Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Norm regelte die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz. Rz. 2 Das Gesetz zur Verbes...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr

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Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 3 Kündigung mit vorgetäuschten Gründen durch den Vermieter

Kündigt der Vermieter aus einem Grund, der in Wirklichkeit nicht vorhanden ist (z. B. vorgetäuschter Eigenbedarf), so liegt hierin eine Vertragsverletzung, die den Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Vermieter seinen Räumungsanspruch weiterverfolgt, obwohl der Kündigungsgrund weggefallen ist.[1] Der Vermieter ist in einem solchen Fall verpflich...mehr

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Tod des Mieters / 8.2.3 Haftungsbeschränkung

Der Erbe kann seine Haftung auf den Nachlass beschränken. Diese Möglichkeit besteht für Erblasserschulden und für Erbfallschulden. Die Haftungsbeschränkung besteht in 3 Fällen. Nachlassverwaltung (§§ 1975-1988 BGB) Die Nachlassverwaltung ist eine Nachlasspflegschaft zur Befriedigung der Nachlassgläubiger. Antragsberechtigt ist der Erbe.[1] Der Nachlassgläubiger ist zur Antrags...mehr

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Gutschriften im Umsatzsteue... / 2.6 Widerspruchsrecht des Empfängers

Der Empfänger einer Gutschrift (leistender Unternehmer) kann der Gutschrift widersprechen.[1] Hintergrund dieser Regelung ist, dass der leistende Unternehmer die Möglichkeit der Berichtigung erhält, da er selbst keine Rechnung ausstellt, sondern nur eine Gutschrift des Leistungsempfängers erhält. Der Widerspruch ist eine einseitige zugangsbedürftige Erklärung, die keine beso...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.3 Rückkehroption – Vorrang der Herkunftsfamilie nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 sollen durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Im Interesse des Kindes und im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 GG präferiert ...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.8 Art und Weise der Datenübermittlung (Abs. 4)

Rz. 26 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren übermitteln die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben den Kassenärztlichen Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung (Satz 1). Dafür können das sichere Übermittlungsverfahren nach § 311 Abs. 6 über die Telematikinfrastruktur oder...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 1.3 Mietausfall

Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch die Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs, so hat der Mieter dem Vermieter gemäß §§ 280 Abs. 1, 314 Abs. 4, 249 Abs. 1, 252 BGB grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht.[1] Es handelt sich somit um eine Fallgruppe ...mehr

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Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 2.1 Gebühren (Abs. 1)

Rz. 3 Das Forschungsdatenzentrum erhebt von den Nutzungsberechtigten Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes (Satz 1). Zu den Leistungen gehören z. B. auch Aufwände für die Antragsprüfung und Schulungen (BT-Drs. 19/13438 S. 75). Damit werden die durch die Datentransparenz entstehenden Kosten teilweise ref...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilabschlussbescheid (§ 18... / IV. Fazit

In (mehrstöckigen) Personengesellschaftsstrukturen sowie bei Zebragesellschaften sind die komplexen Feststellungs-, Verjährungs- und Bindungsregelungen sowie die Auswirkungen auf die Steuerbescheide der Gesellschafter von entscheidender Bedeutung. Steuerliche Berater müssen eine genaue Prüfung vornehmen, u.a. auf welcher Ebene der Feststellungsbescheid oder Teilabschlussbesc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.2.2 Bei Mietende

Die Renovierungsklausel hat nicht zur Folge, dass die Wohnung in jedem Fall vor oder nach dem Auszug zu renovieren ist. Aufgrund dieser Klausel ist der Mieter nämlich lediglich verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Diese Verpflichtung wird dadurch erfüllt, dass nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.1 Aufgaben der Datentransparenz (Abs. 1)

Rz. 7 Die Aufgaben der Datentransparenz werden von öffentlichen Stellen des Bundes als Vertrauensstelle (§ 303c) und als Forschungsdatenzentrum (§ 303d) sowie vom GKV-Spitzenverband als Datensammelstelle wahrgenommen (Satz 1). Die Aufgaben der Vertrauensstelle sowie der Datenaufbereitungsstelle führte ursprünglich das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Informa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Notfallakte: Was Ihr St... / 1 Was Ihr Stellvertreter im Notfall wissen muss – es geht manchmal sehr schnell

