Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgericht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / E. Rechtsprechung zu abweichenden Steuermesszahlen

Rz. 200 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der abweichenden sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die zur neuen Grundsteuerbewer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. >Öffnungsklausel (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Für den Wirtschaftsteil des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft kann abweichend von der Wertermittlung nach den §§ 163, 164 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Unter dem gemeinen Wert ist dabei der Verkehrs- oder Marktwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu verstehen. Rz. 23 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat somit dem Eige...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Rechtsbehelf gegen den Feststellungsbescheid

Rz. 172 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen den Fest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Öffnungsklausel (Abs. 4)

Rz. 38 [Autor/Stand] Für den Wohnteil und die Betriebswohnungen kann abweichend von der Wertermittlung nach den § 167 Abs. 1 bis 3 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Hierbei ist zwischen Wohnteil und Betriebswohnungen zu trennen. Diese Bereiche müssen abweichend vom Wirtschaftsteil (s. dazu § 165 Rz. 18 ff.) nicht als Einheit behandelt werden. Vielmehr kann d...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / h) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 47 Der Wertabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG [91] ist eine der größeren Fehlleistungen des Gesetzgebers, dessen Inanspruchnahme regelmäßig nicht zu empfehlen ist und deshalb nur ganz besonders gelagerten Einzelfällen vorbehalten bleiben dürfte. Die Problematik, die mit dem Wertabschlag gelöst werden soll, entsteht dadurch, dass nach § 9 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 B...mehr

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ZErb 01/2024, Internationales Erbrecht

Einfluss des Unionsrechts auf das Internationale Erbrecht In zwei Urteilen vom 12.10.2023[1] hat sich der EuGH mit zwei zentralen Bereichen des internationalen Erbrechts befasst, die in jedem internationalen Erbfall eine Rolle spielen: dem anwendbaren Recht und der Auswirkung des Auslandsbezugs auf das Erbschaftsteuerrecht. Während das Internationale Privatrecht (scheinbar) u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendbarkeit (§ 1 WertVO)

Rz. 41 [Autor/Stand] Die WertVO einschließlich der in der WertVO festgesetzten Wertzahlen sind gem. § 1 WertVO nur anwendbar bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte im Wege des Sachwertverfahrens auf den 1.1.1964 sowie bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen (§ 22, § 23 BewG) innerhalb dieses Hauptfeststellungszeitraumes. Aufgrund dieser beschränkten Anwendbarkeit mü...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Haftung/Schaden auch bei insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit hypothetischer Zahlungen

Rz. 716 Grds. ist Voraussetzung für eine persönliche Haftung stets, dass die Pflichtverletzung ursächlich für den Steuerausfall ist.[1429] Rz. 717 Ob die volle Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer auch dann eingreift, wenn eine hypothetische Zahlung nach §§ 129 ff. InsO anfechtbar gewesen wäre, war von den Finanzgerichten unterschiedlich entschied...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abschlag für Großobjekte

Rz. 226 [Autor/Stand] Als weiterer wertmindernder Umstand kann die eingeschränkte Verwendbarkeit und Verkäuflichkeit besonders großer Objekte angesehen werden.[2] Bei wirtschaftlichen Einheiten, auf die nach § 2 WertzahlVO zu § 90 BewG die Wertzahlen für Lagerhäuser oder für Nachkriegsbauten der "übrigen Geschäftsgrundstücke" anzuwenden sind, (z.B. Lagerhausgrundstücke, Kühl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VIII. Vergütung des Komplementärs/Auslagenersatz

Rz. 709 Die Komplementäre erhalten üblicherweise eine gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit sowie den Ersatz ihrer Auslagen. Anders als im Fall einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH aus steuerrechtlichen Gründen eine Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos erhalten muss (etwa i. H. e. Avalprovision), erhält der – in der Regel am Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 193 [Autor/Stand] Wie schon angedeutet (vgl. Rz. 146), können die von der Rechtsprechung aufgestellten Teilwertvermutungen von demjenigen, der sich auf einen von dem vermuteten Wert abweichenden Teilwert beruft (Steuerpflichtiger oder Finanzamt), widerlegt werden.[2] Dazu bedarf es nicht nur einer substantiierten Darlegung der die Teilwertvermutung entkräftenden Tatsache...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / B. Lebzeitige Substanzzuwendungen als Schenkungsteuertatbestand

