Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Leistungsaustausch und wirt... / (2) Keine wirtschaftliche Tätigkeit, bei geringer Kostendeckung?

Kein Zusammenhang zw. Leistung und Entgelt: Da die Entgelte, die die Gemeinde B erhielt, nur 3 % der Transportkosten deckten, folgerte der EuGH im Weiteren, dass es an einem tatsächlichen Zusammenhang zwischen dem gezahlten Betrag und der Erbringung der Dienstleistungen fehle. Damit weise "der Zusammenhang zwischen der von der Gemeinde erbrachten Transportdienstleistung und ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) Leistungen gegen Entgelt

Dienstleistung: Im Rahmen dieser Prüfung stellte der Gerichtshof zunächst fest, dass die Gemeinde B tatsächlich "eine Dienstleistung" erbracht habe.[11] Weiter sei zu prüfen, ob diese Dienstleistung gegen Entgelt erbracht worden sei. Eigentlich mehrere Dienstleistungen: Hier wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass der EuGH feststellt, dass die Transporte entgeltlich erfolgt...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (3) Keine Marktteilnahme?

Keine Teilnahme am Personenbeförderungsmarkt ...: Weiterhin stellte der EuGH fest, dass die Bedingungen, unter denen die Gemeinde B die Transporte ausführte, sich von denen unterschieden, unter denen die Tätigkeit der Personenbeförderung üblicherweise vorgenommen werde. Die Gemeinde B biete nämlich keine Leistungen auf dem allgemeinen Markt für Beförderungsleistungen an.[26]...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (1) "Zusammenhang gelöst"

"Symbolische" Preisvereinbarung: Bei einem jährlichen Pachtentgelt von 1 EUR und der (kostenintensiven) Verpflichtung zur Instandhaltung trete die "Entgeltverpflichtung" so sehr in den Hintergrund, dass der Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt als gelöst erscheine. Der vereinbarte Pachtzins von 1 EUR und die Verpflichtung zur Betriebsführung deuteten darauf ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) Unionsrecht

Unionsrecht vergleichbar: Dass auch im Unionsrecht ein Rechtsinstitut des Verbots rechtsmissbräuchlicher Gestaltungen existiert, hat der EuGH in seiner grundlegenden Entscheidung hierzu vom 21.2.2006 bejaht.[76] Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen kam er hierin zu ganz ähnlichen Ergebnissen, wie sie sich aus § 42 AO ergeben.[77] Keine Verneinung von e...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (1) Dienstleistung gegen Entgelt reicht allein nicht aus

Weitere Voraussetzungen: Er führte vielmehr aus, dass das Vorliegen einer gegen Entgelt erbrachten Dienstleistung für die Feststellung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht ausreiche. Es seien alle Umstände zu prüfen, unter denen die Tätigkeit erfolgt sei. Dabei könne z.B. darauf abgestellt werden, ob die Umstände, unter denen der Betreffende die Dienstleistungen erbringe, ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / cc) Wirtschaftliche Tätigkeit

Der EuGH hätte nun mit dem Vorliegen "einer entgeltlichen Dienstleistung" auch das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit bejahen können. Das tat er aber nicht. (1) Dienstleistung gegen Entgelt reicht allein nicht aus Weitere Voraussetzungen: Er führte vielmehr aus, dass das Vorliegen einer gegen Entgelt erbrachten Dienstleistung für die Feststellung einer wirtschaftlichen...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / cc) Unterschiede?

