Fachbeiträge & Kommentare zu Erhaltungsaufwand

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

[Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.3 Sonstige Vermietungseinkünfte

[Vermietung von unbebauten Grundstücken, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen und Überlassung von Rechten → Zeile 32–36] Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche) oder anderem unbewegli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.5 [Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 31–38]

Soweit Anlagegüter für den Betrieb erworben bzw. hergestellt wurden, sind deren AK/HK auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen (AfA; § 7 EStG; R 7.1–7.5 EStR 2012; § 11 EStDV). Zur Erläuterung muss die Anlage AVEÜR beigefügt werden. Berechnen Sie dort die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens. Wichtig Hochwasserschäde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.8 Häufig vorkommende Einzelfälle von Arbeitsmitteln (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)

Arbeitskleidung/Berufskleidung Abzugsfähig sind nur Aufwendungen für typische Berufskleidung, die auch nicht zu privaten Anlässen getragen werden kann. Zur typischen Berufskleidung gehören Arbeitsschutzkleidung ("Blauer Anton", Schutzmantel, Ärztekittel, Ärzte-, Operationshose, Schornsteinfegerkleidung, Friseurmantel, Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Schutzhelm,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.2 Weitere Werbungskosten

[Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind → Zeilen 42–45] AK und HK für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, können im Wege der linearen AfA als WK bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 1 EStG). Dabei sind die AK oder HK gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.2 Miet- und Pachtverhältnisse

Rz. 119 Miet- und Pachtverhältnisse gem. §§ 535, 581 BGB werden grundsätzlich nicht bilanziert, da es sich um schwebende Verträge handelt (vgl. Rz. 79ff., 118).[1] Der Mieter bzw. Pächter wird grundsätzlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des gemieteten bzw. gepachteten Anlagevermögens, er darf die Gegenstände daher nicht aktivieren. Dementsprechend hat der Vermieter bzw. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.4 Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung und Abraumbeseitigung

Rz. 453 § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Aufwandsrückstellungen, d. h. Rückstellungen ohne Schuldcharakter, grundsätzlich nicht gebildet werden dürfen. § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Passivierungspflicht für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1.2 Erhaltungsaufwand versus Herstellungsaufwand infolge Softwareaktualisierung

Rz. 95 Während sich die Anpassung von Standardsoftware an geänderte technische oder inhaltliche Rahmenbedingungen regelmäßig in Form fertiger Updates und Upgrades vollzieht, erfordert die Umgestaltung von Individualsoftware häufig erheblichen, durch eigene Mitarbeiter oder Dritte ausgelösten Aufwand für Programmierarbeiten. Solche Maßnahmen sind jedoch auch bei angeschaffter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.4.1 Erhaltungsaufwand versus Herstellungsaufwand

Rz. 37 Insbesondere Defekte von Einzelteilen oder die Anpassung an den fortgeschrittenen technischen Standard können Ursachen dafür sein, dass Teile einer EDV-Anlage ausgetauscht werden oder eine EDV-Anlage um bestimmte Komponenten, z. B. eine zweite Festplatte oder ein zusätzliches Laufwerk, erweitert wird. Im Zusammenhang mit einer solchen Aufrüstung von Hardware stellt si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.1 Erstbewertung

Rz. 78 Software ist im Falle des Erwerbs mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Dazu zählen der Kaufpreis bzw. die Lizenzkosten, die (internen und externen) Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.4 Softwareinstallation und -anpassung

Rz. 72 Ein weiteres Problem hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Anschaffung und Herstellung besteht dann, wenn Software erworben und anschließend von Mitarbeitern des Erwerbers bzw. mit Unterstützung von Dritten auf Basis eines Dienstvertrags installiert bzw. angepasst wird. In diesem Zusammenhang ist daher auch die Thematik der "nachträglichen Herstellungskosten" zu betrac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1.1 Behandlung von Updates und Upgrades

Rz. 92 Während Upgrades grundsätzlich als neuer Vermögensgegenstand zu aktivieren sind, wobei die Ursprungsversion des Programms vollständig außerplanmäßig abgeschrieben und ausgebucht wird, hat sich bzgl. der Bilanzierung von Updates bisher noch keine herrschende Meinung herausgebildet. Unter einem Update ist eine verbesserte, aktualisierte oder technisch veränderte Version ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.4 Bauleistung

Rz. 24 Vom Steuerabzug sind nur Bauleistungen betroffen. Dies sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (§ 48 Abs. 1 S. 2 EStG). Der Gesetzgeber hat damit die Definition aus § 101 Abs. 2 SGB III übernommen, der durch §§ 1 und 2 Baubetriebe-Verordnung konkretisiert wurde.[1] Das bedeutet jedoch ni...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.4.2.5 Mietereinbauten und sonstige Baumaßnahmen am Leasingobjekt

