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Duales Studium / 9.9 Rückzahlungs- und Bindungsklauseln

Dennis Prumbaum
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Eine Rückzahlungs- und Bindungsklausel könnte im Einzelnen wie folgt ausformuliert werden:

 
Praxis-Beispiel

Rückzahlungs- und Bindungsklausel

Zwischen dem Unternehmen und dem Studenten besteht ein uneingeschränktes Einvernehmen darüber, dass die Teilnahme des Studenten an diesem dualen Studiengang zur Erlangung des berufsqualifizierenden Bachelorabschlusses wesentlich der beruflichen Fort- und Weiterbildung des Studenten dient. Die zunächst noch vorläufig von dem Unternehmen getragenen Kosten für die externen Studienbeiträge werden endgültig vom Unternehmen übernommen, wenn der Student nach Abschluss des Studiums 36 Monate[1] im Dienst der Firma verblieben ist. Der Student verpflichtet sich, dem Unternehmen die Studienbeiträge in voller Höhe zu erstatten, wenn er das angebotene Anstellungsverhältnis nicht antritt.

Für den Fall einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses vor dem Ende dieser Frist verpflichtet sich der Student zur Erstattung der Studienbeiträge an das Unternehmen. Für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung werden 1/36[2] der Studienbeiträge zurückerstattet. Ein Erstattungsanspruch des Unternehmens ist jedoch ausgeschlossen, wenn das Anstellungsverhältnis aufgrund des Unternehmens vorzeitig von einer der Seiten gekündigt wird. Außerdem muss das Unternehmen oder ein damit gesellschaftsrechtlich verbundenes Unternehmen den Studenten unmittelbar nach Studienabschluss eine angemessene Anstellung gewähren. Angemessen bedeutet in diesem Fall:

  1. Vollzeitbeschäftigung,
  2. eine der erworbenen akademischen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung,
  3. eine Dotierung nach vergleichbarer Anfangsvergütung von Fachhochschulabsolventen der gleichen Fachrichtung im Unternehmen/der Branche, bezogen auf den Zeitpunkt der Einstellung.

Diese Vereinbarung ist optional und auch nu...

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