Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgericht

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einhaltung der Klagefrist und Zweifel des Klageschriftzugangs

Leitsatz Ein Steuerberater muss sich nach zwei Wochen erkundigen, ob seine Klage beim Finanzgericht zugegangen ist. Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers legte gegen die Prüfungsanordnung zur Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung bei seinem Mandanten Einspruch ein. Dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Einspruchsentscheidung ging hierbei am 11.6.2022 zu....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollstreckung / 5.1 Forderungspfändung

Soll eine Geldforderung, z. B. eine Gehaltsforderung, gepfändet werden, hat die Vollstreckungsbehörde nach § 309 AO dem Drittschuldner schriftlich zu verbieten, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen, und dem Vollstreckungsschuldner schriftlich zu gebieten, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten (Pfändungsverfügung). Eine nach §...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 4. Die Abläufe nach Erstattung einer Selbstanzeige

Vorlagepflicht nach AStBV(St) an die BuStra: Wenn es darum geht zu erfahren, wie die Finanzbehörden mit Selbstanzeigen umgehen, sind natürlich die Anweisungen der Finanzverwaltung hierzu besonders nützlich. So enthalten die gleich lautenden Erlasse betr. Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV(St) – vom 14.3.2022 (BStBl. I 2022, 251) unter Nr. 132 di...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / d) Rettungsanker: Akteneinsicht im FG-Verfahren

Heerspink [68] weist zu Recht darauf hin, dass ein finanzgerichtliches Verfahren den sichersten Weg zur Akteneinsicht bietet. Da im FG-Verfahren die Akteneinsicht nach § 78 FGO in alle dem Gericht vorliegenden streiterheblichen Akten zu gewähren ist, ist richtigerweise auch das Fallheft des Betriebsprüfers und des Steuerfahnders erfasst.[69] Der BFH führt in seiner Entscheidu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bei Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vergessener Zugang zur Kapitalrücklage

Leitsatz Eine Berichtigung nach § 129 AO erfordert, dass aus dem Akteninhalt nicht nur die Erhöhung der Kapitalrücklage ersichtlich ist, sondern auch der tatsächliche Mittelzufluss. Sachverhalt Eine GmbH hat im Jahr 2007 ihr Stammkapital erhöht. Die neu in die GmbH eintretenden Gesellschafter hatten ein Agio zu erbringen, das der Kapitalrücklage zugewiesen wurde. Dies ist so ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.1 Finanz- oder Verwaltungsrechtsweg

Rz. 43 Der Rechtsschutz gegen einzelne Maßnahmen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens unterscheidet sich danach, welche Behörde für den Erlass des Bescheids sachlich zuständig ist, der angegriffen werden soll. Je nachdem, ob sich der Steuerpflichtige gegen einen Bescheid des Finanzamts oder gegen einen Bescheid der Gemeinde wendet, finden die AO bzw. FGO oder das VwVfG bzw. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.2 Steuermessbescheid

Rz. 44 Der Steuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für den Zerlegungsbescheid und den GewSt-Bescheid. Will sich der Steuerpflichtige gegen Festsetzungen des Steuermessbescheids wenden, kann er dies nur durch eine Anfechtung des Messbescheids als Grundlagenbescheid.[1] Der Steuermessbetrag kann durch eine Anfechtung des GewSt-Bescheids nicht mehr angegriffen werden. Ein der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Auszahlung an Arbeitnehmer – § 117 Abs. 1 EStG

Rz. 5 Nach § 117 Abs. 1 EStG ist der Arbeitgeber zu Auszahlung der Energiepauschale verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer am 1.9.2022 bei ihm in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis steht und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 gehört oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn bezieht (§ 117 Abs. 1 EStG). Rz. 6 Für den Streit über die Auszahlung der Energiep...mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / IV. Finanzgericht

Das FG Baden-Württemberg gab B und der A-GmbH, die gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs klagten, Recht. 1. Unternehmer Unternehmereigenschaft lag vor: Im Wesentlichen stellte das FG darauf ab, dass B, als er das Kfz 1 kaufte, als Einzelkaufmann, also als Unternehmer tätig gewesen sei. Unternehmen und Unternehmereigenschaft seien erst beendet, wenn der Unternehmer alle Recht...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / 2. Entscheidungen der Finanzgerichte

Was bisher geschah ...: Dem FG Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28.11.2019 – 6 K 1767/17; Revision eingelegt, Az. BFH: XI R 38/19; erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens gemäß Beschluss vom 20.10.2021; Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen) lag folgender Sachverhalt zur Beurteilung vor: R aus Rom verkauft im ...mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / 3. Handeln als Unternehmer

Das FG sah daher sowohl B als auch die A-GmbH auch aufgrund der Häufigkeit und Dauer der von den "drei Unternehmen" (s. vorstehend IV.2.) ausgeübten Tätigkeiten auf dem Markt für hochpreisige Fahrzeuge als nachhaltig unternehmerisch tätig an. a) "Übliches Auftreten" nicht opportun Feststellungen des FG zum speziellen Marktumfeld ...: Mit Blick auf die Feststellungen des FA wie...mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / 1. Unternehmer

Unternehmereigenschaft lag vor: Im Wesentlichen stellte das FG darauf ab, dass B, als er das Kfz 1 kaufte, als Einzelkaufmann, also als Unternehmer tätig gewesen sei. Unternehmen und Unternehmereigenschaft seien erst beendet, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen des aufgegebenen Unternehmens abgewickelt habe. Die A-GmbH sei als Komplementärin Unternehmerin.[19] Verkäuf...mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / 5. Kein Vorsteuerausschluss

Schließlich führte das FG noch aus, warum der Vorsteuerabzug nicht gem. § 15 Abs. 1a S. 1 UStG ausgeschlossen ist. Die Fahrzeuge seien keine dem Affektionsinteresse von B oder der A-GmbH dienende Luxusgüter, sondern ausschließlich für den späteren Verkauf bestimmte Wirtschaftsgüter des Unternehmensvermögens (s. bereits oben III.5.).[30]mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / b) "Übliches Auftreten" nicht erforderlich

Letztendlich ist, wie unter III.1. bereits dargestellt, die Unterhaltung eines Geschäftslokals oder die "Werbung" für ein Unternehmen auch gar nicht unbedingt erforderlich. Jemand, der z.B. Wertpapiere, Kryptowährungen etc. beständig an- und verkauft, um hiermit einen Gewinn zu erzielen, wird wohl kaum ein Geschäftslokal für Laufkundschaft unterhalten oder Werbung für sein U...mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / 2. Verkaufsabsicht und Verkäufe

Absicht und Umsetzung: Beide Kläger hätten die Fahrzeuge in der Absicht erworben, sie später weiterzuveräußern. Dies hätten sie glaubhaft geschildert und durch objektive Tatsachen schlüssig dargelegt. So seien die Fahrzeuge weder zugelassen noch gefahren worden und hätten geschützt in einer Halle gestanden. Sowohl B als auch die A-GmbH hätten auch in 2016 jeweils ein Auto (K...mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / 4. Kein Sammler

Feststellung des FA ...: Wie das FG richtigerweise weiter ausführte, waren weder B noch die A-GmbH Sammler. Das FA hatte offenbar darauf hingewiesen, Sammler (wie z.B. Münz- und Briefmarkensammler) seien nach der Rechtsprechung des BFH[28] keine Unternehmer.[29] ... sind nicht einschlägig: Diese Ausführungen des FG treffen zu. B und die A-GmbH haben die Fahrzeuge nicht zur Ve...mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / a) "Übliches Auftreten" nicht opportun

Feststellungen des FG zum speziellen Marktumfeld ...: Mit Blick auf die Feststellungen des FA wies das FG auf die Besonderheiten des Marktes für die Fahrzeuge hin, um die es ging (s. auch oben III.2.). Das, zumindest nach Ansicht des FA, erforderliche Auftreten "eines Händlers" – d.h. mit Geschäftslokal, Werbeplakaten, Zeitungsanzeigen etc. – sei in diesem Marktsegment nicht...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / c) Das Urteil vom 26.5.2020 des FG Köln

FG Köln v. 26.5.2020 – 8 K 250/17: Das FG Köln vertritt dagegen in seinem Urteil die Ansicht, dass der Korrektur einer Rechnung bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft keine Rückwirkung zukommt.mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / b) Das Urteil vom 22.4.2020 des FG Münster

FG Münster v. 22.4.2020 – 15 K 1219/17, Revision eingelegt (Az. BFH: XI R 14/20): Auch das FG Münster hat mit Urteil vom 22.4.2020 (15 K 1219/17, Revision eingelegt, Az. BFH: XI R 14/20; erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens; Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen) entschieden, dass dann, wenn der fehlende Hinweis auf ...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / a) Das Urteil vom 28.11.2019 des FG Rheinland-Pfalz

FG Rheinland-Pfalz v. 28.11.2019 – 6 K 1767/17, Revision eingelegt (Az. BFH: XI R 38/19): Im Zeitpunkt der Lieferung im Jahr 03 lagen die Voraussetzungen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts i.S.v. § 25b d-UStG zwischen R, L und T mit Ausnahme der Erteilung einer den deutschen Anforderungen von § 14a Abs. 7 d-UStG entsprechenden Rechnung der L in seiner Eigenscha...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 4.2 Worauf bei Wertpapieren geachtet werden muss

Der Ausweis von Wertpapieren als Betriebsvermögen kann dann zweckmäßig sein, wenn hohe Erträge mit einem Währungs- oder Ausfallrisiko einhergehen. Auch hier ist die Nachvollziehbarkeit der Zuordnungsentscheidung zwingend für die Anerkennung der Wertpapiere als gewillkürtes Wirtschaftsgut notwendig. Nur bei hinreichender Klarheit und Eindeutigkeit des Widmungsaktes ist die Zuo...mehr

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ZErb 04/2023, Zur beschränk... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Nichte der im Jahr 2013 verstorbenen Erblasserin. Weder die Klägerin noch die Erblasserin verfügten in der Bundesrepublik Deutschland über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt. Die Erblasserin hatte der Klägerin ein Vermächtnis über einen Anteil an einem im Inland belegenen Grundstück zugewandt. Mit notarie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – näher. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstricht...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Prozesskostenhilfe

Verfahren vor den Finanzgerichten über die Gewährung von Prozesskostenhilfe sind gerichtsgebührenfrei. Wird jedoch eine Streitwertfestsetzung beantragt, ist der Streitwert nach den Kosten zu bemessen, die dem Kläger durch die Rechtsverfolgung entstehen.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1 Statthaftigkeit des Einspruchs (§§ 347, 348 AO)

Rz. 6 Der Einspruch ist nur gegen Verwaltungsakte und nur in einer von § 347 Abs. 1 AO bezeichneten Angelegenheit statthaft.[1] Außerdem darf er nicht durch § 347 Abs. 2 AO oder § 348 AO gesetzlich ausgeschlossen sein. Ein Einspruch ist somit insb. statthaft in Abgabenangelegenheiten und in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, auf die die AO Anwendung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 57 Die Bescheinigung bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Das schließt nicht aus, dass die Finanzbehörden bei der zuständigen Land...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer ist davon abhängig, dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die gleichartigen Einrichtungen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie die Theater, Orchester usw. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für das Bescheinigun...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5.1 Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden kann: Antragsbefugt ist nur der Steuerpflichtige, dem gegenüber die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist. Einem Feststellungsbeteiligten, der weder selbst gegen den Feststellungsbescheid geklagt hat noch zu dem Klageverfahren eines anderen Beteiligten beig...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5.2 Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Im Allgemeinen entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss.[1] In dringenden Fällen kann der Vorsitzende nach § 69 Abs. 3 Satz 5 FGO allein entscheiden, so z. B., wenn dem Antragsteller eine Vollstreckung droht.[2] Grundsätzlich berechnet das Gericht in der Entscheidung den Betrag, hinsichtlich dessen die Aussetzung verfügt wird. Erfordert die Ermittlu...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 1 Vorbemerkung

