Rz. 55

Im RCS werden die erforderlichen Angaben (vgl. Rdn 49) in deutscher oder französischer Sprache eingetragen, je nachdem, welche Sprache die Gesellschaft wählt. Die Kosten der Eintragung betragen:

 
für Gründungen: 105,91 EUR
für Satzungsänderungen: 54,78 EUR
für sonstige Änderungen: 10,96 EUR
für Auflösungen: 105,91 EUR
 

Rz. 56

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Eintragung der Angaben im RCS. Beschleunigungen sind gegen Entgelt (100 EUR) möglich.

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