Rn. 31

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Das sog Maßgeblichkeitsprinzip öffnet das Handelsbilanzrecht für die steuerliche Gewinnermittlung durch das Eingangstor der GoB. Eine legislatorische Stufe zuvor enthält das Handelsbilanzrecht eine Transformation der europarechtlichen Bilanzierungsvorgaben, insb durch die 4. EG-Richtlinie. Diese ist gerade iRd Bewertungsvorschriften maßgeblich von den traditionellen deutsch-rechtlichen Bilanzierungsvorstellungen geprägt. Über diese Verbindungsstränge ist die steuerliche Gewinnermittlung in Deutschland also mit der europarechtlichen Bilanzierung für Zwecke des Handelsrechtes verknüpft. Allein die Tatsache, dass der Ertragsteuerbereich im EU-Raum nicht harmonisiert ist, kann dieses Einfallstor nicht verschließen (so nach dem Leur-Bloem-Urt des EuGH v 17.07.1997, C-28/95, DB 1997, 1851). Insofern ist also auch der EuGH zur Auslegung von Zweifelsfragen für die steuerliche Gewinnermittlung in Deutschland ein kompetentes Gericht (hierzu insb Wassermeyer in FS Lutter, Köln 2000, 1633).

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