Rz. 4 Ungeachtet der zugrunde liegenden besonderen lebensgemeinschaftsbezogenen Motive – Ausgleich für Mitarbeit oder Beteiligung an den Früchten des nichtehelichen Zusammenwirkens – und unabhängig von der Art des zugewendeten Vermögensgegenstandes und der Angemessenheit der Zuwendung sind lebzeitige Zuwendungen an den Lebensgefährten entsprechend dem schenkungsteuerlichen R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung grds. in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hinweise – ErbStH 2019 – vom 19.12.2019 ergangen[3], die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft-...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist eine die Quick fixes für EU-Lieferungen (dazu Einf. vor § 1, Rz. 62) flankierende deutsche Sofortmaßnahme: Die Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt zur Versagung von Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für § 25f UStG gibt es keine explizite Rechtgrundlage in der MwStSystRL (Rz. 16 ff....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Unmittelbarkeit

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistungen des Personenzusammenschlusses müssen unmittelbar an die Mitglieder erfolgen, d. h. die Leistung muss ohne Zwischenstufe von den Mitgliedern verwendet werden. Dies ist beispielsweise der Fall (vgl. BMF vom 19.07.2022, BStBl I 2022, 1208; Brill/Scheller, NWB 2023, 1045 (1054 f.)), wenn ärztliche Praxis- und Apparategemeinschaften ...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 FGO bei fehlenden Feststellungen zur Sachdienlichkeit

Leitsatz 1. Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit im Sinne des § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des Finanzgerichts ergeben. 2. Zur Unternehmereigenschaft einer Holding bei der Vergabe von Darlehen. Normenkette § 99 Abs. 2 FGO, § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Sachverhalt Über die Klage einer Holding z...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"Reemtsma-Anspruch" bei Insolvenz

Leitsatz Im Fall einer Insolvenz des leistenden Unternehmers kann dem Leistungsempfänger sofort und in voller Höhe ein Direktanspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer zustehen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Schweizer Aktiengesellschaft. Sie hatte bis einschließlich 2011 Geschäftsbeziehungen zu einem in Deutschland ansässigen Handels...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / [Ohne Titel]

Dipl. Finw. (FH) Lukas Münch, LL.M.[*] Der Umgang mit Pflichtteilsansprüchen und -lasten ist immer wieder Gegenstand der Diskussion in der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rspr. und Literatur. Die durchaus komplexe Steuerrechtslage, die insb. zwischen Vereinbarungen vor und nach dem Erbfall sowie zwischen geltend gemachten und nicht geltend gemachten Pflichtteilsansprüche...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Unmittelbarkeit (§ 57 AO)

Rz. 135 Die Körperschaft muss ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke unmittelbar verfolgen. Dem Grundsatz der Unmittelbarkeit ist Genüge getan, wenn die Körperschaft diese Zwecke selbst verwirklicht, vgl. § 57 Abs. 1 S. 1 AO.[230] Die Körperschaft ist dann selbst tätig, wenn sie durch ihre Organe handelt oder wenn sie sich einer Hilfsperson bedient. Rz. 136 Das Handel...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Sonderproblem: Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 98 Früher galten unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienten, nicht als Schenkung. Häufig wurden derartige Vermögensverschiebungen als ehebedingte, unbenannte Zuwendungen bezeichnet. Die Rspr. [121] sieht in derartigen Zuwendungen aber regelmäßig Schenkungen, es sei denn, es ist eine konkrete Gegenleistung de...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / I. Standards und Rechtsgrundlagen

Rz. 8 Immobilienmarktwertermittlungen sind also vor allem ein ökonomisches und weniger ein juristisches Problem, zumal überhaupt viele Praxisfälle allenfalls mittelbar in den Anwendungsbereich einschlägiger Normen fallen – von der Legaldefinition bestimmter Bewertungsgrundlagen abgesehen – und der Einhaltung von einschlägigen Qualitätsstandards in der Wertermittlungspraxis e...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Fehlende Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 323 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt, wie z.B. die Feststellung des Erbrechtes nach dem Erblasser.[398] Allerdings hat der Testamentsvollstrecker eine Klagebefugnis bzgl. des Erbrechts, sofern Unklarheiten b...mehr

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AGS 12/2023, Keine Kostenen... / Leitsatz

Eine Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bedarf keiner Kostenentscheidung. Dies gilt bei antragsgemäßer Bestimmung des zuständigen FG ebenso wie bei Zurückweisung des Antrags. BFH, Beschl. v. 14.11.2023 – IV S 24/23mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 6. Besteuerung der Destinatäre

Rz. 306 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten unentgeltlich zu. Dennoch sind sie schenkungsteuerfrei, da sie nicht um der Bereicherung der Bedachten willen, sondern zur Erfüllung des Stiftungszwecks geleistet werden.[449] Rz. 307 Lange Zeit war umstritten, welcher Einkunftsart die Ausschüttungen einer steuerpflichtigen Stiftung zuz...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 50 Dieselben Wertungen sprechen gegen die Sittenwidrigkeit vorheriger Pflichtteilsverzichte eines Sozialleistungsempfängers;[56] erst Recht gegen Leistungskürzungen wegen unwirtschaftlichen Verhaltens gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (künftiger Pflichtteil ist kein "gegenwärtiges Vermögen") oder Kostenersatzpflichten gem. § 103 SGB XII (kein sozialwidriges Verhalten).[57] ...mehr

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ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 1 Tatbestand

I. Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die aus den Beigeladenen bestehende Nießbrauchsgemeinschaft. Streitig ist, ob die unentgeltliche Zuwendung des Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück von den Eltern an die im Zeitpunkt der Genehmigung des Vertrags 14 und zehn Jahre alten Beigeladenen steuerrechtlich anzuerkennen ist, mit der Folge, dass die Vermietungseink...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / A. Einleitung

Rz. 1 Grundbesitz macht oft einen erheblichen Anteil am Nachlass aus, so dass in der erbrechtlichen Beratungspraxis regelmäßig Fragen auch zu dessen betragsmäßigem Wert aufkommen. Wenngleich dringend anzuraten ist, mit der eigentlichen Wertermittlung einen Sachverständigen mit einschlägiger Expertise im räumlichen und sachlichen Immobilienteilmarkt zu betrauen, so ist bei ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 3 Steuervorauszahlungen (Nr. 2)

Rz. 15 Vorauszahlungen entstehen nach § 30 Nr. 2 KStG mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem sie zu entrichten sind, also jeweils am 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeden Jahres. Die Fälligkeit der Vorauszahlungen ergibt sich gem. § 31 Abs. 1 KStG aus § 37 Abs. 1 EStG.[1] Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe eines Kalenderjahres, entsteht die erste Vorauszahlung be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Ausschluss der Pauschalbewertung bei verdeckter Gewinnausschüttung

Rz. 36 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine vertraglich nicht geregelte private Kfz-Nutzung durch > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kann in Höhe der Vorteilsgewährung > Arbeitslohn oder eine vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266: Einzelfallbetrachtung; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Nutzt der Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2023 (Kober, AO-StB 2023, 211) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 33 Abs. 2 FGO, § 44 Abs. 1 FGO – Rechtsweg und Zulässigkeit einer Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale

Für die Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreis pauschale (EPP) ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet. Dies ergibt sich allerdings nicht aus der Spezialnorm des § 120 Abs. 2 EStG. Diese spezielle Rechtswegregelung für die EPP sieht vor, dass "in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die zur EPP ergehenden Verwaltungsakte...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 3.2 Ertragsteuerliche Bewertung

Anders verhält es sich ertragsteuerlich. Die Corona-Finanzhilfen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtig und auch gewerbesteuerpflichtig und als solche entsprechend gewinnerhöhend als Betriebseinnahmen auszuweisen. Dies ist regelmäßig auch dann der Fall, wenn die erhaltenen Corona-Hilfen auch für die private Lebensführung des Unternehmens verwendet wer...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung durch Grundstücksvermietung

Leitsatz Überlässt der vermeintliche Organträger der vermeintlichen Organgesellschaft ein Betriebsgrundstück, liegt eine wirtschaftliche Eingliederung vor, wenn das Betriebsunternehmen seine Tätigkeit aus innerbetrieblichen Gründen ohne das gemietete Grundstück nicht oder nur nach Überwindung von nicht nur unerheblichen Schwierigkeiten hätte fortsetzen können. Sachverhalt Ker...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gemeinnützigkeit eines Vereins für Zurverfügungstellung einer Petitionsplattform

