Die Probezeit ist vergleichbar mit denen andersartiger Anstellungen und beträgt meist etwa 3 Monate. Abhängig vom angewandten Zeitmodell kann es sinnvoll sein, die Probezeit länger zu gestalten. In diesem Zeitraum ist es beiden Vertragspartnern gestattet, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Falls das Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, wird die vertraglich vereinbarte Vergütung in vollem Umfang noch für den Monat, in dem die Probezeit endet, ausgezahlt.

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