Die FAQ 2.4. zur Überbrückungshilfe IV enthält eine umfangreiche Liste mit förderfähigen Fixkosten. Die Liste ist in der derzeitigen Fassung als belastbar zu bezeichnen, da es sich um eine fortlaufend aktualisierte Liste handelt, in der die Erkenntnisse der Förderprogramme Überbrückungshilfe I, II, III, sowie III Plus enthalten sind. Wesentliche Veränderungen bei der Überbrückungshilfe IV ergeben sich durch den Wegfall von förderfähigen Fixkosten im Vergleich zur Überbrückungshilfe III Plus. Neben den Fördermöglichkeiten für baulichen Modernisierungsmaßnahmen, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen, die nicht mehr förderfähig sind im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, wurde auch die Fördermöglichkeit der Kosten der Digitalisierung ersatzlos gestrichen.

 
1. Mieten und Pachten

• Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nummer 7 dieser Tabelle erfasst).

• Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werden (volle steuerlich absetzbare Kosten, anteilig für die Fördermonate).
2. Weitere Mietkosten

• Miete von Fahrzeugen und Maschinen, die betrieblich genutzt werden, entsprechend ihres nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Nutzungsanteils (inklusive Operating Leasing / Mietkaufverträge; siehe 5.)

• Miete für Geldspielgeräte (bspw. in der Gastronomie)
3. Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen

• Stundungszinsen bei Tilgungsaussetzung

• Zahlungen für die Kapitalüberlassung an Kreditgeber der Unternehmung, mit denen ein Kreditvertrag abgeschlossen worden ist (z. B. für Bankkredite)

• Kontokorrentzinsen
4. Handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens i. H. v. 50 % des Abschreibungsbetrages, wobei für das Gesamtjahr ermittelte Abschreibungsbeträge pro rata temporis auf den jeweiligen Förderzeitraum anzupassen sind. • Planmäßige handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und coronabedingte außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
5. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten • Aufwand für den Finanzierungskostenanteil für Finanzierungsleasingverträge (Wenn keine vertragliche Festlegung oder keine Information der Leasinggesellschaft vorliegen, kann der Finanzierungskostenanteil durch die Zinszahlenstaffelmethode ermittelt werden. Alternativ können pauschal 2 % der Monatsraten erfasst werden.)
6. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten und geleasten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV17

• Zahlungen für Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV, sofern diese aufwandswirksam sind (Erhaltungsaufwand), abgerechnet wurden ((Teil-)Rechnung liegt vor) und nicht erstattet werden (z. B. durch Versicherungsleistungen).

• Es können defekte Wirtschaftsgüter bis zur Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter erstattet werden.

• Soweit die geltend gemachten Ausgaben jene aus 2019 nicht übersteigen, ist davon auszugehen, dass die Kosten betriebsnotwendig sind.
7. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung • Inklusive Kosten für Kälte und Gas
8. Grundsteuern  
9. Betriebliche Lizenzgebühren z. B. für IT-Programme • Zahlungen für Lizenzen für die Nutzung von gewerblichen Schutzrechten, Patenten usw.
10. Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben

• Kosten für Telekommunikation (Telefon- und Internet, Server, Rundfunkbeitrag und so weiter)

• Gebühren für Müllentsorgung, Straßenreinigung etc.

• Kfz-Steuer für gewerblich genutzte PKW und andere in fixer Höhe regelmäßig anfallende Steuern

• Betriebliche fortlaufende Kosten für externe Dienstleister, z. B. Kosten für die Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses, Reinigung, IT-Dienstleisterinnen und Diesntleister, Hausmeisterdienste

• Kammerbeiträge und weitere Mitgliedsbeiträge • Kontoführungsgebühren

• Zahlungen an die Künstlersozialkasse für beauftragte Künstlerinnen und Künstler

• Franchisekosten

• Tierfutter und Tierarztkosten für betrieblich notwendige Tiere (z. B. im Falle landwirtschaftlicher Nutztierhaltung oder von Zirkus- und Zoounternehmen), maximal in Höhe der Kosten im Vorjahreszeitraum
11. Kosten für prüfende Dritte, die im Rahmen der Beantragung der Überbrückungshilfe IV anfallen.

• Kosten in Zusammenhang mit der Antragstellung (unter anderem Kosten für die Plausibilisierung der Angaben sowie Erstellung des Antrags) und Schlussabrechnung (Schätzung)

• Kosten für Beratungsleistungen in Zusammenhang mit Überbrückungshilfe IV (Schätzung)

• Kosten für weitere Leistungen in Zusammenhang mit Corona-Hilfen, sofern diese im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe IV anfallen (z. B: Abgrenzungsfragen bei der Beantragung von Überbrückungskrediten)...

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