Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.4 Schwerbehinderung

Rz. 848 Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind in besonderem Maße sozial schutzwürdig. Die Definition der Schwerbehinderteneigenschaft findet sich im SGB IX . Dort ist in den §§ 168 ff. auch der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer geregelt. § 2 SGB IX enthält die Begriffsbestimmungen sowohl für die einfache Behinderung (Abs. 1), als auch die Schwerbehinderung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.2 Unternehmerische Entscheidungen auf der Umsetzungsebene

Rz. 675 Der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen ist die unternehmerische Entscheidung auf der Umsetzungsebene. Das Gericht prüft in vollem Umfang, ob der Arbeitgeber tatsächlich eine zur Verringerung des Arbeitsvolumens führende Entscheidung getroffen hat, ob die Gründe, auf denen sie beruht, existieren und ob die getroffene Entscheidung für den Wegfall des Arbeitsplatzes...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.1 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 582 Wie im Rahmen jeder Kündigung ist auch bei der krankheitsbedingten Kündigung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, d. h., danach zu fragen, ob sie durch andere, mildere Mittel vermieden werden kann. Solche Maßnahmen können insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs oder die Weiterbeschäftigung auf einem anderem, dem Gesundheitszustand des ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.1 Freier Arbeitsplatz

Rz. 734 Als frei gilt ein Arbeitsplatz zunächst nur dann, wenn er zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs beim Arbeitnehmer unbesetzt ist (BAG, Urteil v. 26.3.2015, 2 AZR 417/14 [1]; BAG, Urteil v. 29.8.2013, 2 AZR 721/12 [2]). Der Arbeitgeber muss keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten neu schaffen (BAG, Urteil v. 24.9.2015, 2 AZR 562/14 [3]). Müsste der Arbeitgeber einem anderen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.9 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 111 Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden oder droht er, zahlungsunfähig zu werden (§§ 17, 18 InsO), und hat das Amtsgericht (§ 2 InsO) auf seinen Antrag oder auf Antrag eines Gläubigers (§§ 13, 14 InsO) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, um alle Gläubiger zu befriedigen und dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich von den restlichen Verbindli...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 72 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können ver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.2.1 Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG

Rz. 953 Der Rückgriff auf § 1 Abs. 5 KSchG setzt zunächst eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Welcher Fall einer Betriebsänderung vorliegt, spielt dabei keine Rolle; ein und dieselbe Maßnahme des Unternehmers kann durchaus mehrere Tatbestände des § 111 BetrVG erfüllen (BAG, Urteil v. 21.2.2001, 2 AZR 39/00 [1]). Rz. 954 Insofern ist zu berücksichtigen, dass ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.6.3 Unzulässige Rechtsausübung durch den Arbeitgeber

Rz. 308 Die Kündigung ist gem. § 242 BGB unwirksam nach Verzeihung des Fehlverhaltens oder Verzicht auf einen Kündigungsgrund sowie bei Verwirkung des Kündigungsrechts. Die unzulässige Rechtsausübung ist eine rechtsvernichtende Einwendung und im Prozess von Amts wegen zu beachten. Rz. 309 Die Verzeihung ist eine sog. Gesinnungserklärung, die ausdrücklich oder konkludent erfol...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.5 Verwirkung des Kündigungsschutzes

Rz. 210 Der Arbeitnehmer hat seinen Kündigungsschutz verwirkt, wenn er ihn nicht rechtzeitig vor Gericht geltend macht. Die allgemeinen Grundsätze der Verwirkung sind allerdings nur dann zu prüfen, wenn die Klagfrist gem. §§ 4, 7 KSchG nicht einschlägig ist. Rz. 211 Gem. § 4 KSchG muss der Arbeitnehmer grds. jede schriftliche Kündigung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.5 Das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze durch den Arbeitnehmer

Rz. 101 Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Altersgrenze, führt dies nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nicht allein auf das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gestützt werden (vgl. § 41 Satz 1 SGB VI). Ist eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, wird das Lebensalter im Rahmen der Sozialauswahl b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 32 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. gem. §§ 104, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc als nichtig angesehen wird, für die Vergangenheit aber als wirksam gilt, sog. faktisches Arbeitsverh...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.2 Zeitliche Komponenten tariflicher Ausschlussfristen

Die Tarifvertragsparteien können die Dauer der Ausschlussfrist grundsätzlich frei ausgestalten. Dabei werden häufig 2-stufige Ausschlussfristen vereinbart, die nicht nur die außergerichtliche Geltendmachung, sondern darauf aufbauend auch die gerichtliche Geltendmachung binnen einer bestimmten Frist vorsehen. Meist betragen diese Fristen nicht weniger als 2 Monate, auch wenn ...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / 5. Anzeigepflicht auf den 1.1.2023 (§ 228 Abs. 2 Satz 1 BewG)

Steuerpflichtige sind gem. § 228 Abs. 2 Satz 1 BewG verpflichtet, nach dem 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die den Wert oder die Art beeinflussen oder zu einer erstmaligen Feststellung führen können, unaufgefordert auf den Beginn des auf die Änderung folgenden Kalenderjahrs anzuzeigen. "Nach der Hauptfeststellungserklärung ist also vor der An...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.21 Vergleich und Vergleichsverhandlungen

Werden in einem ordnungsgemäß gerichtlich protokollierten Vergleich Forderungen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber begründet, die ihrem Wortlaut nach unter eine Ausschlussfrist fallen, so bleiben sie nach Auffassung der Rechtsprechung dennoch von der Ausschlussfrist unberührt. Das Gericht begründet dieses Ergebnis mit Sinn und Zweck der Ausschlussfristen. Diese sollen dem Sch...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.8 Arbeitnehmererfindungen

Im Bereich der Arbeitnehmererfindungen gibt es zunächst für bestimmte Fälle gesetzliche Ausschlussfristen. So ist die in § 6 Abs. 2 ArbnErfG normierte Frist eine Ausschlussfrist für die Inanspruchnahme der Diensterfindung für den Arbeitgeber. Wahrt dieser die Frist nicht, kann der Arbeitnehmer über die Erfindung frei verfügen.[1] Existiert eine Vereinbarung zu der Erfindung,...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 2.3 Entlassungsbegriff

Eine Entlassung erfolgt meist durch ordentliche Arbeitgeberkündigung. Aber auch Aufhebungsverträge und Änderungskündigungen fallen unter den Begriff der Entlassung, wenn sie vom Arbeitgeber veranlasst werden.[1] Bei Änderungskündigungen ist zwar möglich, dass einige Arbeitnehmer das Änderungsangebot annehmen, ohne sich gegen die Kündigung zu wehren, oder eine Annahme unter V...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.5.1 Einzelfälle zum Verbot der unangemessenen Benachteiligung

Das BAG hat aus dem Verbot der unangemessenen Benachteiligung folgende Grundsätze abgeleitet: Ist der Fristbeginn in sich widersprüchlich geregelt und daher unklar, ob die Frist nun mit der "Fälligkeit" des Anspruchs oder mit der "Entstehung" des Anspruchs beginnt, ist die Ausschlussfrist intransparent und daher unwirksam.[1] Einseitige Ausschlussfristen in Formulararbeitsvert...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / Zusammenfassung

Überblick Als Ausschlussfrist (Verfallfrist oder Verwirkungsfrist) wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf ein bestimmtes Recht einer Vertragspartei erlischt, wenn es nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab Fälligkeit und unter Wahrung einer vorgeschriebenen Form von ihr (dem Gläubiger) gegenüber der anderen Vertragspartei (dem Schuldner) geltend gemacht wird. Sin...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 4.1 Inhalt und Form der Entlassungsanzeige

Wirksamwerden der Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit Wirksam wird die Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Arbeitsagentur. Die Zuständigkeit hängt von der örtlichen Lage des Betriebs im unionsrechtlichen Sinne ab. Zuständig ist die Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Der Sitz des Unternehmens ist nicht maßgeblich. Eine bei einer unzust...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Ausschluss- und Verjährungsfristen

Die eingangs dargestellten Zwecke von Ausschlussfristen entsprechen auch der Konzeption des Verjährungsrechts. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften sollen vor unbegründeten Ansprüchen aus längst abgewickelten Vertragsbeziehungen, über die z. B. keine Unterlagen und Zeugen mehr vorhanden sind, schützen.[1] Die gesetzliche Verjährung rechtmäßiger Ansprüche rechtfertigt sich...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.6 Vergleich mit tariflichen Ausschlussfristen

Soweit nicht Unterschiede aufgezeigt wurden, gelten i. Ü. die Ausführungen zu tariflichen Ausschlussfristen entsprechend für einzelvertragliche Ausschlussfristen. Wegen der unterschiedlichen Wirkung und Zielrichtung der jeweiligen Inhaltskontrolle ist darauf zu verweisen, dass einzelvertragliche Ausschlussfristen natürlich zur Disposition der Vertragsparteien stehen. So ist ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.7 Einzelvertragliche Ausschlussfristen und Ansprüche des Arbeitgebers

Geht es um Ansprüche von Arbeitgebern gegen Arbeitnehmer (etwa aus einer Überzahlung, einem Darlehen, einer Fortbildungsvereinbarung oder einer unerlaubten Handlung), sind bei einzelvertraglichen Ausschlussfristen Besonderheiten zu beachten. Ergibt sich die Unwirksamkeit der Ausschlussfrist – wie meist – aus einer Anwendung der §§ 307 ff. BGB, so gilt diese Rechtsfolge nur z...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 4.3 Wirksamkeit der Entlassungen

Die anzeigepflichtigen Entlassungen werden nach § 18 KSchG erst nach Ablauf eines Monats ab der Anzeige wirksam, sofern die Agentur für Arbeit nicht ihre Zustimmung zum früheren Wirksamwerden gibt (Sperrfrist). Bei Nichteinhaltung dieser von der Agentur für Arbeit auf 2 Monate verlängerbaren Sperrfrist und Fehlens einer früheren Zustimmung der Agentur für Arbeit wird die Ent...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.3 Pflicht zur Beschäftigungssicherung

Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG haben Arbeitgeber und Betriebsrat zudem über die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern. Nachdem dem Betriebsrat ohnehin Aufgaben zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG übertragen sind, kann dieser, wenn er entsprechende Vorschläge hat, auch zu den Beratungen einen Vertreter der ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.5 Inhaltliche Rahmenbedingungen tariflicher Ausschlussfristen

Wie bereits aus den unterschiedlichen Formulierungen tariflicher Ausschlussfristen ersichtlich wird, kann es eine Rolle spielen, ob nur "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder daneben auch "solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", von der Ausschlussfrist erfasst sind. Ausgeschlossen sind damit jedenfalls immer solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhäl...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.1 Abfindungen

Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst enthalten sind;[1] erfasst eine tarifliche Ausschlussfrist etwa "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so gilt sie auch für Ansprüche aus dem Sozialplan.[2] Achtung Ausschlussfrist beginnt mit dem tatsächlichen Ausscheiden Die Frist für die Geltendmachung eines Sozialpla...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 7 Treu und Glauben bei Ausschlussfristen

Die Rechtsanwendung sowohl bei tariflichen als auch bei einzelvertraglichen Ausschlussfristen steht wie die Ausübung jeder Rechtsposition unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben.[1] Wann ein Verhalten eines Schuldners als unzulässige Rechtsausübung oder als arglistig anzusehen ist, kann aber nicht generell, sondern nur im Einzelfall beurteilt werden. Da Ausschlussfristen gru...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.11 Insolvenz

Ausschlussfristen sind für Forderungen von Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren nur eingeschränkt anwendbar. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist dem Arbeitgeber die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entzogen, an seine Stelle tritt der Insolvenzverwalter. Ist die Forderung des Arbeitnehmers bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, handelt es sich...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.1 Einleitung

Die Tarifvertragsparteien können grundsätzlich frei festlegen, welche Ansprüche von Ausschlussfristen erfasst sein sollen. Ausschlussfristen können regelmäßig alle Ansprüche erfassen, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn ein nur entfernter Zusammenhang besteht. Dabei können die Tarifvertragsparteien grundsätzlich auch die zeitlic...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.3 Formelle Anforderungen an die Geltendmachung

Stets vorausgesetzt wird immer eine "Geltendmachung", an die wiederum bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Ausschlussfristen sind zunächst entweder ein- oder 2-stufig ausgestaltet. Für die zweite Stufe ist regelmäßig die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, die Klageschrift muss also beim Arbeitsgericht eingehen. Meist sehen Ausschlussfristen aber auch für die ers...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Frist zur Ausübung des Wahl- bzw. Kündigungsrechts

