Fachbeiträge & Kommentare zu Erhaltungsaufwand

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Werbungskosten Vermietung u... / Anschaffungsnaher Aufwand

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen [1], die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.[2] Insoweit enthält die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EstG eine Regelverm...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Prozesskosten

Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren.[1] Demnach sind Prozesskosten des Vermieters Werbungskosten, wenn der Rechtsstreit sachlich mit dem Mietverhältnis zusammenhängt; das kann auch bei einer Räumungsklage gegen den Mieter der Fall sein. Die Kosten eines Baumängelprozesses sind ...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.6 Erhaltungsaufwand

Die Grundsätze zur Behandlung von Herstellungskosten[1] sind auch auf Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Finanzierung von Erhaltungsaufwand an einem teilweise vermieteten und teilweise selbst genutzten Gebäude anwendbar.[2]mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.6 Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand

Sind im Rahmen einer umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme sowohl Arbeiten zur Schaffung eines betriebsbereiten Zustands, zur Erweiterung des Gebäudes oder Maßnahmen, die über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen, als auch Erhaltungsarbeiten durchgeführt worden, sind die hierauf jeweils entfallenden Aufwendungen grundsätzlich – ggf. im...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 2 Kriterien des Erhaltungsaufwands

Erhaltungsaufwendungen liegen danach vor, wenn ein Gebäude lediglich in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend seinem ursprünglichen Zustand erhalten wird oder wenn dieser Zustand in zeitgemäßer Form wieder hergestellt wird. Erhaltungsaufwendungen sind danach Aufwendungen für Maßnahmen an einem bereits angeschafften oder fertiggestellten Gebäude, die in sachlicher und zeitlicher ...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr

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Steuerliche Förderung für B... / 3 Höhe des Sonderausgabenabzugs

Begünstigt sind nach § 10f Abs. 1 EStG Herstellungskosten und bestimmte in den §§ 7h und 7i EStG bezeichnete Anschaffungskosten sowie nach § 10f Abs. 2 EStG Erhaltungsaufwendungen, die auf die zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teile des Gebäudes entfallen. Für die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG kommt es auf die Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand ...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 1 Steuerrechtliche Grundsätze

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem bestehenden Gebäude, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Bei diesen Aufwendungen ist allerdings zwischen Erhaltungsaufwendungen und (nachträglichen) Herstellungskosten zu unterscheiden. Die steuerliche Einordnung, ob Erhaltungsaufwan...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 5 Vergrößerung der nutzbaren Fläche

Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen, die für eine Erweiterung i. S. v. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB entstehen, bilden unabhängig von ihrer Höhe Herstellungskosten. Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten auch dann gegeben[1], wenn nach Fertigstellung des Gebäudes seine nutzbare Fläche auch nur geringfügig vergrößert wird. Die "...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 6.2 Verteilung der Erhaltungsaufwendungen

Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden im Privatvermögen, die im Zeitpunkt der Leistung überwiegend Wohnzwecken dienen, können abweichend von § 11 Abs. 2 EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.[1] Welche Aufwendungen als "größer" anzusehen sind, wird in § 82b EStDV nicht näher definiert. Ein Gebäude dient überwiegend Wohnzwecken, wenn die Grundfläche...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis spielt die Abgrenzung der Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Werbungskosten im Kalenderjahr der Bezahlung abziehbar sind, von den Herstellungskosten, die nur im Wege der AfA berücksichtigt werden, eine große Rolle. Die Höhe der Aufwendungen ist für die Abgrenzung – mit Ausnahme der anschaffungsnahen Herstellungskosten – nicht entscheidend. Erhaltu...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.6.2 Aufteilung der Gebäudeanschaffungskosten auf selbstständige Gebäudeteile

Sind beim Erwerber im Hinblick auf die unterschiedliche Nutzung mehrere selbstständige Gebäudeteile[1] anzunehmen, stellt sich die Frage, wie der auf das Gesamtgebäude entfallende Teil der Anschaffungskosten auf die einzelnen Gebäudeteile zu verteilen ist. Für die Aufteilung ist das Verhältnis der Nutzfläche eines Gebäudeteils zur Nutzfläche des ganzen Gebäudes maßgebend, es...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.1 Anschaffungskosten des Grund und Bodens

Die Anschaffungskosten eines unbebauten Grundstücks setzen sich aus dem Kaufpreis und den Anschaffungsnebenkosten zusammen. Die im Zusammenhang mit der Parzellierung eines Grundstücks anfallenden Vermessungskosten rechnen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Bei einem mit Abbruchverpflichtung erworbenen Gebäude, das wirtschaftlich verbraucht und damit objektiv wer...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 7 Umbauten

Nach dem in § 255 Abs. 2 HGB geregelten Begriff der Herstellung bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (Gebäude, Wohnung). Darunter ist – neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter – insbesondere die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu ...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 9.4 Überhöht vorgenommene AfA

Ist die AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG überhöht vorgenommen worden und hat sich die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes nicht geändert, sind weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Prozentsätze anzusetzen, sodass sich ein anderer Abschreibungszeitraum als von 25, 33, 40 oder 50 Jahren ergibt. Die Berichtigung zu hoch vorgenommener und verfahrensrechtlich nicht mehr än...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 5 Kürzung der Werbungskosten

Beträgt die vereinbarte und tatsächlich gezahlte Warmmiete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, wird von Gesetzes wegen eine Vollentgeltlichkeit unterstellt. Die Werbungskosten für diese Wohnung sind dann in voller Höhe abzugsfähig. Beträgt das Mietentgelt zwischen 50 % und weniger als 66 %, ist die Einkunftserzielungsabsicht zu überprüfen (sog. Totalüberschussprognose); ...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 4 Anbauten an ein bestehendes Gebäude

Bei Anbauten an ein bestehendes Gebäude sind steuerrechtlich 3 Fälle zu unterscheiden: Es liegen nachträgliche Herstellungskosten eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts (Altgebäude) vor. Dies ist der Fall, wenn der Anbau zu den gleichen Zwecken wie der Altbau genutzt wird und beide Gebäudeteile bautechnisch und funktional in einer Weise zusammengefügt werden, dass sich dad...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.1 Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen als Herstellungskosten

Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bilden unabhängig von ihrer Höhe Herstellungskosten, wenn sie für eine Erweiterung i. S. v. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB entstehen. Eine Erweiterung liegt vor: bei der Aufstockung eines Gebäudes[1]; bei der Errichtung eines Anbaus[2]; bei der Vergrößerung der nutzbaren Fläche[3]; bei der Vermehrung der Substanz des Gebäudes.[4] Nach der...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 6 Vermehrung der Substanz

Eine Erweiterung und damit Herstellungskosten liegen auch bei einer Substanzvermehrung vor. Ein Gebäude wird in seiner Substanz vermehrt, ohne dass zugleich seine nutzbare Fläche vergrößert wird, z. B. bei Errichtung einer Außentreppe, bei Einbau einer Alarman­lage, einer Sonnenmarkise oder einer Treppe zum Spitzboden.[1] Keine zu Herstellungskosten führende Substanzvermehrun...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.6.1 Aufteilung auf Gebäude und Grund und Boden

Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungs...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.3 Vorbehaltsnießbrauch

Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der ­Übertragung des Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem über­tragenen Grundstück bestellt wird. Einem Vorbehaltsnießbraucher ist ein Schenker gleichzustellen, der mit dem Beschenkten im Voraus eine klare und eindeutige Schenkungsabrede über den Erwerb eines bestimmten Grundstücks tri...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 5 Gleichzeitige Durchführung mehrerer Baumaßnahmen

