Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.1 Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung (BCBS 239)

Rz. 58 Im Januar 2013 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung veröffentlicht.[1] Mit diesen Grundsätzen hat er auf einen entsprechenden Beschluss der G20 und damit verbundene Anforderungen des FSB vom 4. November 2011 reagiert. Betroffen sind das Risikomanagement und die Information...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 13 Green Bonds – Begebung... / 3 Grüne Anleihen und Innovationen

Rz. 4 Zu den aktuellen Green Bond Innovationen gehört das Transition Financing. Während klassische Green Bonds eher für die Finanzierung von sog. "grünen" Unternehmen Anwendung finden, kann Transition Financing für "grüne" Investitionen von sog. "braunen" Unternehmen verwendet werden.[1] D.h., bei Transition Financing handelt es sich um Emittenten von Bonds aus weniger nachh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsfristen / 4 Sonderfälle

Ist ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt, so kann eine kürzere als die in § 622 Abs. 1 BGB genannte Frist von 4 Wochen auch einzelvertraglich vereinbart werden; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von 3 Monaten fortgesetzt wird.[1] Diese Vorschrift setzt nicht voraus, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst damit gerechnet haben,...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Mit der Umsetzung der EBA-Leitlinien zum Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch[1] im Rahmen der achten MaRisk-Novelle sind neue Vorgaben an den Umgang mit dem Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[2] in das neue Modul BTR 5 überführt worden. Die EBA versteht unter dem "Kreditspreadrisiko im Anlagebuch" das Risi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring – Finanzierungsal... / 6 Fachbegriffe – knapp erläutert

Im Zusammenhang mit dem Factoring tauchen Fachbegriffe auf. Diese erläutern wir Ihnen nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge. Asset Backed Finanzierung Die Grundlage hierbei ist der Verkauf von Forderungen aus Außenständen eines Unternehmens, um einerseits die Liquidität zu erhöhen und andererseits um eine Absicherung gegen Zahlungsausfall der Schuldner zu erreichen. Im wei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anrechnung der Geschäfte auf die einschlägigen Limite

Rz. 2 Auf der Grundlage der Risikotragfähigkeit ist ein System von Limiten zur Begrenzung der Marktpreisrisiken einzurichten (→ BTR 2.1 Tz. 1). Ohne Marktpreisrisikolimit darf kein mit Marktpreisrisiken behaftetes Geschäft abgeschlossen werden, wobei nicht zwischen Handels- und Anlagebuch unterschieden wird (→ BTR 2.1 Tz. 2). Um festzustellen, welche weiteren Geschäftsabschl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Tonträgeraufzeichnung

Rz. 60 Die Aufzeichnung der Geschäftsgespräche von Händlern im Telefonhandel auf Tonträger hat sich vor allem bei handelsintensiven Häusern zu einer Usance entwickelt. Wegen der hohen Handelsvolumina, die am Telefon i. d. R. sehr schnell abgewickelt werden, kommt der Tonträgeraufzeichnung als Instrument zur Beweissicherung eine wichtige Bedeutung zu. Sie dient der Absicherun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 TOP 6: Auslagerungen

Die Aufsicht erläuterte den aktuellen Arbeitstand für die Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 19 KWG und deren Meldung über die elektronische Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin. Die Thematik wurde im Fachgremium MaRisk am 04.03.2021 ebenfalls behandelt, die Ausführungen dienen als weiterführende Konkretisierungen. Die Entwürfe der Anzeigenverordnungen der verschi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Gegenstand der EBA-Leitlinien

Rz. 53 Die EBA nennt verschiedene Regelwerke, auf deren Vorgaben sich ihre Leitlinien beziehen:[1] Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Unternehmensführung (Governance) gemäß Art. 74 Abs. 1 CRD IV, Anforderungen im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Kontrahentenrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) gemäß Art. 79 CRD IV, die unter dem Begriff Adressenausfallrisiko zusam...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.2 Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

Rz. 296 Am 31. Januar 2013 hat die EZB organisatorische Vorgaben zum Zahlungsverkehr gemacht, die Berührungspunkte mit den Anforderungen der MaRisk haben. Die Empfehlungen wurden von einer europäischen Initiative von Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden ("European Forum on the Security of Retail Payments") erarbeitet und sollten ursprünglich bis zum 1. Februar 2015 umgese...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.9 Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihgeschäfte

Rz. 67 Der Abschluss von Pensionsgeschäften dient i. d. R. der vorübergehenden Beschaffung von liquiden Mitteln. Man bezeichnet diese als Rückkaufvereinbarung ausgestaltete Sonderform der Refinanzierungsmittelbeschaffung auch als "Repo-Geschäft" ("Sale and Repurchase Operation/Agreement"). Pensionsgeschäfte werden zu Bilanzierungszwecken im HGB definiert. Gemäß § 340b HGB ha...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Eskalationsverfahren

Rz. 9 Werden als wesentlich oder höher kategorisierte Mängel nicht in einer angemessenen Zeit beseitigt, besteht Handlungsbedarf. Die "angemessene Zeit" wird primär durch den in der Maßnahmenplanung festgelegten Zeitplan definiert.[1] Nicht jede Zeitüberschreitung wird in der Praxis sofort einen Bericht an den verantwortlichen Geschäftsleiter zur Folge haben. Je nach Verlauf...mehr

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Streit um Verlängerung der Mietpreisbremse: 2028 oder 2029?

Die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Jetzt streitet sich Ampel-Partner SPD mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) um Details und um die Frist: Ende 2028 oder 2029? Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Im April 2024 einigten sich di...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Nicht zufriedenstellende interne IRRBB-Systeme

Rz. 70 Die EBA beschäftigt sich in Abschnitt 4.4 ihrer Leitlinien auch mit jenen Kriterien, nach denen die zuständigen Aufsichtsbehörden bestimmen sollen, ob die von den Instituten implementierten internen IRRBB-Systeme nicht zufriedenstellend sind.[1] Gemäß Art. 84 Abs. 3 CRD können die zuständigen Aufsichtsbehörden in diesem Fall von einem Institut verlangen, die in Art. 8...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.13 Regelungen über Weiterverlagerungen einschließlich "Zustimmungsvorbehalte" (lit. m)

Rz. 347 Dem Rundschreiben 11/2001 zufolge war die Einhaltung der bankaufsichtlichen Anforderungen für den Fall der Weiterverlagerung auf Dritte (Subunternehmen) durch Zustimmungsvorbehalte abzusichern (→ AT 9 Tz. 8).[1] Zustimmungsvorbehalte können jedoch insbesondere bei Auslagerungen auf Mehrmandantendienstleister zu Komplikationen führen. Der Mehrmandantendienstleister mu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Wertpapiergeschäfte

Rz. 50 Nach einer einschlägigen Definition handelt es sich bei einem Wertpapier um eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass es ohne ihren Besitz nicht ausgeübt werden kann.[1] Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfüllen Wertpapiere verschiedene Funktionen. Im Kapitalverkehr dienen sie insbesondere als Instrument der Kapitalaufbringung un...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Verbot der Selbstprüfung und -überprüfung

Rz. 18 Mit der fünften MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht ergänzend gefordert, beim Wechsel von Mitarbeitern der Handels- und Marktbereiche in nachgelagerte Bereiche und Kontrollbereiche für Tätigkeiten, die gegen das Verbot der Selbstprüfung und -überprüfung verstoßen, angemessene Übergangsfristen vorzusehen. Die Kontrollbereiche im Sinne dieser Textziffer sind die Ri...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung

Rz. 41 Die Vergabe von Berechtigungen und Kompetenzen beinhaltet seit der vierten MaRisk-Novelle auch die regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung von IT-Berechtigungen, Zeichnungsberechtigungen und sonstigen eingeräumten Kompetenzen. Rz. 42 Die regelmäßige Überprüfung muss innerhalb angemessener Fristen erfolgen. Diese Fristen sollen sich an der Bedeutung der Prozesse und,...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9 Abbau notleidender Risikopositionen (Tz. 9)

Rz. 135 9 Im Rahmen der Überwachung der notleidenden Risikopositionen hat das Institut geeignete Fristen für die Behandlung von besicherten und unbesicherten NPE festzulegen, die sicherstellen, dass Bestände an notleidenden Risikopositionen in einem angemessenen Zeitraum abgebaut werden. 9.1 Berücksichtigung aufsichtlicher Vorgaben Rz. 136 Vom Rat der Europäischen Union wurde ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Ausgestaltung des Produktkataloges

Rz. 24 Für die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Produktkataloges werden keine Vorgaben gemacht. Auch die EBA fordert von den Instituten lediglich, so weit wie möglich eine zentrale Aufzeichnung ihrer Produkte und Dienstleistungen (einschließlich der ausgelagerten) zu führen, um die Überwachung von Änderungen zu erleichtern.[1] Es gilt das Prinzip der Proportionalität. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Unterschiedliche Behandlung von Handels- und Anlagebuchpositionen

Rz. 66 Die unterschiedliche Behandlung von Positionen des Handels- und des Anlagebuches hinsichtlich der jeweils einzuhaltenden Fristen wird aus Abbildung 87 deutlich. Die allgemeinen Vorgaben zur Limitanrechnung und -auslastung sind den Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Adressenausfallrisiken zu entnehmen. Demnach dürfen Handelsgeschäfte, o...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Abgrenzungskriterien

Rz. 17 Die vordefinierten Risikokategorien im Modul BTO eignen sich im Grunde nicht als sinnvolle Trennlinie zwischen dem normalen und einem kürzeren Turnus. Bestenfalls können sie herangezogen werden, um Institute mit einem aus Marktpreisrisikosicht überschaubaren Anlagebuch von der strengeren Regelung grundsätzlich auszunehmen. Zwar können auch Institute mit signifikanten ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.3.2 Befristung von Kompetenzen

Rz. 87 In bestimmten Fällen sollten Institute übertragene Befugnisse befristen oder den Umfang delegierter Kreditgenehmigungen begrenzen (→ BTO 1.1 Tz. 6, Erläuterung). Diese bestimmten Fälle werden nicht näher konkretisiert. Vermutlich zielt diese Vorgabe vor allem auf Vertretungsregelungen ab. Zur Vermeidung operationeller Risiken erscheint es insgesamt ratsam, die Befugni...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Inkrafttreten

Die neuen MaRisk treten mit dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft. Um den Instituten trotzdem ausreichende Umsetzungszeiträume einzuräumen, müssen die Institute neue Anforderungen der MaRisk erst bis zum 31.12.2011 vollumfänglich umgesetzt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Institute diesbezüglich nicht mit aufsichtlichen Sanktionen zu rechnen. Die beschriebenen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Umfang der Prüfungsberichte

Rz. 12 Über jede Prüfung ist ein schriftlicher Prüfungsbericht zu erstellen, der den Vorstellungen des DIIR zufolge richtig, objektiv, prägnant, klar, konstruktiv und vollständig sein muss. Die Prüfungsberichte enthalten regelmäßig den Prüfungsauftrag und die Auftragsdurchführung (Prüfungsziel, Prüfungsumfang, Prüfungsteam, Prüfungszeitraum, Prüfungsort, Prüfungsanlass und A...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Reaktion auf die Prüfungsfeststellungen

Rz. 24 Für die Praxis der Erstellung der Revisionsberichte wird im Regelfall unterstellt, dass die Interne Revision und die jeweils geprüfte Organisationseinheit schon während der Prüfung oder spätestens an deren Ende zu einer Vereinbarung hinsichtlich der Beseitigung der aufgedeckten Mängel oder Schwachstellen kommen. Im Normalfall wird die Interne Revision die Prüfungserge...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 IT-gestützte Bearbeitungsprozesse

Rz. 106 Soweit sich die Geschäftsprozesse auf IT-Systeme stützen, was nicht zuletzt im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Finanzbranche mittlerweile zum Standard geworden ist, muss sich der geforderte Grundsatz der Funktionstrennung auch in der IT-Landschaft des Institutes widerspiegeln. Die Anwendungen auf der IT-Ebene dürfen nicht dazu führen, dass die Funktions...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Umsetzung des Implementierungsplanes

Rz. 245 Im Ergebnis der bisherigen Schritte hat ein Institut also für seine Portfolios mit hohem NPL-Bestand, die in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell nach individuellen Kriterien unterschieden werden können, kurz- bis mittelfristige NPE-Ziele und dafür geeignete Maßnahmen festgelegt. Im nächsten Schritt geht es folglich darum, wie diese Maßnahmen konkret umgesetzt werden sol...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Abwicklungsmaßnahmen

