Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.5 Zivilrechtliche Folgen bei Sitzverlegung über die Grenze

Tz. 78 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei der Sitzverlegung über die Grenze ist zu unterscheiden zwischen der Verlegung des Verwaltungssitzes (Ort der Geschäftsleitung) und der Verlegung des statutarischen Sitzes (Satzungssitz). Ferner ist zu differenzieren zwischen der Verlegung in das Inl (Zuzugsfälle) und in das Ausl (Wegzugsfälle). Die zivilrechtlichen Folgen aus der Sitzver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herrmann, Unterjährige Veräußerung einer OG und Umstellung des Geschäftsjahrs, BB 1990, 2270; Herlinghaus, StSenkG: Änderung der Eingliederungsvoraussetzungen bei Organschaften (§ 14 KStG und § 2 Abs 2 S 2 GewStG), FR 2000, 1105; Kilger/Elender, Die Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung gem § 14 Abs 1 Nr 1 KStG im Lichte der BFH-Rspr zu Vorratsgesellschaften, DK 2005,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S.v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.1 Hintergrund, Terminologie, Regelungskonzeption und Abgrenzung

Rz. 330 Mit der Hinzurechnungsbesteuerung einher geht eine Schlechterbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften, die zugleich eine Beschränkung der Grundfreiheiten darstellt.[1] Diese Beschränkung kann durch das Ziel der Vermeidung von Steuerumgehungen gerechtfertigt werden, was wiederum eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung voraussetzt. In di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.3 Verfahrensrechtliche Geltendmachung

Rz. 340 Bei Inanspruchnahme der Substanzausnahme besteht – anders als nach altem Recht – keine Erklärungspflicht, sondern ist eine Anzeige gem. § 18 Abs. 3 S. 2 AStG zu erstatten. Im Rahmen dieser Anzeige sind nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck Angaben zu machen, die eine Überprüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG ermöglicht.[1] Für Einzelheiten wird auf die Kom...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 20 § 8 AStG regelt den sachlichen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Mithin verfolgt die Norm den Zweck, die der Hinzurechnungsbesteuerung zu unterwerfenden Einkünfte abzugrenzen.[2] Sie trennt somit "die Spreu vom Weizen".[3] Dies betrifft aus unionsrechtlichen Gründen nicht mehr nur die Frage der Art der Einkünfte und der Niedrigbesteuerung, sondern ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.2 Neufassung der Norm durch das SEStEG und Folgeänderungen

Rz. 12 Durch das SEStEG wurde § 6 AStG weitreichend überarbeitet und dabei modifiziert und ergänzt. Hintergrund der umfangreichen Änderungen waren insbesondere Entscheidungen des EuGH. So hat der Gerichtshof eine dem § 6 AStG vergleichbare französische Regelung für unionsrechtswidrig gehalten, weil diese an den Wegzug eine Abschlussbesteuerung knüpfte und dabei eine Steuerst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.4 EU-Recht

Rz. 23 Die Zurechnungsbesteuerung sieht sich im Schrifttum[1] europarechtlicher Kritik ausgesetzt. Dieser ist aber seit dem JStG 2009 und der Einfügung von Abs. 6 und Abs. 7 weitgehend, wenn auch nicht vollständig der Boden entzogen.[2] Rz. 24 Der unionale Schutzbereich ist im Bereich der Kapitalverkehrsfreizügigkeit (Art. 63 AEUV im Hinblick auf die Übertragung des Vermögens...mehr

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zfs 09/2024, Zeitpunkt der ... / 2 Aus den Gründen:

[15] 2. Das BG hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Bekl. in dem von ihm tenorierten Umfang verpflichtet ist, die Kosten der erstinstanzlichen Geltendmachung von deliktischen Schadensersatzansprüchen des Kl. aufgrund des Fahrzeugkaufs zu tragen. [16] a) Zutreffend und von der Revision unbeanstandet hat das BG zunächst angenommen, dass für den geltend gemachten Rechtssc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.1.2 Verhältnis zum AEUV

