Rz. 66

Das Register wird auf Estnisch geführt. Die Kosten der Eintragung ins Handelsregister betragen gem. § 59 Abs. 1 des estnischen Gebührengesetzes (Riigilõivuseadus) für eine OÜ im Normalverfahren 145 EUR und im beschleunigten Verfahren (bei dem der Antrag innerhalb von einem Arbeitstag bearbeitet wird anstatt von fünf Arbeitstagen) 190 EUR.

 

Rz. 67

Das Eintragungsverfahren dauert bei korrekten Anträgen höchstens fünf Arbeitstage. Bei behebbaren Mängeln setzt das Register durch eine Anordnung dem Antragsteller eine Frist. Erst nach fruchtlosem Fristablauf weist das Registergericht den Antrag zurück. Für jede Anordnung ist mit einer Verzögerung der Anmeldung von mehreren Wochen zu rechnen. Bei nicht behebbaren, schweren Mängeln weist das Register den Antragsteller innerhalb von zehn Tagen auf den Mangel hin und erlässt eine Ablehnungsverfügung. Alle Registerdaten stehen (auch auf Deutsch und Englisch) im Internet zur Verfügung.

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