Fachbeiträge & Kommentare zu Erhaltungsaufwand

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.1 Allgemeines

Rz. 63 Steuerbefreit sind Zuwendungen, mit denen ein Ehegatte (Satz 1 und 2) oder Lebenspartner (Satz 3) dem anderen das Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland bzw. in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in einem EWR-Staat gelegenem bebautem Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des BewG verschafft (Satz 1), soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfragen

Rn. 64 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wendet der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Schlosses HK auf, kommen nur AfA bei den Einkünften aus VuV, also kein Abzug als ag Belastung, in Betracht, so: FG RP EFG 1978, 326 rkr. Dies gilt auch für Herstellungsaufwand, der bei der Schaffung einer behindertengerechten Wohnung entsteht. Hier sind Umbaumaßnahmen ebenso wie spezi...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.4.3 Finanzierung der Baumaßnahme

Rz. 203 Eine mittelbare Zuwendung kann auch darin bestehen, dass der Zuwendende dem Bedachten eine Baumaßnahme auf einem bereits dem Bedachten gehörenden Grundstück finanziert. Da ein Gebäude ein steuerrechtlich selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, ist in solchen Fällen Zuwendungsobjekt das errichtete Gebäude. Erforderlich ist allerdings – entsprechend zur mittelbaren Zuw...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1.2 Erhaltungsaufwand versus Herstellungsaufwand infolge Softwareaktualisierung

Rz. 95 Während sich die Anpassung von Standardsoftware an geänderte technische oder inhaltliche Rahmenbedingungen regelmäßig in Form fertiger Updates und Upgrades vollzieht, erfordert die Umgestaltung von Individualsoftware häufig erheblichen, durch eigene Mitarbeiter oder Dritte ausgelösten Aufwand für Programmierarbeiten. Solche Maßnahmen sind jedoch auch bei angeschaffter...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.4.1 Erhaltungsaufwand versus Herstellungsaufwand

Rz. 37 Insbesondere Defekte von Einzelteilen oder die Anpassung an den fortgeschrittenen technischen Standard können Ursachen dafür sein, dass Teile einer EDV-Anlage ausgetauscht werden oder eine EDV-Anlage um bestimmte Komponenten, z. B. eine zweite Festplatte oder ein zusätzliches Laufwerk, erweitert wird. Im Zusammenhang mit einer solchen Aufrüstung von Hardware stellt si...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.4 Softwareinstallation und -anpassung

Rz. 72 Ein weiteres Problem hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Anschaffung und Herstellung besteht dann, wenn Software erworben und anschließend von Mitarbeitern des Erwerbers bzw. mit Unterstützung von Dritten auf Basis eines Dienstvertrags installiert bzw. angepasst wird. In diesem Zusammenhang ist daher auch die Thematik der "nachträglichen Herstellungskosten" zu betrac...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.1 Erstbewertung

Rz. 78 Software ist im Falle des Erwerbs mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Dazu zählen der Kaufpreis bzw. die Lizenzkosten, die (internen und externen) Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. An...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1.1 Behandlung von Updates und Upgrades

Rz. 92 Während Upgrades grundsätzlich als neuer Vermögensgegenstand zu aktivieren sind, wobei die Ursprungsversion des Programms vollständig außerplanmäßig abgeschrieben und ausgebucht wird, hat sich bzgl. der Bilanzierung von Updates bisher noch keine herrschende Meinung herausgebildet. Unter einem Update ist eine verbesserte, aktualisierte oder technisch veränderte Version ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierung...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 5 Verteilung bestimmten Erhaltungsaufwandes (§ 4 Abs. 8 EStG)

Rz. 119 Gem. § 4 Abs. 8 EStG kann nach dem 31.12.1989 entstehender Erhaltungsaufwand bei zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäuden in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder Baudenkmalen entsprechend §§ 11a und 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Diese Sonderregelung ist erforderlich, weil § 82b EStDV für Betriebsvermögen nicht gilt....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erhaltungsaufwand

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Erhaltungsaufwand während der Vermietungszeit ist grds als WK abzugsfähig (BFH BStBl II 2001, 787). Dies gilt jedoch dann nicht, wenn sie die Selbstnutzung vorbereiten soll (im Einzelnen s bei einer zunächst vermieteten und später selbstgenutzten Wohnung BMF BStBl I 2001, 868) und daher nur vorverlagert werden. Eindeutig ist dies dann zB anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verteilung von Erhaltungsaufwand

Nach § 82b EStDV besteht ein Wahlrecht für die Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand. Der StPfl kann danach größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen, abweichend von § 11 Abs 2 EStG auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen. Verstirbt der StPfl, der von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat, so sind die noch nicht abgesetzte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Katastrophenschaden

Schäden durch Naturkatastrophen können WK bei den Einkünften aus VuV sein. Es handelt sich um AfaA (s im Einzelnen Grube, DStZ 2000, 469). StPfl, die Katastrophenschäden am Vermietungsobjekt haben, können Billigkeitsmaßnahmen geltend machen. So können zB beim Wiederaufbau von ganz oder teilweise zerstörten Gebäuden StPfl Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäud...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietzuschuss

Öffentliche Zuschüsse führen als Leistungen Dritter dann zu Einnahmen aus VuV, wenn sie das Überlassen des Gebrauchs oder der Nutzung eines Grundstücks entgelten sollen oder der Finanzierung von WK dienen, nämlich den Erhaltungsaufwand oder den Aufwand für die Schuldzinsen vermindern (vgl BFH BStBl II 2012, 310; 2010, 34; 2004, 14). Zuschüsse zu den HK oder AK mindern hingeg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die unter die Verrechnungsbeschränkung fallenden Aufwendungen

Rn. 431 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 An sich würden alle Aufwendungen bei einem Steuerstundungsmodell iSv § 15b EStG unter die Verrechnungsbeschränkung fallen. Jedoch fallen nicht automatisch alle Aufwendungen bei den Steuerstundungsmodellen unter die Verlustbeschränkungsregelung des § 15b EStG (bzw sinngemäß iVm § 21 EStG). Soweit Aufwendungen entstehen, die mit der konzeptio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aufwendungen während der Vermietungstätigkeit

Rn. 546 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Werden während der Vermietungszeit Erhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und wird später die Einkünfteerzielung aufgegeben (zB wegen Selbstnutzung), so dürfte man an sich davon ausgehen, dass ein Teil der Aufwendungen nicht mehr den Einkünftebereich des § 21 EStG betreffen, denn soweit der Nutzen aus den Erhaltungs-...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 4. Technische ND

Auszugehen ist grundsätzlich von der technischen ND.[18] Unter der technischen ND ist der Zeitraum zu verstehen, bis zu dem ein materieller Verschleiß trotz ordnungsgemäßer Instandhaltung eintritt und den Gebrauch eines Wirtschaftsguts beeinträchtigt oder schließlich unmöglich macht. Wertverzehr: Nicht erforderlich ist, dass es zu einem Wertverzehr gekommen ist.[19] Technische...mehr

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Computer / 3.2 Abschreibung externer Peripheriegeräte

Externe Geräte eines stationären oder mobilen PCs wie Drucker, Scanner, Monitor usw. sind eigenständige Wirtschaftsgüter.[1] Sie sind nach der Rechtsprechung des BFH zwar selbständig bewertungsfähig, i. d. R. aber nach ihrer betrieb­lichen Zweckbestimmung und technischen Abgestimmtheit nicht selbständig nutzungsfähig und deshalb keine geringwertigen Wirtschaftsgüter nach § 6...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2 Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen in- und ausländischer Kapitalgesellschaften

Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, insbesondere Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), und Nr. 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz und sind steuerfrei. In der Gewinnermittlung wird die Ausschüttung lt. Gewinnverteilungsbeschluss vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags als Ertrag erfasst. Entsprec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 15a Abs. 6 UStG)

Rz. 65 Nach § 15a Abs. 6 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung sind die Abs. 1 bis 5 auf Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallen, sinngemäß anzuwenden. Die Vorschrift setzt Art. 20 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 184ff. MwStSystRL) um. Eine vergleichbare Bestimmung war bereits in § 15a Abs. 3 UStG i. d. bis 31.12.2004 gelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zu berücksichtigende Vorsteuerbeträge (§ 15a Abs. 5 UStG)

Rz. 132 Nach § 15a Abs. 5 S. 1 UStG ist bei der Berichtigung nach Abs. 1 (Anlagevermögen) für jedes Kj. der Änderung von einem Bruchteil der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen. Aus § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ergibt sich, dass nur die Vorsteuerbeträge zu erfassen sind, die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts entfallen. En...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Grundstücke mit Strom, Gas, ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.3 Sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähige Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 106 1. Entwässerungsanlagen, Kläranlagen, Sickergruben, Sielanschlüsse, Brunnen u. ähnliche Anlagen Grundstücke mit eigener Versorgungs- und Entsorgungseinrichtung, z. B. Wasserversorgung (Brunnen) und Abwasserentsorgung (Kläranlage) mit Aufwendungen für einen späteren Anschluss an öffentliche Leitungen.[1] Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranla...mehr

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Anliegerbeiträge und ihre e... / 4. Anschlusskosten

Beiträge zur Errichtung der gemeindlichen Kanalisation führen auch dann lediglich zur Wertsteigerung des Grund und Bodens und nicht zu HK des Gebäudes, wenn sich der Kanalbaubeitrag nach der Bebauung des Grundstücks richtet[16]. Hausanschlusskosten: Dagegen zählen die Kosten für die Herstellung der Verbindung vom öffentlichen Kanal zum Haus (sog. Hausanschlusskosten) zu den H...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.3 Steuersubventionelle Abschreibungswahlrechte inkl. Investitionsabzugsbetrag

Rz. 63 Steuersubventionelle (GoB-inkonforme) Abschreibungswahlrechte, zu denen erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen[1] sowie steuerliche Abschläge zählen, bezwecken eine zeitlich schnellere Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter begünstigter Wirtschaftsgüter.[2] Die bei ihrer Inanspruchnahme entstehende Aufwandsantizipation bewirkt im Zuge der...mehr

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Anschaffungsnahe Aufwendung... / 10. Instandsetzung vor Anschaffung

Der teilentgeltliche Erwerber eines der Einkunftserzielung dienenden Grundstücks kann den Rechtsfolgen des anschaffungsnahen Aufwands entgehen, indem er seine Instandsetzungsaufwendungen so steuert, dass die 15 %-Grenze innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums nicht überschritten wird oder indem er seine Instandsetzungsmaßnahmen auf die Zeit nach Ablauf des Drei-Jahres-Zeitraums ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 5 § 92a Abs. 1 EStG erlaubt bis zum Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals zu bestimmten wohnwirtschaftlichen Zwecken. Diese Verwendung ist i. S. v. § 93 EStG unschädlich. Rz. 6 Bis zu 100 % des vorhandenen, geförderten Kapitals können entnommen werden. Wird das Kapital nicht in vollem Umfang entnommen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Überschreitung der Baukostenobergrenze (§ 7b Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 121 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nicht jede Überschreitung der Baukostenobergrenze führt zur Rückgängigmachung der Sonderabschreibungen, sondern sie erfolgt nur dann, wenn folgende Tatbestandsmerkmale kumulativ erfüllt sind: Innerhalb der ersten 3 Jahre nach Ablauf des Jahres der Anschaffung/Herstellung (kalender-, nicht wirtschaftsjahrbezogene Betrachtung, keine Berechnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 15 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die FinBeh hatten dagegen zu prüfen: ob die vorgelegte Bescheinigung von der zuständigen Gemeindebehörde ausgestellt worden war (R 7h Abs 5 Nr 1 EStR 2012), ob die bescheinigten Aufwendungen steuerlich dem Gebäude iSd § 7h Abs 1 EStG zuzuordnen waren (R 7h Abs 5 Nr 2 EStR 2012), die Höhe der begünstigten HK (BFH v 22.10.2014, X R 15/13, BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 20 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die FinBeh haben dagegen zu prüfen (= dies sind die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift, BFH BStBl II 2004, 711):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nachteilige Auswirkungen der Abnutzung

Rn. 266 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Abnutzung muss sich für die Einkunftserzielung nachteilig im Jahr der Geltendmachung der AfaA (BFH BStBl II 1980, 743; 2004, 592) auswirken, da sich die mit dem Erwerb des WG getätigte Investition nunmehr ganz oder zT als fehlgeschlagen erweist. Nur dann ist es zu rechtfertigen, die steuermindernde AfaA zuzulassen. Entstehen dem StPfl d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Nachträgliche AK/HK

Rn. 123 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Fallen nachträglich (dh nach Anschaffung/Herstellung des WG) noch Kosten bzgl eines WG an, so ist zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Aufwendungen für die Erweiterung eines WG (§ 255 Abs 2 S 1 HGB Alt 2)

Rn. 387 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Definition: BFH BStBl II 2008, 218 definiert die Erweiterung als Schaffung von etwas Neuem nach Fertigstellung, indem gemessen an ihrer Funktion bisher nicht vorhandene Bauteile in das Gebäude eingefügt werden, was neben der Substanzmehrung auch die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert. Rn. 387a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Subsidiarität...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Nachträgliche HK/AK

Rn. 20 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 1 S 1, 2 EStG betreffen nur nachträgliche HK/AK (s § 7 Rn 175 (Handzik)), dh aktivierungspflichtige Aufwendungen auf ein bereits hergestelltes/angeschafftes WG. Dabei betrifft § 7a Abs 1 S 1 EStG nachträgliche HK § 7a Abs 1 S 2 EStG nachträgliche AK. Rn. 20a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Somit erfasst die Vorschrift im Umkehrschluss nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die einzelnen Fallgruppen

Rn. 226 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Es sind hierbei folgende Fälle zu unterscheiden, die grds wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 Abs 1 GG) für alle Einkunftsarten gelten (BFH BStBl III 1967, 460; BFH BStBl II 2010, 1035 mit Anm Kanzler, FR 2011, 83): Gar keine AfA/zu geringe AfA wurde angesetzt (zu § 129 AO s Rn 500)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die gesetzliche Nutzungsdauer als AfA-Zeitraum

Rn. 360 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 1 EStG legt ausdrücklich nur die jährlichen AfA-Prozentsätze fest, der AfA-Zeitraum ergibt sich dadurch indirekt. Diese AfA-Prozentsätze dienen der Gesetzesvereinfachung, wobei der Gesetzgeber auch davon ausgeht, dass die tatsächliche Gebäudenutzung idR länger ist (BFH BFH/NV 2020, 561). § 7 Abs 4 S 2 EStG geht vom indirekt in S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Allgemeines

Rn. 385 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Allg zum Begriff der HK s Rn 120ff. Wie dort ausgeführt, gilt die Legaldefinition des § 255 HGB auch für das Steuerrecht, einerlei, ob PV oder BV (GrS BFH BStBl II 1990, 830; BFH/NV 2002, 966; 2002, 968; 2007, 1475; BStBl II 2008, 218; 2011, 706; 2017, 437; 2019, 170; R 6.3 Abs 1 EStR 2012; OFD Ffm, Vfg v 31.01.2006, DStR 2006, 567). Dies b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 175 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das AfA-Volumen kann sich erhöhen durch nachträgliche AK/HK (zB für den Umbau, den Ausbau oder die Erweiterung eines WG oder einer Kaufpreisnachzahlung) – abzugrenzen gegenüber den Erhaltungsaufwendungen. Die unterschiedliche Einordnung von Aufwendungen hat folgende Konsequenzen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcd) Aufwendungen für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des WG (§ 255 Abs 2 S 1 HGB Alt 3)

Rn. 390 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Eine wesentliche Verbesserung ist gegeben, wenn der Gebrauchswert des Gebäudes durch die Baumaßnahmen gehoben wird. Dabei kommt es an (BFH BStBl II 2008, 218):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allg (seit 2000):

Müller-Katzenburg/Hofmann, Abschreibungsmöglichkeiten bei Kunstgegenständen, BB 2000, 2563; Stuhrmann, AfA nach Einlage von privaten WG, FR 2000, 511; Glade, Teilwerte und außergewöhnliche Abschreibungen beim UV in der StB und Auswirkungen auf die HB, DB 2000, 844; Hommel, Neue Abschreibungsfristen in der StB, BB 2001, 247; Beiser, HK bei Gebäuden: Opfertheorie trotz Gebäudeabbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die AfA-Zuständigkeit (§ 7 Abs 5 S 1, 2 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für § 7 Abs 5 EStG konnte offen bleiben, ob der StPfl Bauherr oder Erwerber war (BFH BStBl II 1990, 298; 1990, 1024; 1991, 918), wenn nur feststand, dass er das Gebäude spätestens im Jahr der Fertigstellung erworben hatte. Rn. 451 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Im Anschaffungsfall durfte der StPfl jedoch nur degressiv abschreiben, wenn der Herst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) AK

Rn. 381 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für den Begriff der AK gilt ausschließlich § 255 Abs 1 HGB (s Rn 114ff), egal, ob PV oder BV (BFH BStBl II 2017, 343; 2019, 170; BFH IX R 14/19, BStBl II 2020, 545; H 6.2 EStH 2020). Dh AK sind (BFH BFH/NV 2002, 966; FG Nds EFG 2017, 1418 rkr; BFH BStBl II 2019, 170):mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 2.3 Kosten der Implementierung für das Nutzungsrecht an einer Software begründen kein eigenständiges Wirtschaftsgut (FG München, rkr. Urteil v. 4.2.2021, 10 K 3084/19)

Im Urteilsfall nutzte der Steuerpflichtige (Kläger) eine Software i. R. e. schuldrechtlichen Nutzungsüberlassungsverhältnisses (= schwebendes Geschäft) gegen ein laufendes Entgelt; er war dagegen weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer der Software. Zwischen dem Kläger und dem beklagten Finanzamt war der Abzug der Einmalaufwendungen für die Einführung und Implemen...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.1 Entgeltliche Leistungen

Was für Veräußerungen gilt, gilt auch für andere Geschäfte. Erbringt die Gesellschaft Dienst- oder Werkleistungen für ihren Gesellschafter wie an Dritte gegen ein verkehrsübliches Entgelt, erzielt sie damit Betriebseinnahmen. Andererseits sind die durch die Leistung verursachten Aufwendungen Betriebsausgaben.[1] Der Gesellschafter kann seine Zahlungen nicht von seinem Gewinna...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 914 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 878 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.2.1 Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind

Rz. 902 [Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind → Zeile 36] AK und HK für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, können im Wege der linearen AfA als WK bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 1 EStG). Dabei sind die AK oder HK gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaft...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.5 Arbeitsmittel

Rz. 676 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 42, 43] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr