Rz. 69

Der Antrag auf Eintragung der Angaben ins Handelsregister kann nur elektronisch mit der qualifizierten elektronischen Signatur und eingescannten Anlagen über das Portal der öffentlichen Verwaltung eingereicht werden. Aufgrund der verhältnismäßig kurzen Frist zur Eintragung muss der Antrag stark formalisiert erfolgen. Bei geringster Abweichung wird der Antrag abgewiesen. Die Unterschrift des Antragstellers muss amtlich beglaubigt sein. Wenn der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister aufgrund einer Vollmacht gestellt wird, muss auch die Unterschrift des Vollmachtgebers amtlich beglaubigt sein.

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