu vergüten wäre.[2] Diese Sichtweise wird durch die Rechtsprechung des EuGH bestätigt. Insbesondere findet die Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG k...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pflichten des Kreditinstituts (Abs. 1)

Rz. 3 § 850l Abs. 1 Satz 1 ZPO regelt , dass wenn der Schuldner als natürliche Person - mit einer anderen natürlichen oder - mit einer juristischen Person oder - mit einer Mehrheit von Personen (d. h. natürlichen und/oder juristischen Personen)ein Gemeinschaftskonto unterhält und Guthaben auf diesem Konto gepfändet wird, die Pflichten des Kreditinstituts regelt. Dieses darf e...mehr

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Betriebsratswahl / 8 Mängel der Betriebsratswahl

Ein Verstoß gegen Wahlvorschriften führt in der Regel zur Anfechtbarkeit der Wahl.[1] Die Anfechtung ist im Beschlussverfahren geltend zu machen.[2] Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zulässig. Anfechtungsberechtigt sind mindestens 3 Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber. Wahl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.2 Analoge Anwendung des BMF-Schreibens zu § 36a EStG v. 3.4.2017

Rz. 26a Eine analoge Anwendung der Rz. 3 und 4 des BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapESt nach § 36a EStG [1] für die Erstattungsanträge, die unter § 50j EStG fallen, wird vom BZSt hinsichtlich der Bestimmung des Mindesthaltezeitraums und der Mindesthaltedauer innerhalb des Mindestzeitraums nicht beanstandet.[2] Rz. 4 des BMF-Schreib...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 744 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1152 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. Rz. 1153 [Bildung des Investi...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 974 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 827 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben mit Betriebsrat

Rz. 3 Für die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben mit amtierendem Betriebsrat enthält § 17a BetrVG zwei Abwandlungen, nämlich die Fristverkürzung für die Bestellung durch den Betriebsrat und die Festlegung der Größe des Wahlvorstands. Rz. 4 Der Betriebsrat kann im vereinfachten Wahlverfahren den Wahlvorstand kurzfristig vor Ablauf seiner Amtszeit bestellen. Die Zehnwoc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Verstöße gegen Vorschriften gegen das Wahlverfahren

Rz. 7 Das Wahlverfahren wird in den §§ 9–18 BetrVG und § 20 BetrVG sowie in der Wahlordnung zum BetrVG geregelt. Auch bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist eine Wahlanfechtung nur möglich, wenn gegen wesentliche der genannten Vorschriften verstoßen wird. Viele mögliche Fehler im Wahlverfahren können berichtigt werden. Wurde der Fehler so rechtzeitig berichtigt, dass die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 9 Wenn der Betriebsrat acht Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand bestellt hat, kann die Bestellung durch das Arbeitsgericht beantragt werden (§ 16 Abs. 2 S. 1 BetrVG). In Fällen der vorzeitigen Neuwahl des Betriebsrats nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG kann der Antrag auf Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht gestellt werden, wenn ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.2 Anfechtungsfrist

Rz. 13 Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht erhoben werden. Die Fristberechnung richtet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Wahlergebnis ordnungsgemäß bekannt gegeben ist (LAG Nürnberg, Beschluss v. 28.11.2019, 1 TaBV 18/19). Dies ist durch Bekannt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Zeitpunkt der Bestellung

Rz. 2 Der Betriebsrat hat den Wahlvorstand einschließlich des Vorsitzenden nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner eigenen Amtszeit zu bestellen. Die Frist ist eine Mindestfrist. Unter Umständen kann eine frühere Bestellung angezeigt sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Sprecherausschuss oder ein Unternehmenssprecherausschuss gewählt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1 Anfechtungsberechtigung

Rz. 10 Die Wahlanfechtung kann zunächst von (mindestens) drei wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs beantragt werden. Die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer muss im Zeitpunkt der Wahl gegeben sein. Scheiden die Arbeitnehmer später aus dem Betrieb aus, so erlischt die Anfechtungsberechtigung nicht. Scheiden allerdings Arbeitnehmer, die den Antrag tragen, aus dem Betrieb ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Einleitung der Wahl durch Betriebsrat, Gesamt/Konzernbetriebsrat

Rz. 6 Wird die Betriebsratswahl durch den amtierenden Betriebsrat (§ 16 Abs. 1 BetrVG), durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (§ 17 Abs. 1 BetrVG, § 16 Abs. 3 BetrVG) oder auf Beschluss des Arbeitsgerichtes (§ 16 Abs. 2 BetrVG) durch Bestellung des Wahlvorstandes eingeleitet, so wird der Betriebsrat auf nur einer Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt (§ ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Streitigkeiten über das Zuordnungsverfahren

Rz. 29 Soweit es nicht um eine Wahlanfechtung wegen der Zuordnung von Arbeitnehmern nach § 18a BetrVG oder um die Wahlanfechtung geht, sind andere Streitigkeiten über die Durchführung des Zuordnungsverfahrens im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Praxis-Beispiel Beispiele: Streitigkeiten über die Einhaltung gesetzlicher Friste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Durchführung der Wahl

Rz. 4 Die Durchführung der Betriebsratswahl ist die zentrale Aufgabe des Wahlvorstands. Dafür hat er alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Nach Erlass des Wahlausschreibens hat er die Wahlvorschläge entgegenzunehmen, Stimmzettel und Wahlumschläge vorzubereiten und die eigentliche Wahl organisatorisch vorzubereiten. Während der Wahl hat er für Wahlurnen und Wahlräume zu s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14 a BetrVG sieht seit 2001 für kleinere Betriebe mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren vor. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz[1] sind der verpflichtende (fünf bis 100 Arbeitnehmer, zuvor fünf bis 50 Arbeitnehmer) und der durch Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber mögliche Anwendungsbereich...mehr

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Neue Entwicklungen im Gemei... / 7. Erleichterung beim Mittelverwendungsverbot

Die Verwendung der ihnen zugewandten Mittel haben Körperschaften zeitnah zu vollziehen (Gebot zeitnaher Mittelverwendung). Es ist die Frist zum Ablauf des auf den Zufluss folgenden übernächsten Kalender- oder Wirtschaftsjahres zu beachten, § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO. Dies gilt nicht für Mittelzuführungen gem. § 62 Abs. 3 AO. Die zeitnahe Mittelverwendung nicht mehr zu beach...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12.2 Frist

Die Dienststelle muss binnen 2 Wochen eine Entscheidung bekannt geben. Genügt ihr diese Zeitspanne zur Bearbeitung nicht, so muss ein Zwischenbescheid ergehen. Dieser löst dann eine weitere Frist von weiteren maximal 2 Monaten aus.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.3 Frist

Die Dienststelle muss innerhalb von 2 Wochen entscheiden, mindestens aber einen Zwischenbescheid erlassen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.6 Frist

Das BPersVG gibt in der Neufassung des § 77 Abs. 2 Satz 2 BPersVG, ähnlich wie teilweise auch die Landesregelungen, eine Bearbeitungszeit vor. Der Zeitrahmen beträgt 6 Wochen. Innerhalb dieser Frist soll entschieden oder aber zumindest ein Sachstandshinweis erteilt werden. Damit ist allerdings weder eine Höchstfrist verbunden noch leiten sich aus der Nichteinhaltung der Frist...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16.4 Frist

Die Entscheidung über den Antrag hat binnen 3 Monaten zu erfolgen, § 70 Abs. 4 Satz 3 ThürPersVG. Ein sehr langer Zeitraum, wenn man diese Frist mit der Neuregelung des § 77 Abs. 2 Satz 2 BPersVG und den zum Teil noch kürzeren Fristen in anderen Bundesländern vergleicht. Ist der Leiter der Dienststelle jedoch nicht zur Sachentscheidung befugt, muss der Antrag unverzüglich wei...mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserteilung vor Ablauf der Frist zur Rechtsbeschwerdebegründung erforderlich

StPO § 345 Abs. 2;OWiG § 79 Abs. 3 Leitsatz 1. Ein Rechtsanwalt im Sinne des § 345 Abs. 2 StPO muss bei einem Gericht im Geltungsbereich der StPO zugelassen und vor Ablauf der (Monats-) Frist des § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG zur Begründung der Rechtsbeschwerde von dem Betroffenen bevollmächtigt worden sein, wobei die Vollmacht auch noch später nachgewiesen bzw. ei...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.5 Frist

Die Dienststelle ist durch das Gesetz gehalten, unverzüglich eine Entscheidung zu treffen. Auch die Entscheidung ist auf einem dauerhaften Datenträger mitzuteilen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, wobei je nach Gegenstand und Dringlichkeit des Antrags die Bearbeitungszeit unterschiedlich sein kann. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann einen Zw...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.5 Frist

Das Gesetz enthält keine Fristen, sondern nur den Begriff "unverzüglich". Unverzüglich wird als eine kurze Zeitspanne entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB verstanden.[1] Gemeint ist damit eine Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern, die damit der Dienststellenleitung genug Zeit zur Prüfung und Abwägung gewährt, aber auch die Verpflichtung zur Bearbeitung aufgibt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.4 Frist

Das Gesetz hat in § 74 Abs. 3 Satz 3 1. Halbsatz LPersVG RP keine konkrete Bearbeitungsfrist genannt, verwendet aber den Begriff "unverzüglich". Unverzüglich wird als eine kurze Zeitspanne entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB [1] verstanden. Gemeint ist damit eine Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern, die damit der Dienststellenleitung genug Zeit zur Prüfung und Abwägung gew...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9.2 Fristen

§ 69 Abs. 2 Satz 1 NPersVG gewährt der Dienststelle eine Frist von 2 Wochen, um dem Personalrat mitzuteilen, ob sie entsprechen will. Diese Frist verdoppelt § 69 Abs. 2 Satz 5 NPersVG dann, wenn die Dienststelle nicht alleine entscheidungsbefugt ist, sondern ein Kollegialorgan oder ein beauftragtes Gremium. Unabhängig davon ist eine einvernehmliche Fristverlängerung möglich, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.4 Fristen

Klar vorgegeben ist auch die der Dienststelle verbleibende Reaktionszeit von 4 Wochen, § 69 Abs. 4 LPVG-BB. Die Nichtentscheidung innerhalb der Frist kommt einer Ablehnung gleich, § 69 Abs. 6 LPVG-BB. Die Formulierung in § 69 Abs. 6 LPVG-BB "oder trifft sie innerhalb der Frist nach Absatz 5 keine Entscheidung" ist so zu verstehen, dass es der Nichtentscheidung gleichkommt, we...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.3 Fristen

Die Dienststelle muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang ihre Entscheidung mitteilen. Beabsichtigt die Dienststelle abzulehnen, muss sie dies innerhalb der 2-Wochen-Frist den Personalrat mitteilen, § 66 Abs. 4 Satz 4 LPVG NW. Nur die Anlehnung selbst ist zu begründen, § 66 Abs. 4 Satz 5 LPVG NW.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14.3 Fristen

Die Dienststelle muss sich innerhalb von 4 Wochen schriftlich äußern.mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt im Sinne des § 345 Abs. 2 StPO muss bei einem Gericht im Geltungsbereich der StPO zugelassen und vor Ablauf der (Monats-) Frist des § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG zur Begründung der Rechtsbeschwerde von dem Betroffenen bevollmächtigt worden sein, wobei die Vollmacht auch noch später nachgewiesen bzw. eine Vollmachtsurkunde nachgereicht werden k...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7.3 Fristen

Der Leiter der Dienststelle muss binnen 4 Wochen entscheiden, § 69 Abs. 3 Satz 3 HPVG. Wenn dies im Einzelfall aus zureichendem Grund nicht möglich ist, ist ein Zwischenbescheid zu erlassen und binnen weiterer 4 Wochen endgültig zu entscheiden, § 69 Abs. 3 Satz 4 HPVG.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.3 Fristen

