Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgericht

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Steuervergünstigungen für e... / 3.2 Grundwasserschäden

Keine Steuerermäßigung Aufwendungen zur Beseitigung von Grundwasserschäden an einem selbst genutzten Gebäude können im Gegensatz zu Hochwasserschäden grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33 EStG berücksichtigt werden. Wasserpumpe Das gilt auch für die Reparatur, die Erneuerung und den Betrieb einer Pumpe, die der Verhinderung des Wassereintritts ...mehr

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Anforderungen an die Bezeichnung des Klagegegenstands einer Finanzgerichtsklage

Leitsatz Der Klagegegenstand ist entsprechend der in der FGO benannten Form darzustellen. Sachverhalt Die Kläger wandten sich gegen die geänderten Steuerbescheide nach einer Betriebsprüfung. Die Einspruchsverfahren hatte keinen Erfolg, sodass die Kläger Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben. Trotz Aufforderung durch das Gericht wurde die Klage nicht begründet und das K...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / Zusammenfassung

Überblick Absetzung für Abnutzung oder sofortiger Werbungskostenabzug Aufwendungen, die für die Errichtung, den Kauf oder die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden anfallen, sind von den im Veranlagungszeitraum erzielten Einnahmen entweder sofort in voller Höhe als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben oder nur als Absetzung für Abnutzung (AfA) über die Nutzungsdauer ...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1] : der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / Zusammenfassung

Überblick Privates Veräußerungsgeschäft Der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien ist, sofern er außerhalb eines Gewerbebetriebs erzielt wird und die verkauften Immobilien auch nicht zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehören, grundsätzlich nur zu versteuern, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren gekauft und wieder verkauft wird und sie nicht ausschließlich eigenen...mehr

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Ort der mehrwertsteuerlichen Einfuhr für Transportmittel

Leitsatz Der EuGH muss sich nun aufgrund eines Vorlagebeschlusses des FG Hamburg zu der Frage äußern, wo der mehrwertsteuerrechtliche Ort der Einfuhr eines in einem Drittland zugelassenen Transportmittels (Kfz) liegt, das unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften in die Union verbracht und dort genutzt wird. Sachverhalt Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Verfahren vor dem Finanzgericht (Nr. 1)

I. Anwendungsbereich Rz. 3 Nr. 1 sieht vor, dass der Rechtsanwalt auch für seine Tätigkeit in erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten die für die Berufungsinstanz erhöhten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 erhält. Das gilt auch in Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da VV 3300 für die Finanzgeric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erledigungsgebühr gemäß VV 1004

Rz. 32 Im Berufungs- oder Revisionsverfahren erhöht sich der Gebührensatz auf 1,3. Rz. 33 Eine Änderung durch das 2. KostRMoG vom 23.7.2013 stellt klar, dass die Erledigungsgebühr nach VV 1004 auchmehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Beschwerde, Rechtsbeschwerde

Rz. 171 Eine Beschwerde oder Rechtsbeschwerde ist im finanzgerichtlichen Verfahren nicht vorgesehen. Das Finanzgericht entscheidet endgültig.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 3 Nr. 1 sieht vor, dass der Rechtsanwalt auch für seine Tätigkeit in erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten die für die Berufungsinstanz erhöhten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 erhält. Das gilt auch in Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da VV 3300 für die Finanzgerichte keine Sonderrege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 6 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3201 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Rz. 7 Dies gilt auch in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO .[2] VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 bestimmt, dass sich die Gebühren in Verfahren vor dem Finanzgericht nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 6 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3201 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Rz. 7 Dies gilt auch in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO .[2] VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 bestimmt, dass sich die Gebühren in Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verweisung von einem Arbeitsgericht an ein anderes Gericht

Rz. 50 Die gleichen Grundsätze gelten, wenn vom Arbeitsgericht an ein anderes Gericht (z.B. Finanzgericht oder Verwaltungsgericht) verwiesen wird.[27]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verweisung von einem anderen Gericht an das Arbeitsgericht

Rz. 54 Dieselben Grundsätze gelten, wenn von einem anderen Gericht (Finanzgericht oder Verwaltungsgericht) an das Arbeitsgericht verwiesen wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 16 Strittig war nach der früheren Fassung des Gesetzes, ob sich die Verweisung in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 auch auf die Höhe der Einigungs- und Erledigungsgebühr bezog.[6] Das betraf vor allem Beschwerden in Familiensachen und erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten. Der Gesetzgeber hat dieses Problem gelöst und in Anm. Abs. 1 zu VV 1004 ausdrücklich nur die Eini...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich der VV 3100 ff. (Abs. 1)

Rz. 1 Wie sich bereits aus der Überschrift zu VV Teil 3 (Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren) ergibt, gelten die Gebühren nach diesem Teil in sämtlichen Angelegenheiten, also insbesondere in:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil nach § 94a FGO

Rz. 31 Diese Variante betrifft erstinstanzliche Verfahren vor dem FG, auf die nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 die Gebühren eines Berufungsverfahrens entsprechend anzuwenden sind. Rz. 32 Nach § 94a FGO kann das FG sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert bei einer Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft, 500 EUR...mehr

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Vorbemerkung zu Unterabschnitt 1

Rz. 1 Die Gebühren im Berufungsverfahren regeln die VV 3200 ff. Im Gegensatz zur BRAGO sind die Gebühren im Berufungsverfahren gesondert geregelt. Das Vergütungsverzeichnis weist in den VV 3200 ff. die erhöhten Gebühren im Berufungsrechtszug unmittelbar aus Rz. 2 Neben den Berufungsverfahren richten sich auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht nach den VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren für Einzeltätigkeiten, VV 3400 ff.

Rz. 19 Ist der Anwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt und beschränkt sich der Auftrag auf eine Einzeltätigkeit in Verfahren vor dem FG, fallen die Verfahrensgebühren nach VV 3400 ff. an. Eine Terminsgebühr kann nach VV Vorb. 3.4 Abs. 1 nur dann entstehen, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist (VV 3402 i.V.m. 3401).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verwaltungsvollstreckung

Rz. 464 Bei der Vollstreckung einer Geldforderung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss i.S.d. § 151 Abs. 2 Nr. 3 FGO gegen eine der in § 151 Abs. 1 S. 1 FGO genannten Körperschaften bedarf es keiner Ankündigung der Vollstreckung durch den Rechtsanwalt. Denn die Vollstreckung ist beim Finanzgericht als Vollstreckungsgericht zu beantragen. Das Gericht benachrichtigt vor Erlas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 20 Der Umfang der Kostenerstattung in finanzgerichtlichen Verfahren bestimmt sich nach § 139 FGO. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Die gesetzliche Vergütung des Anwalts ist dabei stets erstattungsfähig. Im Übrig...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Aufrechnung gegen Umsatzsteuerforderungen

Rz. 230 Dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt ist es bei verzögerter Bearbeitungsdauer grds. nicht verwehrt, mit seinen gegen die Landeskasse gerichteten Vergütungsforderungen die Aufrechnung gegen Umsatzsteuerforderungen des Finanzamtes zu erklären.[411] Die auch für die Aufrechnung gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gem. §§ 226 Abs. 1 AO, 387 BGB erfor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung

Rz. 12 Aus der Verweisung in der Anm. Abs. 1 auf die Anm. zu VV 3104 ergibt sich, dass auch im Berufungsverfahren die Terminsgebühr anfällt, wenn "schriftlich verhandelt" wird. Insoweit gelten keine Besonderheiten, sodass auf die Kommentierung zu Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 Bezug genommen werden kann. Rz. 13 Da es sich bei einem Berufungsverfahren immer um ein Verfahren mit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung bezieht sich nach VV Vorb. 3.1 Abs. 1 zu Abschnitt 1 des VV Teil 3 ("Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ...") grundsätzlich auf alle Verfahren des Abschnitts 1 ("Erster Rechtszug") des VV Teil 3, soweit dort keine besonderen Gebühren bestimmt sind, in denen eine Verfahrensgebühr erwächst bzw. erwachsen kann. Rz. 2 Die Regelung enthält einen Ermäßigungstatbest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rechtsmittelverfahren, das sich nach dem Gegenstandswert richtet (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3), erhält der Anwalt die Terminsgebühr ebenfalls i.H.v. 1,2, es sei denn, es liegt ein Fall der VV 3203 vor; siehe hierzu die Kommentierung zu VV 3203. Die Terminsgebühr im Berufungsverfahren bleibt also gegenüber der Terminsgebühr erster Instanz – ungeachtet einer geson...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3202

Rz. 13 Nach VV 3202 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,2-Terminsgebühr in den Fällen der VV Vorb. 3 Abs. 3. Rz. 14 Nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn das Gericht im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung durch Urteil entscheidet, da nach § 90 Abs. 1 FGO eine mündlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert

Rz. 128 Durch das 6. SGGÄndG ist auch § 13 GKG geändert worden. Dieser war in der Fassung des 6. SGGÄndG auch auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG Anwendung fand, anwendbar. Die entsprechende Regelung findet sich nunmehr in § 52 GKG. Da mithin Wertvorschriften für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach Abs. 1 S. 2 vo...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / II. Vorausgegangenes Aussetzungsverfahren von der Behörde

Rz. 284 Ist dem Verfahren auf Aussetzung nach § 69 Abs. 3 S. 2 FGO dagegen ein Verfahren vor der Finanzbehörde nach § 69 Abs. 2 FGO vorangegangen, dann ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnen, und zwar wird die Geschäftsgebühr des finanzbehördlichen Aussetzungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens angerechnet. Beispiel: Der Anwalt erhebt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 160 Nr. 3 enthält eine durch das 2. KostRMoG eingeführte Neuregelung. Sie erfasst die Verfahren vor dem BFH über Beschwerden nach § 128 Abs. 3 FGO. Rz. 161 Nach § 128 Abs. 3 FGO können die Verfahrensbeteiligten gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO sowie eine einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO Beschwerde zum BFH ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In anderen als den in VV Vorb. 3.2.1 genannten Verfahren bleibt es bei den allgemeinen Regelungen. Die Aufzählung der Beschwerdeverfahren, für die Gebühren wie in einem Berufungsverfahren nach VV 3200 ff. anfallen, ist enumerativ und abschließend. Rz. 2 Strittig war nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des Gesetzes, ob sich die Verweisung in VV Vorb. 3.2.1 auch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 49 Die Terminsgebühr ist auch hier nicht gesondert geregelt. Sie bestimmt sich vielmehr – mit Ausnahme der Verfahren vor dem FG – gem. VV Vorb. 3.3.1 nach VV Teil 3 Abschnitt 1. Ihre Höhe beläuft sich gem. VV 3104 auf 1,2 und in den Fällen der VV 3105 auf 0,5. Rz. 50 Soweit hier eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergeht oder ein schriftlicher Vergleich geschloss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 181 Erhebt der Auftraggeber gegen die zur Festsetzung angemeldete Vergütung keine Einwendungen, so ist der Antrag des Anwalts begründet, wenn er schlüssig ist, d.h. wenn die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren und Auslagen nach dem Vortrag des Anwalts in dieser Höhe entstanden sind. Soweit dem Anwalt nach seinem eigenen Vorbringen der Vergütungsanspruch nicht zusteht, ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerersparnismöglichkeiten für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen und Wohngebäuden sind derzeit auf wenige Vorschriften beschränkt. Die größte Bedeutung in der Praxis haben aktuell die Vergünstigungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Steuerer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsbehelfe

Rz. 50 [Autor/Stand] Gegen den Haftungsbescheid ist in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg der Einspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 1 AO) und ggf. Klage vor den Finanzgerichten gegeben. In den Flächenländern ist gegen den Haftungsbescheid der Gemeinden der Widerspruch und ggf. Klage vor den Verwaltungsgerichten gegeben (s. § 27 Rz. 39, 55). Rz. 51 [Autor/Stand] Der Haftungssc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 43 Obwohl es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt, richtet sich die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts (VV Vorb. 3 Abs. 2) nicht nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach den VV 3100, 3101 – 1,3/0,8 Gebühr). Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich vielmehr – mit Ausnahme der Verfahren vor dem FG – nach VV 3300 (1,6/1,1), die zu diesem Zweck eingeführt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnräume in Schülerheimen, Ausbildungs- und Erziehungsheimen sowie Prediger- und Priesterseminaren (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 121 [Autor/Stand] Grundbesitz i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 GrStG ist unter drei Voraussetzungen von der Grundsteuer befreit. Die für eine Steuerbefreiung zu erfüllenden Voraussetzungen betreffen die Art des genutzten Grundbesitzes, den Zweck der Nutzung sowie die besonderen Anforderungen an den Rechtsträger des Grundbesitzes. Rz. 122 [Autor/Stand] Neben der besonderen Anforder...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist begründet. Die Ablehnung der Änderung des Bescheides vom 5.11.2010 durch Bescheid vom 9.11.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2016 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 101 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte war verpflichtet, die Erbschaftsteuerfestsetzung vom 5.11.2010 nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gegenstandswert

Rz. 7 Die Wertgebühr berechnet sich zum ersten nach dem Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (§ 10 Abs. 1 S. 2 StBVV). Maßgebend ist dafür grds. der Wert des Interesses, soweit die StBVV nichts anderes bestimmt (§ 10 Abs. 1 S. 3 StBVV). Rz. 8 In folgenden Fällen definiert die StBVV den Gegenstand der beruflichen Tätigkeit als Basis für die Berechnung der Wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtssache

Rz. 7 Seit der Änderung des § 24 BRAGO durch die Novelle im Jahre 1975 ist durch die Verwendung des Begriffs "Rechtssache" statt "Rechtsstreit" klargestellt, dass der Regelungsbereich des § 24 BRAGO und der diesem nunmehr entsprechenden VV 1002 den gesamten Bereich der Verwaltungsangelegenheiten betrifft, also sowohl die Verfahren vor den Verwaltungsbehörden als auch die ger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 103 Nach der Rechtsprechung des BGH[42] soll eine Anrechnung auch noch in der Kostenfestsetzung für das Rechtsmittelverfahren möglich sein, wenn die Anrechnung in erstinstanzlichen Verfahren übersehen worden ist. Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Eine Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen und nicht a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Umfang der Rechtskraft

Rz. 312 Die Beschlüsse im Vergütungsfestsetzungsverfahren erwachsen in Rechtskraft.[282] Soweit der Vergütungsfestsetzungsantrag des Anwalts zurückgewiesen worden ist, ist er gehindert, diese Vergütung später anderweitig – etwa in einem Klageverfahren – erneut geltend zu machen. Rz. 313 Soweit das Gericht die Vergütung festgesetzt hat, ist diese Entscheidung für den Auftragge...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a.F. beim Familien­leistungsausgleich

Leitsatz 1. Wird ein noch nicht festsetzungsverjährter Kindergeldanspruch aufgrund der Anwendung der Frist des § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682, BStBl I 2017, 865) ausgeschlossen, ist er auch bei der Günstigerrechnung und der Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG nur in Höhe von 0 € zu berücksichtigen. 2. Die Frage, ob der Kindergeldanspruch...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / [Ohne Titel]

RiFG Dr. Sascha Bleschick[*] Rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist der Steuererklärungen für das Jahr 2020 hat das BMF in einem sehr detaillierten Schreiben seine Sicht zur Auslegung des § 35c EStG veröffentlicht (BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, BStBl. I 2021, 103 = EStB 2021, 75 [Bleschick]). Der Verwaltungsauffassung ist weit überwieg...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.12 Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung beim Erwerbsgegenstand Teileigentum

Mit Erklärung vom 1.4.2021 hat das BMF ein weiteres aktuelles Urteil des BFH für allgemein anwendbar erklärt. In seinem Urteil v. 16.9.2020 nahm der BFH zur Frage Stellung, ob die Instandhaltungsrückstellung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist.[1] Die Revisionsklägerin begehrte die Minderung des vereinbarten Kaufpreises beim Erwerb von Teile...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.10 Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückskauf – späterer Bau eines Einfamilienhauses

Mit Urteil vom 25.1.2017 hat der BFH eine weitere Entscheidung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand gefällt.[1] Wird nach diesem Urteil ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der betreffenden Grunderwerbsteuerfestsetzung geschlossen, kann die Finanzbehörde die ursprüngliche Grundwerbsteuerfestsetzung ändern und die Bauerrichtungskosten zusätzl...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.9 Einheitliches Vertragswerk: Zur Umsatzsteuer kommt die Grunderwerbsteuer– der EuGH bestätigt dies

Umsatzsteuer plus Grunderwerbsteuer – das bedeutet konkret: Die Bauleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Zusätzlich zur Umsatzsteuer unterliegt die Bauleistung in derartigen Fällen auch noch der Grunderwerbsteuer. Diese "Doppelbelastung" hielt das Niedersächsische Finanzgericht für nicht europarechtskonform und legte diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Doch der...mehr