Rz. 14 Kein Verstoß gegen (aufgehobene) Verpflichtung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: § 20 Abs. 1 AStG wird im Schrifttum[1] als Verstoß gegen Art. 293 Spiegelstrich 2 EGV eingestuft. Zwar erfolgte die Aufhebung dieser Vorschrift mit dem Vertrag von Lissabon, nach wohl h. M.[2] ist hierdurch keine Rechtsänderung verbunden. Die Vorschrift regte bei Erforderlichkeit die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5.2 Auskunfts-/Informationsaustausch

Rz. 75 Die dem unbeschränkt Stpfl. eingeräumte Nachweismöglichkeit setzt die Nachprüfbarkeit durch die FinanzBeh voraus.[1] Eine solche Nachprüfung kann auf der Grundlage von § 2 Abs. 11 EUAHiG, einer großen Auskunftsklausel in einem DBA (vergleichbar mit Art 25 Abs. 1 DBA-Verhandlungsgrundlage), sog. Informationsaustauschabkommen[2] oder ggf. auch auf der Grundlage des OECD...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.3 Erforderliche sachliche und personelle Ausstattung (Abs. 2 Satz 2, 3)

Rz. 360 Gem. § 8 Abs. 2 S. 2 AStG setzt "dies" – gemeint ist das Vorliegen einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. v. § 8 Abs. 2 S. 1 AStG – "insbesondere den Einsatz der für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen sachlichen und personellen Ausstattung in diesem Staat voraus". Nach § 8 Abs. 2 S. 3 AStG muss die Tätigkeit "durch hinreichend qualifiziertes Perso...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.3 Unionsrechtsverstoß durch Nichtberücksichtigung von Vermögensminderungen

Rz. 104 Die Wegzugsbesteuerung greift nicht bei Vorliegen von Vermögensminderungen, d. h. wenn dadurch ein fiktiver Veräußerungsverlust realisiert würde (s. Rz. 164). Es kommt dadurch zu einer Ungleichbehandlung von Vermögenszuwächsen und Vermögensminderungen. Gerade im Kontext des – auch im Hinblick auf die Wegzugsbesteuerung einschlägigen – Rechtfertigungsgrundes der Aufte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4 Anforderungen an den zeitlichen Rahmen der Anteilsveräußerung oder Verwirklichung der Ersatztatbestände ("Sperrfrist")

Tz. 19 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zeitlich befristeter Anwendungsbereich für den nachträglichen Einbringungsgewinn (§ 22 Abs 1 und 2 UmwStG) Die Regelungen des § 22 UmwStG beschränken sich tatbestandsmäßig auf eine zeitliche Anwendung "innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt" (s § 22 Abs 1 S 1 und Abs 2 S 1 UmwStG). Nur sperrfristschädliche ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.2.2 Unionsrechtliches Erfordernis der Anrechnung auf die Gewerbesteuer

Rz. 100 Bedenken gegen die Unionsrechtsmäßigkeit des § 12 AStG bestehen wegen der fehlenden Anrechnungsmöglichkeit auf die Gewerbesteuer unter 2 Aspekten. Zum einen kann es bei einer teilweisen Doppelbesteuerung der Zwischeneinkünfte verbleiben, wenn die Steuer der Zwischengesellschaft nicht vollständig auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl. angerechnet werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Die vermittelnde Gesellschaft ist nicht organschaftstauglich

Tz. 270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellt sich die Frage, ob die vorstehend erläuterten Grundsätze auch gelten, wenn PersGes oder ausl Gesellschaften in der Beteiligungskette als Zwischenglieder auftreten. Ein solches Zwischenglied könnte deshalb zur Unterbrechung einer Beteiligungskette führen, weil es nicht OG sein kann (s Tz 75ff). Demgegenüber hat der BFH (s Urt des B...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.1.1 Hintergrund

Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvor gem. § 6 AStG besteuerten Vermögenszuwachs zu berücksichtigen.[2] Eine festgesetzte Steuer wurde durch Änderung oder Aufhebung des Bescheids neu ermittelt. Hinte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.4 Zuordnung von Einkünften zu der maßgeblichen Substanz (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 370 § 8 Abs. 2 S. 4 AStG regelt die Reichweite des Substanznachweises, d. h. den Substanznachweis der Höhe nach. Die Norm knüpft an das Vorliegen einer "wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit" an und ordnet dieser Tätigkeit nur solche Einkünfte zu, die durch die Tätigkeit "erzielt" werden und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG) beachtet worden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1 Erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 S 1 bis 8, Abs 1a KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6 KStG)

Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften regelt die erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 KStG nachdem die Regelung in § 8c Abs 1 S 1 KStG zum quotalen Verlustuntergang aufgehoben wurde. Weiter wird durch die S 3 und 4 des § 34 Abs 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.4 Formwechsel

Tz. 110 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Bedingungen, unter denen ein ausl Formwechsel vom UmwStG erfasst wird, weichen tw von denen bei übertragenden Umwandlungen ab. Das hat zum einen mit dem fehlenden Vermögensübergang zu tun. Zum anderen sind die Modalitäten tw andere, unter denen es im Ausl zu einem Wechsel der Rechtsform kommen kann. ZT reicht hierfür die bloße Vertragsän...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kap-Ges, DB 1999, 2149; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilsveräu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Weitere Ausschlussgründe (Abs 6 S 2 Nr 2 und 3, S 4)

Tz. 71 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu Abs 6 S 2 Nr 1 (Subsidiarität) s schon Tz 61. S 2 Nr 2 begründet zusätzliche (negative) Tatbestandsmerkmale dergestalt, dass die Erstattung bei entspr Anwendung der §§ 50d Abs 3, 50j EStG nicht ausgeschlossen "wäre". Der Wortlaut "entspr" und "wäre" macht deutlich, dass die Voraussetzungen der §§ 50d Abs 3, 50j EStG nur insoweit vorliegen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.5 Ausnahme für Outsourcing (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 380 Gem. § 8 Abs. 2 S. 5 AStG gelten die Sätze 1 bis 3 nicht, "wenn die Gesellschaft ihre wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend durch Dritte besorgen lässt". Die Substanzausnahme soll in diesen Fällen nicht zu Anwendung kommen[1], was im Ergebnis stets in einer Hinzurechnungsbesteuerung mündet. Die Finanzverwaltung wendet die Vorschrift nicht auf konzerninter...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.2 Unionsrechtskonformität der sofortigen Steuerfestsetzung

Rz. 102 Bereits die Festsetzung einer Steuer im Wegzugszeitpunkt stellt eine Beschränkung der Grundfreiheiten dar, weil sich durch die festgesetzte Steuer die Bonität des Steuerpflichtigen verschlechtert.[1] Die Festsetzung der Steuer bei Wegzug stellt aber ausweislich bereits der frühen EuGH-Rechtsprechung eine im Hinblick auf den Rechtfertigungsgrund der Wahrung der Auftei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.4 Unionsrechtsverstoß durch überschießende Wegzugstatbestände

Rz. 106 Die Tatbestände in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AStG ordnen eine Wegzugsbesteuerung losgelöst von einer Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrecht an (s. Rz. 130). Es kann folglich eine Wegzugsbesteuerung auch dann eintreten, wenn das deutsche Besteuerungsrecht unverändert fortbesteht.[1] In einer solchen Konstellation stellt bereits die Steuerfestsetzung ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 1.2.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Die ATAD-RL selbst enthält keine Regelungen zur verfahrensrechtlichen Umsetzung der Hinzurechnungsbesteuerung, da das Verfahrensrecht nach der Rspr. des EuGH in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.[1] Aufgrund der Anpassung der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD-RL, waren aber dennoch Änderungen in § 18 AStG erfo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.1 Früheres Recht: Doppelte Inlandsanbindung

Tz. 96 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG aF war nur eine Kap-Ges, die sowohl ihre Geschäftsleitung als auch ihren statutarischen Sitz im Inl hat (sog doppelte Inl-Anbindung ), eine taugliche OG. Damit regelte § 14 Abs 1 S 1 KStG für die OG strengere Ansässigkeitsvoraussetzungen als für den OT, bei dem nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG eine inl Geschäftsleitung a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarecht

Rn. 31 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das sog Maßgeblichkeitsprinzip öffnet das Handelsbilanzrecht für die steuerliche Gewinnermittlung durch das Eingangstor der GoB. Eine legislatorische Stufe zuvor enthält das Handelsbilanzrecht eine Transformation der europarechtlichen Bilanzierungsvorgaben, insb durch die 4. EG-Richtlinie. Diese ist gerade iRd Bewertungsvorschriften maßgebli...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 50 § 4 AStG begegnen unionsrechtliche Bedenken. Die Vorschrift steht in Verdacht, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit zu verstoßen. Zwar hat der EuGH in einer Entscheidung zum niederländischen Recht eine Regelung als mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar gehalten, nach der ein Stpfl. nach dem Wegzug für einen Zeitraum von 10 Jahren weiterhin so der Erbschaftsteuer unte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 1.5.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 170 Das Verfahrensrecht ist nach der Rechtsprechung des EuGH in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (s. dazu Rz. 15).[1] Daraus folgt, dass sich auch unionsrechtliche Bedenken gegen § 18 AStG grundsätzlich nur insoweit ergeben können, als Zweifel an der Unionsrechtsmäßigkeit der zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Norm bestehen.[2] Insbesondere die Bindu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistung von Amtshilfe und Unterstützung bei der Beitreibung durch den Ansässigkeitsstaat des Zuwendungsempfängers als weitere Voraussetzung für den Abzug (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 3 bis 5 KStG)

Tz. 148 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für nicht im Inl ansässige Zuwendungsempfänger iSd S 2 der Vorschrift (also für jur Pers d öff Rechts und für privat-rechtliche Zuwendungsempfänger) ist nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 3 KStG weitere Voraussetzung für den Abzug der Zuwendungen, dass "durch diese Staaten" (uE also die Ansässigkeitsstaaten) Amtshilfe und Unterstützung bei der Beitreibu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.2 Erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1a KStG (§ 34 Abs 6 KStG idF des Kroatien-StAnpG)

Tz. 37 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 7c S 2 bis 5 KStG, der durch das Kroatien-StAnpG zu Abs 6 (S 1 bis 4) und durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften neu gefasst wurde, regelt die erstmalige Anwendung der sog Sanierungsklausel iSd § 8c Abs 1a KStG idF des WachstumsBG für den VZ 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über den Regelungsinhalt und Tatbestandsmerkmale

Rn. 1820 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 2 EStG enthält eine Regelung über die Erhöhung der AK der Beteiligung an einer KapGes für den Fall, dass eine Übertragung eines WG im Wege der verdeckten Einlage stattfindet. Aus der Bezugnahme der Regelung zu § 6 Abs 6 S 1 EStG wird geschlussfolgert, dass diese Regelung ausschließlich auf die Einlage von WG des BV Anwendung fi...mehr

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zfs 09/2024, Editorial

Die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in diesem Jahr zum 23. Mal stattfinden. Diese finden schon seit mehreren Jahren in wechselnden europäischen Städten statt. Nachdem der Kongress im letzten Jahr in Prag veranstaltet wurde, zieht er dieses Jahr wieder in den Süden – nach Porto. Das Programm der Europäischen Verkehrsrechtstage weist in diesem Jahr wieder eine Vielfalt a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwandlungsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschließlich der Genossenschaften und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.1 Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Nr 2 Satz 2 Buchst c KStG

Tz. 143 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Das BMF (s Schr v 16.05.2011, BStBl I 2011, 559) hat Regelungen zum Nachw des Vorliegens der Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG (entspr § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG) getroffen. Hiernach gelten insoweit die für die Gewährung der St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG für inl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen maßgebende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 112), wurden durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung ab dem VZ 2012 die früher in § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG enthaltenen ansässigkeitsbegründenden Merkmale (unbeschr stpfl; Geschäftsleitung im Inl) gestrichen; ebenso ist § 18 KStG wegg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Literaturhinweise

Annissimov/Stüber, Die Erstattung europarechtswidrig abgezogener KapSt auf Dividenden nach dem neuen § 32 Abs 5 KStG, DStZ 2013, 379; Patzner/Nagler, Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 16.06.2022 in der Rs C-572/20, ACC Silicones, IStR 2022, 709.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.8 Verlustübernahme (§ 302 AktG)

Tz. 441 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 KStG setzt die Anerkennung der Organschaft zwingend die Verlustübernahme per GAV durch den OT voraus. Der OT kann nur solche Verluste der OG iR seiner Einkommensermittlung abziehen, die bei ihm zu einer Vermögensminderung führen (dazu grundlegend s Grotherr, FR 1995, 1). Wegen vororganschaftlicher Verluste der OG s Tz 390ff. B...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATAD-UmsG

Rz. 15 Obschon der persönliche Anwendungsbereich der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)[1] der EU sich auf Körperschaftsteuersubjekte beschränkte (Art. 1 ATAD), wurde die Umsetzung nämlicher Richtlinie zum Anlass genommen, die Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen zu verschärfen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, der zufolge hinsichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Übertragender (formwechselnder) Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Beim übertragenden Rechtsträger ist zu differenzieren. Keinen weiteren pers Eingangsvoraussetzungen mit der Folge, dass jeder für die jeweilige Umwandlungsart zugelassene Rechtsträger aus einem EU-, EWR- oder Drittstaat als Überträgerin in Frage kommt, unterliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Erstmalige Anwendung, wenn die Wirksamkeit der Umwandlung eine Eintragung in ein öffentliches Register voraussetzt (§ 27 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das UmwStG idF des SEStEG ist nach § 27 Abs 1 S 1 UmwStG erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öff Reg nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. GlA s Mutscher (in F/D, § 27 UmwStG Rn 10). Eine Anmeldung ist erfolgt, wenn der Anmeldean...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.3 Gewinnabführungsvertrag "minderer Art" ausreichend?

Tz. 344 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Für nach ausl Recht gegründete TG mit inl Geschäftsleitung, bei denen die in Tz 342 genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, stellt sich die Frage, ob der von § 14 Abs 1 KStG verlangte GAV durch einen schuldrechtlichen Vertrag ersetzt werden kann, dessen Inhalt dem GAV nachgebildet ist ("GAV minderer Art"). Abzulehnen ist jedenfalls die vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Montanunion

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Montanunion – offiziell: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) – war eine der drei > Europäische Gemeinschaften, aus der sich die > Europäische Union entwickelt hat. Die Organe der 1952 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl sind in der EU-Kommission (Brüssel), dem Europaparlament (Straßburg), im EU-Ministerrat ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 4/3 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Telekommunikationsgeräte werden in der Praxis zum Einen zeitweise an ArbN überlassen, zum Anderen an ArbN übereignet. Vorangestellt werden im Folgenden die umsatzsteuerlichen Grundsätze. (Unentgeltliche) Sachzuwendungen von ArbG an seine ArbN stellen entweder als Vergütung für geleistete Dienste, für die der ArbN einen Teil seiner Arbeitsleis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Geräteübereignung an ArbN

Rz. 4/7 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorsteuerabzug: Kauft der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zu übereignen, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 3 Abs 1b Nr 2 UStG iVm > A 15.2b Abs 2 Satz 5 und > A 15.15 UStAE). Wird das Gerät zunächst für den Betrieb bezogen, ohne dass eine Übereignung an einen ArbN geplant ist, ist der Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs 1 Satz 1 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG in Umwandlungsfällen (§ 27 Abs 11 UmwStG)

Tz. 31 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 eingeführte § 27 Abs 11 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG in Umwandlungsfällen. § 8b Abs 4 KStG regelt die StPflicht von Bezügen aus sog Streubesitzanteilen. Wegen Einzelheiten s § 8b KStG Tz 245 ff. Soweit Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG auch be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.3 Anrechnungsüberhänge

Rz. 413 Die Anrechnung erfolgt maximal bis zur Höhe der auf den Hinzurechnungsbetrag des jeweiligen Vz entfallenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (Anrechnungshöchstbetrag).[1] Es darf somit kein höherer Betrag angerechnet werden, als die im Inland auf die passiven Einkünfte entfallende Einkommen-/Körperschaftsteuer (§ 34c Abs. 1 S. 2 EStG).[2] Rz. 414 Daher kann es zu An...mehr