Rz. 73 Das Institut muss beurteilen, inwieweit notleidende Risikopositionen mit länger andauernden Zahlungsrückständen noch einbringlich sind (→ BTO 1.2.5 Tz. 9, Erläuterung). Sofern keine tragfähige Restrukturierungslösung mehr möglich ist, kommen ggf. Abwicklungsmaßnahmen infrage. Für den Fall der Abwicklung eines Engagements ist ein Abwicklungskonzept zu erstellen, in dem...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Einzelthemen

a) Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung Gemäß AT 3 Tz. 1 sind alle Geschäftsleiter für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen M...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Überwachung der Datenqualität

Rz. 123 Wesentlich für eine angemessene Risikoberichterstattung ist eine hohe Datenqualität, die nur erreicht werden kann, wenn alle Daten korrekt sind und alle relevanten Daten vollständig erfasst werden. Die Institute sollten daher entsprechende Vorgaben zur Datenqualität formulieren und in einem täglichen Datenqualitätsmanagement umsetzen.[1] Dabei müssen die Vorgaben zur...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.9 Anforderungen an bedeutende Institute

Rz. 68 Einer ersten Bestandsaufnahme der EZB vom August 2020 zufolge waren in den Instituten beim Management von klimabedingten Risiken noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Bis Mitte 2020 hatten zwar nahezu 75 Prozent der untersuchten bedeutenden Institute klimabezogene Risiken bei ihrer Risikoinventur berücksichtigt. Davon war aber nur ein Drittel zu dem Schluss geko...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.1.1 Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV)

Rz. 316 Die zunächst als Rundschreiben der deutschen Aufsicht veröffentlichten Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan)[1] wurden im Jahr 2020 in die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute [2], kurz als Sanierungsplanmindest­anforderungsverordnung (MaSanV) bezeichnet, überführt und damit auf die Gesetzesebene geho...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Art und Zeitnähe der Berichterstattung

Rz. 15 Eine papierhafte Vorlage der Prüfungsberichte beim fachlich zuständigen Mitglied der Geschäftsleitung ist grundsätzlich nicht erforderlich. In den meisten Instituten erfolgt die Übermittlung nur auf elektronische Weise, entweder per E-Mail oder über ein entsprechendes Tool. Auch die Kenntnisnahme durch den betroffenen Geschäftsleiter kann auf elektronischem Weg sicher...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.12 Kündigungsrechte und -fristen (lit. l)

Rz. 340 Die Kündigung ist immer eine Option, mit der das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen rechnen müssen. Die einseitige, in die Zukunft wirkende Beendigung des Dauerschuldverhältnisses "Auslagerung" kann auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sein (→ AT 9 Tz. 6). Für das auslagernde Institut können schlecht oder sogar nicht erbrachte Leistungen des...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Gegenbestätigung durch den Kontrahenten

Rz. 17 Die Abwicklung hat den unverzüglichen Eingang der Gegenbestätigungen zu überwachen. Dabei war die Unverzüglichkeit früher in Abhängigkeit von der jeweiligen Versandform durch den Kontrahenten zu interpretieren. Inzwischen sind jedoch die Fristvorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 zu beachten. Bei Verzögerungen des Eingangs der Gegenbestätigungen oder a...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Einhaltung der Vertragsbedingungen inkl. der Zusatzklauseln

Rz. 3 Zunächst ist zu überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Dieser Prozess beginnt schon mit der Überprüfung der Rückläufe der vom Kreditnehmer unterzeichneten Kreditverträge, Sicherheitenvereinbarungen und Zweckbestimmungserklärungen. Darüber hinaus werden häufig Auflagen formuliert, die vor der anteiligen oder vollständigen Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 14B ESG-Ratings – Nutzen,... / 4 Anforderungen an Unternehmen

Rz. 12 Die Anforderungen, die durch die Entscheidung für ein ESG-Rating auf ein Unternehmen zukommen, sind vielseitig und lassen sich entsprechend der nachfolgenden Unterpunkte aufgliedern. Vorbereitung auf das ESG-Rating Unternehmen, die sich auf ESG-Ratings vorbereiten, müssen ähnlich wie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung robuste Datenstrukturen aufbauen. Dies beinhal...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Inhalte des Notfallplanes für Liquiditätsengpässe

Rz. 272 Im Notfallplan muss geregelt sein, wie bzw. mit welchen Maßnahmen Liquiditätsengpässen in verschiedenen Stresssituationen begegnet wird und folglich wie die Liquidität des Institutes in Stresssituationen gesichert werden kann. Damit besteht ein natürlicher Zusammenhang zu den Erkenntnissen aus den Stresstests für Liquiditätsrisiken (→ BTR 3.1 Tz. 8). Auch den Vorstel...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie läuft eine Vorstandssit... / 3.2 Sind sonstige Verfahren zulässig?

