Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgericht

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.1 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Der Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit in § 2 ArbGG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit des § 13 GVG. Eine solche liegt vor, wenn die Pa...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.13 Zusammenhangsklagen, § 2 Abs. 3 ArbGG

Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte wird durch § 2 Abs. 3 ArbGG für Rechtsstreitigkeiten erweitert, die in einem rechtlichen oder unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten des Zuständigkeitskatalogs nach § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG stehen. Die Vorschrift bezweckt eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung von zusammengehörenden Streitigkeiten. Sie wi...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 2.1.3 Voraussetzung: Repräsentative Datenmenge

Die Chi-Quadrat-Methode erfordert eine hohe Anzahl von Werten. Man spricht hierbei von einer Anzahl um 3.000. Als Mindestmenge werden landläufig jedoch 500 Datensätze angesehen – wobei die Rechtsprechung in einem Fall auch 365 Datensätze akzeptiert hatte. In einem Urteilsfall des FG Münster hatte die Steuerfahndung 217 Werte überprüft; Kassenmängel wurden nicht festgestellt. ...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 2.1.4 Erhöhter Chi-Wert und mangelhafte Kassenführung

Bei erhöhten Chi-Werten i. V. m. mangelhafter Kassenführung sieht das jedoch etwas anders aus. In mehreren Finanzgerichtsentscheidungen wurden die Folgerungen von Betriebsprüfern der Finanzverwaltung aufgrund von Chi-Quadrat-Tests bestätigt. Zwischenzeitlich wird davon ausgegangen, dass 365 überprüfte Werte zur Anwendung des Chi-Tests als ausreichend angesehen werden. Beanst...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 2.3 Eignung des Chi-Quadrat-Tests und der Benford-Analyse

Eine Überprüfung der Kassenführung sowohl durch den Chi-Quadrat-Test als auch durch Anwendung der Benford-Analyse kann nach der Rechtsprechung von BFH und Finanzgerichten allein noch keinen Beweis für eine formell unrichtige Kassenführung erbringen. Die Vermutung nach § 158 AO wird durch Auffälligkeiten bei Anwendung der mathematisch-statistischen Analysen alleine nicht ersc...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Anwendbare Vorschriften

Rz. 45 In den gerichtlichen Erkenntnisverfahren erster Instanz vor den Finanzgerichten erhält der Anwalt zwar auch die Gebühren nach Teil 3 VV, nicht jedoch nach Abschnitt 1, also nach den Nrn. 3100 ff. VV, sondern gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV die Gebühren nach Abschnitt 2, also nach den für die Berufung geltenden Gebührenvorschriften. Finanzgerichte sind auf der Ebene der Ob...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 3. Terminsgebühr

Rz. 57 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV, wenn er an einem gerichtlichen Termin teilnimmt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3203 VV kommt hier nicht in Betracht, da ein Versäumnisurteil in Amtsermittlungsverfahren nicht möglich ist. Beispiel 23: Erstinstanzliches Verfahren vor dem FG mit Termin Gegen den Mandanten ist ein Steuerbesche...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / X. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 77 In einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG erhält der Anwalt ebenfalls die erhöhten Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV).[24] Rz. 78 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 und 2 GKG. Hier ist der Mindestwert des § 52 Abs. 4 GKG nicht anzuwenden.[25] Beispie...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / bb) Erstinstanzliche Verfahren vor dem FG

Rz. 17 Für die Verfahren vor den Finanzgerichten gilt dagegen Nr. 3202 VV, die allerdings ebenfalls eine 1,2-Gebühr vorsieht, sodass sich hier im Ergebnis keine Unterschiede ergeben. Rz. 18 Auch hier kann die Terminsgebühr durch eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder eine Einigung ausgelöst werden (Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV). R...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / bb) Erstinstanzliche Verfahren vor dem FG

Rz. 13 Für die erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten bedurfte es keiner gesonderten Regelung, da diese erstinstanzlich ohnehin schon mit einem Gebührensatz von 1,6 abgerechnet werden (Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 i.V.m. Nr. 3200 VV).mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XV. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 94 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[34] vor den Finanzgerichten siehe § 32 Rdn 17 ff. Rz. 95 Zu beachten ist auch hier die Begrenzung der Anrechnung auf 0,75 nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV, wenn die Summe der Gebühren nach der St...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / d) Anrechnung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 41 Nach der Rspr. des BGH[17] soll eine Anrechnung auch noch in der Kostenfestsetzung für das Rechtsmittelverfahren möglich sein, wenn die Anrechnung in erstinstanzlichen Verfahren übersehen worden ist. Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Eine Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen und nicht auf die ein...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Grundfälle