Grundsätzlich ist jede Baumaßnahme für sich zu sehen und dahingehend zu unterscheiden, ob Erhaltungs- oder Herstellungsaufwendungen vorliegen. Danach sind die Erhaltungsaufwendungen und die nachträglichen Herstellungskosten – ggf. im Wege der Schätzung – aufzuteilen, und zwar auch dann, wenn sie einheitlich in Rechnung gestellt worden sind. Praxis-Beispiel Kostenaufteilung au...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 7 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Zu den (fiktiven) Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch anschaffungsnahe Aufwendungen für ein Gebäude. Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt, die – ohne die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG – vom Grundsa...mehr

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Steuerliche Förderung für B... / Zusammenfassung

Überblick Durch § 10f EStG wird dieselbe Art von Baumaßnahmen durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt, für die in den Fällen der Erzielung von Einkünften erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h und 7i EStG oder die Verteilung des Erhaltungsaufwands nach den §§ 11a und 11b EStG i. V. m. den §§ 7h und 7i EStG in Betracht kommen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass §§ 7h u...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / 3 Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand nach §§ 11a, 11b EStG

Führen Baumaßnahmen an Objekten der §§ 7h und 7i EStG nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern zu Erhaltungsaufwand, ist nach Wahl des Steuerpflichtigen eine gleichmäßige Verteilung dieses Erhaltungsaufwands auf 2 bis 5 Jahre möglich. Im Übrigen müssen die Voraussetzungen der §§ 7h und 7i EStG vorliegen. Miteigentümer müssen den Erhaltungsaufwand auf den gleic...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / Zusammenfassung

Überblick Mit den §§ 7h, 7i EStG sollte die Fortführung und Verstärkung der steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen verfolgt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Anschaffungskosten für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einem im Inland gelegenen Gebäude in einem förmlic...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung / 4.1 Änderung oder Aufhebung

Soweit vorläufig festgesetzt ist, kann die Festsetzung (jederzeit) nach Satz 1 des § 165 Abs. 2 AO aufgehoben oder geändert werden. Auf dieser Vorschrift beruhende Änderungsbescheide können auch unter Fortbestand der Ungewissheit und damit auch des Vorläufigkeitsvermerks ergehen.[1] Ist die Ungewissheit beseitigt, muss das Finanzamt den entsprechenden Änderungs- oder Aufhebun...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.3 Umfang

Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Das bloße Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee führt nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells. Um ein vorgefertigtes Konzept handelt es sich auch, wenn die positiven Ei...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.3.2 Nachträgliche Herstellungskosten vs. Erhaltungsaufwand

Nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB sind Herstellungskosten auch solche Aufwendungen, die bei der Erweiterung oder bei über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserungen eines Vermögensgegenstands entstehen. Das IDW sieht in RS IFA 1, bezogen auf Gebäude, eine Verbesserung dann als gegeben an, wenn die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängert wird oder sich die G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 Herstellung im engeren Sinn (Neuschaffung)

Rz. 87 Die Herstellung i. e. S. umfasst zunächst die Neuschaffung noch nicht existenter VG. Ferner sind unter der Herstellung von VG i. e. S. handelsrechtlich die Wiedernutzbarmachung eines zerstörten oder verschlissenen VG sowie die Änderung der betrieblichen Funktion eines bereits bestehenden VG zu verstehen.[1] Die Überholung eines noch nutzbaren VG fällt dagegen nicht da...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 64 Aufwendungen, die erst nach Abschluss des eigentlichen Anschaffungszeitraums anfallen, sind unter bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche AK zu aktivieren. Dabei kann zwischen zwei Formen nachträglicher AK unterschieden werden:[1] dem Anfallen nachträglicher Aufwendungen für den Erwerb und die Herstellung der Betriebsbereitschaft des VG und nachträglichen Erhöhunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Zustand der Betriebsbereitschaft