Es kann zweckmäßig sein, mit einer Klage gleichzeitig auch die Aussetzung der Vollziehung oder eine einstweilige Anordnung zu beantragen, um frühzeitig die Meinung des Gerichts kennenzulernen und danach sein prozessuales Verhalten einzurichten, etwa die Klage zurückzunehmen oder weiter zu verfolgen.[1] Wenn auch im Aussetzungs- oder Anordnungsverfahren aufgrund summarischer ...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5 Die Aussetzung der Vollziehung

Durch die Erhebung einer Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts grundsätzlich nicht gehemmt; insbesondere wird die Erhebung der Abgabe nicht aufgehalten. Bei der Anfechtung von Grundlagenbescheiden werden der Erlass und der Vollzug der darauf beruhenden Folgebescheide in keiner Weise gehindert.[1] Die Vollziehung kann jedoch durch die zuständige Finanzbe...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 2 Qualität des Rechtsschutzes

Vorläufig ist der Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung und einstweilige Anordnung deshalb, weil in beiden Verfahren die endgültige Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren nicht vorweggenommen werden darf.[1] Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung und im Verfahren der einstweiligen Anordnung darf grundsätzlich also keine Entscheidung ergehen, die etwa f...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4.2 Einstweilige Anordnung

Die einstweilige Anordnung ist nur zulässig, wenn das Begehren nicht durch Aussetzung der Vollziehung erfüllt werden kann.[1] Grundsätzlich kommt eine einstweilige Anordnung in Betracht, wenn kein Verwaltungsakt angegriffen wird. Dies ist der Fall bei Verpflichtungsklagen, Klagen auf sonstige Leistung und bei Feststellungsklagen. In diesen Fällen wird gegebenenfalls der Erla...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / Zusammenfassung

Überblick Rechtsschutz im steuerlichen Verfahren heißt im Regelfall "Klage". Bis eine solche durch die Finanzgerichte bearbeitet ist, vergeht aber meist viel Zeit. Dies ist insbesondere deshalb problematisch, weil das Einlegen eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage die Erhebung der Abgabe grundsätzlich nicht hindert (§ 361 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 1 FGO). Insoweit besteh...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.3 Kaufvertrag über Bodenschätze

Rz. 62 Bodenschätze können nur Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn es sich um eine einmalige Lieferung einer fest begrenzten Menge eines vom Steuerpflichtigen gehobenen Bodenschatzes handelt oder wenn der Bodenschatz zusammen mit dem Grund und Boden veräußert wird.[1] Rz. 63 Finanzgericht und Bundesfinanzhof haben den im BFH-Urteil v. 6.5.2003[2] vorliegenden Sandausbeu...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.1.3 Wirtschaftliches Eigentum

Rz. 41 Ein Mineralgewinnungsrecht ist – soweit das Verfügungsrecht des Grundstückseigentümers nicht durch bergrechtliche Vorschriften ausgeschlossen ist – Ausfluss des Eigentums am Grund und Boden (§ 903 BGB). Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein solches Recht grundsätzlich dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen.[1] Rz. 42 Verpachtet er es einem Dritten, ist w...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 51 Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung[1] und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH[2] die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze (sog. Ausbeuteverträge) grundsätzlich als Pachtverträge beurteilt und Einnahmen daraus zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt.[3] Nur in besonderen Ausnahmef...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anschluss-Außenprüfung bei einer großen Anwaltsgesellschaft

Leitsatz Bei einer als Großbetrieb eingestuften Anwaltsgesellschaft sind wiederholte Anschluss-Außenprüfungen zulässig. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft. Sie ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung. Nach den Kriterien der Betriebsprüfungsordnung (BpO) war sie als Großbetrieb einge...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.5 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 65 Nach der Rechtsprechung des BFH genügt zur Begründung einer Außenprüfung bei einem Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieb der Hinweis auf § 193 Abs. 1 AO und zwar auch dann, wenn sich der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Außenprüfung anschließt.[1] Eine besondere Begründung für die Anordnung einer Außenprüfung ist bei einer sog. Rou...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 21 Verwertungsverbot

Rz. 171 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unterliegen Feststellungen anlässlich einer Außenprüfung grundsätzlich einem Verwertungsverbot, wenn der Prüfung keine wirksame Prüfungsanordnung zugrunde lag. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn die Prüfungsfeststellungen im Rahmen einer erstmaligen Steuerfestsetzung verwertet werden oder wenn ein zuvor erlassener St...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.1 Wertgebühr

Die Wertgebühr greift für die überwiegenden Tätigkeiten des Steuerberaters. So wird die Erstellung einer Steuererklärung z. B. über die Wertgebühr abgerechnet. Die Wertgebühr bestimmt sich nach Gegenstandswerten. Diese wiederum orientieren sich am Wert der zu bearbeitenden Angelegenheit, d. h. daran, um wie viel es bei dieser Angelegenheit geht. Grundsätzlich lässt sich sagen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.1 Rein steuerrechtliche Beratung

Ein Steuerberater erstellt für seinen Mandanten die steuerlichen Erklärungen nebst deren Anlagen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten. Letztere umfassen das Schreiben an das Finanzamt zwecks Eintragung von Steuerfreibeträgen oder – bei Unternehmer-Mandanten wie der GmbH – die Buchführung, die Bilanzierung nach steuerlichen Grundsätzen und damit auch die E-Bilanz, also di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 8 Pflichten und Haftung des Steuerberaters

Ein Steuerberater ist Angehöriger eines freien Berufs. Natürlich ist er den Gesetzen verpflichtet, aber er ist kein "Finanzamtsangestellter". Der Mandant ist der Auftraggeber und dessen Interessen muss der Steuerberater vertreten. Gute Berater vertreten die Sache des Mandanten, nicht die des Finanzamts Man sollte nicht glauben, es sei ein gutes Zeichen, wenn ein Berater keine...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verspätungszuschlag bei Überschreiten der verlängerten Abgabefristen während der Pandemie

Leitsatz Bei Überschreiten der aufgrund der Pandemie verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen erfolgt grundsätzlich die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers gab die Gewerbesteuererklärung 2019 erst im Dezember 2021 ab, ohne zuvor beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt zu haben. Das Finanzamt setzte hierauf einen Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 31 Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Materiell-rechtliche Vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Finanzgerichtsprozess – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten. Dies sind Streitigkeiten über Bundes- und Landessteuern und Zölle sowie über berufsrechtliche Streitigkeiten der Steuerberater nach dem Steuerberatungsgesetz. Im Prozess handelt es sich meistens um eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbesche...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / d) Reaktion des BMF

Rz. 102 Das BMF hat in einem Schreiben[112] von Ende 2019 zum EuGH-Urteil i.S. Wächtler Stellung genommen und verfügt, dass das Urteil abweichend von § 6 Abs. 4 S. 1 AStG a.F. so anzuwenden ist, dass auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Stundung in fünf gleichen Jahresraten vorzunehmen ist, die zwar nach § 234 AO zu verzinsen sind. Dabei komme es aber nicht darauf an, ob di...mehr