Rz. 158 Die Rechte nach § 131 HGB Abs. 1 HGB (Wahlrecht auf Einräumung eines Kommanditistenstatus) und § 131 Abs. 2 HGB (Kündigungsrecht) können vom Erben nach § 131 Abs. 3 S. 1 HGB – in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 139 Abs. 3 HGB alt – nur innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem er von dem Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt hat, geltend gemacht werden...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Frist zur Ausübung des Wahlrechts bzw. zur Ausübung des Austrittsrecht

Rz. 293 Die Rechte des Gesellschafter-Erben zur können von diesem nach § 724 Abs. 3 S. 1 BGB nur innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem er von dem Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt hat, geltend gemacht werden (vgl. die Parallelregelu...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Fortsetzung mit dem Erben und Ausscheiden des Erben (§ 131 HGB)

Rz. 155 § 131 HGB, der die Voraussetzungen normiert, unter denen die Gesellschaft mit dem Erben eines verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt wird, sowie unter denen der Erbe eines verstorbenen Gesellschafters aus der Gesellschaft ausscheidet einschließlich der jeweiligen Haftungsfolgen, (d.h. das bedingte Austrittsrecht des Gesellschafter-Erben, vgl. hierzu § 724 BGB für d...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Modalitäten der Einberufung der Versammlung

Rz. 46 Die Versammlung kann nach § 109 Abs. 2 S. 1 BGB durch jeden Gesellschafter, der die Befugnis zur Geschäftsführung hat (vgl. § 116 HGB), einberufen werden (und nicht, wie ursprünglich im RegE vorgesehen, durch "jeden Geschäftsführer" kraft seiner Mitgliedschaft).[77] Damit bleibt ungeregelt, "wann ein nicht geschäftsführungsbefugter Gesellschafter die Gesellschafterver...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / XIV. Feststellung des Jahresabschlusses (§ 121 HGB)

Rz. 119 Die Neuregelung des § 121 HGB über die Feststellung des Jahresabschlusses (wohingegen § 121 HGB alt die Verteilung von Gewinn und Verlust geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: Über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden die Gesellschafter durch Beschluss“. § 121 HGB stellt – entsprechend der bisherigen Rechtslage[267] – die Zuständigkeit der (d.h. sämtli...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / II. Fortsetzung mit dem Erben und Ausscheiden des Erben (§ 724 BGB)

Rz. 284 Die Neuregelung des § 724 BGB hat – in Nachbildung des § 139 HGB alt (respektive der Neuregelung des § 131 HGB) und einer Empfehlung des 71. DJT aufgreifend[537] – folgenden Wortlaut (wohingegen § 724 BGB alt die Kündigung einer Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzten Gesellschaft geregelt hatte): (1) Geht der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf sein...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 3 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber

Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit nur nach vorheriger Zustimmung des ursprünglichen Arbeitgebers ausüben.[1] Der Arbeitnehmer kann die Zustimmung des Arbeitgebers nur verlangen, wenn er die Teilzeittätigkeit ordnungsgemäß beantragt hat. Ein solcher Antrag setzt voraus, dass zumindest der zeitliche Umfang der Tätigkeit un...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 4. Wegfall der unbeschränkbaren Eigenhaftung des Gesellschafter-Erben

Rz. 294 Scheidet innerhalb der Frist des § 724 Abs. 3 BGB der Erbe aus der Gesellschaft aus oder wird innerhalb der Frist die Gesellschaft aufgelöst bzw. dem Erben die Stellung eines Kommanditisten eingeräumt, so haftet er nach § 724 Abs. 4 BGB (vgl. die Parallelregelung des § 131 Abs. 4 HGB) für die bis dahin entstandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten nur nach Maßgabe der ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes

Rz. 297 Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen (Fall einer unbefristeten Gesellschaft), kann ein Gesellschafter nach § 725 Abs. 1 BGB seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (Einführung einer Kündigungsfrist) zum Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gesellschaft ordentlich kündigen (Austrittskündigung), es sei denn, aus...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / V. Klagefrist (§ 112 HGB)

Rz. 72 Die Neuregelung der § 112 HGB über die Klagefrist (wohingegen § 112 HGB alt das Wettbewerbsverbot geregelt hatte) hat – in Abweichung zum Regelungsgehalt des § 246 Abs. 1 AktG (kurze einmonatige Kündigungsfrist von einem Monat) – folgenden Wortlaut: (1) Die Anfechtungsklage ist innerhalb von drei Monaten zu erheben. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche ei...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 4. Haftung des Erben

Rz. 159 Scheidet innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 131 Abs. 3 HGB der Erbe aus der Gesellschaft aus oder wird innerhalb der Frist die Gesellschaft aufgelöst oder dem Erben die Stellung eines Kommanditisten eingeräumt, so haftet er nach § 131 Abs. 4 HGB – in wortlautgleicher Übernahme von § 139 Abs. 4 HGB alt – für die bis dahin entstandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Hemmung der Klagefrist

Rz. 75 Für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den Gegenstand des Beschlusses oder die ihm zugrundeliegenden Umstände zwischen dem anfechtungsbefugten Gesellschafter und der Gesellschaft wird die Klagefrist nach § 112 Abs. 3 S. 1 HGB zwecks Abmilderung der mit der Fristenregelung verbundenen Härten[170] gehemmt (wofür "im Personengesellschaftsrecht angesichts der typi...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters (§ 726 BGB)

Rz. 308 Die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters nach § 726 BGB hat – in wesentlicher Übernahme von § 725 BGB alt – folgenden Wortlaut (wohingegen § 726 BGB alt die Auflösung der Gesellschaft wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes geregelt hatte): Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / c) Fristbeginn

Rz. 182 Die Frist beginnt nach § 137 Abs. 1 S. 3 HGB, sobald der Gläubiger von dem Ausscheiden des Gesellschafters Kenntnis erlangt hat oder das Ausscheiden des Gesellschafters im Handelsregister eingetragen worden ist.mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Dreimonatige Klagefrist

Rz. 73 Die Anfechtungsklage ist im Interesse einer schnellen Rechtssicherheit über die Wirksamkeit des Beschlusses einerseits und um den Parteien andererseits hinreichend Zeit zur Verfügung zu stellen sich außergerichtlich zu verständigen und ihr Begehren vorzubringen[162] nach § 112 Abs. 1 S. 1 HGB innerhalb von drei Monaten zu erheben. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvert...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Außerordentliche Kündigung eines befristeten Gesellschaftsverhältnisses

Rz. 165 Ist für das Gesellschaftsverhältnis eine Zeitdauer vereinbart, ist die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter vor dem Ablauf dieser Zeit (jederzeitiges Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft – selbst vor Ablauf der Frist nach § 132 Abs. 1 HGB) nach § 132 Abs. 2 S. 1 HGB – in Übereinstimmung mit § 725 Abs. 2 BGB – zulässig, wenn ein "wichtiger Grund" ...mehr

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§ 5 Stille Gesellschaft / C. Kündigung der Gesellschaft (§ 234 Abs. HGB)

Rz. 4 § 234 Abs. 1 S. 1 HGB zur Kündigung der stillen Gesellschaft hat nunmehr folgenden Wortlaut: Auf die Kündigung der Gesellschaft durch einen der Gesellschafter oder durch einen Gläubiger des stillen Gesellschafters finden die Vorschriften der §§ 132 und 133 [3] entsprechende Anwendung“. Rz. 5 Obgleich die stille Gesellschaft eine Variante der GbR ist, würde eine Kündigung...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / VIII. Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (§ 137 HGB)

Rz. 178 § 137 HGB über die Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters hat (entsprechend § 728b BGB) folgenden Wortlaut: (1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er für deren bis dahin begründete Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind undmehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / VIII. Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (§ 728b BGB)

Rz. 332 § 728b BGB hat in wesentlicher Übernahme von § 736 Abs. 2 BGB alt i.V.m. dem Nachhaftungskonzept des § 160 HGB alt (respektive der Neuregelung des § 137 HGB) folgenden Wortlaut: (1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er für deren bis dahin begründete Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sin...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Fristbeginn

Rz. 74 Die Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage beginnt nach § 112 Abs. 2 HGB mit dem Tag, an dem der Beschluss dem anfechtungsbefugten Gesellschafter bekanntgegeben worden ist (Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses – anders als nach § 246 Abs. 1 AktG: Beschlussfassung). Der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses an die anfechtungsberechtigten Gesellschafter (wa...mehr