Rz. 8 Neben dem Erwerb beinhaltet der Begriff des Anschaffungsvorgangs das Versetzen eines VG in den betriebsbereiten Zustand. V. a. im Bereich des Sachanlagevermögens findet der Begriff der Betriebsbereitschaft Verwendung. Ein VG gilt dann als betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung verwendet werden kann.[1] Welchen Zweck ein erworbener VG erfüllen soll,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2.2 Wesentliche Verbesserungen

Rz. 91 Analog zu Erweiterungen müssen sich wesentliche Verbesserungen eines VG über seinen ursprünglichen Zustand hinaus auf den VG als Ganzes beziehen. Eine lediglich tw. Verbesserung führt zu regelmäßigem Erhaltungsaufwand.[1] Rz. 92 Mangels eindeutiger Formulierung respektive Definition der Merkmale "wesentlich" und "ursprünglicher Zustand" bedingt die Festlegung weiterer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2.1 Erweiterungen

Rz. 89 Unter einer Erweiterung ist eine Vergrößerung oder eine Substanzmehrung (Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten) zu verstehen[1], die sich auf den VG als Ganzes bezieht und keine Wesensänderung mit sich bringt.[2] § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB setzt dabei keine Wesentlichkeit voraus, sodass grds. auch kleine Erweiterungen zu aktivieren sind. Maßnahmen, die lediglich die Funk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Modifikation eines immateriellen Vermögensgegenstands

Rz. 196 Eine Modifikation liegt vor, wenn ein immaterieller VG erweitert oder wesentlich über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessert wird. Erweiterungen äußern sich in zusätzlichen betrieblichen Einsatz- oder Nutzungsmöglichkeiten im Vergleich zum ursprünglichen Zustand des VG. Zu einer wesentlichen Verbesserung führen Maßnahmen, die die Gebrauchsfähigkeit des immat...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 2.2 Werbungskosten

Die vom Vermieter getragenen Umlagen sind, da durch die Vermietung veranlasst, als Werbungskosten im Zeitpunkt des Abflusses abziehbar. Für den Werbungskostenabzug spielt es keine Rolle, ob der Vermieter die umlagefähigen Kosten ganz oder nur teilweise auf die Mieter abwälzt. Die vom Mieter dem Vermieter erstatteten Nebenkosten führen zu Mieteinnahmen; zu steuerpflichtigen E...mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 2 Abgrenzung zu den Hausanschlusskosten

Von den Erschließungskosten im vorgenannten Sinne zu unterscheiden sind die sog. Hausanschlusskosten, d. h. die Kosten des erstmaligen Anschlusses des Gebäudes an das Stromversorgungsnetz, an das Gasnetz und die Wasser- und Wärmeversorgung, soweit es sich um Anlagen auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen handelt. Dazu zählen auch die Kosten für die (Erst- oder Zweit-)Herst...mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / Zusammenfassung

Überblick Vorausssetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist dessen Erschließung. Die Erschließung ist nach § 123 Abs. 1 BauGB grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Erschließungsbeiträge im engeren Sinne des gesetzlichen Erschließungsbeitragsrechts können von den Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen erhoben werden (§ ...mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 4.2.3 Ersatz einer Behelfsstraße

Ist ein Grundstück bereits durch eine Zuwegung erschlossen, können nachträgliche Erschließungsbeiträge, die eine Stadt oder Gemeinde für den Ausbau einer neuen, die bisherige Zuwegung ersetzende Straße erhebt, als Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die bisherige Zuwegung lediglich in Form eines öffentlichen Feld- oder Waldwegs bestand und die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungskosten/Anliege... / 5.1 Grundsätzliche Behandlung

Beiträge für die Zweiterschließung eines Grundstücks – etwa durch die erstmalige Herstellung einer weiteren Erschließungsanlage – stellen nach der Rechtsprechung des BFH nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden dar, wenn sich der Wert des Grundstücks aufgrund einer Erweiterung der Nutzbarkeit erhöht. Dagegen werden die Erschließungsbeiträge grundsätzlich nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungskosten/Anliege... / 6.2 Ersetzung privater Erschließungsanlagen durch eine erstmalige öffentliche Einrichtung

Erschließungsbeiträge für eine öffentliche Straße, durch die eine bisherige private Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz ersetzt wird, stellen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar, wenn die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die öffentliche Erschließungsmaßnahme nicht verändert wird. Dies ist der Fall, wenn sich die öffentliche Erschließungsmaßnahme ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungskosten/Anliege... / 4.2.1 Verbesserung einer öffentlichen Entwässerungsanlage

Ergänzungsbeiträge für die Ersetzung oder Modernisierung der Kanalisation oder einer dazugehörigen veralteten Kläranlage sind wie Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.[1] Das Gleiche gilt für Beiträge, die eine Kommune aufgrund der Ortssatzung von Grundstückseigentümern, deren Grundstück bereits an die Kanalisation angeschlossen ist, für den Bau einer neuen biologischen Kläran...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ausgaben zur Vermögensbildung.

Rn 16 Hätte der Getötete einen Teil seines Einkommens zur Vermögensbildung aufgewendet, so erhöht dies die Rente nicht (BGH NJW 87, 322, 323 [BGH 23.09.1986 - VI ZR 46/85]). Das gilt insb für die Kosten zur Tilgung der Lasten eines Eigenheims. Dagegen sind Zinsbelastungen unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, sofern sie einem angemessenen Mietzins vergleichbar sind und die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erhaltungsmaßnahmen (§§ 559b I 2, 559 II).

Rn 8 Gab es im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen Kosten für eine Erhaltungsmaßnahme (§ 559 Rn 11 ff), ist zu berechnen, welche Kosten für die Erhaltungsmaßnahme erforderlich gewesen sind (wären). Aus der Mieterhöhungserklärung muss hervorgehen, in welchem Umfang durch die durchgeführten Arbeiten Instandsetzungskosten erspart wurden (BGH WuM 23, 610 Rz 13). Dazu bedarf es kei...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reparaturaufwendungen / 5 Erhaltungsaufwand: Wann die Aufwendungen als Betriebsausgaben gebucht werden dürfen

Als Erhaltungsaufwand gelten sowohl Instandhaltungsaufwendungen als auch Instandsetzungsaufwendungen. Bei Instandhaltungsaufwendungen handelt es sich um die laufende Wartung und den regelmäßigen Austausch von Verschleißteilen, die planmäßig in bestimmten zeitlichen Abständen erfolgen. Bei Instandsetzungsaufwendungen handelt es sich um außerplanmäßige Aufwendungen für Reparatur...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reparaturaufwendungen / 6 Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in 3 Urteilen vom 14.6.2016 den Begriff der Instandsetzungs- und Modernisierungskosten in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG für die Fälle konkretisiert, in denen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung neben sonstigen Sanierungsmaßnahmen reine Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden.[1] In den Streitfällen hatten die Kläger Immobilien erworben und in zeitlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.2 Erhaltungsaufwand

Rz. 17 Erhaltungsaufwand liegt vor, wenn normalerweise anfallende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die den Gebrauchswert eines Gebäudes nicht so deutlich erhöhen, dass es dadurch wesentlich verbessert wird.[1] Erhaltungsaufwand ist nur begünstigt, soweit die Erhaltungsmaßnahme sachlich den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teilen zuzuordnen is...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.2 Noch nicht berücksichtigter Teil des Erhaltungsaufwands

Rz. 22 M. E. handelt es sich bei dem "noch nicht berücksichtigten Teil" des Erhaltungsaufwands lediglich um denjenigen Teil, der in der Zukunft noch hätte abgezogen werden können, wenn der Übergang zur Einkunftserzielung nicht eingetreten wäre. Die Einbeziehung vergangener Jahre könnte zu einer Nachholwirkung für nicht verbrauchte Abzugsbeträge führen, die das Gesetz jedoch ...mehr