Rz. 75 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Zustimmung des Leasinggebers kann der Leasingnehmer Ein- und Umbaumaßnahmen am Leasingobjekt auf eigene Rechnung vornehmen. Sofern es sich dabei nicht nur um Erhaltungsaufwand handelt, liegen Mietereinbauten (leasehold improvements) vor. Diese hat der Leasingnehmer nicht nach IFRS 16, sondern nach anderen einschlägigen Standards zu bilanz...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.2.4 Erweiterung eines bestehenden Vermögensgegenstandes

Rz. 164 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erweiterung ist die Mehrung der Substanz eines Gegenstands, die nicht zur Entstehung eines weiteren, selbstständig aktivierbaren Vermögensgegenstandes führt. Sie kann auch geringfügig sein. Bloße Erhaltungsmaßnahmen genügen nicht und verursachen lediglich Erhaltungsaufwand. Dasselbe gilt für Modernisierungsmaßnahmen, die nicht zu einer wesen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.2.2 Erweiterung eines bestehenden Vermögensgegenstandes

Rz. 655 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erweiterung ist die Mehrung der Substanz eines Gegenstands, die nicht zur Entstehung eines weiteren, selbstständig aktivierbaren Vermögensgegenstandes führt. Sie kann auch geringfügig sein. Bloße Erhaltungsmaßnahmen genügen nicht und verursachen lediglich Erhaltungsaufwand. Dasselbe gilt für Modernisierungsmaßnahmen, die nicht zu einer wesen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.2.2 Einheitlichkeitsgebot bei der Bewertungsmethodenwahl

Rz. 577 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Jahresabschluss herrscht das Diktat der intertemporalen Stetigkeit der Bewertungsmethoden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Diese Stetigkeit wird auf Ebene des Konzernabschlusses um eine Dimension erweitert, d. h., innerhalb des einheitstheoretischen Rechtsgebildes sind gleiche oder gleichartige Sachverhalte konsistent, zwischen den Tochteruntern...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.4 Der Buchwert einer CGU als Vergleichsmaßstab

Rz. 277 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmung des Wertminderungsbedarfs steht unter dem Vorbehalt der Ermittlung sowohl des erzielbaren Betrags als auch des Buchwerts der zu betrachtenden CGU. Die Bestimmung des Buchwerts hängt nicht von der Methodik zur Bestimmung des erzielbaren Betrags ab, d. h., es gibt nur einen richtig ermittelten Buchwert, weshalb eine abweichende ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 747 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Anlageimmobilie ist im Zugangszeitpunkt mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Transaktionskosten zu bewerten (IAS 40.20). Dabei ist es unerheblich, ob die Immobilie zum Zugangszeitpunkt bereits in betriebsbereitem Zustand ist oder sich noch im Bau bzw. in der Entwicklung befindet. Die Abgrenzung der...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.1.1 Komponentenansatz

Rz. 672 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Diskutiert wird aber, ob auch einzelne Komponenten eines Vermögensgegenstandes abgeschrieben werden können. Das betrifft in erster Linie zusammengesetzte Güter wie Gebäude und Anlagen, die einen einheitlichen Vermögensgegenstand bilden, dessen einzelne Teile aber unterschiedlich lang nutzbar sind. Das IDW hält eine komponentenweise Abschreib...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Altlastensanierung / 4 Sanierungsaufwand

Aufwendungen zur Beseitigung "eigener" Schadstoffbelastungen stellen regelmäßig sofort als Betriebsausgaben abzugsfähigen Erhaltungsaufwand [1] dar.[2] Die Annahme nachträglicher Herstellungskosten scheidet i. d. R. aus, weil eine wesentliche Verbesserung im Sinne der Gebrauchs- und Verwendungsmöglichkeit oder gar eine Substanzvermehrung des Grund und Bodens nicht stattfind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.1 Begriff des immateriellen Vermögens

Rz. 5 Die Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen ist insbesondere wegen des im Steuerrecht in § 5 Abs. 2 EStG geregelten Aktivierungsverbots für unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, aber auch wegen der spezifischen Regelungen des § 248 Abs. 2 HGB wichtig, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansatz selbst ers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.3 Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude

Rz. 324 Der BFH[1] hat inzwischen auch zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude die folgenden Leitsätze gebildet: Ob Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude, das in Teileigentumsanteile nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt ist, sofort abziehbare Werbungskosten bzw. Betriebsausga...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.2 Zusammentreffen von Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwand

Rz. 322 Siehe hierzu "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 59–62.[1] Rz. 323 Mehrere gleichzeitig an einem Wohngebäude ausgeführte Baumaßnahmen, die teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwendungen darstellen, sind nur dann insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie bautechnisch ineinander greifen. Andernfalls sind die Aufwendungen ggf. durch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 5.10 Aufwendungen, die nicht zu Herstellungskosten eines Gebäudes führen

Rz. 351 Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand Wie der BFH entschieden hat, stellen Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses Erhaltungsaufwand dar. Der Einbau der Solaranlage hat nicht zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes geführt, denn durch ihn wurde allenfalls ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 2.7 Mietereinbauten, Mieterumbauten

Rz. 55 Mietereinbauten (und ebenso Mieterumbauten) sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil auf seine Rechnung vornehmen lässt, wenn sie keinen Erhaltungsaufwand darstellen. Diese Baumaßnahmen können in zu einem vorübergehenden Zweck eingebauten Sachen (Scheinbestandteile), Betriebsvorrichtung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 4.15 Feststellungserfordernisse bei sog. anschaffungsnahem Aufwand

Rz. 277 Um zu erkennen, ob Renovierungs- oder Modernisierungsaufwand zu Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand führt, muss zunächst festgestellt werden, welche Baumaßnahme den geltend gemachten Aufwendungen zugrunde liegt. Baumaßnahmen vor der erstmaligen Nutzung eines Gebäudes führen nicht bereits dann zu Anschaffungskosten, wenn wesentliche Bereiche der Wohnungsausstatt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.5 Zugangsbewertung

Rz. 428 Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (IAS 40.20). Gehen die Immobilien mit einem einheitlichen Anschaffungspreis zu, bedarf es einer Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Eine Besonderheit bei der Ermittlung von Anschaffu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 2.2 Abgrenzung der selbstständigen von den unselbstständigen Gebäudeteilen

Rz. 34 Ein Gebäudeteil ist unselbstständig, wenn er der eigentlichen Nutzung als Gebäude dient, das heißt, wenn er mit dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht. Kennzeichnend für den unselbstständigen Gebäudeteil ist auch, dass sein Fehlen nach der Verkehrsauffassung dem Gebäude ein negatives Gepräge gibt oder sein Einbau zwar nicht allgem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 5.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 312 Ausheben der Baugrube als Beginn der Herstellung eines Gebäudes Ist bei einer aus mehreren selbstständigen Gebäuden bestehenden Wohnanlage begonnen worden, eine für alle Gebäude gemeinsame Baugrube auszuheben/auszuschachten, so bedarf es für die Feststellung des Beginns der Herstellung jedes einzelnen Gebäudes keiner zusätzlichen speziell auf das einzelne Gebäude bezo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 5.4 Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Rz. 325 Der BFH[1] hat in den letzten Jahren mehrmals zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, insbesondere bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, Entscheidungen getroffen und hierbei die zu beachtenden Grundsätze herausgestellt. Rz. 326 Der BFH hatte zunächst mit Schreiben v. 16.12.1996[2] zur Anwendung der neuen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.14 Nachträgliche Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB)

Rz. 232 Nachträgliche Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB Aufwendungen, die durch eine Erweiterung eines Wirtschaftsguts oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.[1] Rz. 233 Mit der Auslegung des Begriffs "Erweiterung eines Wirtschaftsguts" hat sich die Rspr.[2] am Beispiel eines Gebäudes ausführlich be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12 Anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 312a Entsprechend der früheren Verwaltungspraxis laut R 157 Abs. 4 EStR waren anschaffungsnahe Aufwendungen nach dem Kauf eines zur Vermietung bestimmten Gebäudes anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn die Kosten ohne die USt in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Die anschaffungsnahen Herstellungskosten sind ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / I. Kostenabzug aus der Instandhaltungsrückstellung (bisherige Rechtspraxis)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnete die Ansammlung von Geldern für die Instandhaltung der WEG-Immobilie bisher in § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG a.F. als "Instandhaltungsrückstellung". Seit der Gesetzesänderung durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2020, 2187 zum 1.12.2020 wird die Bezeichnung "Erhaltungsrücklage" (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n.F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / II. Bewertung der BFH-Rechtsprechung

Die Rechtsprechung des BFH[8] zur ertragsteuerrechtlichen Beurteilung der Instandhaltungsrückstellung(§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG a.F.) ist nach hier vertretenem Verständnis so zu interpretieren, dass alle Zahlungen (laufendes Hausgeld und Zuführungen zur Instandhaltungsrückstellung) in das Verwaltungsvermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 10 Abs. 6, 7 WEG a.F.) grundsät...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / e) Vereinfachungsregelung

Bei den Regularien des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG handelt es sich um eine Vereinfachungsregelung. Denn der Gesetzgeber wollte mit § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG der damaligen Rechtsprechung des BFH begegnen, wonach für die Abgrenzung der AK und HK zum Erhaltungsaufwand stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich war. Die daraus resultierende erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / c) "Jährlich üblicherweise anfallenende" Aufwendungen

§ 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG schließt bestimmte Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten nicht generell vom Anwendungsbereich des Satzes 1 aus, sondern nur unter der Einschränkung, dass diese jährlich üblicherweise anfallen. Im Umkehrschluss fallen auch allgemein als Erhaltungsaufwand bezeichnete Aufwendungen unter den Satz 1 der Vorschrift, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.2 Drittaufwand im Dreiecksverhältnis: Frage der Kosten-Zurechnung

Rz. 130 Im Gegensatz zum oben behandelten Zweierverhältnis tritt hier ein Zahlungsempfänger als Beteiligter hinzu, der die Zahlungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen stehen, jedoch von einem Dritten beglichen werden, erhält. Als Beispiele wären hier zu nennen: Ein Sohn nutzt den Pkw seines Vaters für seine gewerbliche Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / IX. Zusammenfassung

Nach geltender Verwaltungsauffassung und bisheriger BFH-Rechtsprechung sind laufende Hausgeldzahlungen (Vorschüsse) bei der Einzahlung an die GdW aufwandswirksam und bei der Guthabenerstattung einnahmenwirksam. Davon zu unterscheiden sind die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage/Erhaltungsrücklage, welche erst bei tatsächlicher Mittelverwendung steuerwirksam sind. Bei bil...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Baumängelbeseitigung / 3 Baumängel gehören zu den Herstellungskosten und wirken sich über die Abschreibung aus

Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln vor Fertigstellung eines Betriebsgebäudes sind keine als Erhaltungsaufwand sofort abziehbaren Betriebsausgaben, sondern gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes.[1] Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden am Bauvorhaben, die durch fehlerhafte Bauarbeiten verursacht wurden, sowie für sonstige Folgekosten, etwa Verteuerungen au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 2.1 Herstellungskosten

Aufwendungen für Sanierungsarbeiten an vermieteten Gebäuden des Privatvermögens sind im Normalfall als Erhaltungsaufwand im Jahr der Bezahlung in voller Höhe oder auf Antrag nach § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt als Werbungskosten abzugsfähig. Für Erhaltungsaufwendungen ist nicht die Vorschrift des § 7h EStG anwendbar – auch nicht auf Antrag des Steuerpflichtigen, sonde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 3 Begünstigte Aufwendungen

Bescheinigung ist maßgebend Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur die von der Gemeindebehörde bescheinigten Aufwendungen. Dazu gehören Herstellungskosten, Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen. Hinweis Anschaffungskosten Die Förderung nach § 10f EStG erfasst nur den Teil der Anschaffungskosten eines Grundstückserwerbers, der auf begünstigte Baumaßnahmen der vor...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 1 Verteilungsmöglichkeit von Erhaltungsaufwendungen

Auch für Betriebsgebäude Nach § 11a Abs. 1 Satz 1 EStG kann Erhaltungsaufwand, soweit er nicht durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln gedeckt ist, für Maßnahmen i. S. d. § 177 BauGB an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich, auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt als Wer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 3 Abzug bei Nutzungsänderung

Voller Restabzug Wird ein Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, so ist der gesamte, noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands i. S. d. § 11a EStG im Jahr der Veräußerung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Das Gleiche gilt, wenn ein Gebäude nicht mehr zur Einkunftserzielung genutzt wird oder in ein Betriebsvermögen eingebracht ode...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 3 Nachweispflicht

Bescheinigung der Gemeinde Bei Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach den §§ 7h, 10f und 11a EStG ist dem Finanzamt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Daraus muss sich ergeben, dass das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 11a EStG können Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Vorschrift hat in der Praxis nur Bedeutung für Gebäude, die zu mehr als der Hälfte anderen als Wohnzwecken dienen oder zu einem Betriebsvermöge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 2 Der richtige Verteilungszeitraum

Die Entscheidung über die Dauer des Verteilungszeitraums muss in dem Jahr getroffen werden, in dem die Erhaltungsaufwendungen geleistet werden. An diese Entscheidung ist der Eigentümer dann gebunden. Wer sich für die Verteilung entschieden hat, muss diese gleichmäßig auf den gewählten Zeitraum vornehmen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Werden in einem Jahr wenig...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuervorteile für Gebäude ... / 2 Steuerliche Zuordnung

Modernisierung oder Neuanlage In der Frage der einkommensteuerlichen Behandlung dieser Ausgleichs- und Ablösebeträge zu den nachträglichen Anschaffungskosten von Grund und Boden oder zu den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten geht die finanzgerichtliche Rechtsprechung allerdings nicht von diesem Kriterium der Erhöhung des Bodenwerts aus. Vielmehr bestimm...mehr