Rz. 16

Die Gründung der GmbH durch mindestens zwei Personen erfolgt aufgrund eines Gesellschaftsvertrags. Bei der Gründung der Gesellschaft durch eine einzige Person wird der Gesellschaftsvertrag durch eine Gründungsurkunde ersetzt. Der Inhalt der Gründungsurkunde muss dieselben Erfordernisse wie der Gesellschaftsvertrag erfüllen.

 

Rz. 17

Der Gesellschaftsvertrag wird schriftlich geschlossen, und zwar in Form einer notariellen Niederschrift (§ 8 Abs. 1 GHK).

 

Rz. 18

Die Erfordernisse des Gesellschaftsvertrags können in zwei Gruppen eingeteilt werden, und zwar in obligatorische (essentialia negotii) und fakultative Erfordernisse (naturalia negotii), welche jedoch regelmäßig in die Gesellschaftsverträge aufgenommen werden. Wesentliche Bestandteile des Gesellschaftsvertrags bei der Gründung einer GmbH sind folgende:

Handelsfirma und Sitz der Gesellschaft,
Handelsfirma und Sitz bzw. Name und Wohnort der Gesellschafter,
Unternehmensgegenstand,
Höhe des Stammkapitals,
Höhe der Einlage eines jeden Gesellschafters einschließlich der Frist zur Einzahlung der Einlagen und die Beschreibung der Art der einzelnen Geschäftsanteile,
Namen und Wohnorte der ersten Geschäftsführer der Gesellschaft und Angaben zur Art der Vertretung der Gesellschaft,
Namen und Wohnorte der Mitglieder des Aufsichtsrats, sofern ein Aufsichtsrat eingerichtet wird,
Benennung des Einlagenverwalters.
 

Rz. 19

Im Gesellschaftsvertrag können auch weitere Bestimmungen verankert werden, auf die sich das GHK im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag durch einen dispositiven Verweis bezieht. Weiterhin kann der Gesellschaftsvertrag auch Bestimmungen enthalten, die im GHK nicht ausdrücklich geregelt sind, deren Vereinbarung jedoch nicht im Widerspruch zum Gesetz steht. Es handelt sich z.B. um die Gewährung von Vorkaufsrechten und Optionen auf den Erwerb der Geschäftsanteile oder Regelungen über die Bildung von Kapitalrücklagen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge