Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 74 ... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Hartmut Pust
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 87

Stand: EL 190 – ET: 07/2026

Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar.

 

Rn. 88

Stand: EL 190 – ET: 07/2026

Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH v 19.01.2023, III R 36/21, BStBl II 2023, 711. § 74 Abs 2 EStG verweist für die Erstattungsansprüche auf die §§ 102–109 und 111–113 SGB X, nicht aber auf die Rechtswegzuweisung an die Sozialgerichte in § 114 SGB X.

Richtige Klageart für den Erstattungsanspruch ist die ohne ein Vorverfahren zulässige allg Leistungsklage, BFH v 19.01.2023, III R 36/21, BStBl II 2023, 711; BFH v 19.04.2012, III R 85/09, BStBl 2013, 19. Zum Verfahren bei Rückgängigmachung einer Erstattung nach § 74 Abs 2 EStG s Rn 98.

Hat die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld bestandskräftig abgelehnt, kann sie diesen Umstand gegenüber dem Träger der Sozialhilfe, der die Erstattung erbrachter Sozialleistungen begehrt, einwenden. Eine Bindung an die bestandskräftige ablehnende Entscheidung besteht im Erstattungsverfahren jedenfalls dann, wenn die Entscheidung nicht offensichtlich fehlerhaft ist, BFH v 14.05.2002, VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156.

 

Rn. 89

Stand: EL 190 – ET: 07/2026

Hinsichtlich der Erstattung ist zwischen der nach § 74 Abs 2 EStG iVm § 104 Abs 1 S 1 SGB X (V 34.2 DA-KG 2025) und der nach § 74 Abs 2 EStG iVm § 104 Abs 1 S 4 SGB X (V 34.3 DA-KG 2025) zu unterscheiden.

§ 104 Abs 1 und 2 SGB X lauten ab 01.01.2025 wie folgt:

Zitat

„(1) 1Hat ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Sozialleistungen erbracht, ohne dass die Voraussetzungen von § 103 Abs. 1 vorliegen, ist der Leistungsträger erstattungspflichtig, gegen den der Berechtigte vorrangig e...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    297
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    214
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    198
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    170
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    154
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    149
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    148
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    139
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    130
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    130
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    107
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    102
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    101
  • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
    99
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    99
  • Schell, SGB IX § 44 Stufenweise Wiedereingliederung / 2.3.10 Unterbrechung des Wiedereingliederungsprozesses
    93
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    92
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    89
  • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
    87
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    87
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Alles Wichtige : Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Das Buch behandelt umfassend die zivil- und steuerrechtlichen Aspekte der GbR über ihren gesamten Lebenszyklus. Es bietet durch zahlreiche Beispiele, Schaubilder, Checklisten und Musterverträge praktische Unterstützung für den Alltag und ist somit eine wertvolle Hilfe für die Praxis.

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren