Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Nächster und letzter Halt ist der BFH nach dem mit Spannung erwarteten EuGH-Urteil in Bezug auf die Frage der Unionsrechtsmäßigkeit des gesetzlichen Aufteilungsgebots in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG (USTB 2026, Heft 4, S. 115)

StB Dr. Eduard Forster[*] Im Urteil zum Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen Nebenleistungen im Zusammenhang mit Beherbergungen gibt der EuGH mehrfach Anlass, dass die Messe noch nicht endgültig gelesen ist, sondern vielmehr der BFH als vorlegendes Gericht das letzte Wort hat. Der EuGH hat in einem Urteil vom 5.3.2026 die zugrunde...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / bb) Zweck der Regelung

Zum Zweck der Sonderregelung für Reiseleistungen liegt umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor.[17] Die Sonderregelung soll in erster Linie Schwierigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer abhelfen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Mehrwertsteuersystems auf Reiseleistungen ergäben. Dies bezieht sich auf Probleme, die sich aus den Vorschriften über den Leist...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / I. Einleitung

Die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen gehört zu den ungeklärten Grundsatzfragen an der Schnittstelle zwischen Umsatzsteuer- und Ertragsteuerrecht.[1] Während das Ertragsteuerrecht mit dem Fremdvergleichsgrundsatz und einer Vielzahl anerkannter Methoden zur Ermittlung angemessener Verrechnungspreise operiert, ko...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 2. Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage und den Vorsteuerabzug

Folgt man dem Ansatz der Schlussanträge, so führt eine vertraglich vorgesehene nachträgliche Kaufpreisanpassung – wie im Fall Stellantis – zu einer Berichtigung der Bemessungsgrundlage der ursprünglichen Lieferung.[72] Bei einer Preisminderung nach Art. 90 der Mehrwertsteuerrichtlinie wäre die Steuerbemessungsgrundlage entsprechend zu vermindern; bei einer Preiserhöhung nach...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 3. Verrechnungspreismodell und Abrechnungssystematik

Die Vergütung der konzerninternen Warenlieferungen erfolgte auf Basis eines marktbasierten Preisfestsetzungsverfahrens, das einer Resale-Minus-Methode entsprach.[21] Die Verrechnungspreisvereinbarung zwischen den Unternehmen der General Motors Gruppe sah vor, dass die Verrechnungspreise festgesetzt wurden, "indem von den externen Verkaufspreisen der Betrag abgezogen wird, de...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / a) Konkrete und spezifische Aspekte der ermäßigt zu besteuernden Leistungskategorie

Erste Voraussetzung eines gesetzlichen Aufteilungsgebots ist es, dass in der nationalen Regelung objektive, klare und genaue Kriterien vorhanden sind, die es erlauben, diejenigen Leistungen genau zu bestimmen, denen nach dieser Regelung die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes vorbehalten ist. Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage bezieht sich der EuGH auf die A...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 3. Parallele zum Zollrecht (Hamamatsu/Tauritus)

Ergänzend wird eine aufschlussreiche Parallele zum Zollrecht gezogen. Während der EuGH in der Rs. Hamamatsu (EuGH v. 20.12.2017 – C-529/16) eine allgemeine Anpassung der Verrechnungspreise ohne konkreten Bezug auf einzeln eingeführte Waren als unvorhergesehene Veränderung ansah, die keine zollrechtlichen Wirkungen auslöst, hielt er in der Rs. Tauritus (EuGH v. 15.5.2025 – C-...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / a) Keine Dienstleistung zu positiven wie negativen Preisen

Zunächst weist sie darauf hin, dass die Preisanpassung laut Sachverhalt in beide Richtungen erfolgen konnte.[39] Im Streitjahr wurde der Preis reduziert und es kam zu einer Erstattung an den Käufer.[40] Die Finanzverwaltung wollte diese Erstattung als Entgelt für eine im Inland erbrachte Dienstleistung des Käufers an den Verkäufer behandeln.[41] Bei einer Preiserhöhung hätte...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Abgrenzung Arcomet vs. Stellantis – Konsequenzen für die Vertragsgestaltung

Die beiden Verfahren verdeutlichen zwei grundlegend unterschiedliche Modelle der konzerninternen Leistungsverrechnung und deren jeweilige mehrwertsteuerrechtliche Konsequenzen.[82] Im Arcomet-Modell wird eine konzerninterne Dienstleistung gegen eine auf Basis der TNMM ermittelte Vergütung erbracht – dies führt nach der EuGH-Rechtsprechung zu einem entgeltlichen Leistungsaust...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 4. Ergebnis: Aufteilungsgebot ist unionsrechtskonform, aber nur unter bestimmten Bedingungen

Wenig überraschend kommt der EuGH – wie schon die Generalanwältin und entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung[13] – in der abschließenden Würdigung zu dem Ergebnis[14], dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Art. 98 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 12) einer nationalen Regelung grundsätzlich nicht entgegensteht, die es erlaubt, Leistungen vom Anwendungsb...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 2. Lieferkette und Garantiesystem

Im Falle von Herstellungsmängeln wandte sich der Endkunde an den Vertragshändler, um die Mängel bei diesem beheben zu lassen.[16] Die portugiesischen Vertragshändler stellten sodann der Klägerin die Reparatur der Fahrzeuge in Rechnung und führten die entsprechende Mehrwertsteuer für diese Dienstleistung ab.[17] Solche Fahrzeugreparaturen konnten bei Problemen erfolgen, die a...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / c) Nachträgliche Anpassung eines variablen Kaufpreises

Die dritte und für den Fall Stellantis entscheidende Konstellation betrifft die nachträgliche Anpassung eines unbestimmten, aber bestimmbaren (variablen) Kaufpreises.[55] Die entscheidenden Parameter sind die der Klägerin entstandenen Vertriebskosten und die übernommenen Garantiekosten, die auf jedes einzelne gekaufte Wirtschaftsgut nachträglich heruntergerechnet wurden.[56]...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 1. Konzernstruktur und funktionale Ausgangslage

Die Klägerin, Stellantis Portugal, S.A. (bzw. deren Rechtsvorgänger), ist im Kraftfahrzeughandel tätig und gehörte im Streitjahr 2006 zur General Motors Unternehmensgruppe.[12] Die Gruppe gliederte sich funktional in Originalausrüstungshersteller (Original Equipment Manufacturers – OEM), die die Produkte herstellten, und nationale Vertriebsgesellschaften (National Sales Comp...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 5. Vorlagefrage und rechtlicher Kern des Streits

Die Bescheide wurden von der Klägerin angefochten, jedoch durch das Tribunal Central Administrativo Sul bestätigt.[34] Am 16.11.2023 legte die Klägerin ein außerordentliches Rechtsmittel (recurso de revista) ein.[35] Das Supremo Tribunal Administrativo setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage vor, ob Art. 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen ...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / [Ohne Titel]

StB Dr. Eduard Forster[*] Im Urteil zum Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen Nebenleistungen im Zusammenhang mit Beherbergungen gibt der EuGH mehrfach Anlass, dass die Messe noch nicht endgültig gelesen ist, sondern vielmehr der BFH als vorlegendes Gericht das letzte Wort hat. Der EuGH hat in einem Urteil vom 5.3.2026 die zugrunde ...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / b) Rückwirkende einseitige Anpassung durch die Finanzverwaltung

Die zweite Konstellation betrifft den Fall einer durch die Finanzverwaltung angeordneten einseitigen Anpassung der Verrechnungspreise.[51] Eine solche Anpassung stelle eine reine ertragsteuerrechtliche Fiktion dar: Der Gewinn werde aus ertragsteuerrechtlichen Gründen erhöht, ohne dass eine Änderung des zwischen den Unternehmen vereinbarten Entgelts erfolge.[52] Sofern die Fi...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 1. Bedeutung der Dreiteilung für die Praxis

Die von Generalanwältin Kokott entwickelte Dreiteilung bietet erstmals einen systematischen Orientierungsrahmen für die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen. Sie macht deutlich, dass nicht jede ertragsteuerrechtlich motivierte Gewinnanpassung zwangsläufig mehrwertsteuerrechtliche Konsequenzen auslöst.[68] Entscheidend ist vielmehr die konkrete...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 5. Ergebnis der Schlussanträge

Die Generalanwältin schlägt dem EuGH eine dreistufige Antwort vor: Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und die Art. 73 und 90 der Richtlinie 2006/112/EG sind so auszulegen, dass die mehrwertsteuerrechtliche Relevanz einer ertragsteuerrechtlich motivierten Gewinnanpassung davon abhängt, worauf sie sich bezieht und wie sie erfolgt.[64] Erstens: Erfolgt die Gewinnanpassung durch selbständig...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 3. Anforderungen an die Dokumentation und Vertragsgestaltung

Die Schlussanträge unterstreichen die zentrale Bedeutung einer präzisen Vertragsgestaltung. Entscheidend für die mehrwertsteuerrechtliche Einordnung ist die tatsächliche Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen: Werden eigenständige Dienstleistungen vereinbart und erbracht, liegt ein entgeltlicher Leistungsaustausch vor.[78] Wird hingegen ein variabler Kaufpreis für ko...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / IV. Fazit und Ausblick

Erwartungsgemäß hat der EuGH trotz der konträren Diskussionen nach den EuGH-Urteilen "Stadion Amsterdam" und "Finanzamt X" die grundsätzliche Unionsrechtskonformität eines Aufteilungsgebots zwischen Haupt- und Nebenleistungen im Rahmen der kurzfristigen Beherbergung in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG bestätigt – und damit erst einmal die bisherige Verwaltungsauffassung. Obwohl der Eu...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung und Position der portugiesischen Finanzverwaltung

Die Steuerprüfungsdienste der Finanzdirektion Lissabon führten bei der Klägerin eine allgemeine externe Buch- und Steuerprüfung für das Geschäftsjahr 2006 durch und erstellten am 10.12.2009 den Abschlussbericht.[29] Darin kam die die Finanzverwaltung zu dem Ergebnis, dass die Reparaturen in den Verantwortungsbereich der OEM fallen und die Klägerin die damit verbundenen Koste...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / a) Eigenständige Dienstleistung vs. fiktive Abrechnung

Die erste Konstellation betrifft den Fall, dass die Gewinnanpassung durch eigenständige Dienstleistungen oder Lieferungen erfolgt, die tatsächlich erbracht werden.[48] Im vorliegenden Fall fehle es jedoch bereits an einem Vertrag, aufgrund dessen sich eine Dienstleistung des Käufers an den Verkäufer irgendwie begründen ließe: "Zum einen kauft die Klägerin nur die Autos und v...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 2. Herstellen der Konkretheit und Spezifität durch Berufung auf Finanzverwaltungsrichtlinien

Erstaunlicherweise prüft der EuGH, ob objektive, klare und genaue Kriterien vorhanden sind, die es erlauben, diejenigen Leistungen exakt zu bestimmen, denen nach dieser Regelung die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes vorbehalten ist, schlussendlich nicht anhand des Wortlauts der Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, sondern er greift im Rahmen dieser Überprüfung...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / b) Unionsrecht

Bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH[16] ihr Wortlaut und ihr Ziel sowie der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden. aa) Wortlaut Kein Ansässigkeitserfordernis: Der Wortlaut des Art. 306 MwStSystRL weist kein explizites Ansässigk...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Verhältnis zur Rs. Arcomet Towercranes (C-726/23)

Generalanwältin Kokott setzt sich abschließend mit der Rs. Arcomet Towercranes auseinander und stellt klar, dass die dort getroffene Entscheidung dem hier vorgeschlagenen Ergebnis nicht entgegenstehe.[61] Jene Rechtssache habe "nicht die Anpassung eines Verrechnungspreises, sondern die Annahme einer Dienstleistung gegen Entgelt" betroffen, sofern der Gewinn zu hoch oder zu n...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / V. Fazit

Die Schlussanträge in der Rs. Stellantis Portugal (C-603/24) stellen eine systematische und dogmatisch überzeugende Aufarbeitung der mehrwertsteuerrechtlichen Konsequenzen ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen dar. Die entwickelte Dreiteilung – eigenständige Dienstleistung, einseitige behördliche Anpassung, variabler Kaufpreis – bietet erstmals einen...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 2. Keine kostenlosen Nebenleistungen

Die Generalanwältin ist in Bezug auf den Zugang zum Fitness- und Wellnessbereich sowie W-LAN und die Bereitstellung von Parkplätzen – nicht aber von Frühstück – noch von "kostenfreien" bzw. "kostenlosen" Angeboten ausgegangen, mit dem Schluss, dass diese kostenlosen Leistungen, unabhängig davon, ob es sich um Nebenleistungen handelt oder nicht, nicht als umsatzsteuerbare Die...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / III. Anmerkungen

Unabhängig von der grundsätzlichen Zulässigkeit eines gesetzlichen Aufteilungsgebots in Abgrenzung zur Einheitlichkeit der Leistung sollen nachfolgend einzelne Aspekte im Urteil des EuGH näher beleuchtet werden, sodass die Würdigungen des EuGH mit Einschränkungen zu bewerten sind, bzw. die erhoffte Klarheit in Bezug auf die selektive Besteuerung von Hotelleistungen im Ergebn...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 1. Mehrere Nebenleistungen statt einer komplexen Leistung

Auch wenn die Vorlagefragen von der Prämisse ausgehen, dass es sich bei den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Leistungen um Nebenleistungen zu in Hotels und ähnlichen Einrichtungen erbrachten Beherbergungsleistungen handelt, grenzt der EuGH[3] die Leistungen nochmals ab und weist darauf hin, dass eine einheitliche Leistung vorliegen würde, wenn der Steuerpflichtige ...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / b) Bloße Kostentragung keine Dienstleistung

Ferner wird klargestellt, dass das bloße Tragen von Garantiekosten keine Dienstleistung darstellen kann. Art. 2 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie setze voraus, dass jemand etwas "tut" – also eine Tätigkeit erbringt –, wofür er eine Gegenleistung erhält. Wer lediglich Kosten trage, ohne aktiv eine Leistung zu erbringen, erfülle dieses Tatbestandsmerkmal nicht.[45] Die Anpas...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 1. Nicht unmittelbar der Vermietung dienende Leistungen versus nicht unmittelbar der Beherbergung dienende Leistungen

Wie schon der BFH in seinen Vorabentscheidungsersuchen,[16] verwendet auch der EuGH[17] in seiner Würdigung primär nicht die in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG kodierte Begrifflichkeit zum Ermäßigungsausschluss von "nicht unmittelbar der Vermietung dienenden Leistungen", sondern meist die vom Gesetzgeber intendierten Ausschlüsse von "nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden Leis...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 5. Offene Fragen

Trotz der systematischen Klarheit der Schlussanträge bleiben einige Aspekte ungeklärt. So erfolgt die Dreiteilung ausdrücklich "ohne Anspruch auf Vollständigkeit". Offen bleibt insbesondere, wie gemischte Modelle zu behandeln sind, bei denen sowohl Dienstleistungselemente als auch variable Kaufpreiskomponenten vorhanden sind. Unklar ist ferner, welche Anforderungen an den ko...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / 1. Unmut über die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit

Der BFH äußert zunächst deutliche Kritik an der Verwaltungspraxis der Finanzverwaltung, die auch nach über 15 Jahren die ständige Rechtsprechung zur Steuerbarkeit ignoriert. Die Finanzverwaltung verneint einen steuerbaren Leistungsaustausch bei "echten" Mitgliedsbeiträgen, die von Vereinen im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Zwecke gleichmäßig erhoben werden, auch wenn der Verei...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 3. Zweifache Bedingung der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes

Die den Mitgliedstaaten zuerkannte Wahrnehmung der Möglichkeit einer selektiven Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes unterliegt nach der insoweit einschlägigen ständigen Rechtsprechung des EuGH der zweifachen Bedingung, dass zum einen für die Zwecke der Anwendung dieses ermäßigten Satzes nur konkrete und spezifische Aspekte der in Rede stehenden Kategorie von Leistu...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / II. Würdigungen durch den Gerichtshof

Wie eingangs bereits erwähnt, weicht der EuGH in entscheidenden Punkten von den Begründungsansätzen bzw. den Sichtweisen der Generalanwältin Capeta in ihren Schlussanträgen ab. 1. Mehrere Nebenleistungen statt einer komplexen Leistung Auch wenn die Vorlagefragen von der Prämisse ausgehen, dass es sich bei den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Leistungen um Nebenleistu...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 1. Zum Verständnis und zur Umformulierung der Vorlagefrage

Die Generalanwältin charakterisiert die vom vorlegenden Gericht gestellte Frage als "auf den ersten Blick verwunderlich" und nur vor dem Hintergrund der Position der portugiesischen Finanzverwaltung verständlich.[38] a) Keine Dienstleistung zu positiven wie negativen Preisen Zunächst weist sie darauf hin, dass die Preisanpassung laut Sachverhalt in beide Richtungen erfolgen ko...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / a) Nationales Recht

Zunächst ist das nationale Recht maßgeblich. Keine Anwendungsbeschränkung im Wortlaut: § 25 UStG sieht im Wortlaut keine Beschränkung der Anwendung auf Unternehmen mit Ansässigkeit im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor. Abs. 1 der Norm bezieht sich lediglich auf Unternehmer, die im eigenen Namen Reiseleistungen erbringen und dazu Vorleistungen verwenden, die sie v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / aa) Wortlaut

Kein Ansässigkeitserfordernis: Der Wortlaut des Art. 306 MwStSystRL weist kein explizites Ansässigkeitserfordernis auf. Er ähnelt vielmehr stark dem des § 25 Abs. 1 UStG und verlangt ebenfalls lediglich ein Handeln im eigenen Namen und den Bezug von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger zur Durchführung der Reise. Theoretisch könnte man a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stefan Eymann / Dr. Andreas Grafmüller, LL.M.[*] Der Beitrag analysiert die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rs. C-603/24 (Stellantis Portugal) zur mehrwertsteuerrechtlichen Behandlung ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen. Im Ausgangsfall hatte die portugiesische Finanzverwaltung eine vertraglich vorgesehene nachträgliche Ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / I. Sachverhalt und Streitfragen

Das Besprechungsurteil erging zu einer typischen Fallkonstellation: Betroffen ist ein gemeinnütziger Breitensportverein zur Förderung des Sports und der Jugend mit den Sportarten Fußball, Schwimmen, Tischtennis, Gymnastik, Turnen, Völkerball, Laufen, Leichtathletik, Tanzen und Zumba. Für die Heimspiele der 1. Herren-Fußballmannschaft werden umsatzsteuerpflichtige Eintrittsge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nächster und letzter Halt i... / b) Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität

Dieser Grundsatz lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln bzw. den Geltungsbereich eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ohne eindeutige Bestimmung auszuweiten.[12] Soweit die von einem Hotel oder ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit einer Beherb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / c) Umformulierte Vorlagefrage

Generalanwältin Kokott formuliert die Vorlagefrage daher um: Ist eine ertragsteuerrechtlich motivierte konzernintern vorgesehene Anpassung der Gegenleistung für eine Lieferung als eine mehrwertsteuerrechtlich beachtliche Änderung der Bemessungsgrundlage nach Art. 90 der Mehrwertsteuerrichtlinie, als Bemessungsgrundlage für eine eigenständige Dienstleistung desjenigen, der vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nächster und letzter Halt i... / 3. Neutralitätsgrundsatz hinsichtlich "gleichartiger" Dienstleistungen

Es steht außer Frage, dass gleichartige Dienstleistungen, die miteinander im Wettbewerb stehen, nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen (wie z.B. die Abgabe eines Frühstücks). Fraglich ist aber, ob ein – ohne gesondert berechnetes Entgelt – gewährter Zugang zu Parkplätzen, SPA-Bereichen oder WLAN-Netzwerken in Hotels tatsächlich im Wettbewerb steht mit Parkplatzbetreib...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / 5. Hinweis zu Entwicklungen auf EU-Ebene

Bereits seit vielen Jahren wird auf europäischer Ebene eine Reform und Neuausgestaltung der Mehrwertsteuerregelungen für Reiseleistungen erwogen. Im Jahr 2021 wurde eine öffentliche Konsultation abgeschlossen.[36] Grundsätzlich war und ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass Reformbedarf besteht. Die Sonderregelung ist nämlich seit dem Jahr 1977 unverändert in Kr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.6 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung, Sozialplan

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer bleibt auch während der Elternzeit aktiv und passiv wahlberechtigt; auch sein Betriebsratsamt bleibt erhalten. Er ist auch nicht in seinem Betriebsratsamt verhindert, es sei denn, dass er gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt, wegen der Elternzeit sein Amt nicht ausüben zu wollen.[1] Dementsprechend sind bei einer Wahrnehmung von Aufgaben des...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Hier gelangen Sie zum Energiewirtschaftsgesetz.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG im Streitjahr 2004: "Motivtest"

Geltungserhaltende Reduktion: Das Urteil des EuGH v. 12.9.2006 – C-196/04 (Cadbury Schweppes), GmbHR 2006, 1049, hat nicht zur Folge, dass von der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG (vor Inkrafttreten des § 8 Abs. 2 AStG 2008) gänzlich abzusehen ist. Vielmehr sind die §§ 7 ff. AStG im Wege der geltungserhaltenden Reduktion gemeinschaftsrechtskonform und in Einklang mit ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1.4 Der Schadensersatzanspruch des Bewerbers

Im Fall einer unvollständigen oder verspäteten Auskunft macht der Bewerber sodann einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend. Danach hat "jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, […] Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter". U...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / 5.2 Exkurs: "Datenschutz-Hopping"

In der arbeitsrechtlichen Praxis gewinnt zunehmend das sog. "Datenschutz-Hopping" an Bedeutung. Dabei machen insbesondere (abgelehnte) Bewerber, teilweise aber auch (ehemalige) Arbeitnehmer gezielt Ansprüche nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO geltend, ohne dass ein ernsthaftes Interesse an der Auskunft besteht. Ziel ist vielmehr, Datenschutzverstöße zu provozieren, um anschließend Sc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 3 "Datenschutz-Hopping" als Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Schadensersatzforderung

Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber einer Schadensersatzforderung durch den Nachweis entgehen können, dass es dem Bewerber von vornherein nur darum ging, einen solchen Anspruch zu erlangen. Im Rahmen des "AGG-Hoppings" ist den Bewerbern der Schadensersatzanspruch aus § 15 AGG verwehrt, sofern die Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, ...mehr