Zusammenfassung

Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts. Im Zeitalter einer datenagilen Wirtschaft ist es daher nicht verwunderlich, dass die EU auch für einen Datenzugang und Datenaustausch einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen will. Der sog. Data Act nimmt nun konkrete Gestalt an.

Die EU-Kommission, allen voran die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, hat sich in ihrer Datenstrategie auf die Fahne geschrieben, die "Nutzung von Daten kanalisieren und gleichzeitig hohe ethische Datenschutz- und Sicherheitsstandards wahren" zu wollen. Diesem Ziel nähert sich die EU nun durch den Entwurf des Data Act bzw. Datengesetz. Ein erster Entwurf des Data Act stammt bereits aus Februar 2022. Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit nun seine Position zum Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Damit nimmt dieses wichtige Gesetzgebungsvorhaben mit den folgenden Trilog Verhandlungen seinen weiteren Lauf und könnte bereits Ende 2023 abgeschlossen werden und in einem Gesetz münden.

Alle, die Produkte oder Dienste entwickeln, die Daten generieren, sollten nun hellhörig werden, denn das Gesetzesvorhaben bringt weitreichende Änderungen mit sich, die bereits in der Produktentwicklung Berücksichtigung finden müssen. Insofern ist Eile geboten, sind Entwicklungszyklen von neuen Produkten doch üblicherweise recht lang und mit einem Inkrafttreten des Data Act wäre bereits Ende 2024 zu rechnen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Data Act – anders als die DSGVO – nicht auf personenbezogene Daten beschränkt. Er erfasst alle Arten von Daten – beispielsweise aus Fahrzeugen, Haushaltsgeräten und Konsumgütern, Gesundheits- und Lifestyleprodukten. Die im ursprünglichen Entwurf aus 2022 noch ausgenommenen Produkte wie Smartphones, Server oder Tablets fallen nach dem aktuellen Entwurf nun in den Anwendungsbereich. Damit sind diese Produkte nunmehr zum einen selbst, zum anderen aber auch die damit verbundenen digitalen Dienste, einschließlich essenzieller Software, vom Data Act umfasst.

Warum ist das Gesetz so einschneidend?

Ein primäres Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Datenzugang und die Datennutzung für Verbraucher und Unternehmen zu erleichtern. Hierzu bestimmt der Entwurf des Data Act, dass Produkte so konzipiert und hergestellt werden müssen, dass die bei ihrer Nutzung erzeugten Daten standardmäßig für den Nutzer einfach, sicher und – soweit relevant und angemessen – direkt zugänglich sein müssen. Gleiches gilt für verbundene Dienste. Der aktuell im Entwurf verwendete Begriff der Daten reicht sehr weit und umfasst jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen auch in Form von Ton-, Bild- oder audiovisuellen Material. Verbundene Produkte im Sinne des Data Acts sind solche, die Daten über seine Nutzung erlangt, erzeugt oder sammelt und diese über einen elektronischen Kommunikationsdienst übermitteln kann (zumeist als Internet der Dinge bezeichnet). Derartige Produkte können z.B. Haushaltsgeräte und Konsumgüter sein, ebenso Medizin- und Gesundheitsprodukte oder industrielle Maschinen. Vom neuen Entwurf ebenfalls umfasst sind virtuelle Sprachassistenten und Chatbots.

Als Idealfall bestimmt der Entwurf des Data Act, dass der Nutzer direkt vom Produkt aus auf seine Daten zugreifen können soll. Andernfalls sollen nach dem geänderten Entwurf des Data Act Dateninhaber verpflichtet werden, die entsprechend generierten Daten dem Nutzer zur Verfügung zu stellen. Dies soll unverzüglich, kostenlos und gegebenenfalls kontinuierlich und in Echtzeit geschehen. Nutzer im Sinne dieser Vorschrift können dabei sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen sein. Für Nutzer hätte dies den Vorteil, dass sie beispielsweise Wartungsdienste nicht beim Originalhersteller eines Produkts, sondern auch von einem anderen Unternehmen durchführen lassen könnten.

Damit nicht genug. Der Entwurf des Data Act erfordert ferner, dass der Hersteller bzw. der Verkäufer vor Abschluss von Verträgen über Produkte, seien es Kauf-, Miet- oder Leasingverträge, dem Nutzer klare und ausreichende Informationen bereitgestellt werden, wie auf die erzeugten Daten zugegriffen werden kann. Hierzu zählen beispielsweise Informationen über Art und Umfang der Daten, die voraussichtlich bei der Nutzung des Produkts erzeugt werden, und ferner darüber, ob die Daten voraussichtlich kontinuierlich und in Echtzeit erzeugt werden. Darüber hinaus verlangt der Data Act, dass Hersteller bzw. Verkäufer dem Nutzer vor Vertragsschluss mitteilen, ob sie beabsichtigen, die Daten selbst zu nutzen oder Dritten die Nutzung der Daten zu gestatten und falls ja, für welche Zwecke. Ferner muss der Hersteller konkrete Angaben zur Identität des Dateninhabers machen, sofern er dies nicht selbst ist. Ähnliche Regelungen enthält der Entwurf für die Anbieter von verbundenen Diensten.

Schließlich bürdet der Entwurf des Data Act den Unternehmen auf, dass sie den Nutzer vor Vertragsabschluss darüber informieren, wie er auf diese Daten zugreifen kann und wie er...

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