Grundsätzlich ja, wenn der Vorstand auch ohne Satzungsgrundlage auf den neuen § 32 Abs. 2 BGB zurückgreifen will oder wenn eine Satzungsgrundlage besteht. Denn nach § 40 S. 1 BGB ist § 28 BGB disponibel und kann durch die Satzung des Vereins abgeändert werden. Hinweis Eine Regelung der Geschäftsordnung des Vorstands wäre dagegen nicht ausreichend, sodass die Form der Durchführu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Elementarschäden: Bundesrat drängt auf Pflichtversicherung

Der Bundesrat erhöht im Streit um die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung für Gebäude den Druck auf die Ampel-Regierung: Die soll unverzüglich einen geeigneten Vorschlag machen, heißt es in einem Entschließungsantrag. Der Bundesrat hat am 14.6.2024 einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem er auf die jüngsten Extremwetterereignisse und Großsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Aufbau und Inhalt der Vorschriften

Rz. 1 Der Dritte Teil der Abgabenordnung mit der Überschrift "Allgemeine Verfahrensvorschriften "gliedert sich wie folgt in zwei Abschnitte mit weiteren Unterabschnitten: Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren Unterabschnitt: Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen Unterabschnitt: Besteuerungsgrundsätze, Beweismit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Im Zeichen der Nachhaltigkeit – Produktregulierung durch die Ökodesign-Verordnung

Zusammenfassung Im Rahmen seiner "green deal"-Strategie hat der Europäische Gesetzgeber die sog. "Ökodesign-Verordnung" verabschiedet, die erhöhte Anforderungen an nachhaltige Produktgestaltung stellt und der verbreiteten Praxis, unverkaufte Ware zu vernichten, entgegenwirken soll. Mit der Ökodesign-Verordnung hat der Europäische Gesetzgeber kurz vor dem Ablauf der aktuellen ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG und Arbeitsrecht / 9.3.4 Fristen

Sowohl ein Entschädigungsanspruch als auch ein Schadensersatzanspruch muss vom Betroffenen in einer ersten Stufe innerhalb einer Frist von 2 Monaten schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden gemäß § 15 Abs. 4 AGG.[1] Achtung Tarifliche Ausschlussfristen gehen vor Haben die Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen zur Geltendmachung von Ansprüchen vereinbart, find...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.6 Anzeigepflicht

Wird vom Erwerber gegen die Lohnsummenregelung verstoßen, besteht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist eine Anzeigepflicht. Diese hat schriftlich zu erfolgen. Eine Anzeigepflicht besteht auch für den Fall, dass der Vorgang zu keiner Besteuerung führt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach IFRS / 2.4 Prüfung und Publizität der IFRS-Konzernrechnungslegung

Rz. 13 Nach § 315e Abs. 1 HGB haben pflichtgemäße bzw. über den Verweis in Abs. 3 auch die freiwilligen deutschen Anwender der IFRS im Konzernabschluss die handelsrechtlichen Vorgaben zur Prüfung und Publizität analog zu den HGB-Anwendern zu befolgen. Damit sind die IFRS-Konzernabschlüsse nach § 316 Abs. 2 HGB zusammen mit den Konzernlageberichten durch einen Abschlussprüfer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 2.4 Unterschrift (Zeilen 19 bis 22)

In den Zeilen 20 bis 22 muss der Steuerpflichtige unterschreiben. Für Geschäftsunfähige oder beschränkt Geschäftsfähige sowie bei nicht natürlichen Personen hat der gesetzliche Vertreter zu unterschreiben. Hinweis Unterschrift Nicht unterschriebene Erklärungen gelten als nicht abgegeben. Dies kann negative Auswirkungen auf Fristen haben. Weiterhin können hierdurch Verspätungsg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.4.2 Verletzung der Offenlegungspflicht

Rz. 127 Nach § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB [1] leitet das Bundesamt für Justiz gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die die in § 325 HGB niedergelegten Offenlegungsverpflichtungen (oder die in § 325a HGB vorgeschriebene Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen) nicht befolgen, wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen O...mehr