Der Leiter der Dienststelle hat unverzüglich zu entscheiden. Unverzüglich wird als eine kurze Zeitspanne entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB [1] verstanden. Gemeint ist damit eine Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern, die damit der Dienststellenleitung genug Zeit zur Prüfung und Abwägung gewährt, aber auch die Verpflichtung zur Bearbeitung aufgibt.mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Senat folgt dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Der von dem Betroffenen eingelegte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar nach §§ 79 Abs. 1 S. 2, 80 OWiG statthaft, er erweist sich jedoch als unzulässig. Die Beschwerdeanträge und ihre Begründung sind in der nach §§ 344, 345 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG vorgeschriebenen For...mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / Sachverhalt

Gegen den Rechtsmittelführer erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70,00 EUR. Da zur Hauptverhandlung weder der Betroffene noch ein Verteidiger erschienen waren, hat das Amtsgericht den Einspruch verworfen und dabei festgestellt, dass Verjährung nicht eingetreten sei. Das Verwerfungsurteil wurde dem Betroffenen am 3.8.2019 förmlich zugestellt. Mit dem am 9.8.2019 bei Gerich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Fristen

Rn. 63 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG ist der Abhängigkeitsbericht vom Vorstand einer abhängigen berichtspflichtigen AG/KGaA/SE für das abgelaufene GJ in den ersten drei Monaten des neuen GJ aufzustellen. Spätestens nach Ablauf dieser drei Monate ist der Abhängigkeitsbericht – zusammen mit dem JA und Lagebericht – dem AP zur Prüfung vorzulegen (vgl. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die FinB von steuerrelevanten Auslandssachverhalten (z.B. Basisgesellschaften in sog. Steue...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beschwerdefrist

Rn. 27 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für die Beschwerde gilt gemäß § 63 Abs. 1 FamFG eine Frist von einem Monat. Die Frist beginnt grds. mit der Bekanntgabe der erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung im BAnz (vgl. § 260 Abs. 3 Satz 6 AktG). Veröffentlichungen in anderen Gesellschaftsblättern sind irrelevant. Erfolgt die Bekanntgabe im BAnz allerdings vor Zustellung der Entscheid...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9.3 Fiktion

Die Formulierung des § 69 Abs. 2 Satz 2 NPersVG legt nahe, dass durch Ablauf der Frist ohne Ablehnung die Zustimmung als erteilt gilt. Die Dienststelle ist zur Durchführung der Maßnahme binnen angemessener Frist verpflichtet, wenn sie nicht in der Frist des § 69 Abs. 2 Satz 1 – ggf. i. V. m. Satz 5 – mit schriftlicher Begründung oder per E-Mail gegenüber dem Personalrat abgel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.11 Fristsetzung zur Verausgabung von unzulässig angesammelten Mitteln (§ 63 Abs 4 AO)

Tz. 162 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 63 Abs 4 AO "kann" das FA in den Fällen, in denen eine Kö Mittel angesammelt hat, ohne dass die Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung nach § 62 Abs 1 Nr 1–4 AO vorgelegen haben, eine Frist für die Verwendung der Mittel setzen, bei deren Einhaltung die tats Geschäftsführung der Kö als ordnungsgemäß gilt. Hierzu s BT-Drs 11/7584, 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Hinterlegung und Glaubhaftmachung

Rn. 10 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für den Fall, dass der Antrag auf gerichtliche Überprüfung von Aktionärsseite gestellt wird, müssen diese ihre Aktien gemäß § 258 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 260 Abs. 1 Satz 2 AktG hinterlegen. Die Hinterlegung hat bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag anzudauern (vgl. ADS (1997), § 260 AktG, Rn. 7; KK-AktG (2017), § 260, Rn. 15; Mün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.9 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 5 AO)

Tz. 71 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO muss eine Kö ihre Mittel grds zeitnah für ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, ist Verwendung idS auch Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen, ist eine zeitnahe Mittelverwendung gegeben, wenn die Mittel spätestens in den a...mehr