Rz. 21 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beträgt die Verfahrensgebühr des Verkehrsanwalts grundsätzlich 1,0, da hier die Begrenzung auf 1,0 greift. Beispiel 1: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren In einem Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über eine Forderung von 10.000,00 EUR beauftragt die in Köln ansässige Partei einen ortsansässigen Anwalt, der den Verke...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zolltarif

Tz. 12 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Beim sog. Zolltarif handelt es sich um ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis, das auch als sog. Nomenklatur bezeichnet wird. Es umfasst alle als Handelsgüter im grenzüberschreitenden Verkehr vorstellbaren Güter und ordnet jeder dort gelisteten Ware eine bestimmte Nummer – die 11-stellige sog. Codenummer – zu. Aus der Codenummer ergeb...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Föderalisierung der Grundst... / IV. Besonderheiten beim Rechtsschutzverfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 34 [Autor/Stand] Schließlich kann auch der Rechtsschutz landesgesetzlich speziell geregelt werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG darf freilich nicht eingeschränkt werden. Im dreistufigen Verwaltungsverfahren (s. Rz. 32) verläuft der Rechtsschutz in traditionellen Bahnen außergerichtlich und gerichtlich (zum Rechtsschutz im dreistufigen Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 –tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hin...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 2 regelt die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für das Insolvenzverfahren. Unberührt von dieser Zuständigkeitsregelung bleiben die Zuständigkeiten der Sondergerichtsbarkeiten wie Sozial-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Finanzgerichte.[1] Rn 2 Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes ist ausschließlich (§ 22 GVG) [2] und unterliegt nicht der Disposition der Verf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 3.1 Zuständigkeit

Rz. 17 Das Vernehmungsersuchen ist nach § 94 Abs. 1 S. 1 AO an das für den Wohnsitz[1] oder den Aufenthaltsort[2] der zu beeidigenden Auskunftsperson zuständige Finanzgericht zu richten. Befindet sich an dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort nicht der Sitz eines FG oder eines besonders errichteten Senats eines FG, kann nach § 94 Abs. 1 S. 2 AO auch das örtlich zuständige Amtsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 3.4 Auskunfts-/Eidesverweigerungsrechte

Rz. 29 Die Auskunftsperson ist vor der Vernehmung zur Sache über ein ggf. nach §§ 101, 103 AO bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Sofern von dem Auskunftsverweigerungsrecht kein Gebrauch gemacht wird, besteht eine Verpflichtung zur Eidesleistung. Ein darüber hinausgehendes eigenständiges Eidesverweigerungsrecht besteh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 4 Rechtsschutz

Rz. 33 Die Auskunftsperson kann gegen das an das Gericht gerichtete Vernehmungsersuchen der Finanzbehörde die Rechtsbehelfe des Einspruchs [1] und ggf. der Anfechtungsklage [2] einlegen. Die erforderliche Beschwer[3] kann sich sowohl aus einem Verstoß gegen die Voraussetzungen des § 93 AO als auch aus der Geltendmachung eines Ermessensfehlgebrauchs ergeben. Hierzu zählt ggf. a...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass von Nachzahlungszinsen bei Anspruch auf zinsfreie Stundung während der Corona-Pandemie

Leitsatz Nachzahlungszinsen sind zu erlassen, wenn diese auf einen Zeitraum entfallen, in dem ein Anspruch auf eine zinsfreie Stundung bestand. Sachverhalt Gegenüber dem Kläger wurde am 13.5.2020 der Körperschaftsteuerbescheid 2018 erlassen. Mit diesem Bescheid setzte das Finanzamt auch Nachzahlungszinsen für den April 2020 fest. Mit Schreiben vom 18.5.2020 beantragte der Klä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer bei Vorliegen eines Ökokontos

Leitsatz Die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos gehört zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört. Die Klägerin war Teilnehmerin des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens B nach dem Flurbereinigungsgesetz...mehr

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Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (zu § 15 Abs. 4 UStG)

Kommentar Wird ein Grundstück sowohl für den Vorsteuerabzug berechtigende als auch den Vorsteuerabzug ausschließende Zwecke verwendet, müssen die mit dem Objekt in Zusammenhang stehenden Ausgaben den einzelnen Verwendungszwecken zugeordnet werden oder nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab aufgeteilt werden. In mehr als 20 Jahren wurde um die zutreffende systematische L...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Exklusive Abschiedsfeier führt zu nicht abziehbarem Repräsentationsaufwand

Leitsatz Das FG Nürnberg entschied, dass die Kosten für eine Abschiedsfeier im Stile einer Zirkusveranstaltung nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen sind, wenn die Veranstaltung aufgrund ihres Austragungsorts und Rahmens derart exklusiv ist, dass sie sich von einer gewöhnlichen Feierlichkeit abhebt. Sachverhalt Der klagende Gesellschafter-Geschäftsführer hatte aufgrund...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 471 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Jansen, SGG § 171 Änderung ... / 2 Folgebescheide

Rz. 2 Der Regelung bedarf es, weil ein neuer Verwaltungsakt nicht gemäß §§ 96, 153 Abs. 1, 165 Gegenstand des anhängigen Revisionsverfahrens wird (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 171 Rz. 3). Die Regelung unterscheidet sich von § 127 FGO, wonach der BFH bei der Ersetzung eines angefochtenen Verwaltungsaktes während des Revisionsverfahrens in der ...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / b) Vermeidung von Vorlagen

Seit dem 27.9.2012 erfolgte, wohl auch wegen des personellen Wechsels an der Spitze des II. Senats im Frühjahr 2016, keine weitere Vorlageentscheidung des ErbStG an das BVerfG. In verfassungsrechtlich problematischen Bereichen des ErbStG nahm der II. Senat des BFH verfassungskonforme Auslegungen vor.[48] Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2014 die Finanzgerichte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Kosten für die Anmietung von Ferienwohnungen und Hotelzimmern für Arbeitnehmer?

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Aufwand der Klägerin für die Anmietung von Unterkünften für ihre Arbeitnehmer dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG hinzuzurechnen ist. Sachverhalt Der Unternehmenszweck einer GmbH (der Klägerin) war die Reinigung, Wartung und Instandhaltung von Abwasseranlagen. Für die Ausübung ihrer Tätigkeit im ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 16 Erwerb bei Errichtung einer Stiftung oder Bildung eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG)

Rz. 440 Als Schenkung unter Lebenden gilt der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 ErbStG). Satz 1 betrifft die Erstausstattung der Stiftung, die auch als ausländische Stiftung errichtet worden sein kann.[1] Besteuert wird der Vermögensübergang auf die Stiftung, zu dem der Stifter mit der Anerkennung der Stiftung gem. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Zuwendungstatbestand

Rz. 30 Nach dem Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden "jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird". Der Zuwendungstatbestand ist erfüllt[1], wenn die Zuwendung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt ist. Die Schenkung i. S. d. Bürgerlichen Rechts ist der Haupt...mehr

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Umsatzsteuerpflichtige Leistungen eines Schuldnerberaters

Leitsatz Wird ein Rechtsanwalt auch als Schuldnerberater tätig, sind bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sämtliche Tätigkeiten des Unternehmers zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Kläger ist als selbstständiger Rechtsanwalt insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Zudem wird er i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 240 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist im Rechtsbehelfsverfahren jeder Feststellungsbeteiligte oder sonst Betroffene, der rechtsbehelfsbefugt ist, aber keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, zum Rechtsbehelfsverfahren notwendig hinzuzuziehen bzw. beizuladen. Denn die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann allen Anfechtungsberechtigten gegenüber nur einheitlich erfolgen. Rechts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 220 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert oder die Ablehnung einer Feststellung ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.[2] Er muss nach § 355 Abs. 1 AO binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.[3] Hinsichtlich der Auswirkungen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung wird auf die Ausführ...mehr

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ZErb 09/2022, Zur erbschaft... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres im März 2009 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte u.a. ein Grundstück mit einem 1951 erbauten Einfamilienhaus. Die Klägerin hatte dieses Haus gemeinsam mit ihrem Vater bewohnt und wohnte zunächst weiterhin im Obergeschoss. Demzufolge berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt –FA) b...mehr

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ZErb 09/2022, Zur erbschaft... / 2 Anmerkung

Eine erfreuliche Entscheidung des BFH: Das FG Düsseldorf hatte sich der bisherigen restriktiven Betrachtungsweise der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte angeschlossen und unter Berufung auf die Entscheidung des FG München v. 22.10.2014 – 4 K 847/13 – die Klage abgewiesen. Der von der Klägerin vorsorglich gestellte Antrag auf Zulassung der Revision wurde zurückgewiesen. ...mehr

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Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten (zu § 15a UStG)

Kommentar Nachdem sich der EuGH und nachfolgend der BFH mit einem speziellen Thema zur Frage der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG auseinandergesetzt hatten, nimmt nun auch die Finanzverwaltung zu der Frage Stellung, wie sich eine Änderung der Verhältnisse auf die Vorsteuerberichtigung auswirkt, wenn der Unternehmer eine von mehreren (steuerlich unterschiedlich zu beurte...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / D. Rechtsbehelfe

Rz. 187 [Autor/Stand] Gemäß Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG verwalten die Landesfinanzbehörden die Grundsteuer als Realsteuer. § 2 Abs. 1 LGrStG BW sieht für Handlungen und Entscheidungen der Landesfinanzbehörden im Zusammenhang mit der Bewertung, der Feststellung und dem Steuermessbetragsverfahren die entsprechende Anwendung der Vorschriften der Abgabenordnung und des Finanzverwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einführung

Rz. 105 [Autor/Stand] Für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe (im Folgenden "Steuerberater" oder "steuerliche Berater"), die "mitten im Spannungsfeld zwischen Stpfl. und der FinVerw. stehen"[2], ist die Gefahr sehr groß, wegen einer Steuerverfehlung in ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren verwickelt zu werden. Häufig ergibt sich ein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehun...mehr

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ZErb 09/2022, Berliner Testament, zivilrechtlich verjährter Pflichtteil und Erbschaftsbesteuerung

Der BFH hat mit Urt. v. 19.2.2013 (II R 47/11) erbschaftsteuerliche Nachteile der Schlusserben von Berliner Testamenten beseitigt. In zwei Urteilen vom 5.2.2020 (II R 1/16 und 17/16) bestätigte er diese Nachteile, obwohl die Sachverhalte nur in der schicksalhaften Zeitspanne zwischen den Erbfällen der berlinisch testierenden Ehepaare differieren. Der Autor hält diese formal-...mehr

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Verhältnis Kassen-Nachschau und Außenprüfung

Leitsatz Voraussetzungen für den Übergang von einer Kassen-Nachschau auf eine Außenprüfung. Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, betrieb einen Restaurationsbetrieb mit Bar und einem Lieferservice. Im September 2021 wurde bei ihr eine Kassen-Nachschau durchgeführt. Die Prüfer stellten Unregelmäßigkeiten fest. Sie baten um weitere Aufzeichnungen, die ihnen nicht zur Verfügung g...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Durchschnittssatzbesteuerung für Ersatzaufforstung

Leitsatz Führt ein Land- und Forstwirt auf eigenen oder gepachteten Grundstücken entgeltlich eine Wiederaufforstung gegenüber Auftraggebern durch, die behördlich zur Ersatzaufforstung verpflichtet worden sind, unterliegen diese Leistungen dem Regelsteuersatz. Sachverhalt Der Kläger hatte in den Streitjahren einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Im Rahmen dieses Betri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zugang eines Steuerbescheids bei Zustellung durch privaten Postdienstleister

Leitsatz Die Zugangsvermutung innerhalb von 3 Tagen kann bei der Übergabe an einen privaten Postdienstleister im Einzelfall widerlegt werden. Sachverhalt Gegenüber der Klägerin wurde der Einkommensteuerbescheid 2017 mit Datum 15.6.2018 erlassen. Am 19.6.2018 faxte die Klägerin den Bescheid an eine Steuerberatungsgesellschaft, die am 19.7.2018 Einspruch gegen den Bescheid einl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 26 Abweichend von der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei aufschiebend bedingten, aufschiebend befristeten oder betagten Erwerben nicht schon mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit Eintritt der Bedingung oder des vergleichbaren Ereignisses. Dabei kann ein entsprechender Erwerbsgrund nach deutschem Erbrecht nur auf einer Vermächtnisanordnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Aufschiebende Bedingung

Rz. 31 Als aufschiebend bedingter Erwerb wird es auch angesehen, wenn das als Bedingung gestellte Ereignis von der freien Willensbestimmung eines Beteiligten abhängt.[1] Damit können auch sog. Potestativbedingungen und Optionsrechte wie aufschiebende Bedingungen eingeordnet werden.[2] Ansprüche aus beiderseits noch nicht erfüllten gegenseitigen Verträgen sind keine aufschieb...mehr