Fachbeiträge & Kommentare zu Erhaltungsaufwand

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.6.2 Ersetzung der privaten Erschließungsanlage durch eine erstmalige öffentliche Einrichtung

Erschließungsbeiträge für eine öffentliche Straße, durch die eine bisherige private Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz ersetzt wird, stellen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar, wenn die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die ­öffentliche Erschließungsmaßnahme nicht verändert wird. Dies ist der Fall, wenn sich die öffentliche Erschließungsmaßnahme...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Immaterielle Vermögensgegen... / 3.7 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter immaterieller Vermögensgegenstände

Aufwendungen für die Modifikation an einem bereits betriebsbereiten immateriellen Vermögensgegenstand können nach DRS 24.30 die (ursprüngliche) Einstufung als erworbener oder selbst erstellter Vermögensgegenstand nicht beeinflussen. DRS 24.8 definiert eine Modifikation als eine Erweiterung eines Vermögensgegenstands oder eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende w...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Grundstücke mit Strom, Gas, ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.3 Sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähige Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 106 1. Entwässerungsanlagen, Kläranlagen, Sickergruben, Sielanschlüsse, Brunnen u. ähnliche Anlagen Grundstücke mit eigener Versorgungs- und Entsorgungseinrichtung, z. B. Wasserversorgung (Brunnen) und Abwasserentsorgung (Kläranlage) mit Aufwendungen für einen späteren Anschluss an öffentliche Leitungen.[1] Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranla...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 3.2 Abgrenzung Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand

Rz. 51 Der Gegenbegriff zur Herstellung ist die Erhaltung. Sofern durch Aufwendungen lediglich die Funktionsfähigkeit erhalten wird, so liegt grundsätzlich Erhaltungsaufwand vor, der sofort erfolgswirksam abziehbar ist.[1] Rz. 52 Herstellungskosten können mit Erhaltungsaufwendungen zusammentreffen. Dann ist zu entscheiden, inwieweit zu aktivierende Herstellungskosten und sofo...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.4 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 94 Neben den angeführten Herstellungskosten kennt das Steuerrecht mit § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG eine Spezialvorschrift, die Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls typisierend als Herstellungskosten eines Gebäudes qualifiziert, das entgeltlich erworben worden ist; die sogenannten anschaffungsnahen Herstellungskosten. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.2.4 Substanzvermehrung

Rz. 67 Ein zusätzlicher Erweiterungstatbestand bildet die sogenannte Vermehrung der Substanz ab. Dieser Fall muss geprüft werden, wenn gerade keine Vergrößerung der nutzbaren Fläche erfolgt.[1] Vielmehr sollen nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, wenn bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingebaut bzw. eingefügt werden.[2] Es muss durch das Hinzufügen d...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.3 Wesentliche Verbesserungen

Rz. 78 Bei der wesentlichen Verbesserung muss es sich um eine das Wesen eines Gegenstandes betreffende Veränderung seiner Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit handeln.[1] Ersetzt z. B. ein Versorgungsunternehmen eine alte Leitung seines Versorgungsnetzes durch eine neue mit einer höheren Leistungsfähigkeit, um gegenwärtige oder künftige Kapazitätsengpässe des Leitungsnetze...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.1 Herstellung

Rz. 58 Die Herstellungskosten eines Gebäudes ergeben sich primär aus den Aufwendungen für seine erstmalige Herstellung bzw. Errichtung. Des Weiteren decken auch die in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB kodifizierten Aufwendungen für Erweiterungen und wesentliche Verbesserungen über den ursprünglichen Zustand des Vermögensgegenstandes hinaus im Wesentlichen den Bereich der Gebäude ab. ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 1 Begrifflichkeit

Rz. 1 Das Handelsrecht fordert über § 246 Abs. 1 Sätze 1, 2 HGB, dass insbesondere alle Vermögensgegenstände, die im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehen, im entsprechenden Jahresabschluss bzw. in der Bilanz aufzuführen sind. Neben dem Ansatz dem Grunde nach, richtet sich der erstmalige Ansatz der Höhe nach an § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.4 Notwendige Ausgaben (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 65 Abzusetzen sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. Einzelheiten regelt die DVO bei den einzelnen Einkommensarten. Rz. 66 Arbeitsmittel (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 DVO) Als Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeug, Berufsbekleidung, Fachbücher usw.) wird ein monatlicher Pauschbetrag von 5,20 EUR berücksichtigt, sofern nicht im Einzelfall h...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebs- und Geschäftsauss... / 3.1 Reparatur/Instandhaltung

Aufwendungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung können aktivierungspflichtig sein oder als Betriebsausgaben behandelt werden; z. B. im klassischen Fall des Erhaltungsaufwands. Werden Teile eines Vermögensgegenstands der Betriebs- und Geschäftsausstattung ersetzt, wird nach ständiger Rechtsprechung Erhaltungsaufwand angenommen. Dies wäre z. B. beim Austausch eines (defekt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Handwerkerleistungen (§ 35a Abs 3 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, können ab 01.01.2006 (§ 52 Abs 50b EStG aF) ebenfalls auf Antrag 20 %, höchstens aber EUR 1 200 (bis 2008: EUR 600) pro Jahr abgezogen werden. Begünstigt sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.6 Begleichung nachträglichen Herstellungs- oder Erhaltungsaufwands(Zeile 10 – 12)

Erfolgt eine nachträgliche Freistellung von Herstellungsaufwand (für den An- und Umbau) oder Erhaltungsaufwand (Reparaturkosten), so sind die entsprechende Art in Zeile 11 und der entsprechende Wert in Zeile 12 einzutragen.mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2 Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen in- und ausländischer Kapitalgesellschaften

Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insbesondere Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), und nach § 20 Abs. 1 Nr. 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz und sind steuerfrei. In der Gewinnermittlung wird die Ausschüttung lt. Gewinnverteilungsbeschluss vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags als Er...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, außergewöhnliche / 5 Außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung, wenn der Zweck nicht mehr erfüllt wird

Von einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung ist auszugehen, wenn das Wirtschaftsgut seinen Zweck nicht mehr erfüllt. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Maschine durch neue Erfindungen überholt ist oder die Produkte, die mit der Maschine hergestellt werden, nicht mehr der neuesten Mode entsprechen, also durch einen Modewechsel überholt sind. Praxis-Beispiel Eingeschrän...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.1 Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung

[1] Für die Auslegung der in § 92a Abs. 1 EStG genannten Begriffe der Anschaffung oder Herstellung gelten die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätze, die auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB beruhen.[2] Anschaffungskosten sind danach Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierun...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.2 Vermietung einer Wohnung an den Gesellschafter

Wird ein Wirtschaftsgut des Gesellschaftsvermögens, z. B. ein Einfamilienhaus, einem, mehreren oder allen Gesellschaftern im Rahmen eines entgeltlichen Rechtsverhältnisses, z. B. eines Mietvertrags, überlassen, ist es auch steuerlich als notwendiges Betriebsvermögen zu behandeln. Ebenso wie andere Rechtsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, die nicht unter § 15 ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1 Entgeltliche Leistungen

Was für Veräußerungen gilt, gilt auch für andere Geschäfte. Es sind nach Auffassung des BFH keine zureichenden Gründe dafür erkennbar, entgeltliche Verträge zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und einem Gesellschafter, die Leistungen zum Gegenstand haben, grundsätzlich anders zu beurteilen als entgeltliche Veräußerungsgeschäfte. Erbringt die Gesellschaft Dienst- oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.5 Zusammentreffen von Baumaßnahmen, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand führen

Rz. 180 Erfolgen im Rahmen einer Baumaßnahme Aufwendungen, die einerseits zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen, andererseits als Erhaltungsaufwand anzusehen sind, sind die Aufwendungen ggf. im Weg der Schätzung in Anschaffungs-/Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen aufzuteilen, z. B. ein für die Gesamtaufwendungen geleistetes Architektenhonorar oder Reini...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)

Rz. 184 Nach § 82b EStDV konnten Aufwendungen für größeren Erhaltungsaufwand abweichend von § 11 Abs. 2 EStG gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Die Vorschrift ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 aufgehoben wurden und galt nur noch für vor dem 1.1.1999 entstandenen Erhaltungsaufwand. Durch das HBegleitG 2004 v. 29.12.2003[1] ist die Regelung inhaltsgleich fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.2 Erhaltungsaufwand

Rz. 139 Zum Erhaltungsaufwand gehören die Aufwendungen für die laufende Instandhaltung, die regelmäßig in etwa gleicher Höhe wiederkehren, und für die Instandsetzung eines Gebäudes, z. B. Reparaturen, Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten usw. Rz. 140 Beim Einbau neuer Teile ist abzugrenzen, ob es sich um Erhaltungsaufwand oder nur über AfA geltend zu machenden Herstellungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2 Abgrenzung Erhaltungsaufwand – Anschaffungs- und Herstellungskosten

5.3.2.1 Allgemeines Rz. 138 Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand, der als Werbungskosten sofort abziehbar ist, und Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nur über AfA geltend gemacht werden können, war schon immer lebhaft umstritten. Die Rspr. hat die Grenzen mehr und mehr zum Erhaltungsaufwand verschoben. Nach Aufgabe der Rspr., dass eine sog. Generalüberholung ste...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erhaltungsaufwand, Vermietung und Verpachtung

