Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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AGS 08/2021, Anfechtung der... / Leitsatz

Gegen die Streitwertfestsetzung des BGH ist die Gegenvorstellung zulässig, die innerhalb der analog geltenden Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG einzulegen ist. Der Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels bestimmt sich nach dem für das Rechtsmittelverfahren maßgebenden Wert. Maßgeblich ist dabei die Beschwer, wenn das Verfahren endet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn 4 § 113 gilt seit dem 01.10.1996 für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht förmlich beendeten und alle neu eröffneten Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren (Art. 6 ArbRBeschFG).[13] Rn 5 Wie sich dem Wortlaut ("Insolvenzverwalter") sowie der systematischen Stellung der Vorschrift im zweiten Abschnitt des dritten Teils der InsO entnehmen lässt, ist § 113 erst ab dem Zeitpunkt der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.1 Ausdrückliche Erklärung

Rn 20 Will ein Gläubiger dem Angebot des Schuldners zustimmen oder dieses ablehnen, kann er dies gegenüber dem Gericht innerhalb der Monatsfrist ausdrücklich erklären, aber auch aus Gründen der Vereinfachung bis zum Ende der Monatsfrist schweigen. Allerdings obliegt dem Gläubiger die Überprüfung der Forderung, da eine nicht ergänzte Forderung nach § 308 Abs. 3 Satz 2 erlisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde die Vorschrift in das EStG eingeführt. In 2001 erfolgten noch zwei Änderungen der Vorschrift, so dass sie in der ursprünglichen Fassung nicht in Kraft getreten ist. Durch das StÄndG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) erfolgte mit Wirkung v 01.01.2002 eine Neufassung des Abs 2. Mit dem VersorgungsÄndG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragsfrist (§ 39a Abs 2 S 2 u 3 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Frist für die Antragstellung beginnt am 1. Oktober des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll ( § 39a Abs 2 S 2 EStG) und endet am 30. November des Kj, für das der Freibetrag gilt ( § 39a Abs 2 S 3 EStG). Werden Anträge auf LSt-Ermäßigung entgegen der gesetzlichen Vorgabe bereits vor dem 1. Oktober des Vorjahres gestellt, lehnt das ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rn 24 Gegen die gerichtliche Feststellung der Annahme des Schuldenbereinigungsplans ist ein Rechtmittel nicht statthaft, da § 308 die sofortige Beschwerde nicht vorsieht (§ 6 Abs. 1).[65] Spätestens seit der Reform der Zivilprozessordnung zum 01.12.2002 sind "außerordentliche Rechtsmittel" wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" nicht mehr statthaft.[66] Eine unzulässige soforti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antragsfrist (§ 39 Abs 6 S 6 EStG)

Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39 Abs 6 S 6 EStG gilt sowohl für den Antrag nach § 39 Abs 6 S 1 EStG (Änderung bzgl Steuerklasse und Kinderfreibeträgen, s Rn 70) und nach § 39 Abs 6 S 3 EStG (Wechsel der Steuerklasse bei Ehegatten/Lebenspartnern, s Rn 73ff) eine Antragsfrist bis zum 30. November, wenn die geänderten LSt-Abzugsmerkmale noch im laufenden Kj Berücksic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Außerordentliche Kündigungen

Rn 24 Außerordentlich fristlose Kündigungen unterfallen demgegenüber nicht den Vorgaben des § 113. Gleichwohl bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist dabei auch durch den Insolvenzverwalter zu beachten. Dies gilt selbst dann, wenn der Arb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rn 41 Darüber hinaus muss der Insolvenzverwalter auch die Vorgaben des besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzes beachten. Rn 42 Hierzu gehören die gesetzlichen Kündigungsverbote bzw. Zustimmungsvorbehalte nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 5 PflegeZG, § 2 Abs. 3 FPflegeZG gegenüber werdenden Müttern sowie Mitarbeitern in Elternzeit oder Pflegezeit / Familienpflegezeit ebenso wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 1 S 7 u 8 EStG aF (erstmals mit dem StandOG seit dem VZ 1994) und jetzt nach 10d Abs 1 S 5 u 6 EStG nF besteht die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag kann der Höhe nach und/oder bezogen auf ein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Adressaten

Rn 7 Adressaten der Zustellung sind alle vom Schuldner im Gläubigerverzeichnis benannten Gläubiger. Das Gericht darf nicht lediglich eine Zustellung an einen ausgewählten Kreis, bspw. der möglicherweise widersprechenden Gläubiger, vornehmen (vgl. aber zum Nachbesserungsverfahren unten Rdn. 37).[16] Hat sich gegenüber dem Gericht ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt, muss ...mehr