Ohne Notfallakte geht nichts! Sie sollten im Notfall die Akte mit den kompletten Informationen nur noch aus der Schublade ziehen und Ihrem Stellvertreter übergeben können. Oder Ihre/n Assistent/in greift – falls Sie beispielsweise im Krankenhaus liegen – in den Schrank, zieht die Akte heraus und übergibt sie an Ihren Stellvertreter. Natürlich muss vorher Ihr/e Assistent/in i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schönheitsreparaturen – Woh... / 1 Überblick Wohnraum

Die Frage, ob der Mieter die Wohnung streichen muss, stellt sich meist beim Auszug. Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen nach dem Gesetz Aufgabe des Vermieters. Allerdings enthalten die meisten Mietverträge Schönheitsreparaturenklauseln, wodurch der Vermieter seine Pflicht auf den Mieter überträgt. Der Begriff "Schönheitsreparaturen" ist dabei irreführend. Es handelt sich...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 2.1 Nutzungsberechtigte (Abs. 1)

Rz. 10 Das Forschungsdatenzentrum verarbeitet die Daten, die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und von der Vertrauensstelle (§ 303c) übermittelt werden und stellt diese den Nutzungsberechtigten zur Verfügung (Satz 1). Dazu ist vom Nutzungsberechtigten ein Antrag zu stellen (konstitutiver Antrag), ohne den das Forschungsdatenzentrum nicht handeln ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.2 Datenerhebung durch den MD (Abs. 2)

Rz. 12 Der MD darf Sozialdaten erheben und speichern, soweit dies für die Prüfungen, Beratungen und gutachtlichen Stellungnahmen nach §§ 275 bis 275c erforderlich ist (Satz 1). Erhebung und Speicherung der Sozialdaten richten sich nach Art. 4 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Abs. 4a ist zu beachten. Rz. 12a Sozialdaten können auch einem anderen Medizinischen Dienst übermit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.2 Berufsaufgabe- bzw. Berufswechselkündigung

Die Aufgabe der Berufsausbildung bzw. Aufnahme einer neuen Berufsausbildung ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG ein die Kündigung des Auszubildenden rechtfertigender Grund. Dies dürfte gleichermaßen für die Kündigung nach § 16 Abs. 4 Buchstabe b TVAöD gelten, wobei die tarifliche Regelung andere Kündigungsgründe nicht ausschließt. Die 4-wöchige Kündigungsfrist des § 22 Abs. 2 Nr....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.4 Schadensersatz

Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG können bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit Ausbildender oder Auszubildender Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Die Auflösung setzt lediglich die tatsächliche Beendigung, nicht aber eine wirksame Kündigung voraus.[1] Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit / 4.4 Höchstgrenzen bei Betriebs- bzw. Individualvereinbarung

Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 7 Abs. 1, 2 oder 2a ArbZG können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] Aufgrund der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Fördermittel von der EU / Zusammenfassung

Viele Vereine suchen ihre Fördermittel im lokalen und regionalen Bereich, vielleicht auch noch auf Landes- oder Bundesebene. Doch Vereine, auch kleinere, haben gute Chancen, aus Mitteln der EU unterstützt zu werden. In diesem Zusammenhang ist das Programm CERV von besonderer Bedeutung. Die 3 häufigsten Fallen 1. Einreichungsfristen nicht eingehalten Für die verschiedenen Progr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.2 Ausgewählte Folgen

Rz. 63 Die Anteile an der übernehmenden Körperschaft teilen ein Schicksal der untergehenden Anteile als (Sonder-)Betriebsvermögen; stellen die neuen Anteile tatsächlich kein (zumindest gewillkürtes) Betriebsvermögen dar, schließt sich nach dem BFH eine gewinnrealisierende Entnahme gem. §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG an.[1] Rz. 64 Eine latente Wertaufholungspflicht gem....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG- und Mietverwaltung: Nachfrage treibt die Honorare

Die Basissätze in der WEG- und Mietverwaltung sind im vergangenen Jahr weiter gestiegen – der Mehraufwand durch Zusatzaufgaben ist damit aber nicht gedeckt, heißt es in der aktuellen CRES-Entgeltstudie. Deutlich zugenommen hat die Zahl der Verwalter, die Sonderleistungen abrechnen. Immobilienverwaltungen von Wohneigentum in Deutschland haben auch wegen gesetzlicher Vorgaben f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung: Genehmig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Mit dem durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14.6.2021 eingefügten § 250 BauGB hat der Gesetzgeber für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Abs. 3 und 4 BauGB) mit dem Ziel einer Erhaltung von Mietwohnraum die Bildung von Wohnungseigentum an Bestandsimmobilien unter ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Gem. § 250 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.5 Verfahren zur Feststellung von Grundbesitzwerten

Rz. 42 Grundbesitzwerte[1] sind u. a. gesondert festzustellen, wenn sie für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung sind (Bedarfsbewertung). Die Entscheidung über eine Bedeutung trifft das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt.[2] Örtlich zuständig für die gesonderten Feststellungen für die Grundbesitzwerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer ist das Finanzamt, in dessen Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Beratungspflicht von Notaren

Rz. 16 Aus der Anzeigepflicht von Notaren kann nicht auch auf eine spezielle Beratungspflicht in allen grunderwerbsteuerlich relevanten Fällen geschlossen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des RG und des BGH[1]. hat der Notar bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene Rechte zum Gegenstand haben, sicherzustellen, dass das Rechtsgeschäft mit dem von allen Beteiligten g...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitgenossenschaft / 3 Exkurs: Streitgenössischer Streithelfer

Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussklage, kann ihm oder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Dritter als Streithelfer beitreten (sog. Nebenintervention). Bei dem Dritten wird es sich regelmäßig um einen anderen potenziellen Kläger handeln, der jedoch nicht selbst Klage erheben will oder dies nicht mehr kann, weil etwa die Frist zur Erhebung einer An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 15 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 herbeigeführten Rechtsänderungen

Rz. 16 Eine erhebliche Ausweitung hat die Norm durch die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1.7.2021 erfahren. Sie wurde um 7 Absätze erweitert. Kernbestandteil der Neuregelung und auch der Änderungen in § 23 GrEStG ist hier eine Verschärfung der Gesetzeslage zu den sog. Share Deals. Verlängert wurde die Behaltefrist von 5 auf 10 Jahre. Die maßgebende Änderung des Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerung des Mietgrundst... / 1 Veräußerung nach der Überlassung

Im Fall der Veräußerung des Grundstücks nach der Überlassung an den Mieter tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis während seines Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten gemäß dem Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Als Veräußerungsgeschäft im Sinne der Bestimmung kommen in Betracht: Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.1.5 Die Steuerbefreiung bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens nach § 100 a Kapitalanlagegesetzbuch

Rz. 18 Mit Art. 7 Nr. 2 des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015, BGBl I 2015, 2531, wurde in das Kapitalanlagegesetzbuch,[1] die neue Vorschrift des "§ 100a KAGB bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens" eingefügt. Danach sind Erwerbsvorgänge i. S. d. § 1 GrEStG, die sic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Erwerb im Rahmen einer Öffentlichen Privaten Partnerschaft (Nr. 9 a. F. bzw. Nr. 5 n. F.)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. wurde angefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften v. 1.9.2005 (BGBl I 2005, 2676) und gilt ab 8.9.2005. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) – auch Public Private Partner...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (§ 23 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 7 Neben der Neufassung des § 4 Nr. 1 GrEStG, dessen zeitlicher Anwendungsbereich in § 23 Abs. 5 GrEStG geregelt ist, sah Art. 15 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 – StEntlG – vom 24.3.1999 (BStBl I, 304) eine Reihe weiterer Rechtsänderungen vor, deren zeitlicher Geltungsbereich in § 23 Abs. 6 GrEStG festgelegt ist. Die Vorschrift unterscheidet dabei zwischen N...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 16 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch Art. 33 des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) eingeführten Rechtsänderungen

Rz. 17 In Abs. 25 wird festgelegt, dass § 1 Abs. 4a GrEStG erstmals auf Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG anzuwenden ist, die nach dem 5.12.2024 verwirklicht werden. Bei der Anwendung des § 1 Abs. 4a GrEStG sind danach auch Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG zu berücksichtigen, die vor dem 6.12.2024 verwirklicht wurden. Abs. 26 dieser Vorschrift bestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitgenossenschaft / 2.2 Materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft

Die materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft liegt hingegen vor, wenn das eingeklagte Recht nur allen Klägern gemeinsam zusteht oder sich gegen alle Beklagten gemeinsam richtet und deshalb nur von allen Klägern oder gegen alle Beklagten einheitlich ergehen kann. Der letzte Aspekt macht die anfechtenden Wohnungseigentümer bei einer Prozessverbindung nach § 44 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Erbbaurechtsvorgänge

Rz. 14 Zur Gegenleistung bei Erbbaurechtsvorgängen gilt Folgendes: Der Wortlaut des § 9 Abs. 1 GrEStG lässt nicht ohne Weiteres erkennen, auf welche Grundstücksgeschäfte die Vorschrift anzuwenden ist. Es könnte z. B. im Hinblick darauf, dass in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nur vom "Kauf" gesprochen wird, fraglich sein, ob die Bestimmung auch für "andere Rechtsgeschäfte" i. S. d. ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.2 Verzicht des Stpfl. auf die Einhaltung der Frist (Abs. 1 S. 2)

Rz. 27 Nach § 197 Abs. 1 S. 2 AO kann der Stpfl. auf die Einhaltung der Frist verzichten. Unter "der" Frist ist nicht nur die Frist für die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung, sondern auch die Frist für die Mitteilung des Prüfungsbeginns und der Namen der Prüfer zu verstehen. Der Verzicht kann nur in Bezug auf eine entweder bereits ergangene oder zumindest angekündigte Prüfung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 6 Frist für den Erlass bestimmter Prüfungsanordnungen und Auswirkungen auf die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 5)

Rz. 53 § 197 Abs. 5 ist durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2025 in das Gesetz eingefügt worden und ist nach Art. 97 Abs. 37 Abs. 2 S. 1 EGAO erstmals auf Steuern und Steuervergütungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit zum selben Zeitpunkt und mit dem selben zeitlichen Anwendungsbereich eingefügten § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 5 Mitteilung von Prüfungsschwerpunkten nach Vorlage von Unterlagen i. S. d. Abs. 3 (Abs. 4); Frist für den Erlass von Prüfungsanordnungen (Abs. 5)

Rz. 50 Sind Unterlagen nach § 197 Abs. 3 AO vorgelegt worden, sollen dem Stpfl. nach § 197 Abs. 4 S. 1 AO die beabsichtigten Prüfungsschwerpunkte der Außenprüfung mitgeteilt werden. Durch die Nennung von Prüfungsschwerpunkten soll sich der Stpfl. besser auf die Prüfung vorbereiten, vom Prüfer benötigte Unterlagen schneller zur Verfügung stellen und dadurch die Durchführung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 4.1 Vorlage aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Abs. 3 S. 1)

Rz. 42 Nach dem durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügten Abs. 3 S. 1 AO kann mit der Prüfungsanordnung die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist verlangt werden. Die von dem Stpfl. eingereichten Unterlagen sollen es der Finanzbehörde insbesondere ermöglichen, gemäß dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 4 Pr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.2.1 Angemessene Zeit vor Prüfungsbeginn

Rz. 16 Die Prüfungsanordnung, der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Stpfl. angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben. Hierdurch soll es dem Stpfl. ermöglicht werden, sich ohne unzumutbaren Aufwand auf die Prüfung einzustellen und die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen (z. B. Bereitstellung von Räumen und Freihaltung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.1.2 Prüfungsbeginn

Rz. 7 Nach § 197 Abs. 1 S. 1 AO ist dem Stpfl. auch der voraussichtliche Prüfungsbeginn mitzuteilen. Die Festlegung des Prüfungsbeginns ist ein selbständiger Verwaltungsakt[1], der den Zeitpunkt bestimmt, von dem an der Stpfl. verpflichtet ist, Prüfungsmaßnahmen zu dulden und seinen Mitwirkungspflichten gem. § 200 AO zu genügen.[2] Im Hinblick auf die Regelung des § 200 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.9 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 13 Nach § 196 AO ist die Prüfungsanordnung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 356 AO zu versehen. Dieser ausdrücklichen Anordnung hätte es eigentlich nicht bedurft, weil sich die Anwendbarkeit des § 356 AO bereits aus der für die Prüfungsanordnung vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen Form ergibt. Die Frist für die Einlegung des Einspruchs[1] gegen die P...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.2 Erklärungsfrist

Grundsätzlich ist die Körperschaftsteuererklärung für 2024 bis zum 31.7.2025 abzugeben[1]. Da diese Frist im Einzelfall zu knapp bemessen sein kann, gewährt das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung. Diese gilt allgemein als bis zum 2.3.2026 gewährt, sofern die Erklärung von einem Steuerberater erstellt wird.[2] Praxis-Tipp Erweiterte allgemeine Fristverlängerung Bedingt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.2 Beendigung

Rz. 55 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Schmuggel beendet, wenn das geschmuggelte Gut in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" ist.[1] Der Zeitpunkt der Beendigung ist etwa bedeutsam für die Bestimmung des Beginns der Frist der Verfolgungsverjährung.[2]mehr