Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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F / 26 Fahrverbot, 4-Monatsfrist [Rdn 1790]

Rdn 1791 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten (§ 25 IIa StVG), NZV 1998, 131 Krumm, Fahrverbot: Probleme mit der 4-Monats-Abgabefrist ("Schonfrist")?, SVR 2010, 316 Miller, Vollstreckung von deutschen Fahrverboten bei ausländischem Wohnsitz, DAR 2011, 355 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493 und bei → Fahrverbot, ...mehr

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F / 4 Fahreignungsregister, Übergangsvorschriften [Rdn 1259]

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A / 28 Ausschluss eines Richters [Rdn 394]

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Z / 2 Zwangsvollstreckung, Allgemeines [Rdn 4320]

Rdn 4321 Literaturhinweise: Haupfleisch/Zelenka, Die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen in Europa, DAR 2004, 686 Nissen, Geltendmachung ausländischer Bußgelder durch die britische Firma EUR Parking Collection (EPC), DAR 2004, 196 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Vollstreckung, Rdn 1802 → Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, Rdn 4072. Rdn 4322 1. Im Vollstreckun...mehr

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F / 21 Fahrverbot, mehrere Fahrverbote [Rdn 1689]

Rdn 1690 Literaturhinweise zu § 25 Abs. 2 und 2a StVG a.F.: Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, zfs 2013, 368 Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, DAR 2008, 54 Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428, s....mehr

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R / 11 Rechtsbeschwerde, Rücknahme [Rdn 3045]

Rdn 3046 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 m.w.N. und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3047 1.a) Gem. § 46 Abs. 1 i.V.m. § 302 StPO kann die Rechtsbeschwerde ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleiche...mehr

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E / 8 Einspruch, Form [Rdn 941]

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F / 27 Fahrverbot, Vollstreckung [Rdn 1802]

Rdn 1803 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten, NZV 1998, 131 Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Hentschel, Die neue Vier-Monats-Frist für das Wirksamwerden von Fahrverboten nach § 25 StVG, DAR 1998, 138 Krumm, Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbot...mehr

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R / 25 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Berlin [Rdn 3266]

Rdn 3267 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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A / 26 Antragsmuster [Rdn 376]

Rdn 377 Bei folgenden Stichwörtern sind Antrags- bzw. Schriftsatzmuster enthalten:mehr

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U / 3 Übernahme des Mandats, erste Maßnahmen [Rdn 3689]

Rdn 3690 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673. Rdn 3691 1. In dem mit dem Mandanten bei bzw. nach der Übernahme des Mandats geführten (ersten) Gespräch muss der Verteidiger zunächst folgende allgemeine Fragen klären (s.a. → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675):mehr

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V / 10 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4192]

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A / 3 Ablehnungsantrag [Rdn 27]

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V / 7 Verwarnungsverfahren [Rdn 4023]

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P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

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F / 25 Fahrverbot, verfahrensrechtliche Besonderheiten [Rdn 1772]

Rdn 1773 Literaturhinweise: Baumgärtner, Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte bei Rechtsbeschwerden, die ein Fahrverbot betreffen, NJW 1998, 2262 Beck, Anwesenheitspflicht des Betroffenen in der Hauptverhandlung, DAR 1999, 521 Burhoff, Entbinden vom Erscheinen in der Hauptverhandlung des Bußgeldverfahrens, VRR 2007, 250 ders., Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbo...mehr

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E / 10 Einspruch, Rücknahme und Verzicht [Rdn 969]

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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V / 4 Verjährung, Unterbrechungstatbestände [Rdn 3892]

Rdn 3893 Literaturhinweise: Gutt/Krenberger, Neues zur Verjährungsunterbrechung – eine Rechtsprechungsübersicht zu §§ 31–33 OWiG, DAR 2014, 187 Fromm, Ende der "Verjährungsfallen" im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht?, StraFo 2010, 223 ders., Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 OWiG in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren – zugleich zur Unterbrechung der ...mehr

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H / 6 Hauptverhandlung, Beweisantrag, Ablehnung [Rdn 2438]

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J

Jugendliche und Heranwachsende im OWi-Verfahren [Rdn 2609] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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R / 12 Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 3054]

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B / 16 Bußgeldbescheid, Inhalt [Rdn 656]

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F / 16 Fahrverbot, beharrliche Pflichtverletzung [Rdn 1597]

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Z / 3 Zwischenverfahren [Rdn 4331]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.3.2 Ablehnungsgründe

Rz. 46 Nach den einzelnen Gesetzen zum Bildungsurlaub kann der Arbeitgeber den Antrag auf Freistellung zum Bildungsurlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Dabei ist die Ablehnung aus folgenden Gründen möglich: Bei der Weiterbildungsveranstaltung, für deren Besuch eine Freistellung beansprucht wird, handelt es sich nicht um eine zulässige Veranstaltung i. d. jew...mehr

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R / 27 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Bremen [Rdn 3274]

Rdn 3275 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden...mehr

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V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

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Neues Beschlussmängelrecht für Personengesellschaften – Wechsel zum Anfechtungsmodell

Zusammenfassung Das MoPeG schafft neue Regeln für Beschlussfassung und -mängel bei Personengesellschaften. Das Anfechtungsmodell für OHG, KG & GmbH & Co. KG soll dabei Unsicherheit beseitigen und Rechtsschutz erleichtern. Wir erklären, was das bedeutet und warum vertragliche Regelungen weiterhin wichtig sind. Neuerungen für OHG, KG und GmbH & Co. KG – Alte Probleme bei GbR un...mehr

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M&A: Zur Bedeutung der aktualisierten Gesellschafterliste im Handelsregister

Zusammenfassung Beim Unternehmenskauf kann ein Gesellschafter, der noch nicht in der Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist, ausnahmsweise seine Gesellschafterrechte auch dann wirksam ausüben, wenn die aktualisierte Gesellschafterliste unverzüglich nach Vornahme der entsprechenden Handlung in das Handelsregister aufgenommen wird. Der Gesellschafter einer GmbH ...mehr

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Berufungsbegründung: Anford... / 4 Die Entscheidung

Der BGH gewährt K keine Prozesskostenhilfe! Denn die von K beabsichtigte Rechtsverfolgung biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Eine Berufung müsse nämlich innerhalb der Frist des § 520 Abs. 2 ZPO begründet werden. Die Begründung müsse gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 ZPO die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil angefochten werde und welche Abänderungen des...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.3 Ausschlussfrist (§ 21 BAT)

Der Angestellte hat die anrechnungsfähigen Beschäftigungs- und Dienstzeiten innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nachzuweisen (§ 21 Satz 1 BAT). Die Frist beginnt nicht bereits mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern erst mit der ausdrücklichen Aufforderung des Arbeitgebers, anrechnungsfähige Vorzeiten nachzuweisen. Die A...mehr

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Beschäftigungszeit / 6 Festsetzung, Berichtigung, prozessuale Geltendmachung

Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Beschäftigungszeit mit, so wird dadurch regelmäßig die Beschäftigungszeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter. Ansprüche, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kann der Arbeitnehmer nur auf die...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne Arbeitsleistung als Beschäftigungszeit anerkannt. Entscheidend ist allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses. Die Dauer des Erholungsurlaubs und Zusatzurlaubs, einer Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L sowie Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit rechnen als Beschäft...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 7.3.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. (2) Übernimmt der Arbeitgeber eine Dienststelle oder geschlossene Teile einer solchen von einem Arbeitgeber, der von diesem Tarifvertrag, dem MTArb-O oder von einem ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 7.4.2 Die tariflichen Regelungen im MTArb-O

§ 6 MTArb-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. (2) Übernimmt ein Arbeitgeber eine Dienststelle oder geschlossene Teile einer solchen von einem Arbeitgeber, der von diesem Tarifvertrag, dem MTArb oder von einem ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 3 Bedeutung der Beschäftigungszeit nach dem TV-L

Die Beschäftigungszeit hat im TV-L Bedeutung für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss, die Zahlung des Jubiläumsgelds, die Dauer der Kündigungsfristen, im Tarifgebiet West für den Ausschluss der ordentlichen Kündigung (die sog. Unkündbarkeit) und im Bereich des TV-Hessen nach dem Digitalisierungstarifvertrag – Entgeltsicherung – auf die Dynamisierung der persönlichen Zulage bei a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 3.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Anspruch und Dauer der Zahlung des Krankengeldzuschusses (Einzelheiten siehe Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) hängen von der Beschäftigungszeit ab (§ 22 Abs. 3 TV-L). Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und von mehr als 3 Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berührungslos wirkende Schu... / 7 Prüfungen durch den Unternehmer

Prüfungen müssen durchgeführt werden vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach jedem Umrüsten und nach Instandsetzungen und mindestens jährlich. Die erstmalige Prüfung sowie die Durchführung der jährlichen Prüfung müssen in einem Prüfbuch dokumentiert werden. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung wird die Frist bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung festgelegt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusskompetenz / 8.4 Offenlegungsverpflichtung

Rz. 73 Der Jahresabschluss einer Genossenschaft ist ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Offenlegung hat unverzüglich nach der Generalversammlung der Genossenschaft, spätestens jedoch nach einer Frist von 12 Monaten nach dem Jahresabschlussstichtag zu erfolgen (§ 339 Abs. 1 HGB).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusskompetenz / 6.2 Prüfungskompetenz

Rz. 46 Bei Überschreiten der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht der Aktiengesellschaft von einem Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Als solche kommen Wirtschaftsprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB auch vereidigte Buchprüfer sowi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusskompetenz / 9 Besonderheiten bei Konzernabschlüssen

Rz. 74 Gemäß § 290 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland grundsätzlich in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel- oder mitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusskompetenz / 4.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 18 Bei der Kommanditgesellschaft müssen die Komplementäre als zur Geschäftsführung berechtigte und verpflichtete Gesellschafter den Jahresabschluss aufstellen. Dabei kann entschieden werden, ob Bilanzansatzwahlrechte wahrgenommen werden und wie die Vermögensgegenstände bewertet werden sollen. Den Komplementären kommt damit die Aufgabe zu, sämtliche Entscheidungen im Rahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 5 Antrag (§ 8d Abs. 1 S. 5 KStG)

Rz. 146 § 8d KStG ist nur auf Antrag anzuwenden (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG). Der Stpfl. hat damit ein Wahlrecht, ob er die Vergünstigung des § 8d KStG in Anspruch nehmen will. Da durch die Anwendung der gesamte Verlust (auch bei einem nur anteiligen Verlustuntergang gem. § 8c KStG) zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird und die spätere Nutzung des fortführungsgebundenen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 § 22 KStG ist nur auf Rückvergütungen anzuwenden. Hierbei geht es um die Verteilung des Jahresgewinns der Genossenschaft an ihre Mitglieder. Dabei handelt sich nicht um eine Gewinnverteilung i. S. d. § 19 GenG ("Gewinn- und Verlustverteilung"), sondern dem Charakter nach um eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, deren Rechtsgrundsätze aber ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr