Rz. 55
Im RCS werden die erforderlichen Angaben (vgl. Rdn 49) in deutscher oder französischer Sprache eingetragen, je nachdem, welche Sprache die Gesellschaft wählt. Die Kosten der Eintragung betragen:
– | für Gründungen: | 105,91 EUR |
– | für Satzungsänderungen: | 54,78 EUR |
– | für sonstige Änderungen: | 10,96 EUR |
– | für Auflösungen: | 105,91 EUR |
Rz. 56
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Eintragung der Angaben im RCS. Beschleunigungen sind gegen Entgelt (100 EUR) möglich.
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