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Zugang eines Steuerbescheids bei Zustellung durch privaten Postdienstleister

Dr. Ulf-Christian Dißars
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Leitsatz

Die Zugangsvermutung innerhalb von 3 Tagen kann bei der Übergabe an einen privaten Postdienstleister im Einzelfall widerlegt werden.

 

Sachverhalt

Gegenüber der Klägerin wurde der Einkommensteuerbescheid 2017 mit Datum 15.6.2018 erlassen. Am 19.6.2018 faxte die Klägerin den Bescheid an eine Steuerberatungsgesellschaft, die am 19.7.2018 Einspruch gegen den Bescheid einlegte. Dabei wurde geltend gemacht, dass der Bescheid erst am 19.6.2018 bei der Klägerin eingegangen sei, sodass die Einspruchsfrist von einem Monat gewahrt sei. Das Finanzamt vertrat hingegen die Auffassung, der Bescheid sei am 15.6.2018 an einen Postdienstleiter übergeben worden. Deshalb bestehe die Zugangsvermutung innerhalb von 3 Tagen. Die entsprechende Vermutung sei nicht widerlegt worden. Deshalb sei der Einspruch außerhalb der gesetzlichen Frist erhoben worden und sei damit unzulässig. Die Klägerin wandte sich an das zuständige Finanzgericht.

 

Entscheidung

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg gab der Klage statt. Die Einspruchsfrist habe entgegen der Auffassung des Finanzamts erst am 20.6.2018 begonnen, sodass der Einspruch fristgemäß erhoben worden sei. Zwar stehe nach der Auffassung des Gerichts fest, dass der Bescheid am 15.6.2010 zur Post aufgegeben worden sei, was grundsätzlich zum Beginn der Frist von 3 Tagen führe. Im Sachverhalt sei die Aufgabe aber nicht an die Deutsche Post erfolgt, sondern an einen privaten Postdienstleister. Bei diesem sei aufgrund der Umstände nicht davon auszugehen, dass die Zugangsvermutung gelte. Die Zugangsvermutung innerhalb von 3 Tagen sei zu einer Zeit normiert worden, als ausschließlich die Deutsche Post die Briefzustellung an 6 Tagen in der Woche durchgeführt habe. Es stehe aber aufgrund der Beweisaufnahme fest, dass diese Zustellung an 6 Tagen durch den pr...

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