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.1 Allgemeines

Rz. 138 Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand, der als Werbungskosten sofort abziehbar ist, und Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nur über AfA geltend gemacht werden können, war schon immer lebhaft umstritten. Die Rspr. hat die Grenzen mehr und mehr zum Erhaltungsaufwand verschoben. Nach Aufgabe der Rspr., dass eine sog. Generalüberholung stets zu nachträgliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.2 Erweiterung eines Gebäudes

Rz. 165 Baumaßnahmen an einem vorhandenen Gebäude führen zu einer Erweiterung und damit zu Herstellungskosten, wenn ein Gebäude aufgestockt oder daran ein Anbau errichtet wird[1], oder sonst die nutzbare Fläche eines Gebäudes vergrößert wird. Das gilt auch, wenn die Vergrößerung nur gering ist.[2] Die Nutzfläche ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 42 und 44 der II. BV a. F. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.3 Wesentliche Verbesserung eines Gebäudes

Rz. 168 Aufwendungen für eine Baumaßnahme führen zu Herstellungskosten, wenn die Baumaßnahme zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führt, sofern es sich nicht um Maßnahmen handelt, die zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und damit zu Anschaffungskosten führen. Rz. 169 Zur Bestimmung des ursprünglichen Zustands ist grundsätzlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4 Herstellungskosten

Rz. 163 Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 HGB, der wie der Anschaffungskostenbegriff auch im Steuerrecht gilt (Rz. 145), alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Gebäudes, seine Erweiterung oder für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Aufwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.6 Feststellungslast

Rz. 181 Der Stpfl. trägt die Feststellungslast hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten. Demgegenüber trägt das FA die Feststellungslast für das Vorliegen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Da das FA i. d. R. nicht in der Lage sein wird, den ursprünglichen Zustand des Gebäudes festzustellen, trifft den Stpfl. ei...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vermietung und Verpachtung

Literatur: Bippus, BB 1993, 407; Spindler, DStZ 1999, 706; Risthaus, DB 2000, 293; Söffing, Stbg 2005, 112; Paus, EStB 2018, 252; Paus, EStB 2018, 220; Günther, EStB 2018, 187; Schmitz-Herscheidt, NWB 2018, 1556 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden 4 Gruppen von Werbungskosten den Schwerpunkt: Schuldzinsen gem. § 9 S. 2 Nr. 1 EStG (§ 21 EStG Rz. 191ff.), Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.3 Anschaffungskosten

Rz. 145 Der Begriff der Anschaffungskosten folgt aus § 255 Abs. 1 HGB, der uneingeschränkt im Steuerrecht Anwendung findet.[1] Anschaffungskosten sind danach alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, ferner die N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.1 Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts

Rz. 164 Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten führen dann zu Herstellungskosten, wenn ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Das setzt voraus, dass das Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist[1], weil das Gebäude so schwere Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen hat.[2] Dies ist reg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.4 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Rz. 174 Nach bisheriger Rspr. und Verwaltungsmeinung führten anschaffungsnahe Aufwendungen zu nachträglichen Herstellungskosten. Anschaffungsnaher Aufwand war gegeben, wenn innerhalb kurzer Zeit nach der Anschaffung, regelmäßig drei Jahre, Aufwendungen getätigt wurden, die im Verhältnis zum Kaufpreis des Gebäudes hoch waren, regelmäßig mehr als 15 % (Rechnungspreis der Aufwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.5 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 218 Aufwendungen, z. B. für Reparaturen oder Finanzierungskosten, können bereits dann den Charakter von Werbungskosten haben, wenn aus der Einkunftsart noch keine Einnahmen erzielt werden, sog. vorab entstandene Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten (§ 9 EStG Rz. 25ff.).[1] Erforderlich ist aber, dass zwischen den Aufwendungen und der Vermietung ein ausreich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2 Klassifikation

Rz. 34 Für die Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten in der Rechnungslegung ist zunächst eine Abgrenzung dahingehend vorzunehmen, ob es sich bei den Einbauten/Umbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mieterein- bzw. -umbauten oder immaterielle Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände/Vermögenswerte handelt.[1] Zuvor ist auszuschließen, dass bloßer ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.3 Handelsrecht

Rz. 44 Mieterein- und -umbauten, die dem besonderen betrieblichen oder beruflichen Zweck des Mieters dienen, unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich als selbstständige Vermögensgegenstände der Aktivierungspflicht. Diese Aussage gilt für sämtliche Arten von Mieterein- oder -umbauten, die sich als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung klassifizieren lassen. Für die per...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.5 IFRS

