Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Voraussetzungen der nachträglichen Ergänzung (Abs. 1)

2.1 Übergehen eines Antrags Rz. 4 Eine Ergänzung nach § 109 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn ein "nach dem Tatbestand von einem Beteiligten gestellter Antrag", d. h. ein im Tatbestand des Urteils gem. § 105 Abs. 3 S. 1 FGO erfasster prozessualer Anspruch, der ein bestimmtes Klagebegehren erkennen lässt, ganz oder teilweise vom Gericht übergangen, d. h. versehentlich nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Verfahren (Abs. 2)

3.1 Antragserfordernis Rz. 9 Die Ergänzung einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss) nach § 109 Abs. 1 FGO ist gem. § 109 Abs. 2 S. 1 FGO nur auf Antrag eines Beteiligten i. S. d. § 57 FGO möglich, der binnen zwei Wochen nach Zustellung des vollständigen Urteils bzw. des Gerichtsbescheids zu stellen ist. Die Antragsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn gegen d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Voraussetzungen der Berichtigung (Abs. 1)

2.1 Andere Unrichtigkeiten oder Unklarheiten Rz. 8 Nach § 108 FGO können nur andere Unrichtigkeiten oder Unklarheiten des Tatbestands berichtigt werden. Der Zusatz "andere" steht im Kontext zu § 107 FGO, sodass die Berichtigung nach § 108 FGO nur von anderen als in § 107 FGO behandelten Unrichtigkeiten möglich ist. Hinsichtlich von Schreib-, Rechenfehler und ähnlichen offenba...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Berichtigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einer gerichtlichen Entscheidung sind jederzeit, auch nach Rechtskraft oder Einlegung der Revision, zu berichtigen.[1] Enthält die gerichtliche Entscheidung eine solche Unrichtigkeit, berichtigt das Gericht von Amts wegen. Die Berichtigung ist weder antrags- noch fristgebunden.[2] Rz. 15 Gleichwohl ist ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Weitere Ergänzungsgründe

Rz. 8 Zur Vermeidung einer das verfassungsrechtliche Rechtsschutzgebot (möglicherweise) verletzenden Rechtsschutzlücke wird darüber hinaus in analoger Anwendung des § 109 FGO eine Ergänzung zugelassen, wenn das erkennende Gericht versehentlich zwischenzeitlich ergangene Änderungsbescheide nicht nach § 68 FGO berücksichtigt hat.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Schreib,- Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (Abs. 1)

Rz. 5 Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten müssen vom Gericht berichtigt werden. Die in § 107 FGO verwendeten Begriffe, insbesondere der "offenbaren Unrichtigkeit" entspricht im Wesentlichen denen des § 129 AO. [1] Danach setzt z. B. ein Rechenfehler einen Fehler bei der Lösung einer rein rechnerischen Aufgabe voraus; ein Fehler beim Ansatz der in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Abstrakter Tatbestand

Rz. 4 Tatbestand i. S. d. § 38 AO ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen im konkreten Fall ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis entsteht.[1] Der Tatbestand ist damit das abstrakte Spiegelbild des konkreten Lebenssachverhalts, an dessen Verwirklichung die Entstehung des Anspruchs anknüpft.[2] D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Verhältnis von Entstehung und Festsetzung

Rz. 16 Die Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ist grundsätzlich nicht von ihrer Festsetzung abhängig.[1] Die Festsetzung des Anspruchs durch die in § 218 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakte hat nur deklaratorischen Charakter.[2] Diese Verwaltungsakte konkretisieren die entstandenen Ansprüche und bilden die Grundlage für ihre Verwirklichung. Nach § 85 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.1 Unabhängigkeit von Verwirklichungswillen und Vereinbarungen

Rz. 5 Der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis entsteht unabhängig von einem darauf gerichteten Verwirklichungswillen des Stpfl. oder des FA .[1] Ein Irrtum über die steuerlichen Folgen des verwirklichten Lebenssachverhalts ist damit unerheblich. Vom Verwirklichungswillen zu unterscheiden sind subjektive Tatbestandsmerkmale – wie die für alle Einkunftsarten des EStG erfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 38 AO trifft eine allgemeine Aussage darüber, zu welchem Zeitpunkt die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen. Dies ist der Fall, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Welche Bedingungen für die Entstehung des Anspruchs erfüllt sein müssen, ergibt sich nicht aus § 38 AO, sondern aus den Vorschriften der Ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.5 Ausübung von Wahl- und Gestaltungsrechten

Rz. 14 Die Steuergesetze räumen den Stpfl. Wahl- und Gestaltungsrechte unterschiedlicher Art ein, die sich auf die Rechtsfolgen aus dem verwirklichten Tatbestand auswirken und diese damit rückwirkend beeinflussen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für das Wahl- oder sonstige Gestaltungsrecht im Entstehungszeitpunkt des Steueranspruc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.1 Haftungsanspruch

Rz. 21 Der Haftungsanspruch entsteht mit der Verwirklichung des Tatbestands, an den das Gesetz die Haftungsfolge knüpft. Obwohl die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners nach § 191 Abs. 1 AO im Ermessen der Finanzbehörde liegt, ist die Entstehung der Haftungsschuld davon unabhängig. Der Haftungsbescheid wirkt daher ebenso wie ein Steuerbescheid nicht konstitutiv, sondern de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Einkommensteuer

Rz. 25 Nach § 36 Abs. 1 EStG entsteht die ESt, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, d. h. des Kalenderjahres.[1] Das gilt auch bei Wegfall der ESt-Pflicht während des Kalenderjahres[2], z. B. durch den Tod des Stpfl.[3] Abweichende Regelungen gelten für die verschiedenen Erhebungsformen der ESt. Vorauszahlungen entstehen nach § 37 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.3 Grundsätzliche Unabänderbarkeit

Rz. 11 Der durch Tatbestandsverwirklichung entstandene Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis kann grundsätzlich nicht rückwirkend abgeändert werden. Zwar können die Stpfl. ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in den durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen auch mit steuerlicher Wirkung frei gestalten. Dies gilt allerdings nur für die Gegenwart und Zukunft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.3 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 23 Die steuerlichen Nebenleistungen gem. § 3 Abs. 3 AO entstehen i. d. R. durch Tatbestandsverwirklichung. Säumniszuschläge werden verwirkt (entstehen), wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Die Entstehung folgt allein aus dem Zeitablauf, ein Verschulden ist nicht erforderlich.[1] Die Regelung des § 240 Abs. 3 S. 1 AO über die Schonfr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.6 Erbschaftsteuer

Rz. 34 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer wird durch § 9 ErbStG bestimmt.[1] Nach dem Grundtatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftsteuer bei Erwerben von Todes wegen – unabhängig von der Steuerfestsetzung – mit dem Tod des Erblassers. Dieser Zeitpunkt ist auch für den Begünstigungszeitraum i. S. d. § 35b S. 1 EStG maßgeblich. Einkünfte haben i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.4 Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 3 Vor der Entstehung kann ein Anspruch weder Gegenstand eines Leistungsgebots sein, noch kann er erfüllt werden oder auf andere Weise erlöschen.[1] Besondere Bedeutung hat der Zeitpunkt der Entstehung für: Festsetzungsverjährung Der gesetzessystematische Regelfall des § 170 Abs. 1 AO, wonach die Festsetzungsfrist[2] mit Ablauf des Kalenderjahrs beginnt, in dem die Steuer e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.2 Erstattungsansprüche

Rz. 22 Erstattungsansprüche folgen entweder aus Einzelsteuergesetzen[1], aus § 272 Abs. 1 S. 6, § 276 Abs. 6 S. 2 AO oder aus § 37 Abs. 2 AO. Für die Erstattungsansprüche nach den Einzelsteuergesetzen folgt die Entstehung aus der sich dort ergebenden Tatbestandsverwirklichung. Die Erstattungsansprüche nach § 272 Abs. 1 S. 6, § 276 Abs. 6 S. 2 AO entstehen mit dem Antrag auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2a Zum Teil enthalten die Einzelsteuergesetze Sondervorschriften, die die Regelung des § 38 AO wiederholen, konkretisieren, modifizieren oder ergänzen (s. Rz. 25-34). Besonderheiten gelten für die Vorauszahlungen auf bewertungsunabhängige Jahressteuern (s. Rz. 19) und für steuerliche Nebenleistungen (s. Rz. 23f.), deren Festsetzung in das Ermessen der Finanzbehörde geste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31c AO wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften[1] mit Wirkung ab 25.5.2018 in die AO eingefügt. Das Inkrafttreten orientierte sich daran, dass ab dem 25.5.2018 in allen Mitgliedstaaten der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) [2] anzuwenden ist. Die DSGVO ist gesetzestechnisch als "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt"...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Rechtsfolgen bei unzulässiger Verarbeitung sensibler Daten zu statistischen Zwecken

Rz. 44 Werden sensible Daten durch eine Finanzbehörde verarbeitet, ohne dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 31c Abs. 1 S. 1 AO vorliegen, ist diese Verarbeitung rechtswidrig. Dass ggf. die Grundvoraussetzungen des § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO für die Verarbeitung von Daten zu statistischen Zwecken eingehalten wurden, macht die entsprechende Nutzung sensibler Daten (noch) ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.4 Statistische Zwecke / Regelungsweite (§§ 31c Abs. 1 S. 1, 30 Abs. 4 Nr. 2b AO)

Rz. 20 Aus dem Wortlaut des § 31c Abs. 1 S. 1 AO ergibt sich zum Regelungsgehalt der Norm keine genauere Bezeichnung oder Eingrenzung der "statistischen Zwecke", die die Einschränkung des Schutzes der betroffenen sensiblen Daten rechtfertigen (sollen). Dennoch ist die Berechtigung zur Nutzung der Daten für statistische Zwecke durch § 31c AO nicht umfassend eröffnet. In teleo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.1 Gebot zur Pseudonymisierung oder Anonymisierung

Rz. 36 Um dem zusätzlichen Schutzbedürfnis bei der Weiterverarbeitung dieser "sensiblen Daten" im Hinblick auf die in Art. 89 DSGVO genannten Garantien zu entsprechen, ergänzt § 31c Abs. 3 S. 1 AO den durch die in § 22 Abs. 2 S. 2 BDSG genannten Maßnahmen[1] gewährten Schutz[2] durch weitere Anforderungen. Die zu statistischen Zwecken verarbeiteten besonderen Kategorien pers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Beschränkung der Rechte der betroffenen Person (Abs. 2)

Rz. 33 Um die Statistikzwecke auch erreichen zu können, schränkt Abs. 2 des § 31c AO unter Ausnutzung der Öffnungsklausel des Art. 89 Abs. 2 DSGVO die in den Art. 15[1], 16[2], 18[3] und 21[4] DSGVO vorgesehenen Rechte der betroffenen Person ein. Diese Einschränkung der Betroffenenrechte in Abs. 2 des § 31c AO gilt für alle Kategorien personenbezogener Daten.[5] Diese Einsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Inhalt der Rechtswegzuweisung

Rn. 12 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift besagt, dass in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die auf Grund des Abschn XI ergehenden Verwaltungsakte der Finanzrechtsweg gegeben ist. Diese Klarstellung ist ausdrücklich zu begrüßen. Die zentrale Stelle ist eine besondere Verwaltungseinheit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese Konstruktion kann St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.5 Erforderlichkeit

Rz. 25 Zur Erforderlichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu statistischen Zwecken des Statistischen Bundesamtes kann auf die Ausführungen zu § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO verwiesen werden.[1] Dass die Datenerfassung und -auswertung auch die Verarbeitung "sensibler Daten" einschließen muss, um belastbare, sinnvoll auswertbare und aussagefähige Ergebnisse zu erzielen, lieg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1 Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO, §§ 30 Abs. 4, 31c Abs. 1 S. 1 AO)

Rz. 15 Der Begriff der Verarbeitung ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO legal und auch für die nationale Gesetzgebung verbindlich definiert. Er umfasst jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Datenschutzrechtlich betrachtet ist § 31c AO eine gegenüber §§ 29b und 29c AO speziellere nationale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung "sensibler Daten" zu statistischen Zwecken. Sie geht dementsprechend für ihren Regelungsbereich den in §§ 29b Abs. 2, 29c Abs. 2 AO geschaffenen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Weiterverarbeitung besonderer Kategorien perso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.3 Verarbeitung durch Finanzbehörden

Rz. 19 Die Norm regelt die Verarbeitung durch Finanzbehörden. Für die in der AO ebenfalls genannten anderen öffentlichen Stellen[1], sowie für nicht-öffentliche Stellen[2] gilt § 31c AO nicht.[3] Finanzbehörden sind nach § 6 Abs. 2 AO die dort aufgeführten Bundes- und Landesfinanzbehörden. Außerdem zählen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 AO auch die Gemeindebehörden, die mit der Verwal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 31c AO stellt auf Basis von Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO eine zusätzliche Regelung im nationalen Recht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener "steuerlicher" Daten zu statistischen Zwecken dar.[1] Diese Daten sind ihrem Wesen nach in Bezug auf Grundrechte und Grundfreiheiten besonders sensibel.[2] Die Verarbeitung der Daten nach § 31c AO setzt d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.3 Zusammenführung trotz gesonderter Speicherung (Abs. 3 S. 3)

Rz. 43 Eingeschränkt wird die Verbotsregelung des § 31c Abs. 3 S. 2 AO dann für besondere Fallkonstellationen im nachfolgenden S. 3. Zusammengeführt werden dürfen die Einzelangaben danach ungeachtet der Verbotsregelung des S. 2 dann, wenn der Statistikzweck dies erfordert. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der fachlichen Einschätzung der Statistiker, ist aber im Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.6 Überwiegendes Interesse an der Verarbeitung

Rz. 27 Mit der Forderung nach einem "erheblichen Überwiegen" der Interessen der Verantwortlichen an der Verarbeitung gegenüber den Interessen der betroffenen Person an einem Ausschluss der Verarbeitung seiner geschützten Daten verschärft § 31c Abs. 1 S. 1 AO die Verarbeitungsvoraussetzungen für "sensible Daten" gegenüber der Öffnungsklausel des Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Maßnahmen des Verantwortlichen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person (Abs. 1 S. 2)

Rz. 29 Der Verantwortliche hat für die Verarbeitung der Daten nach § 31c Abs. 1 S. 2 AO angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen.[1] Nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verwendung der Daten en...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.4 Regelungsgehalt der Norm

Rz. 11 Für den Bereich des Steuergeheimnisses unterwirft § 31c AO die über § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO bestehende Öffnung für "sensible Daten" weiteren Voraussetzungen. §§ 30 Abs. 10, 31c AO mindern also bestehende Öffnungen für ihren Regelungsbereich. Der Öffnungscharakter für das Steuergeheimnis ergibt sich insoweit aus der Bedeutung des § 31c AO gegenüber dem grundsätzlichen Ve...mehr

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FoVo 10/2024, Pflicht eines... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht Rechtsbeschwerde als unzulässig an Die Rechtsbeschwerde des Schuldners hat keinen Erfolg, weil sie unzulässig ist. Die Rechtsbeschwerde ist – ungeachtet ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht – nicht eröffnet. Eine Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn die zuvor eingelegte sofortige Beschwerde statthaft war. War bereits die Ausgangsentscheidung unanfechtbar, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Gesonderte Speicherung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 40 Bis zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen des § 31c Abs. 3 S. 1 AO greifen die ergänzenden Anforderungen des S. 2 des Abs. 3. Danach sind die Merkmale, mit denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, gesondert zu speichern. Der Gesetzgeber hat sich hier bereits an ersten wichtigen Gru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Wirkung gegenüber dem StPfl

Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Alle Streitigkeiten zwischen dem StPfl und der zentralen Stelle, dies sind insbesondere Auseinandersetzungen über die Höhe der Zulage, die Rückforderung der Zulage, aber auch über Entnahmemöglichkeiten nach § 92a EStG, sind im Finanzrechtswege zu klären. Die Zuweisung zu den FG beinhaltet aber auch, dass alle Vorschriften der FGO einschlägig sind...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 147 Abs. 6 Satz 1 AO (§ 379 Abs. 2 Nr. 1h AO)

a) Allgemeines Rz. 523 [Autor/Stand] Der Bußgeldtatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1h AO wurde gemeinsam mit § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 sowie Abs. 2 Nr. 1i AO durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021[2] zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Beantragung der Festsetzung des Rückforderungsbetrages

Rn. 31 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum einen ist normiert, dass der StPfl die Festsetzung des Rückforderungsbetrages beantragen kann. Der Anspruch ergibt sich aus § 94 Abs 2 S 1 1. Alt EStG . Diesen Antrag wird der StPfl dann stellen, wenn er die Höhe des Rückzahlungsbetrages anzweifelt. Wie der entsprechende Antrag zu bearbeiten ist, ergibt sich aus dem Verweis auf § 90 Abs 4 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rückforderungsbescheid von Amts wegen

Rn. 34 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum anderen ist normiert, in welchen Fällen die ZfA von Amts wegen einen Rückforderungsbescheid erstellt. Nach § 94 Abs 2 S 1 EStG 2. Alt EStG erfolgt die Erteilung eines Rückforderungsbescheides von Amts wegen dann, wenn das vorhandene geförderte Altersvorsorgevermögen nicht ausreicht, den Rückforderungsanspruch der ZfA zu decken, oder wenn d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet war. Arbeitslosigkeit iSd § 138 SGB III ist hingegen keine Voraussetzung, sondern Besc...mehr

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ZErb 10/2024, Freibetrag be... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und deshalb zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zutreffend entschieden, dass im Streitfall die Schenkungsteuer für die Übertragung des Vermögens auf die Familienstiftung der Klägerin unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 100.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) nach der Steuerklasse I für Abkömmlinge von Kindern und Stiefkinder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Wirkung einer "Selbstanzeige" auf den Tatbestand der Steuergefährdung

Rz. 680 [Autor/Stand] Anders als noch nach früherem Recht (§ 406 Abs. 2 RAO 1956) besteht seit der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO im Jahr 1968[2] (s. Rz. 3) bei der Steuergefährdung keine Möglichkeit mehr, durch Selbstanzeige Bußgeldfreiheit zu erlangen. Rz. 681 [Autor/Stand] Die fehlende Selbstanzeigeregelung in § 379 AO führt zu Ungereimtheiten. Es...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen

Leitsatz Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerrechtlichen Behandlung strafrechtlich eingezogener Tatentgelte ist umsatzsteuerrechtlich die Bemessungsgrundlage von in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätzen im Wege einer teleologischen Reduktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf den um die eingezogen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.5.2 Vermutung nach Abs. 2 S. 4

Rz. 203 Da der Tatbestand des Abs. 2 S. 3 für sich allein unbestimmt und daher unanwendbar ist, konkretisiert S. 4 das Tatbestandsmerkmal "Schaffung der Voraussetzungen einer Veräußerung". Nach Abs. 2 S. 4 wird das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals unwiderlegbar vermutet, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag[1] mehr als 20 % der Anteile v...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Garage, Vermietung / 3.2 Bundesfinanzhof: Es kommt nicht darauf an, dass andere Personen den Zugang zu den Stellplätzen haben

Mit BFH-Urteil vom 10.12.2020 hat der BFH zum Fall des FG Thüringen[1] Stellung genommen. Grundsätzlich ist der BFH an das Ergebnis der tatsächlichen Würdigung des FG, ob eine einheitliche Leistung oder ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang vorliegt, gebunden.[2] Nach der ständigen Rechtsprechung hat der BFH jedoch im Rahmen seiner revisionsrechtlichen Nachprüfung die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Betriebsnahe Veranlagung und Sachverhaltsermittlung

Rz. 93 Prüfungshandlungen durch die sog. Betriebsnahe Veranlagung (BNV) oder die (seltenen) Sachverhaltsermittlungen durch einen Veranlagungsbeamten stellen Ermittlungen eines steuerlich relevanten Sachverhalts nach den §§ 85ff. der Abgabenordnung dar, sofern denn die BNV nicht durch Prüfungsanordnung angeordnet wurde.[1] Zu beachten ist, dass auch im Rahmen solcher Maßnahme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Rechtsnatur der Umsatzsteuer-Nachschau und Rechtsschutz

Rz. 118 Die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bewirkt zweifellos einen nachhaltigen Eingriff in die Rechte des davon betroffenen Steuerpflichtigen. Nach der überwiegenden Auffassung stellt deshalb die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bereits mit dem sichtbar gewordenen Erscheinen der Prüfer einen mündlichen Verwaltungsakt dar.[1] Zu beachten ist, dass auch g...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

Leitsatz 1. Ob das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Anteilen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen ist, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht und daher wegen § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend. 2. Ist der Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablös...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Verwertungsverbot hinsichtlich Kontrollmitteilungen gegenüber einem Rechtsanwalt als Berufsgeheimnisträger (§ 194 Abs. 3 AO)

Es ist rechtlich zulässig, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung einer Rechtsanwaltskanzlei Belege zu Fremdkonten gesichtet werden. Zwar besteht insoweit ein Vorlageverweigerungsrecht nach § 104 Abs. 1 AO (vgl. hierzu Kobor in Pfirrmann/Rosenke/Wagner, BeckOK/AO, § 104 Rz. 1 f. [April 2024]). Jedoch kann das FA die Vorlage notwendiger Unterlagen in anonymisierter Form verlang...mehr