Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 2. Aufhebung oder Änderung bei unrichtigen Daten (§ 175b Abs. 2 AO)

Ein Steuerbescheid oder ein diesem gleichgestellter Bescheid ist aufzuheben oder zu ändern, soweit Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen gem. § 93c AO an die Finanzbehörde übermittelt wurden und nach § 150 Abs. 7 S. 2 AO als Angaben des Steuerpflichtigen gelten, zu Ungunsten des Steuerpflichtigen unrichtig sind. Unrichtig meint unzutreffend oder unvollständig. Zu mitt...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / II. Inhalt

§ 175b AO regelt drei Korrekturtatbestände. Ein Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern, wenn Daten i.S.d. § 93c AO, die von mitteilungspflichtigen Stellen an die Finanzbehörde übermittelt wurden, bei der Steuerfestsetzung nicht oder unzutreffend berücksichtigt wurden (§ 175b Abs. 1 AO), wenn derartige Daten, die nach § 150 Abs. 7 S. 2 AO als Angaben des Steuerpflichtigen ...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / IV. Rechtserheblichkeit nachträglich übermittelter Daten (§ 175b Abs. 4 AO)

Die Aufhebung oder Änderung nach § 175b Abs. 1 und Abs. 2 AO ist nach § 175b Abs. 4 AO nicht zulässig, wenn im Rahmen einer erstmaligen Übermittlung von Daten nach § 93c Abs. 1 AO nachträglich Daten übermittelt werden, die nicht rechtserheblich sind, oder wenn bei einer nachträglichen Übermittlung korrigierter Daten nach § 93c Abs. 3 AO diese nicht rechtserheblich sind. Beach...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / 2. Verfahrensgang

Mit Urt. v. 2.5.2018 wies das FG Nürnberg (FG Nürnberg v. 2.5.2018 – 2 K 309/16) die Klage in der ersten Instanz ab. Der Vorsteuerabzug für die Beratungsleistungen sei nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen, da es sich um eine steuerbefreite Anteilsveräußerung handele. In der Revisionsentscheidung hob der BFH das Urteil des FG Nürnberg auf und wies die Sache zur weit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung von Grundstücken nach Abschluss einer Vereinbarungstreuhand

Leitsatz 1. Hat das FA in einem Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG Feststellungen zu mehreren Grundstücken getroffen, von denen eines oder mehrere nicht in die Feststellungen hätte einbezogen werden dürfen, ist der Bescheid insgesamt rechtswidrig und deshalb aufzuheben. Eine bloße Änderung oder nur teilweise Aufhebung des Feststellungsbescheids ist ni...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

Leitsatz 1. Überlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf – infolge Aufdeckung von stillen Reserven – ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des steuerfreien Rententeils nach Einführung der "Mütterrente"

Leitsatz 1. Die Erhöhung einer bereits laufenden gesetzlichen Altersrente durch einen Zuschlag an persönlichen Rentenentgeltpunkten für Kindererziehungszeiten ("Mütterrente") führt zu einer Anpassung des bisherigen steuerfreien Teils der Rente (Rentenfreibetrag). Hierbei bleiben zwischenzeitliche regelmäßige Rentenanpassungen außer Betracht. 2. Bezieht ein Steuerpflichtiger A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG

Leitsatz 1. Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG gelten die allgemeinen Beweisregeln. Daher darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, z.B. Gutachten und andere Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern, heranziehen. 2. Eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsr...mehr

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Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist. Normenkette § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 162 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO Sachverhalt De...mehr

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Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat

Leitsatz Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten

Leitsatz Ein nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten hin aufzuheben. Der Rechtsstreit ist in einem solchen Fall an das FG zurückzuverweisen, wenn der richtige Beklagte selbst nicht ebenfalls Revision eingelegt hat und der Prozessführung des falschen Beklagten im Revisionsverf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klageeinreichung durch einen Rechtsanwalt

Leitsatz Ein Rechtsanwalt hat seit 1.1.2022 eine Klage beim Finanzgericht zwingend über sein besonderes elektronisches Rechtsanwaltspostfach (beA) einzureichen. Sachverhalt Der steuerliche Vertreter - ein Rechtsanwalt - erhob innerhalb der Frist Klage beim zuständigen Finanzgericht. Diese Klage wurde allerdings innerhalb der Frist lediglich per Fax und per Post erhoben. Das F...mehr

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Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Pensionszusage unter Vorbehalt

Leitsatz Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv – d.h. ausdrücklich – einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Keine Terminsg... / II. Terminsgebühr für Besprechungen

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV in der ab dem 1.8.2013 geltenden Fassung des 2. KostRMoG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Dabei ist nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 2 VV die Wahrnehmung eines gerichtlic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Prozesszinsen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wird eine durch > Steuerbescheid festgesetzte Steuerschuld durch eine gerichtliche Entscheidung herabgesetzt oder eine Steuervergütung gewährt (> Rz 3), so hat das FA Prozesszinsen zu zahlen (§ 236 Abs 1 AO), es sei denn, dem Beteiligten sind nach § 137 Satz 1 FGO die Kosten der > Rechtsbehelfe auferlegt worden, was dann geschehen kann, wenn ...mehr

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Versicherungsentschädigung für unfallbedingten Verdienstausfall

Leitsatz Erhält der Steuerpflichtige nach einem erlittenen Unfall eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe nach der sogenannten modifizierten Nettolohnmethode berechnet wird, was bedeutet, dass auch die auf den tatsächlich ausbezahlten Vorschuss (Nettolohn) nach den Verhältnissen des Steuerpflichtigen entfallende Einkommensteuer erstattet wird, so gehört auch die erset...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Weitergeltung des bisherigen Rechts über den 30.6.2016 hinaus?

Rz. 14 Die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 erwartete Neuregelung ist nicht bis zum 30.6.2016, sondern erst durch das am 9.11.2016 veröffentlichte Gesetz [1] erfolgt. Nachdem die Bundesregierung zunächst einen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG an die Rspr. des BVerfG vorgelegt hatte,[2] kam es nach Einwänden der Bayerischen Staatsregierung auf der Grundlage ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 5 Gesamtschuldnerschaft

Rz. 14 Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden, sind Gesamtschuldner (§ 44 Abs. 1 S. 1 AO). Jeder der Gesamtschuldner schuldet die gesamte Steuer (§ 44 Abs. 1 S. 2 AO). Das steuerliche Gesamtschuldverhältnis unterscheidet sich hierin nicht vom Gesamtschuldverhältnis des bürgerlichen Rechts (vgl. § 421 BGB). Das Finanzamt ist zur H...mehr

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Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 16 und Art. 74 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Handelt es sich um die "Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen ... als unentgeltliche Zuwendung" i.S. von Art. 16 MwStSystRL, wenn ein Steuerpflichtiger Wärme aus seinem Unternehmen unentgeltlich an einen andere...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz gegen geringfügige steuerliche Nebenleistung Mit Blick auf die Kleinbetragsverordnung hat das Gericht entschieden, dass in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bezüglich der Höhe der in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann,...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 76 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG – Überraschungsentscheidung

Aus Art. 103 Abs. 1 GG haben die Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht sie auch in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Erwägungen und Gesichtspunkte hinweist, mit denen sie erkennbar nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen mussten (BFH v. 7.8.2002 – I R 45/01, BFH/NV 2003, 173, unter II.2.a). Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn das ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 100 FGO – Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage bzgl. einer Arrestanordnung mit Hinweis auf eine vorsätzliche Steuerverkürzung

Durch den Erlass vollstreckbarer Steuerbescheide, die die durch den streitgegenständlichen Arrest gesicherten Steuerforderungen beinhalten, wird das (vorläufige) Arrestverfahren in das Vollstreckungsverfahren übergeleitet und die Arrestanordnung gegenstandslos (BFH v. 17.10.2018 – XI R 35/16, BStBl. II 2019, 50, Rz. 23; v. 6.7.2001 – III B 58/00, BFH/NV 2001, 1530; v. 20.9.2...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 91a FGO – Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz

Das FG Nürnberg, hat zu den Anforderungen bzgl. der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz Stellung genommen. Es hatte dem Begehren des Prozessbevollmächtigten nur unter Auflagen gestattet, an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz teilzunehmen, . Es hat ihm aufgegeben, an der Videoschaltung mit einer geeigneten, leistungsfähigen audiovisuellen Aus...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz gegen geringfügige steuerliche Nebenleistung

Mit Blick auf die Kleinbetragsverordnung hat das Gericht entschieden, dass in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bezüglich der Höhe der in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn die Aufhebung der Vollziehung eines Betrages von 4,50 EUR erstrebt wird. Das Gericht ging in d...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / c) Rechtsbehelfe

Bei dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen handelt es sich, wie dargestellt, um einen Verwaltungsakt. Dieser kann mittels Einspruch und Klage angefochten werden. Beraterhinweis Da weder Einspruch noch Klage aufschiebende Wirkung haben (§§ 361 Abs. 1 AO, 69 Abs. 1 FGO) dürfte es in der Praxis regemäßig ratsam sein, auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des qualifiz...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2022 (Kober, AO-StB 2022, 221–225) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / a) Inhalt und Ziel der Regelung

Nach § 147b S. 1 AO-E kann das BMF durch Rechtsverordnung einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten bestimmen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden und nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren sind. In der Rechtsverordnung soll nach § 147b S. 2 AO-E auch eine Pflicht zur Implementierung und Nutzung ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 5. Frühzeitige Rechtssicherheit durch einen neuen Teilabschlussbescheid, § 180 Abs. 1a AO-E, und eine frühzeitige verbindliche Zusage, § 204 Abs. 2 AO-E

Teilabschlussbescheid: Mit dem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO-E wird ein neues Verfahrensinstrument eingeführt. Gemäß § 180 Abs. 1a AO-E kann, solange noch kein Prüfungsbericht ergangen ist, ein Teilabschlussbescheid ergehen, in dem einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festges...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 171 Abs. 4 AO – Beginn der Außenprüfung

Während einer laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2016 2018 stellte der Außenprüfer fest, dass Unterlagen darauf hindeuten würden, dass sich auch Veränderungen für das Jahr 2015 ergeben könnten. Mit einem dem Prozessbevollmächtigten am 21.12.2020 zugegangenen Schreiben vom 15.12.2020 erweiterte der Prüfer daher den Prüfungszeitraum u.a. auf die Umsatzsteuer 2015. Als vor...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / 2. Änderung nach § 172 AO

Antrag auf "schlichte" Änderung: § 172 AO hat in der Besteuerungspraxis u.a. wegen der Änderungsmöglichkeit zugunsten des Steuerpflichtigen aufgrund eines sog. "schlichten Änderungsantrags" nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO Bedeutung. Dieser muss auf eine bestimmte Änderung gerichtet sein und deshalb das verfolgte Änderungsbegehren innerhalb der Einspruchs- oder Klag...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / 5. Widerstreitende Steuerfestsetzungen

§ 174 Abs. 1 AO: Nach § 174 Abs. 1 AO kann ein Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen bei Mehrfachberücksichtigung eines Sachverhalts zu seinen Ungunsten geändert werden. Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Vollstreckungsverbot und Vollstreckungsabwehrklage (Satz 2 und 3)

Rz. 20 Die Vollstreckung aus einer solchen Entscheidung ist unzulässig. Laufende Vollstreckungshandlungen sind also einzustellen, neue dürfen nicht begonnen werden. War die finanzgerichtliche Entscheidung aber schon vor der Nichtigkeitserklärung oder -feststellung durch das Landesverfassungsgericht vollzogen, "hat es dabei sein Bewenden"[1], d. h. die Vollstreckungsmaßnahme ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Bestand der finanzgerichtlichen Entscheidung (Satz 1)

Rz. 15 Nach § 157 Satz 1 FGO bleibt die Entscheidung des FG oder des BFH, die auf der für nichtig erklärten Norm beruht, unberührt. Sie werden also nicht gegenstandslos, ihre Wirkungen bleiben bestehen. Die Nichtigerklärung der zugrunde liegenden Vorschrift ist auch kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 134 FGO.[1] Allerdings schließt § 157 FGO eine Wieder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Voraussetzungen

Rz. 5 Die Regelung des § 157 FGO betrifft nur Landesrecht. Sie hat damit keine sehr große praktische Bedeutung, weil die Entscheidungen der FG weit überwiegend Bundesrecht betreffen.[1] Allerdings sieht § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO eine Eröffnung des Finanzrechtswegs vor, wenn dies durch Landesgesetz ausdrücklich bestimmt ist. Solche aufdrängenden Spezialzuweisungen finden sich ins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 157 Folgen der Nichtigkeitserklärung von landesrechtlichen Vorschriften

1 Allgemeines Rz. 1 § 157 FGO ist – wie § 183 VwGO für die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit – dem § 79 Abs. 2 BVerfGG nachgebildet und regelt die Folgen einer Nichtigkeitserklärung von Landesrecht durch das Landesverfassungsgericht. Die Vorschrift räumt dabei dem Gebot der Rechtssicherheit Vorrang vor dem Gebot der Gerechtigkeit im Einzelfall ein. Finanzgerichtliche Ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Rechtsfolgen

3.1 Bestand der finanzgerichtlichen Entscheidung (Satz 1) Rz. 15 Nach § 157 Satz 1 FGO bleibt die Entscheidung des FG oder des BFH, die auf der für nichtig erklärten Norm beruht, unberührt. Sie werden also nicht gegenstandslos, ihre Wirkungen bleiben bestehen. Die Nichtigerklärung der zugrunde liegenden Vorschrift ist auch kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 157 FGO ist – wie § 183 VwGO für die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit – dem § 79 Abs. 2 BVerfGG nachgebildet und regelt die Folgen einer Nichtigkeitserklärung von Landesrecht durch das Landesverfassungsgericht. Die Vorschrift räumt dabei dem Gebot der Rechtssicherheit Vorrang vor dem Gebot der Gerechtigkeit im Einzelfall ein. Finanzgerichtliche Entscheidungen, d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen

Leitsatz 1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils regelmäßig wertmindernd zu berücksichtigen, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist. 2. Der Steuerpflichtige, der f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.3 Aufhebung/Änderung

Rz. 27 Die Anrufungsauskunft tritt analog § 207 Abs. 1 AO außer Kraft, wenn sich die Rechtsvorschriften ändern, auf die sich die Anrufungsauskunft bezieht.[1] Es wäre mit dem Gewaltenteilungsprinzip unvereinbar, wenn eine Zusage einer Finanzbehörde den Gesetzgeber für die Zukunft binden könnte. Eine Änderung der Rspr. reicht demgegenüber nicht aus, der Anrufungsauskunft ohne...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

Leitsatz 1. Wurde eine nach Unionsrecht fakultative Steuerbegünstigung (hier: ermäßigter Steuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG a.F.) zu Unrecht nicht gewährt, so dass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen geleistet hat, ist ein daraus resultierender Erstattungsanspruch zu verzinsen. 2. Der Verzinsungszeitraum beginnt mit der Leistung der jeweiligen Vorauszahlung und endet mit de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung – Zurechnung der Einkünfte – Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil

Leitsatz 1. Durch die Bestellung des Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nießbraucher – anstelle des Gesellschafters – die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn und soweit er aufgrund der ihm vertraglich zur Ausübung überlassenen Stimm- und Verwaltungsrechte grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 42e EStG mit der Regelung der Anrufungsauskunft steht im Abschn. VI Steuererhebung und hier im 2. Unterabschn. über den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ihrer systematischen Stellung nach ist die Vorschrift damit eine Verfahrensvorschrift im Bereich des LSt-Abzugsverfahrens. Die Vorschrift ist insoweit richtig eingeordnet, als sie nur Rechtsfolgen für das LSt-Abzugsverfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 160 Beteiligung und Beiladung

Rz. 1 § 160 FGO ermöglicht gesetzliche Sonderregelungen für die Beteiligung am Verfahren und die Beiladung, wenn der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten durch Bundes- oder Landesgesetz eröffnet worden ist. Die Vorschrift erlaubt damit Abweichungen von den in §§ 57 und 60 FGO vorgesehenen Bestimmungen. Das gilt insb. für solche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Beschluss bei Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung (Satz 2)

Rz. 15 Nach § 158 Satz 2 FGO entscheidet "das Finanzgericht" über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung durch Beschluss. Nach (nunmehr) wohl einhelliger Auffassung in der Literatur[1] meint § 158 FGO in seinem Satz 2 mit dem "Finanzgericht" in gleicher Weise wie Satz 1 den einzelnen Richter, nicht den Senat. Die Vorschrift...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Grundsatz: Verbot einer Übertragung von Verwaltungsgeschäften

Rz. 2 Den FG dürfen grundsätzlich keine Verwaltungsgeschäfte übertragen werden. Hierunter fallen alle Aufgaben, die üblicherweise von Verwaltungsbehörden wahrgenommen werden.[1] Rz. 3 Das FG ist daher nicht befugt, den durch eine Verpflichtungsklage begehrten Verwaltungsakt selbst zu erlassen oder sein eigenes Ermessen an die Stelle des fehlerhaft ausgeübten Ermessens der Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Zuständigkeit für die eidliche Vernehmung und die Beeidigung eines Sachverständigen (Satz 1)

Rz. 5 § 158 Satz 1 FGO bestimmt, dass die eidliche Vernehmung eines Auskunftspflichtigen nach § 94 AO oder die Beeidigung eines Sachverständigen nach § 96 Abs. 7 Satz 5 AO durch das FG vor dem dafür im Geschäftsverteilungsplan bestimmten Richter stattfindet. Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde das für den Wohnsitz oder den Aufenthaltsort einer Person zuständige ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Ausnahme: Aufgaben der Gerichtsverwaltung

Rz. 10 Während § 32 FGO die Übertragung von Verwaltungsgeschäften außerhalb der Gerichtsverwaltung auf das FG verbietet, ist im Umkehrschluss die Übertragung von Verwaltungsgeschäften innerhalb der Gerichtsverwaltung nicht verboten. Rz. 11 Gemeint sind damit alle Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, die zur Gewährleistung der rechtsprechenden Tätigkeit erforderlich sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 158 Eidliche Vernehmung, Beeidigung

1 Allgemeines Rz. 1 § 158 Satz 1 FGO dient der Bestimmung des durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich vorgeschriebenen gesetzlichen Richters für Fälle der eidlichen Vernehmung eines Auskunftspflichtigen nach § 94 AO und der Beeidigung eines Sachverständigen nach § 96 Abs. 7 Satz 5 AO (s. Rz. 2ff.). § 158 Satz 2 FGO bestimmt den Beschluss als Form der Entscheidung...mehr