Leitsatz Förderung der Demokratie kann durch Zurverfügungstellung einer Petitionsplattform erfolgen. Sachverhalt Umstritten war die Gemeinnützigkeit eines Vereins. Dieser verfolgte nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck des Vereins war hierbei die Förderung des demokratischen Staatswesens. Diesen Zweck verwir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuergeheimnis / 2 Zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtete Personen

Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren.[1] Amtsträger ist, wer Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen.[2] Den Amtsträgern stehen folgende Personen gleich[3]: Personen, die ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug für eine Photovoltaikanlage: Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung

Leitsatz Die erforderliche zeitnahe Dokumentation der Zuordnungsentscheidung ist erfüllt, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgt. Dabei sind die gemäß Art. 97 § 36 Abs. 1 EGAO verlängerten Abgabefristen zu beachten. Sachverhalt Der Kläger hatte im Jahr 2019 eine Photovoltaikanlage erworben und mit einem Stromanbieter einen Einspeisungsvertra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schätzung von Besteuerungsg... / 9 Rechtsschutz gegen Schätzungsbescheide

Schätzungsbescheide finden naturgemäß selten die Zustimmung des Steuerpflichtigen und sind daher häufig Gegenstand von außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Um hier keine verfahrensrechtlichen Fehler zu begehen, sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden: Selbst grobe Schätzungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheids, sond...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schätzung von Besteuerungsg... / Zusammenfassung

Überblick Steuerpflichtige müssen ihre Besteuerungsgrundlagen (Einkünfte, Umsätze etc.) durch Vorlage von Steuererklärungen angeben. Damit wird das Finanzamt in die Lage versetzt, die Steuer festzusetzen und zu erheben. Problematisch wird es, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt oder wenn die erklärten Besteuerungsgrundlage...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtsquellen im Steuerrecht / 3 Verwaltungsvorschrift

Große Bedeutung besitzen gerade im Steuerrecht Verwaltungsvorschriften, welche dafür Sorge tragen sollen, dass auf der Ebene der Behörden die Steuergesetze gleichmäßig angewandt werden. Sie besitzen keinen Rechtsnormcharakter. Es handelt sich um Rechtssätze mit abstrakt-generellem Inhalt, die von übergeordneten Behörden kraft ihrer Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Latente Steuerschulden des Erblassers

Rz. 79 [Autor/Stand] Latente Steuerschulden, d.h. vom Erblasser herrührende, aber erst in der Person des Erben entstehende Steuerschulden, sind nicht abzugsfähig.[2] Zieht z.B. der Erbe die Honorarforderungen eines Rechtsanwalts nach dessen Tod ein, so entsteht nach dem Zuflussprinzip bei § 4 Abs. 3 EStG erst bei ihm die Einkommensteuer, obwohl die Forderungen bereits der Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Abzugsfähige Kosten

Rz. 126 [Autor/Stand] Abzugsfähig sind u.a. die Kosten der Todeserklärung nach § 34 Abs. 2 VerschG einschließlich der dabei dem Antragsteller entstandenen notwendigen Kosten; die Kosten der Eröffnung des Testaments und des Erbscheins (§§ 2260 ff. BGB); die Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses und seiner Bewertung, auch für ein Verkehrswertgutacht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Vom Erblasser herrührend

Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt aus § 10 Abs. 1 Satz 2 Erb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG

Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Nicht abzugsfähige Kosten

Rz. 128 [Autor/Stand] Nicht abzugsfähig sind jedoch auch nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] die Steuerberatungskosten und sonstigen Kosten, die in einem sich an die Steuerfestsetzung anschließenden Rechtsbehelfsverfahren oder einem finanzgerichtlichen Verfahren wegen der von ihm zu zahlenden eigenen Erbschaftsteuer ergeben, weil die festgesetzte Erbschaftsteuer laut § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist nach § 182 Abs. 4 BewG bei den folgenden Grundstücksarten anzuwenden: Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn für diese Grundstücke kein Vergleichswert i.S.d. § 183 BewG vorliegt; Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete...mehr