Rz. 56 Wenn wirtschaftliches Eigentum vorliegt, sind Mietereinbauten und Mieterumbauten als Vermögenswerte (assets) anzusehen, sodass eine Aktivierungspflicht als separater Vermögenswert gegeben ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei den Mietereinbauten und Mieterumbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mietereinbauten und Mieterumbauten o...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundstücksaufwendungen, be... / 4.2 Wann ein sofort als Betriebsausgaben zu buchender Erhaltungsaufwand vorliegt

Den Herstellungskosten steht der Erhaltungsaufwand gegenüber. Um Erhaltungsaufwand handelt es sich sowohl bei Instandhaltungsaufwendungen als auch bei Instandsetzungsaufwendungen. Instandhaltungsaufwendungen sind regelmäßig Reparaturen, die planmäßig in bestimmten zeitlichen Abständen erfolgen. Instandsetzungsaufwendungen sind außerplanmäßige Aufwendungen für Reparaturen. Dur...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dacherneuerung, Herstellung... / 3 Abgrenzung der Herstellungskosten von Erhaltungsaufwand

Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen,[1] sind dann nicht als Werbungskosten/Betriebsausgaben sofort abziehbar, wenn es sich um Herstellungskosten handelt. Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB [2] Danach sind Herstellungskosten Aufwendungen, die durch...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dacherneuerung, Herstellung... / 3.3 Wann laut BFH Herstellungskosten vorliegen

Mit Urteil vom 15.5.2013[1] hatte der BFH auf Herstellungskosten erkannt (der Ausgangsfall ist dem Sachverhalt dieses Urteils nachgebildet). Dabei legt er bei der Abgrenzung der Herstellungskosten von Erhaltungsaufwand einen eher strengen Maßstab an. Seiner Ansicht nach sind Herstellungskosten alle Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiter...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dacherneuerung, Herstellung... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Herstellungskosten Erhaltungsaufwand Betriebsausgabenabzugmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dacherneuerung, Herstellung... / 3.2 Was ist unter "nutzbare Fläche" zu verstehen?

Die "nutzbare Fläche" im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung umfasst nicht nur die reine Wohnfläche (einer Wohnung/eines Gebäudes) i. S. d. § 2 Abs. 1, Abs. 2, § 4 der Wohnflächenverordnung, sondern auch die zur Wohnung/zum Gebäude gehörenden Grundflächen der Zubehörräume sowie die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügenden Räume i. S. d. § 2 Abs. 3 Nrn. 1 un...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dacherneuerung, Herstellung... / 3.1 Wann nachträgliche Herstellungskosten vorliegen

Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung liegen (nachträgliche) Herstellungskosten – neben Anbau und Aufstockung – auch vor, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bauteile in das Gebäude eingefügt (Substanzmehrung) werden bzw. seine nutzbare Fläche vergrößert wird und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat.[1] Auf die tatsächliche ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundstücksaufwendungen, be... / 5 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Bereits am 14.6.2016 hat der BFH in 3 Urteilen die anschaffungsnahen Herstellungskosten genauer betrachtet und von den sofort abzugsfähigen Werbungskosten/Betriebsausgaben abgegrenzt.[1] Das Bundesfinanzministerium hat sich der Rechtsauffassung des BFH angeschlossen.[2] Danach gehören zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen, ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Herstellungskosten: Welche ... / 3 Definition der Herstellungskosten im Handelsrecht

Selbst hergestellte Vermögensgegenstände werden gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe ihrer Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten sind daher der zentrale Bewertungsmaßstab für die Zugangsbewertung aller selbst hergestellten Vermögensgegenstände sowohl des Anlage- als auch des Umlaufvermögens. Was in die Ermittlung der Herstellungskosten einzubeziehen ist, ergibt sich au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.3 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 32 Aufwendungen sind als nachträgliche Werbungskosten abzusetzen, wenn sie durch die aufgegebene Berufstätigkeit veranlasst sind (zu nachträglichen Betriebsausgaben vgl. § 4 EStG Rz. 596). In Betracht als nachträgliche Werbungskosten kommen etwa Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, Schadensersatzleistungen, Kosten eines ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.3 Vermögensverluste

Rz. 48 Im Bereich der Überschusseinkünfte werden reine Vermögensänderungen steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt; Vermögensverluste führen also nicht zu Werbungskosten. Wertveränderungen und Veräußerungsverluste sind daher keine Werbungskosten.[1] Gehört der Vermögensverlust nicht zu den Werbungskosten, führen auch Aufwendungen zur Verhinderung eines solchen Vermögen...mehr