Keine Verneinung der wirtschaftlichen Tätigkeit: Es stellt sich also bei niedrigen Entgelten (geringer Kostendeckungsquote) nicht die Frage, ob entgeltliche Leistungen und eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegen, sondern, ob die Gestaltung unangemessen ist und der Erlangung eines gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteils dient.[83] Das hätte der BFH z.B. auch in seinem S...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / aa) Entgeltliche Leistungen

Kostendeckung unerheblich: Voraussetzung hierfür sei, dass sie Leistungen gegen Entgelt i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG erbracht habe. Eine Dienstleistung werde "gegen Entgelt" erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehe, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht würden, wobei die vom Leistenden empfangene Ve...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / a) Sachverhalt und Vorlagefragen

Keine Kostendeckung: Der EuGH hatte über ein Vorlageersuchen des Hoge Raad der Nederlanden zu entscheiden. Es ging um eine Gemeinde B (Gemeente Borsele), die den Transport von Schülern zu ihren Schulen organisierte. Hierfür beauftragte sie Transportunternehmen mit der entsprechenden Ausführung der Leistungen. Den Eltern der Schüler berechnete sie entsprechend den Vorgaben ei...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / aa) Voraussetzung: Ausführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Vorgaben der Richtlinie: Zunächst stellte er fest, dass gem. Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL als Steuerpflichtiger gelte, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbständig ausübe. Es sei daher zu prüfen, ob die Gemeinde B eine solche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, d.h. ob sie mit der Organisation der Schülertransporte eine ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (4) Endverbraucher?

Daseinsvorsorge = Endverbraucher: Schließlich stellte der EuGH fest, die Gemeinde B trete selbst als Endverbraucher von Beförderungsleistungen in Erscheinung, indem sie Transportleistungen erwerbe und den Schülereltern im Rahmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung stellt. Umkehr der Argumentationskette: Das war allerdings kein Argument dafür, dass keine wirtschaftliche Tätigkei...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / I. Vorbemerkung

Umsetzung der Rspr.: Das BMF hat sich mit Schreiben vom 20.1.2026[1] zur mehrwertsteuerlichen "Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse" geäußert. Es hat hierbei versucht, eine relativ skurrile Rechtsprechung, die ihren Ausgangspunkt in einem Urteil des EuGH vom 12.5.2016 hat[2] und nachfolgend in Entscheid...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / 2. BFH vom 15.12.2016 – V R 44/15 (Sportzentrum)

Der BFH übernahm die vorgenannte Rechtsprechung des EuGH in einem Urteil vom 15.12.2016; dort allerdings eher generell, ohne wirklich den Sachverhalt unter die EuGH-Vorgaben zu subsumieren.[32] a) Sachverhalt Errichtung und Vermietung: Es ging, vereinfacht gesagt, um eine Gemeinde A, die für die Errichtung eines Sportzentrums – bestehend aus Dreifeldturnhalle einschl. Gastrono...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) Welche Kosten sind "Betriebskosten"?

Prüfauftrag für das FG: Obwohl der BFH also zu dem Ergebnis kam, das FG sei nach den Maßstäben des EuGH rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, dass die Gemeinde A als Unternehmerin zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt sei, trug er dem FG auf, im zweiten Rechtsgang zu prüfen, ob entsprechend dem EuGH-Urteil von einer Asymmetrie zwischen den Pachteinnahmen und den Kosten,...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*] Das BMF hat sich mit Schreiben vom 20.1.2026 (BMF v. 20.1.2026 – III C 2 - S 7106/00069/003/117, UR 2026, 155) zur mehrwertsteuerlichen "Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse" geäußert. Es hat hierbei versucht, eine relativ skurrile Rechts...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (1) "Asymmetrie" allein spricht nicht gegen wirtschaftliche Tätigkeit

Grad der Kostendeckung nicht allein maßgeblich: Vorab merkte der BFH dabei an, dass sich aus dem EuGH-Urt. v. 12.5.2016 ergebe, dass allein die "Asymmetrie" zwischen den Betriebskosten und den Entgelten (Kostendeckungsgrad von 3 %) nicht ausreiche, um eine wirtschaftliche Tätigkeit zu verneinen.[42] Indizielle Wirkung: Insofern werde auch nicht vom vorgenannten Urteil des V. ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / IV. Zwischenfazit

EuGH-Urteil als unklarer Ausgangspunkt: Das Urteil des EuGH vom 12.5.2016, in dem dieser festgestellt hat, dass Personen keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wenn sie mit den Einnahmen aus dieser Tätigkeit nur einen geringen Teil ihrer Kosten decken, hat in nachfolgenden Entscheidungen des BFH seinen Niederschlag gefunden. Der BFH konnte an den Vorgaben des EuGH natürlic...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (2) Leistung gegen Entgelt allein spricht nicht für wirtschaftliche Tätigkeit

