Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Die Organe der 1952 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl sind in der EU-Kommission (Brüssel), dem Europaparlament (Straßburg), im EU-Ministerrat und dem EuGH (Luxemburg) aufgegangen. Zu Einzelheiten >  Europäische Union. Zu den von der Montanunion gezahlten Übergangsbeihilfen vgl § 3 Nr 60 EStG und > Bergarbeiter Rz 4.

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