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zfs 08/2021, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde führt zur Einstellung des Verfahrens, da Verfolgungsverjährung eingetreten ist und damit ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vorliegt. 1. Folgender Verfahrensablauf liegt zugrunde: Halter des bei dem Verkehrsverstoß festgestellten Fahrzeugs ist der Vater des Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Nachholen der Einwilligungserklärung (§ 90 Abs 5 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Diese Vorschrift greift erst zum 01.01.2019 (s Art 17 Abs 5 BetriebsrentenstärkungsG v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214 iVm Art 11 Buchst c BetriebsrentenstärkungsG). Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Um die Voraussetzungen für den Personenkreis, der aufgrund der Regelungen des § 10a Abs 1 S 1 Hs 2 EStG zum begünstigten Personenkreis gehört, übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Rückforderung der Zulage (§ 90 Abs 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Regelungen in § 90 Abs 3 EStG nehmen die Verfahrenskonzeption als für den Zulageberechtigten unbürokratisches Verfahren wieder auf. Die nachträglichen Überprüfungen der Angaben des Zulageberechtigten nach § 91 EStG sind erforderlich, da zunächst bei der Ermittlung der Zulage auf seine Angaben vertraut wird. Er muss bei Antragstellung kei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkt estpfl ArbN iSd § 50 Abs 4 EStG (§ 39a Abs 4 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 4 S 1 EStG wird antragsgebunden für einen beschränkt estpfl ArbN, auf den § 50 Abs 1 S 5 EStG anzuwenden ist, der also Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit iSd § 49 Abs 1 Nr 4 EStG bezieht, ein Freibetrag ermittelt, der vom Arbeitslohn abzuziehen ist. Die Höhe des vom FA als LSt-Abzugsmerkmal einzutragenden Freibetrags er...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Erbenermi... / 1 Gründe

Die zulässige (vgl. BGH, IV ZB 15/11, Beschl. v. 23.11.2011, juris) Beschwerde ist begründet; das Amtsgericht durfte nicht feststellen, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. I. Die Erblasserin wurde am 24.2.2021 in der von ihr gemieteten Wohnung in B. tot aufgefunden. Unter dem 12.3.2021 wies das Zentrale Testamentsregister auf eine Tochter der E...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Ausgehend von seinen Feststellungen, an die der Bundesfinanzhof (BFH) gebunden ist, hat das FG zu Recht entschieden, dass eine Begünstigung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG von der Klägerin nicht in Anspruch genommen werden konnte. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis VZ 1989 wurde die Höhe des abziehbaren Verlustes im Entstehungsjahr grundsätzlich nicht festgestellt, sondern erst im Abzugsjahr. § 10d Abs 4 EStG normiert seit VZ 1990 ein gesondertes Feststellungsverfahren. Der nicht ausgeglichene Verlust ist von Amts wegen durch VA gesondert festzustellen. Bei ArbN ist die zweijährige Frist des § 46 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verlustabzug

Rn. 32 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die nach allg Grundsätzen ermittelten negativen Einkünfte, die nicht mit positiven Einkünften des VZ ausgeglichen werden konnten, werden in den Verlustabzug einbezogen. Der Verlustabzug ermöglicht die interperiodische steuerliche Berücksichtigung von Verlusten, indem nicht ausgeglichene negative Einkünfte eines VZ mit den positiven Einkünfte...mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Erbauseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Bruder für die Anwendung der Begünstigungsvorschriften §§ 13 Abs. 1 Nr. 4c, 13a, 13b und 13c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu berücksichtigen ist. Die Mutter des Klägers, … , und sein Vater, … , verstarben … .2015 und … .2015 kurz nacheinander. Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermittlung der Zulage (§ 90 Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Ermittlung der Zulage erfolgt zunächst allein unter Berücksichtigung der Angaben des Zulageberechtigten. Die spätere Überprüfung der Angaben nach § 91 EStG stellt sicher, dass die Zulage zutreffend ist. Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Bearbeitung der Zulageanträge, aber auch zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens wird ein Ordnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Festsetzung der Zulage (§ 90 Abs 4 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aus der Ausgestaltung des Zulageverfahrens nach § 10a EStG und Abschnitt XI als unbürokratisches, aber auch weitestgehend vollautomatisiertes Verfahren folgt, dass die Kommunikation im einzelnen Steuerfall zwischen dem Anbieter und der zentralen Stelle durch Datensätze erfolgt. Der Zulageberechtigte wird über den Stand seines Altersvorsorgev...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Vom Gläubiger nicht berichtigte Forderungen (Abs. 3 Satz 2)

Rn 34 Waren Gläubiger in den zur Einsichtnahme niedergelegten Verzeichnissen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vom Schuldner benannt worden und wurde ihnen der Schuldenbereinigungsplan zugestellt, in dem ihre Forderungen jedoch zu niedrig oder teilweise gar nicht aufgenommen waren, bewirkt die nicht fristgerechte Ergänzung des Forderungsverzeichnisses durch den Gläubiger das Erlöschen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.1 Arbeitsverhältnisse

Rn 10 § 113 findet damit zunächst auf Arbeitsverhältnisse (§ 611a BGB) Anwendung. Ob es sich um "normale" Arbeitnehmer oder leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, spielt keine Rolle.[22] Ebenso wenig kommt es auf die Dauer oder Art des Arbeitsverhältnisses an.[23] Insofern können sowohl unbefristete als auch befristete Arbeitsverträge durch den Insolvenzverwa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.1 Gerichtliche Ermessensentscheidung über weiteres Verfahren

Rn 31 In allen Fällen, in denen nach Ablauf der Monatsfrist keine einstimmige Annahme des Plans vorliegt, hat das Insolvenzgericht gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 zu prüfen, ob es sinnvoll ist, dem Schuldner aufgrund der Stellungnahmen von Gläubigern und zur Förderung einer einstimmigen Annahme Gelegenheit zur Ergänzung und Änderung des Plans zu geben. Dies kann z.B. schon dann der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Ausländische Insolvenzverfahren

Rn 30a Im Fall der Eröffnung eines gemäß § 343 Abs. 1 Satz 1 anerkannten ausländischen Insolvenzverfahrens findet § 113 auch für Arbeitsverhältnisse Anwendung, welche deutschem Recht unterliegen (§ 337).[61] Das Recht, das Arbeitsverhältnis unter Brechung längerer vertraglicher Fristen mit einer Höchstfrist von drei Monaten zu kündigen, ist dabei nicht zwangsläufig auf Perso...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beamtengruppen (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] - und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG geg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.13 Teilnehmerauswahl an Fortbildungen (Abs. 1 Nr. 13)

Die Regelung gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer. Zweck des Mitbestimmungstatbestandes ist es, einen gerechten Zugang der Beschäftigten zu Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten (zumal fachliche Fortbildungen für das berufliche Fortkommen mitentscheidend sind, insbesondere können sie im Beamtenrecht eine Voraussetzung für den Aufstieg in die nächsthöhere La...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.1.2 Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen

Das Mitbestimmungsrecht ist das stärkste Beteiligungsrecht des Personalrats. Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen sind in den Katalogen der §§ 74 und 75 LPVG BW abschließend aufgezählt und können grundsätzlich nur mit Zustimmung der Personalvertretung getroffen werden (das bedeutet, dass die beabsichtigte Maßnahme nicht durchgeführt werden darf, solange die erforderliche Zusti...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

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Handel im Internet – Veröffentlichung überarbeiteter Vordruckmuster (zu § 25e UStG)

Kommentar Zum 1.7.2021 sind im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Digitalpakets auch die Haftungsvorschriften für die Betreiber elektronischer Schnittstellen (bisher elektronische Marktplätze) angepasst worden.[1] Nach § 25e Abs. 1 UStG [2] haftet der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung von Gegenständen, wenn er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: S... / 5.2.1 Beendigungsstreitigkeiten

§ 111 Abs. 2 ArbGG enthält eine Sonderregelung für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis nach den §§ 3 ff. BBiG. Soweit ein Schlichtungsausschuss gebildet ist, ist die Anrufung des Schlichtungsausschusses nach allgemeiner Auffassung zwingende Prozessvoraussetzung für die Klage.[1] Der von dem gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG auch für Beendigungsstreitigkeiten zuständig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: S... / 5.1 Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss

Bei einem Streit um die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses muss gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG grundsätzlich vor der Klageerhebung beim Arbeitsgericht das Verfahren vor dem Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden durchgeführt werden, sofern die zuständige Handwerksinnung oder eine andere zuständige Stelle (z. B. Industrie- u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: S... / 1.3 Beendigung bei Wiederholungsprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich gemäß § 21 Abs. 3 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, kraft Gesetzes, ohne dass der Ausbildende dies verweigern könnte. Eine Frist zur Geltendmachung der Verlängerung ist nicht vorgesehen. Vor Ablauf der im Ausbildu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: S... / 3.3 Weiterbeschäftigung von betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich nach freiem Belieben entscheiden, ob er mit einem Auszubildenden nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis eingehen will. Zum Schutz betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträger wird dieser Grundsatz durch die Bestimmung des § 78a BetrVG eingeschränkt. Unter den persönlichen Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Abs. 1 S. 1

Rz. 4 § 117a Abs. 1 S. 1 AO erlaubt es den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden, auf Ersuchen einer für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Schengen-assoziierten Staates personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem in § 208 AO bestimmten Aufgabenbereich steh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Informationsrecht des Auskunft erteilenden Staates, Abs. 2

Rz. 5 Hat die Steuerfahndung aufgrund der RbDatA personenbezogene Daten erhalten, so erteilt sie nach § 117b Abs. 2 AO dem übermittelnden Staat auf dessen Verlangen hin Auskunft über die Verwendung.[1] Dies gilt sowohl für Erkenntnisse, die auf einem konkreten Ersuchen basieren, als auch für solche aus einer Spontanauskunft. Da die Spontanauskunft allerdings nicht auf Fiskal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Die Entscheidung blickt zum einen nochmals in das alte Recht zurück. Hier meint sie, eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. sei unbegründet gewesen, wenn es der Kläger versäumt habe, zuvor in einer Versammlung einen Beschluss fassen zu lassen. Das stimmt – wenn es auch wohl eine Frage der Zulässigkeit ist. Das Gebot der Vorbefassung galt im alten Recht. Und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung: Umge... / 5 Hinweis

Erwirbt man ein vermietetes Wohnungseigentum, hat der Vermieter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertrags, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Juristische Personen haben danach kein Kündigungsrecht nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Räumlichkeiten können von...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 5. Frist/Rechtsverletzung

Rz. 56 Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist grundsätzlich nicht fristgebunden. Einzelne Gesetze sehen – aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung – aber Fristen für die Antragstellung und -begründung vor (z.B. § 18e Abs. 2 AEG, § 17e Abs. 2 FStrG). Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO hat – bei allem dogmatischem Streit in den Einzelheiten – Erfolg, wenn der streitige VA nach summ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Frist

Rz. 12 Eine Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingelegt werden. Die Frist für die Einlegung und die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen oder Maßnahmen beträgt – und zwar auch für die Vorlage aller relevanten sonstigen Unterlagen (vgl. hierzu Rdn 20) – nach § 93 Abs. 1 BVerfGG einen Monat. Entscheidungen der Landesver...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Inhalt, Form, Frist

aa) Inhalt Rz. 297 Der Inhalt der Abmahnung wird von seinem Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[488] (im Musterschreiben SV). Das Verhalten des Arbeitnehmers muss als nicht vertragsgemäß gerügt werden (Rügefunktion, im Musterschreiben RF). Für den Wiederholungsfall müssen arbeitsrechtliche...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / V. Muster: Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Klageerhebung im selbstständigen Beweisverfahren gem. § 494a ZPO

Rz. 248 Muster 57.64: Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Klageerhebung im selbstständigen Beweisverfahren gem. § 494a ZPO Muster 57.64: Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Klageerhebung im selbstständigen Beweisverfahren gem. § 494a ZPO An das Landgericht _____ In dem selbstständigen Beweisverfahren _____ gegen _____ beantragen wir für die Antragsgegnerin,mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / c) 72-Stunden-Frist

Rz. 85 Die Frist für die Meldung bei der Aufsichtsbehörde beträgt 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörden ist dem Verantwortlichen ein Vorfall bekannt, sofern eine hinreichende Gewissheit darüber besteht, dass ein Sicherheitsvorfall aufgetreten ist. Letztlich hängt diese Frage auch von den konkreten Umständen der Datenschutzverletzung...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Frist

Rz. 51 Die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ist auf den Handelsvertreter nicht anwendbar, auch nicht für den Einfirmenvertreter.[176] Vielmehr hat der Kündigungsberechtigte angemessene Zeit zur Sachverhaltsaufklärung und Überlegung.[177] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird, wie jedes Recht, u.U. durch illoyale Verspätung der Rechtsausübung verwirkt, z.B. dur...mehr