Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Einleitung / Literaturtipps

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Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / Literaturtipps

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Jahressteuergesetz 2026 / 3.7 Steuerbefreiungen bei Postdienstleistungen (§ 4 Nr. 11b UStG)

Die Steuerbefreiung für den Universal-Postdienst wird an die EuGH-Rechtsprechung angepasst. Gilt ab dem 1.1.2027.mehr

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Einleitung / B. Die Aufgaben des Notars im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege

Rz. 5 Die Zuständigkeiten des Notars ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 20–24 BNotO. Im Mittelpunkt stehen dabei die Beurkundungen. Dies umfasst die Beurkundung von Rechtsgeschäften einschließlich letztwilliger Verfügungen und bezieht sich auch auf die Beurkundung tatsächlicher Vorgänge sowie die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen. Zur Urkundstätigkeit gehö...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / c) Sinn und Zweck der Amtspflicht

Rz. 163 Der Notar ist – verfassungs- und europarechtskonform[145] – gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 BNotO zur Erhebung der gesetzlichen Gebühren amtlich verpflichtet.[146] Durch diese Amtspflicht soll verhindert werden, dass es zu einem Verdrängungswettbewerb bzw. einem Preiswettbewerb unter den Notaren kommt; die Vorschrift bezweckt die Sicherung einer funktionsfähigen Rechtspflege,...mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / Zusammenfassung

Das BMF hat den Referentenentwurf des JStG 2026 veröffentlicht. Er enthält insbesondere eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft, eine Verfahrenserleichterung für die Quellensteuerentlastung nach § 50c EStG, eine Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung sowie eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grunds...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Vollstreckung aus Urkunden deutscher Notare im Ausland

Rz. 97 Im Inland kann aus Urkunden deutscher Notare nach Maßgabe des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vollstreckt werden (zur Vollstreckung aus ausländischen notariellen Urkunden im Inland vgl. Rdn 77). Das deutsche Recht stellt danach ausländische vollstreckbare Urkunden ausländischen Gerichtsentscheidungen nicht gleich. In vielen ausländischen Rechtsordnungen ist das anders. Rz. 98 N...mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 3.1 Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG)

Bislang liegt eine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Ein Wahlrecht hinsichtlich des Eintretens der Rechtsfolgen der Organschaft ist nicht vorgesehen. Die Neuregelung der Organschaft in § 2c enthält im We...mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 1.4 Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag (§§ 32 Abs. 6, 33a Abs. 2 Satz 2 EStG)

Infolge einer EuGH-Entscheidung werden im Inland die Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG) sowie der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 Satz 1 EStG) künftig ungekürzt gewährt, wenn das Kind seinen Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat hat. Lediglich für Kinder mit Wohnsitz außerhalb der EU/des EWR bleibt eine Anpassung der Freibeträge an die Lebensverhältnisse des jeweiligen ...mehr

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Einleitung / II. Das Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem Amt und freiem Beruf

Rz. 4 Der Notar ist zugleich Verkörperung einer staatlichen Rechtspflegeeinrichtung und Träger eines freien Berufs. Insofern besteht ein nicht zu übersehendes Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlichen Amt und der grundrechtlichen Freiheit der Amtsträger oder der Bewerber.[10] So wundert es nicht, dass die berufsrechtliche Literatur die Frage, in welchem Verhältnis amtlic...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Anhaltspunkte für die Mitwirkung an der Verfolgung unerlaubter oder unredlicher Zwecke (Nr. 1)

Rz. 4 Nr. 1 regelt die zu § 4 BeurkG "komplementäre Situation", dass auf die Ausführungen zu § 4 BeurkG (siehe § 4 BeurkG Rdn 20 ff.) verwiesen werden kann. Nach § 4 i.V.m. § 14 Abs. 2 BNotO hat der Notar bereits die Beurkundung abzulehnen. In den Fällen des Nr. 1 erfährt er erst nach Vorliegen der Verwahrungsanweisung bzw. dem Eingang des Geldes von der mutmaßlichen Mitwirk...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Dienstrechtliche Beschränkung der Amtsbefugnis

Rz. 28 Unter der Prämisse der Geltung des Territorialitätsprinzips endet die amtliche Zuständigkeit aller deutschen Notare an den Grenzen der Bundesrepublik; diese Beschränkung folgt letztlich aus dem Grundsatz der Souveränität, da der Notar seine Amtsgewalt aus der staatlichen Hoheitsgewalt ableitet.[46] Umgekehrt kann ein ausschließlich nach ausländischem Recht bestellter ...mehr

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Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Am 1.1.2026 amtierten in Deutschland 6.205 Notarinnen und Notare.[1] Davon arbeiteten 1.706 als hauptamtliche Notare und 4.499 als Anwaltsnotare in wirtschaftlicher Eigenverantwortung (vgl. § 17 Abs. 1 BNotO). Im Hinblick auf den Amtscharakter [2] kann beim Notar nur eingeschränkt von "freiberuflicher" Tätigkeit gesprochen werden.[3] Im deutschen Rechtspflegesystem ist ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Erkennbar missbilligter Zweck

Rz. 20 Im Interesse der Glaubwürdigkeit des Notaramtes darf der Notar keine Amtshandlungen vornehmen, deren rechts- oder sittenwidrigen Zweck er bei pflichtgemäßer Prüfung erkennen muss.[36] Das Amtsverbot gilt insbesondere, freilich nicht ausschließlich, bei einem Verdacht von Straftaten.[37] Ob der Notar amtlich oder privat Kenntnis von dem missbilligten Zweck erlangt hat,...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Nichtige Rechtsgeschäfte, unwirksame Klauseln, nichtige Beschlüsse

Rz. 13 Der Notar schuldet nicht nur die wirksame Beurkundung, sondern das wirksame Rechtsgeschäft bzw. den wirksamen Verfahrensantrag. § 4 BeurkG verbietet es ihm daher, Beurkundungen über Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die ohne jeden vernünftigen Zweifel unwirksam sind.[18] Diese Verpflichtung des Notars soll den Betroffenen davor schützen, dass er im Vertrauen auf den Bestan...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Vor dem 10.1.2015 errichtete Urkunden

Rz. 118 Für vollstreckbare Urkunden, die vor dem Stichtag des 10.1.2015 errichtet wurden, ist eine Vollstreckbarerklärung nach Maßgabe der EuGVVO a.F. ("Brüssel I") erforderlich (Art. 66 Abs. 2 EuGVVO n.F.).[295] Das Exequaturverfahren ist in den Art. 38 f. EuGVVO a.F. geregelt. Nach Maßgabe des Art. 57 EuGVVO a.F. können auch öffentliche Urkunden,[296] die in einem Mitglied...mehr

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Teil D: Daten / 16 Daten, Datenlöschung, weitere spezielle Löschungsregelungen [Rdn 157]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 32 Ausländer, Freizügigkeitsrecht/Unionsbürger, Allgemeines [Rdn 385]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 31 Ausländer, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Befristung [Rdn 358]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 22 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Assoziationsabkommen Türkei [Rdn 183]

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 1.2 Persönliche Steuerpflicht

Neben der sachlichen Steuerpflicht ist die persönliche Steuerpflicht nach § 2 ErbStG zu beachten. Wichtig Persönliche Steuerpflicht als Voraussetzung für Erbschaftsteuer in Deutschland Die sachliche Steuerpflicht betrifft alle Erwerbsvorgänge, unabhängig davon, wo die Beteiligten ansässig sind. Erst durch die Prüfung der persönlichen Steuerpflicht in Abhängigkeit der Ansässigk...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 4. Die Bewertungsvorschriften nach § 12 ErbStG

Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist die Bereicherung des Erwerbers Grundlage der Besteuerung. Bei der Schenkung ist dies der Reinwert des Erwerbs. Beim Erwerb von Todes wegen ist der Wert des gesamten Vermögensanfalls abzüglich des Werts der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln.[1] Beide Werte sind nach § 12 ErbStG zu bestimmen. Die Vorschrift des § 12 ErbS...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 24 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Auflagen und Nebenbestimmungen [Rdn 227]

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Teil D: Daten / 11 Daten, Datengewinnung, repressive, soziale Daten [Rdn 83]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 25 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Ausweisung [Rdn 244]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 28 Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Halterhaftung [Rdn 339]

Rdn 340 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines, Teil B Rdn 324. Rdn 341 1. In einigen Mitgliedsstaaten der EU werden Geldsanktionen gegen Betroffene unabhängig von der Feststellung eines individuellen Verschuldens verhängt. So werden insbesondere Halter von Kraftfahrzeugen in Anspruch genommen, wenn der verursachende Fahrer...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 30 Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 354]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 19 Ausländer, Abschiebungshaft, Verfahren/Vollzug [Rdn 140]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 16 StrEG-Entschädigung, Anwendungsbereich [Rdn 336]

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Teil D: Daten / 4 Daten, Allgemeines, soziale Daten [Rdn 18]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 29 Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Verfahrensgang [Rdn 343]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 43 Erwachsene, Vollstreckung, Vollstreckungshindernisse [Rdn 450]

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.3 Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Wichtig Nachlassverbindlichkeiten nur bei Erwerben von Todes wegen Das Gesetz regelt lediglich den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten – dies setzt also einen "Nachlass" voraus. Die Berücksichtigung von übernommenen Schulden oder Lasten bei einer Schenkung ist erbschaftsteuerrechtlich nicht geregelt. Die Berücksichtigung solcher Belastungen muss deshalb direkt über die Ermitt...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 33 Ausländer, Freizügigkeitsrecht/Unionsbürger, Verlustfeststellung [Rdn 397]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil E: Register / 25 Fahreignungsregister, Fahreignungs-Bewertungssystem [Rdn 358]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 23 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel [Rdn 195]

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DigiTax2Go (Teil 2): Besteu... / c) Umsatzsteuer

Die Fenix-Entscheidung [10] des EuGH wird oft als "Segen"[11] für OnlyFans-Influencer bezeichnet, was teilweise zutrifft. Denn der EuGH geht von einer Dienstleistungskommission aus (§ 3 Abs. 11a UStG), wonach das Model eine B2B-Dienstleistung gegenüber Fenix erbringt (§ 3a Abs. 2 UStG), Fenix wiederum eine elektronische Dienstleistung gegenüber den Fans. Folge: Die Umsätze de...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / 5. Kindergeldantrag (§ 67 EStG)

An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient. § 67 S. 1 EStG enthält kein Unterschriftserfordernis, so dass ein per E-Mail gestellter Antrag formwirksam ist[37]. Auch für inländische Saisonarbeitnehmer gilt die Rechtsprech...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.6 Vorläufige Entscheidung in besonderen Fällen (Abs. 7)

Rz. 59 Abs. 7 regelt Sonderfälle, in denen über die vorläufige Erbringung von Geld- und Sachleistungen entschieden werden kann. Abs. 7 ist der Vorschrift des § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III nachgebildet und regelt die Fallkonstellationen, in denen nicht wegen tatsächlicher, sondern wegen rechtlicher Unwägbarkeit eine vorläufige Leistungsbewilligung angezeigt sein kan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.2 Lohn-/Vergütungsfragen

Rz. 71j Im Arbeitsverhältnis gilt aber der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Einen allgemeinen Entgeltfortzahlungsanspruch außerhalb von Gesetz oder Tarifvertrag gibt es nicht (BAG, Urteil v. 19.9.2018, 10 AZR 496/17). Rz. 72 Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Bei Bereitschaftsdienst neben Vollarbeit darf der Bruttolohn das Produkt der Gesamt...mehr

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Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.2.1 Pflegegeld und Auslandsaufenthalt

Rz. 19 Begibt sich ein pflegebedürftiger Versicherter bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ins Ausland, ist das Pflegegeld weiter zu gewähren; darüber hinaus ruht der Anspruch (§ 34 Abs. 1 Nr. 1). Mit Urteil des EuGH v. 5.3.1998 (C-160/96) wurde für den Bereich der EU-Mitgliedstaaten diese Ruhenswirkung aufgehoben. Nunmehr gilt, dass die nach der VO (EG) Nr. 883/2004 geregelte Sa...mehr

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Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.1.1 Ort der Pflegesicherstellung/Häuslichkeitsbegriff

Rz. 5 Eine dieser Voraussetzungen ist die eigenständige Sicherstellung häuslicher Pflegehilfe durch den Pflegebedürftigen, also die Pflege in häuslicher Umgebung. Dies kann der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder auch ein beliebig anderer Haushalt sein, in den der Pflegebedürftige aufgenommen und gepflegt wird. Die häusliche Pflege wird auch nicht dadurch aus...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Neufassung des 2. Abschnittes des Dritten Kapitels des SGB II zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) neu in das SGB II eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.3 Diskriminierung

Rz. 73 Diskriminierungen des Arbeitnehmers bzw. des Leistungsberechtigten dürften stets zur Folge haben, dass sich aus der dadurch hervorgerufenen Gegenwehr keine Leistungsminderung des Leistungsberechtigten ergibt. Das Diskriminierungsverbot ist in Art. 3 GG verankert. Es wird nach verschiedenen Gleichbehandlungssachverhalten unterschieden, etwa der Altersdiskriminierung, d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Automatisierte Transkri... / 2.1 Betriebsvereinbarung als Grundlage

Besteht ein Betriebsrat, kommt als Grundlage der Transkription eine Betriebsvereinbarung infrage.[1] Eine solche wäre wegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ohnehin abzuschließen bzw. bestehende IT-Betriebsvereinbarungen entsprechend zu ergänzen. Hierin könnten beispielsweise bestimmte Gesprächsarten (etwa Projektmeetings/Dailys) pauschal für die Transkription zugelassen und für verb...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kryptowährungen

Rn. 192a Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Kryptowährungen, wie bspw. Bitcoin und Ethereum, sind digitale Währungen, die auf einer Blockchain-Technologie basieren (vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 139df.). Diese sind i. d. R. keine gesetzlichen Zahlungsmittel und insofern nicht unter der Position B. IV. "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" auszuw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung

Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Die konfessionslose Klägerin hatte sich im Jahre 2012 erfolglos...mehr