Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 1 Die Bestellung unterliegt gem Abs 1 den Übertragungsregeln. Dazu gehören nur die Vorschriften, die allg für die Übertragung des mit dem Nießbrauch zu belastenden Rechts gelten. Ob besondere Ausgestaltungen für die Übertragung des Rechts auch für die Bestellung eines Nießbrauchs gelten, ist allein nach den Vorschriften zu bestimmen, die diese Ausgestaltungen zulassen (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Nr 2.

Rn 12 Auch auf Verträge über die Begründung, den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Grundstücken sind die §§ 312 ff nicht anwendbar. Ob der Abschluss dieser Verträge notariell zu beurkunden ist, ist mit Blick auf II Nr 1 nicht maßgeblich. Bei Grundstücksverträgen, die eine Einheit mit einem Vertrag über eine Finanzdienstleistung bilden, bleiben ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck der Vorschrift

Rz. 311 [Autor/Stand]"Als Schenkung gilt, ... was bei Auflösung eines (auf die Bindung von Vermögen gerichteten) Vereins ... erworben wird". Mit dieser Fiktion sorgte der Gesetzgeber aus Gründen der Steuergerechtigkeit dafür,[2] dass, ebenso wie der bei Aufhebung einer Stiftung erfolgende Übergang von Stiftungsvermögen (hierzu o. Rz. 304 ff.), seit 1.1.1974[3] auch der mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abschluss eines Vertrags.

Rn 34 Interesse am Vertragsschluss (BGH NZM 21, 434), nicht an der zu erbringenden Leistung (Braunschw JurBüro 75, 1099: Lebensversicherung). Für den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags ist im Grundsatz die in der Vertragszeit zu entrichtende Miete bzw Pacht maßgebend; nach der Wertung des § 9 allerdings begrenzt auf die dreieinhalbfache Jahresmiete bzw -pacht (BGH NZM ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Keine einheitliche Zweckzuwendung

Rz. 239 [Autor/Stand] Ist der Erwerbsvorgang als einheitliche Zweckzuwendung zu qualifizieren (s. § 8 ErbStG Rz. 1–5, Rz. 22–30), unterliegt er bereits als solche der Schenkungsteuer nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 8 ErbStG. Dass dann die Anwendung des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeschlossen ist, hätte daher tatbestandlich nicht ausdrücklich erwähnt werden müssen, spricht all...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einzelfälle.

Rn 3 § 780 I und §§ 781, 785 sind auch auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 BGB eintretende beschränkte Haftung entspr anzuwenden. § 1480 BGB betrifft die Haftung des Ehegatten, für den bei Teilung des Gesamtgutes vor Berichtigung der Gesamtgutverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Teilung eine derartige Haftung nicht bestand; seine Haftung beschränkt sich auf die ihm zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Mit der Beschlagnahme einer Forderung geht das Interesse des Drittgläubigers einher, sich aus der Forderung zu befriedigen. Deshalb verbietet § 829 I 1 ZPO dem Schuldner einer beschlagnahmten Forderung die Erfüllung. Hingegen lässt § 392 dem Schuldner die Aufrechnungsmöglichkeit, soweit er auf eine eingetretene Aufrechnungslage vertrauen kann. Aus der Beschlagnahme erwä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zwischen dem Erwerb eines Titels und einer wirksamen Pfändung kann es durch die gerichtliche Bearbeitungszeit und die gesetzlichen Wartefristen aus den §§ 750 III, 798 (unten Rn 4) zu erheblichen Zeitverlusten kommen. Dem Gläubiger drohen deswegen uU benachteiligende Verfügungen des Schuldners oder Rangnachteile (BayObLG Rpfleger 85, 58, 59). Um sich davor zu schützen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestvollziehung.

Rn 2 Sie geschieht durch Pfändung, die entweder im Arrestbeschluss selbst oder gesondert durch den Rechtspfleger (§ 20 Nr 16 RPflG) angeordnet wird. Der Gerichtsvollzieher, der das Schiff oder Schiffsbauwerk pfändet und in Besitz nimmt, hat die zur Bewachung und Verwahrung erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Abs 4. Das Arrestpfandrecht entsteht nach § 804. Die Eintragung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 In den Anwendungsbereich des § 17 fallen entgegen der missverständlichen Überschrift alle passiv parteifähigen Personen, soweit sie nicht von § 13 (natürliche Personen) erfasst werden (St/J/Roth Rz 1; MüKoZPO/Patzina Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 1; enger Zö/Schultzky Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 1, die den Fiskus ausnehmen wollen, s dazu § 18 Rn 2). Die Aufzählung in § 17 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Durchführung der Ablösung.

Rn 2 Der Ablösende kann den Gläubiger auch durch Hinterlegung oder Aufrechnung befriedigen (§ 268 II). Bei vollständiger Befriedigung erwirbt er die Forderung (§ 268 III) und zugleich die Hypothek (§§ 412, 401); gutgläubiger Erwerb der Einredefreiheit ist ausgeschlossen (BGH NJW 86, 1487 [BGH 12.12.1985 - IX ZR 15/85] m abl Anm Canaris; BGH NJW 97, 190; s § 1157 Rn 3; aA 10....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32016R1103 Erwägungsgründe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–13) (nicht abgedruckt) (14) Diese Verordnung sollte gemäß Artikel 81 AEUV auf eheliche Güterstände mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. (15) Damit für verheiratete Paare Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Vermögen und ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit in Bezug auf das anzuwendende Recht gegeben ist, sollten alle Regelungen, wel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Klageart und -inhalt.

Rn 6 Mit welcher Klageart das Rechtsschutzziel verfolgt wird, ist ohne Bedeutung. Neben der Klage auf Herausgabe oder Übereignung kommen die Klage auf Leistung an die Erben nach § 2039 BGB (LG Dresden JurBüro 00, 83), auf Herausgabe an den Ehegatten nach § 1368 BGB (KG JurBüro 70, 1088), auf Freigabe einer hinterlegten Sache (KG AnwBl 78, 107) sowie auf Erwerbs- oder Veräuße...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Persönliche Haftung aufgrund Eigentums.

Rn 1 Jeder Eigentümer haftet kraft Gesetzes während der Dauer des Eigentums auch persönlich für die fällig werdenden Einzelleistungen. Diese Haftung ist zu unterscheiden von der dinglichen Haftung aus § 1107, die auch für Rückstände aus der Zeit vor dem Eigentumserwerb besteht (BGH NJW 90, 2380). Sie ist ferner zu unterscheiden von der Haftung aus der gesicherten Forderung (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertungszeitpunkt.

Rn 8 Die Bewertung der Zuwendung erfolgt nach dem Zeitpunkt ihrer Vornahme (II 2), bei gestreckten Erwerbstatbeständen nach dem Zeitpunkt der Vollendung des dinglichen Erwerbs (BGH NJW 75, 1831). Nachträgliche Wertveränderungen bleiben unberücksichtigt, Inflation wird aber bereinigt (BGH NJW 74, 137; 75, 1831 [BGH 04.07.1975 - IV ZR 3/74]). Der Wert (W) berechnet sich, indem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderkündigungsrecht – § 650r.

Rn 13 § 650r gewährt dem Besteller und unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Unternehmer ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er sich von einem Vertrag lösen können soll, bei dem die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele noch nicht festgelegt worden sind (vgl ausführlich zum Ganzen: Leupertz/Preussner/Sienz/Fuchs § 650r). Nach I kann der Besteller innerhalb von 2 Wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet. (2) 1Werden mehrere Abteilungen für Familiensachen gebildet, so sollen alle Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, derselben Abteilung zugewiesen werden. 2Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine andere Familiensache, die denselben Personenkreis oder ein gemeinsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten

Rn. 3031 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören einerseits die vom Erblasser herrührenden persönlichen Schulden, soweit diese vererblich sind, als auch die sog Erbfallschulden, also solche, die erst aus Anlass des Erbfalls entstehen. Erbschaftsteuerlich sind Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen des § 10 Abs 5 ErbStG abzugsfähig. Einkommensteuerlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1139 BGB – Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek.

Gesetzestext 1Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden, so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs, der sich darauf gründet, dass die Hingabe des Darlehens unterblieben sei, der von dem Eigentümer an das Grundbuchamt gerichtete Antrag, sofern er vor dem Ablauf eines Monats nach der Eintragung der Hypoth...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kopplungs- u Bündelungsgeschäfte (Abs 1).

Rn 2 Verboten ist grds nur eine zwingende, rechtliche (Bülow/Artz Rz 10) – dem Verbraucher oft aufgedrängte – Kopplung des Immobiliardarlehens mit Finanzprodukten- o -dienstleistungen im weitesten Sinne (BTDrs 18/5922, 82) in einem einheitlichen Vertrag o an den Abschluss eines o mehrerer anderer Verträge darüber mit dem Darlehensgeber, einem Dritten o durch einen Dritten (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1245 BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext (1) 1Der Eigentümer und der Pfandgläubiger können eine von den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 abweichende Art des Pfandverkaufs vereinbaren. 2Steht einem Dritten an dem Pfande ein Recht zu, das durch die Veräußerung erlischt, so ist die Zustimmung des Dritten erforderlich. 3Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfolgt; s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entziehung vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 577a Ia 1 Nr 2).

Rn 17 § 577 Ia 1 Nr 2 sorgt dafür, dass die Sperrfrist des § 577a nicht über andere rechtliche Konstruktionen als gerade den Erwerb durch eine Personengesellschaft oder Miteigentümergemeinschaft umgangen werden kann. Zu den angesprochenen dinglichen Rechten, durch deren Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird, s § 567 Rn 3. Rn 18 Die Sperrfrist beginnt g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 8 Befriedigt der ablösungsberechtigte Dritte den Gläubiger, erlischt das Schuldverhältnis nicht, sondern die Forderung geht nach § 268 III 1 auf ihn über (BGH NJW-RR 10, 1314 [BGH 10.06.2010 - V ZB 192/09]). Bei dieser cessio legis folgen dem Hauptanspruch dienende Nebenrechte nach §§ 401, 412 (BGHZ 46, 14; MüKoBGB/Krüger § 268 Rz 12). Bei Ausübung des Ablösungsrechts geh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schuldrechtliche Belastungen.

Rn 12 Erforderlich ist eine Einwilligung, wenn die Haftung des Minderjährigen nicht auf das unentgeltlich zugewendete Grundstück beschränkt ist. Der unentgeltliche Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks ist nicht rechtlich vorteilhaft, da der Minderjährige wegen § 566 in die Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (BGHZ 162, 137; NJW 05, 1430; NJW-RR 22, 793 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zustimmungsbedürftigkeit.

Rn 6 Zustimmungsbedürftig sind alle ein- und mehrseitigen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte, die Haushaltsgegenstände zum Gegenstand haben. Das gilt auch dann, wenn mit ihnen ein Sicherungszweck verfolgt wird. Eine Ausnahme gilt für Sicherungsübereignungen, die Teil eines Rechtsgeschäfts sind, das den Erwerb von Haushaltsgegenständen zum Ziel hat (Sicherungsübereignung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subjektiver Anwendungsbereich.

Rn 5 Art 12 ist angesichts seiner systematischen Stellung im Zweiten Abschnitt auf natürliche Personen beschränkt (BGH NJW 98, 2453 [BGH 12.05.1998 - XI ZR 219/97]). Auf juristische Personen ist er analog anzuwenden (MüKo/Spellenberg Rz 9, 26; Art 13 ROM I Rz 51; Looschelders Rz 11; BRHP/Mäsch Art 13 ROM I Rz 37; Bausback DNotZ 96, 259 zum Erwerb inländischer Grundstücke; of...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mängel der Vollstreckungshandlung.

Rn 7 Ein besseres Recht des Gläubigers kann entstehen durch das Nichtbestehen oder die Mangelhaftigkeit des Pfandrechtes. Das gilt auch, wenn das Pfandrecht nach der Pfändung weggefallen ist, zB das nach Vorpfändung gem § 845 nicht fristgerecht gepfändet wurde (MüKoZPO/Eickmann Rz 12). Auch die Anfechtbarkeit des Pfändungspfandrechtes und die Aufhebung erteilt nach § 776 rei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. DDR-Recht.

Rn 22 §§ 2325, 2329 sind auch auf Schenkungen anzuwenden, die ein nach der Einigung Deutschlands verstorbener Erblasser in der ehemaligen DDR unter der Geltung des DDR-ZGB vorgenommen hatte (BGH NJW 01, 2398, 2399). Soweit Pflichtteilsergänzungsansprüche die Erberwartungen des eingesetzten Erben schmälern, überwiegt ggü dem Vertrauen auf den uneingeschränkten Bestand letztwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1186 BGB – Zulässige Umwandlungen.

Gesetzestext 1Eine Sicherungshypothek kann in eine gewöhnliche Hypothek, eine gewöhnliche Hypothek kann in eine Sicherungshypothek umgewandelt werden. 2Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich. Rn 1 § 1186 geht davon aus, dass es sich bei den einzelnen Hypothekenarten nur um unterschiedliche Ausprägungen des gleichen Rechts h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1048 BGB – Nießbrauch an Grundstück mit Inventar.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Grundstück samt Inventar Gegenstand des Nießbrauchs, so kann der Nießbraucher über die einzelnen Stücke des Inventars innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft verfügen. 2Er hat für den gewöhnlichen Abgang sowie für die nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ausscheidenden Stücke Ersatz zu beschaffen; die von ihm angeschaffte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Akzessorietät.

Rn 10 Die Bürgschaft setzt eine bestehende oder künftige Verbindlichkeit voraus und ist damit akzessorisch (Mot II 659; s zB BGHZ 147, 99, 104; 153, 311, 316 aE). Die Hauptschuld und die Bürgschaft als akzessorisches Nebenrecht (lat accessio = das was hinzukommt) sind dergestalt miteinander verknüpft, dass das Schicksal der Hauptschuld unmittelbar auf das Nebenrecht einwirkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer bedarf der schriftlichen Form, wenn der Vertragmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zur Nicht-/Anwendung der Vorschrift

Rz. 343 [Autor/Stand] Die Intention des historischen Gesetzgebers lässt sich anhand der zugänglichen Materialien leider nicht ermitteln. Dass eine Gesetzeslücke geschlossen werden sollte, ist weder der Gesetzesbegründung[2] noch den späteren Erörterungen im Finanzausschuss[3] explizit zu entnehmen und daher nicht mehr als eine bloße Vermutung.[4] Der Gesetzentwurf[5] verweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 10. Anrechte von kranken und behinderten Personen.

Rn 12c Eine Krankheit oder schwere Behinderung des ausgleichspflichtigen Ehegatten, die sich auf seine Erwerbsfähigkeit auswirkt, kann den (tw) Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen (BGH FamRZ 81, 756, 757). Auch die Berücksichtigung selbstverschuldeter Lebenserschwernisse (zB Alkohol- oder Drogensucht) ist iRd Härteklausel nicht von vornherein ausgeschlossen. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Natürliche Personen.

Rn 26 Mit dem Erbfall wird der Erbe oder die Erben nach § 1922 I BGB Rechtsnachfolger des Erblassers. Ein für oder gegen den Erblasser ergangenes Urt wirkt daher bereits aufgrund materiell-rechtlicher Anordnung für und gegen die Erben (Völzmann S 98). Davon zu trennen ist die Frage, in welchem Umfang der Erbe haftet. Hierfür gelten die §§ 1967 ff. Der Erbe kann danach die Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 316 spricht von der Gegenleistung; das lässt an gegenseitige Verträge denken. Doch steht die Vorschrift nicht bei den §§ 320 ff. Daher reicht der Anwendungsbereich weiter und erfasst zB auch den Maklervertrag (BGHZ 94, 98, 100). Doch soll für Immobilienmakler ein einseitiges Bestimmungsrecht gerade nicht dem Parteiwillen entsprechen (BGH aaO 102), weil der Kunde sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zwangsrechte.

Rn 7 Wird ein Miteigentumsanteil zwangsversteigert, so kann eine Sicherungshypothek für die Forderung gegen den Ersteher (§ 128 ZVG) an ihm auch dann eingetragen werden, wenn dem Ersteher weitere Miteigentumsanteile gehören; weder kann der Gläubiger die Belastung des ganzen Grundstücks verlangen noch kann die Eintragung überhaupt abgelehnt werden (KG JW 33, 626 m zust Anm Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge über wiederkehrenden Bezug nach Abs 1 S 1 Nr 3.

Rn 13 Die Bestimmung erfasst – als Auffangtatbestand – Dauerschuldverträge, die die Verpflichtung zum wiederkehrenden, nicht notwendig regelmäßigen (BGHZ 97, 351, 357) Erwerb o Bezug von Sachen zum Gegenstand haben (BGH NJW-RR 88, 1322). Das sind va Grund- o Rahmenverträge (BGH NJW 97, 933), nicht aber Wiederkehrschuldverhältnisse, bei denen keine Rechtspflicht zur Abnahme o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestehen der Forderung/Verfügungsbefugnis des Zedenten.

Rn 10 Eine wirksame Abtretung setzt das Bestehen der Forderung (zur Vorausabtretung s.u. Rn 13 f) u die Verfügungsbefugnis des Zedenten voraus. Diese muss grds noch in dem Augenblick vorhanden sein, in dem die Verfügung wirksam werden soll. Soll die Abtretung erst mit der schriftlichen Anzeige beim Versicherer wirksam werden, muss die Verfügungsbefugnis noch im Zeitpunkt der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Ende des Vereins.

Rn 21 Da ein Verein mindestens drei Mitglieder erfordert, ist der nV durch Absinken auf zwei Mitglieder aufgelöst (aA Grüneberg/Ellenberger § 54 Rz 14: zwei Mitglieder genügen). Weitere Auflösungsgründe ergeben sich aus §§ 41, 42 und sind außerdem Zeitablauf sowie der Wegfall aller Mitglieder. Für den Anfall des Vereinsvermögens und die Liquidation gelten §§ 45 ff. Mit Absch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Einziehung der Geschäftsanteile eines GmbH-Gesellschafters (Satz 2)

a) Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbliebenen Gesellschafter Rz. 583 [Autor/Stand] Die – nach § 34 GmbHG mögliche – Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters einer GmbH.[2] Sie führt keinesfalls zu einem Anteilsübergang auf die Gesellschaft selbst. Dies war einst entscheidend für den BFH, die Inanspruchnahme einer GmbH nach § 3 Abs. 1 N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Schutzzweck.

Rn 15d Dem Schuldner und seinen Haushaltsangehörigen soll die Möglichkeit erhalten werden, durch die eigene Erwerbstätigkeit seine Verbindlichkeiten in Zukunft bedienen zu können und den Unterhalt für sich und die Familie zu erwirtschaften, um nicht auf öffentliche Hilfen zurückgreifen zu müssen. Geschützt wird jede Art der legalen Erwerbstätigkeit. Aus- und Fortbildung, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Im wohlverstandenen Interesse des Pflichtteilsberechtigten (und seiner Abkömmlinge) soll dessen erbrechtlicher Erwerb und darüber hinaus das Familienvermögen vor Verschwendung und Überschuldung geschützt werden. Der Grund der Anordnung muss wie nach § 2336 II 1 angegeben werden (II 1; dazu Ddorf ZEV 11, 310, 312 [OLG Düsseldorf 02.03.2011 - I-3 Wx 214/08]; str). Besteht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Für Klagen aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verbraucher zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Für Klagen gegen den Verbraucher ist dieses Gericht ausschließlich zuständig. (2) Verbraucher i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Vgl zunächst § 1848 Rn 1. Zum Schutz des Betreuten wird durch die §§ 1850–1853 ein Katalog bedeutsamer und riskanter Rechtsgeschäfte an die Genehmigung des BtG gebunden; um sicherzustellen, dass die genehmigungsbedürftigen Entscheidungen des Betreuers den Vorgaben des § 1821 II–IV entsprechen und im Bereich der Vermögenssorge keine Vermögenswerte in Verlust geraten (BTD...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Personifizierung des Schenkers

Rz. 94 [Autor/Stand] Der Schenker ist, neben dem Erwerber, Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)[2] und grundsätzlich ebenfalls anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Primär nach seiner Person bestimmen sich die Zuständigkeit des Schenkungsteuerfinanzamts (§ 35 Abs. 1 ErbStG) und die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer (§§ 14–16; § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Selbstver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 2 Ist keine der Sachen als Hauptsache anzusehen, so tritt gem I Miteigentum (§§ 1008 ff) der bisherigen Eigentümer an der verbundenen Sache ein, und zwar im Verhältnis des Wertes der einzelnen verbunden Sachen. Werden gestohlene Teile eingebaut, kann also wegen § 935 Miteigentum insoweit nicht erworben werden (Köln VersR 07, 1510 str; Neuner JuS 07, 406). Rn 3 Ist eine ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, WEG § 38 WEG – Eintritt in das Rechtsverhältnis.

Gesetzestext (1) Wird das Dauerwohnrecht veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich während der Dauer seiner Berechtigung aus dem Rechtsverhältnis zu dem Eigentümer ergebenden Verpflichtungen ein. (2) 1Wird das Grundstück veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Rechtsverhält...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zurechnung des Verhaltens Dritter.

Rn 35 Spielt bei der Frage nach der Unzulässigkeit der Rechtsausübung das Verhalten eines Dritten herein, kommt es zunächst darauf an, ob die die Unzulässigkeit begründende Treuwidrigkeit im Verhalten des Berechtigten selbst liegt; ist dies der Fall, kommt es auf eine Zurechnung nicht an. Ist nur das Verhalten des Dritten als solches treuwidrig, stellt sich die Frage einer Z...mehr