Entgeltliche Leistungen nicht allein maßgeblich: Umgekehrt reiche allerdings, so der BFH weiter, auch die Erbringung entgeltlicher Leistungen für sich allein nicht für die Feststellung einer wirtschaftlichen Tätigkeit aus. Es seien vielmehr die Gesamtumstände zu prüfen, unter denen die Tätigkeiten ausgeführt werden (s. oben I.1.b.). Doch keine entgeltliche Leistung: Dann alle...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / 3. BFH vom 28.6.2017 – XI R 12/15 (Sporthalle)

Ein weiteres Mal ging der BFH in einem Urteil vom 28.6.2017 auf das unter II.1. dargestellte Urteil des EuGH ein. a) Sachverhalt Errichtung und Vermietung: Eine Stadt X errichtete von 2010 bis 2014 eine Sporthalle mit Gaststätte. Die Sporthalle wurde zum einen für Zwecke des Schulsports genutzt, zum anderen sollte sie auch für Zwecke des Erwachsenensports an Vereine überlassen...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / cc) Wirtschaftliche Tätigkeit

Asymmetrie schließt wirtschaftliche Tätigkeit aus: Schließlich ging der BFH noch auf die Frage ein, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliege. Er bestätigte die Ausführungen des FG, das davon ausgegangen war, dass keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliege, weil ein Pachtentgelt i.H.v. 1 EUR in einem asymmetrischen Missverhältnis zu den erheblichen Aufwendungen der Klägerin s...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / 3. Systematik des Mehrwertsteuerrechts

Die Kostendeckungsquote ist daher wohl kein geeignetes Kriterium, um im Mehrwertsteuerrecht das Vorliegen einer Leistung gegen Entgelt oder einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu beurteilen.[72] Fragen der "Angemessenheit" von Entgelten haben im Verbrauchsteuerrecht nichts verloren.[73] Die Prüfung, ob bei besonders niedrigen Entgelten bzw. Entgelten, die auch prognostisch nicht...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / aa) Keine Unternehmerin

Kein Entgelt, keine wirtschaftliche Tätigkeit: Er führte relativ knapp aus, die Gemeinde A sei keine Unternehmerin. Es liege (lt. EuGH vom 12.5.2016) keine wirtschaftliche Tätigkeit vor, wenn eine Gemeinde über die von ihr vereinnahmten Beiträge nur einen kleinen Teil ihrer Kosten decke. Würden die Kosten nur zu 3 % aus Einnahmen und im Übrigen mit öffentlichen Mitteln finan...mehr

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Entgelttransparenz: Verglei... / 2.3 Was sagt der EuGH?

Eine ausdrückliche Entscheidung, in der der EuGH das summarische Verfahren als unzulässig verworfen hätte, gibt es nicht. Wer das Thema rein formal angeht, kann sich darauf zurückziehen, dass der Gerichtshof die Methodenwahl den Mitgliedstaaten und den Arbeitgebern überlässt. Die Realität ist allerdings komplexer. Die Linie, die sich aus den Entscheidungen des EuGH ergibt, lä...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / d) EuGH-Entscheidung

In einem nun vom EuGH entschiedenen Fall (EuGH, Urt. v. 8.5.2025 – C-581/23) ging es darum, wie der Nachweis eines solchen wirksamen Verbots aktiven Vertriebs in ein geschütztes Vertragsgebiet erbracht werden muss, insb. dann, wenn es dazu keine vertragliche Vereinbarung gibt und lediglich die Feststellung getroffen werden konnte, dass faktisch Franchise-Nehmer in die geschü...mehr

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ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 6 Tätigkeitsbericht des EuGH für 2025

Der Europäische Gerichtshof hat Ende März eine Bilanz seiner Rechtsprechungstätigkeit für das vergangene Jahr gezogen. In seinem Jahresbericht 2025 gab er einen Überblick über Entwicklungen bei seinen Spruchkörpern und über wichtige Entscheidungen, die er im Verlauf des Jahres gefällt hat. Sein Fazit: Trotz „intensiver Tätigkeit” bei beiden Gerichten des EuGH konnte eine Ver...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / e) Konsequenz der EuGH-Entscheidung

Als Konsequenz der EuGH-Entscheidung ist festzuhalten, dass das Gebot, Vertragsware nicht aktiv in das Vertragsgebiet eines anderen Franchise-Nehmers zu liefern, innerhalb des Franchise-Vertrags geregelt sein muss. Ist dort der Verzicht auf Aktivlieferungen durch andere Franchise-Nehmer in ein geschütztes Vertragsgebiet nicht geregelt, so ist der Nachweis eines entsprechende...mehr

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ZAP 5/2026, Internetreport / 11 Vorlage an den EuGH wegen Schadenersatzes bei massenhaft provozierten Verstößen

Ein Webseitenbetreiber setzte Google Fonts so ein, dass beim Aufruf seiner Seite die dynamische IP-Adresse der Besucher automatisch an Google in die USA übermittelt wurde. Ein Dritter installierte bewusst Software, um entsprechende Seiten systematisch zu identifizieren und gezielt – auch automatisiert – aufzurufen. Auf dieser Basis ließ er über 100.000 Seitenbesuche mit der ...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / a) Grundsätze der Entscheidung

Wie kartellrechtlich problematisch der Informationsaustausch sein kann, zeigt bereits der Leitsatz der Entscheidung des EuGH v. 29.7.2024: Zitat „ Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein vertiefter monatlicher Informationsaustausch auf Gegenseitigkeitsbasis zwischen konkurrierenden Kreditinstituten, der auf Märkten mit starker Konzentration sowie mit Zutrittsschrank...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / aa) Erforderliche Informationen

Es kommt demgemäß auf die „ Erforderlichkeit ” des Informationsaustausches zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer oder von Franchise-Nehmern untereinander an. Wie diese Erforderlichkeit zu bestimmen ist, ergibt sich aber nicht aus der Vertikal-GVO. Anhaltspunkte für diese „ Erforderlichkeitsprüfung ” gibt aber die EuGH-Entscheidung v. 28.1.1986 (GRUR-Int 1986, 521 [Pro...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / d) Zulässigkeit von No-Poach-Agreements

Allerdings können „No-Poach-Agreements” auch kartellrechtlich zulässig sein, wenn es sich bei diesen um eine kartellrechtlich erforderliche „Nebenabrede” zu dem abgeschlossenen Vertrag, einem Unternehmenskaufvertrag, einer Kooperation oder einem Auftragsverhältnis oder eben einem Franchise-Vertrag bei einem Franchise-System mit einem dualen Vertrieb handelt. Bei solchen Neben...mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4.4 Vergleichsgruppenbildung

Für jede Entgeltvergleichsdebatte ist zentral, wer überhaupt mit wem verglichen werden darf. Der EuGH hat dazu in einer Reihe von Entscheidungen – Lawrence[1], Allonby[2] und zuletzt Tesco Stores[3] – den sogenannten Single-Source-Grundsatz entwickelt: Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber können dann als Vergleichspersonen im Sinne des Entgeltgleichheitsgrundsatzes herange...mehr

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Entgelttransparenz: Schnitt... / 4.5 Konzernstrukturen: Wer ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher?

Für konzernzugehörige Unternehmen spitzt sich die Schnittstelle zu. Art. 7 ETRL knüpft den Auskunftsanspruch an den einzelnen Arbeitgeber. Die Vergleichsgruppe muss aber oft konzernweit gebildet werden – das ergibt sich aus der Single-Source-Doktrin des EuGH.[1] Die Vergleichsperson sitzt gelegentlich in der Schwestergesellschaft; die Entgeltinformationen müssen über die Ges...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / b) Konsequenz der Entscheidung

Die Entscheidung des EuGH überrascht nicht. Nicht nur die Vorschriften der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen (EU-VO 720/2022) ziehen enge Grenzen für den Informationsaustausch innerhalb von Vertriebssystemen. Auch die kartellrechtliche Rspr. zieht enge Grenzen, um einen zwar möglichst effizienten, aber kartellrechtlich zulässigen Informationsa...mehr

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Entgelttransparenz: Verglei... / 1 Einleitung

Im Folgenden wird beschrieben, was Art. 4 ETRL konkret verlangt, warum die Pflicht auch für kleine und tarifgebundene Unternehmen gilt und wo die Grenze zwischen summarischem und analytischem Bewertungsverfahren verläuft. Die EuGH-Rechtsprechung dazu wird eingeordnet und es wird erklärt, warum selbst das neue EIGE-Toolkit, das zur Hilfestellung hierfür entwickelt wurde, kein...mehr

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ZAP 5/2026, Katholische Schwangerschaftsberatung: Kirchenaustritt als Kündigungsgrund

(EuGH, Urt. v. 17.3.2026 – C-258/24) • Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setzt u.a. voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos di...mehr

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Entgelttransparenz: Transpa... / 1.1 Einordnung: Warum die Arbeitsplatzbewertung unter der ETRL eine Schlüsselrolle spielt

Während das deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) bislang vor allem den individuellen Auskunftsanspruch in den Vordergrund stellte, zielt die ETRL stärker auf einen strukturellen Ansatz: Entgeltgleichheit soll systematisch abgesichert werden. Der unionsrechtliche Fokus liegt dabei auf "gleicher oder gleichwertiger Arbeit" – also der Vergleichbarkeit auch sehr unter...mehr

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Entgelttransparenz: Verglei... / 2.5 Das EIGE-Toolkit: Nützlich, aber mit Vorbehalt

Im April 2026 haben die Europäische Kommission und das European Institute for Gender Equality (EIGE) ein aktualisiertes Toolkit zur geschlechtsneutralen Tätigkeitsbewertung veröffentlicht.[1] Es ist die bislang umfangreichste praktische Handreichung zur Umsetzung von Art. 4 ETRL. Für den Mittelstand ist besonders interessant, wie das Toolkit zwischen Unternehmensgrößen diffe...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / 4. Andauernder Informationsaustausch und bezweckte Wettbewerbsbeschränkung

Die Entscheidung des EuGH v. 29.7.2024 (C-298/22) ist für den Informationsaustausch innerhalb von Franchise-Systemen von grundsätzlicher Bedeutung. a) Grundsätze der Entscheidung Wie kartellrechtlich problematisch der Informationsaustausch sein kann, zeigt bereits der Leitsatz der Entscheidung des EuGH v. 29.7.2024: Zitat „ Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein vert...mehr

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ZAP 5/2026, Pflichtverteidiger: Bestellung bei Jugendlichen

(LG Cottbus, Beschl. v. 11.2.2026 – 23 Qs 2/26 jug.) • Aus der Entscheidung des EuGH v. 5.9.2024 – C-603/22 – folgt kein unmittelbarer Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers für einen Jugendlichen. § 140 Abs. 2 StPO ist aber jugendgem. zu interpretieren. Geboten ist eine beschuldigtenfreundliche Handhabung des § 140 Abs. 2 StPO. ZAP F., S. 315–315mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4.2 Welches Recht gilt?

Die kollisionsrechtliche Grundlage liefert Art. 8 der Rom I-Verordnung. Danach unterliegt jeder Arbeitsvertrag dem Recht, das die Parteien ausdrücklich wählen. Die Rechtswahl ist jedoch nicht unbegrenzt: Sie darf den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen als das Recht, das ohne Rechtswahl anwendbar wäre. Das ist in der Regel das Recht des gewöhnlichen Arbeitsorts. Ein in Mün...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / bb) Widerrufsbelehrung mit Telefonnummer

Nachdem der EuGH in seiner Entscheidung v. 14.5.2020 (C-266/19) feststellte, dass eine Telefonnummer bei der Widerrufsbelehrung anzugeben ist, soweit die Telefonnummer verfügbar ist, ist es aufgrund der Entscheidung des BGH v. 24.9.2020 (I ZR 169/17) notwendig, in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben, um einem Franchise-Nehmer einen telefonischen Widerruf des ...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 2.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sowohl die Tätigkeit als Rechtsanwalt als auch die Tätigkeit als bestellter Betreuer nach § 1814 Abs. 1 BGB für Volljährige, die aufgrund Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können. Das erworbene Fahrzeug konnte R im Juli 2025 seinem Un...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / f) Fazit

Stellt man auf die EuGH-Entscheidung v. 28.1.1986 ab, so verlieren No-Poach-Agreements ihren „kartellrechtlichen Schrecken” für Franchise-Systeme, auch wenn es sich bei dem Franchise-System um ein solches mit einem dualen Vertrieb handelt. In der Regel kann nämlich dann immer dargestellt werden, dass das Abwerbeverbot unerlässlich ist und dem Schutz des Know-hows des Franchis...mehr

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Entgelttransparenz: Verglei... / 4 Fazit

Die Vergleichsgruppenbildung ist kein technisches Nebenthema der Entgelttransparenzrichtlinie. Sie ist das Fundament, auf dem alle weiteren Pflichten stehen. Art. 4 ETRL verlangt objektive, geschlechtsneutrale Vergütungsstrukturen – größenunabhängig und unabhängig von der Tarifbindung. Der EuGH hat in seiner seit 40 Jahren bestehenden, in ihrer Richtung konstanten Linie klarg...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / dd) Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung

Ob letztlich ein Informationsaustausch im Rahmen dualer Vertriebssysteme erforderlich ist, um den Vertrieb der Vertragswaren oder -dienstleistungen durch die Parteien eines Franchise-Vertrages zu verbessern, wird von dem jeweiligen Vertriebsmodell abhängen. Insofern ist immer eine Einzelfallbetrachtung geboten. Die Kommission merkt im Hinblick auf Franchise-Systeme ausdrückl...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.4.3 Variable Vergütung in Mutterschutz und Elternzeit

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es untersagt, Arbeitnehmerinnen, die wegen Mutterschutzzeiten zeitweise keine Arbeitsleistung erbracht haben, von der Gewährung von Gratifikationen auszuschließen, wenn diese in diesem Jahr geleistete Arbeit vergüten soll. Insofern besteht weitgehend Gleichbehandlung mit der Entgeltfortzahlung infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkei...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / f) Zu beachtende Grundsätze

Bei der Zuweisung eines exklusiven Vertragsgebietes an einen Franchise-Nehmer ist daher vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung v. 8.5.2025 von folgenden Grundsätzen auszugehen: Allein die Zuweisung eines exklusiven Vertragsgebietes an einen Franchise-Nehmer bedeutet nicht automatisch ein Verkaufsverbot für andere Franchise-Nehmer, d.h., dass diese nicht an Kunden, die im V...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / cc) Nicht erforderlicher Informationsaustausch

Als nicht erforderlich wird demgegenüber der Austausch folgender Informationen angesehen: Informationen über die tatsächlichen künftigen Preise des Franchise-Nehmers; ausgenommen der Austausch von Informationen im Rahmen zulässiger Werbe-/Marketingkonzepte oder im Zusammenhang mit Produkteinführungen; kundenspezifische Verkaufsdaten, einschließlich Informationen über den Wert ...mehr

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Entgelttransparenz: Verglei... / 2.4 Die Position der IHK und DIHK: Keine Sonderrolle für den Mittelstand

Was man im Zweifel nicht erwartet, wenn man an arbeitgebernahe Positionen denkt: Die Industrie- und Handelskammern äußern sich in der Methodenfrage bemerkenswert klar – und zwar in Richtung analytisches Verfahren. Der Hinweis, man könne sich als Mittelständler auf ein summarisches System zurückziehen, findet in den IHK-Leitfäden zur Entgelttransparenz keine Stütze. Mehrere La...mehr