Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Übergangs- und Kollisionsrecht.

Rn 14 Internationalprivatrechtlich ist für die Entstehung u Verwertung grds das Recht der belegenen Sache, nicht die gesicherte Forderung maßgebend (Art 43 I EGBGB; BGHZ 17, 89, 94). Bei Gebietswechsel bleibt auch ein besitzloses Pfandrecht wirksam, die Verwertung richtet sich aber nach dem neuen Statut (BGHZ 39, 173, 174 f für franz Registerpfandrecht; BGH NJW 91, 1415, 141...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Für bedingte Verpflichtungsgeschäfte ergibt sich ein Ersatzanspruch schon aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht gem § 241 II, deren Verletzung durch § 280 I sanktioniert wird. Den Schuldner treffen im Hinblick auf den Leistungsgegenstand leistungssichernde Nebenpflichten wie Obhuts- und Fürsorgepflichten oder auch Unterlassungspflichten (vgl MüKo/Bachmann § 241 Rz 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Reparaturverträge.

Rn 5 Nicht auf eine Herstellung, sondern auf Leistungen an einer bestehenden Sache gerichtet sind Reparaturverträge. Sie unterfallen daher dem Werkvertragsrecht (BTDrs 14/6040, 268). Dies soll selbst dann gelten, wenn iRd Reparatur in erheblichem Maße Ersatzteile eingebaut werden (Austauschmotor, AnwK/Linz § 650 Rz 39). Der Erwerb umfassend sanierter Altbauten unterliegt Wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Äußerungen.

Rn 49 Aufgrund der weitgehenden inhaltlichen Entsprechung der alten Rechtslage in I 2 Nr 2, S 3 aF mit III 1 Nr 1 und Nr 2 lit a, b nF, insb der Verwendung identischer Begriffe, kann auf das bisherige Verständnis der jeweiligen Begrifflichkeiten zurückgegriffen werden. Erforderlich sind konkrete Beschreibungen der Beschaffenheit der Ware, bloß reklamehafte Anpreisungen genüg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Erwerbsermächtigung.

Rn 16 Mit Hilfe der Erwerbsermächtigung soll erreicht werden, dass beim Erwerb dinglicher Rechte das Recht vom Übertragenden nicht auf dessen in eigenem Namen handelnden Vertragspartner, sondern direkt auf einen Dritten übergeht. Von der hM wird diese Konstruktion nicht anerkannt, weil sie mit dem Offenkundigkeitsgrundsatz (§ 164 Rn 30 ff) kollidiert und im Hinblick auf § 32...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berichtigung von Gemeinschaftsschulden.

Rn 2 § 755 I setzt voraus, dass es sich um gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten handelt, die 1) Gesamtschulden der oder einzelner Teilhaber und 2) Verbindlichkeiten iSd § 748 sind, also Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands oder Kosten seiner Erhaltung, Verwaltung oder gemeinsamen Benutzung. Eine Gesamtschuld ieS ist nicht notwendig, vielmehr genügt auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbvertrag.

Rn 2 Der Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten. Die vertraglich bindenden Verfügungen können nur durch alle Vertragsschließenden gemeinsam oder durch Rücktritt aufgehoben werden. Die in einem Erbvertrag enthaltenen einseitigen Verfügungen sind frei widerruflich (RGZ 116, 322). Rn 3 Im Erbvertrag können beide Vertragspartner oder nur einer von ihne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 4 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (vgl § 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Einkünfteermittlung

Rn. 159 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt nach §§ 4ff EStG (BFH BStBl II 2007, 163; 2004, 344; BMF BStBl I 2011, 530 Tz 6ff). Es finden die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften Anwendung, die für die Ermittlung des BV gelten. Die Gewinnermittlung erfolgt aufgrund des Zwecks der Regelung für Einkünfte aus VuV und Veräußerungsgewinne einheitl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zahlungs- u Sparkonten; Rentenprodukte (Abs 1).

Rn 2 I bezieht Kopplungsgeschäfte auch mit Familienangehörigen des Darlehensnehmers, Verwandten (§ 1589) u Verschwägerten (§ 1590) ein (MüKo/Weber Rz 2), wenn es sich dabei um eines der in Nr 1–3 abschließend aufgeführten Geschäfte handelt. Nr 1 erfasst Verträge über die Eröffnung von Zahlungs- o Sparkonten ausschließlich zur Ansammlung von Kapital, etwa auf einem Bausparver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kein Widerspruch.

Rn 11 Ist ein Widerspruch für den wahren Rechtsinhaber – nach § 899 oder vAw – eingetragen, so zerstört dieser den öffentlichen Glauben hinsichtlich der Eintragung, gegen die der Widerspruch eingetragen worden ist. Der Widerspruch verhindert nur einen gutgläubigen Erwerb, wenn er zugunsten des wahren Rechtsinhabers (Soergel/Stürner Rz 27) und vor der Eintragung des Erwerbers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materiell-rechtliche Veränderungen.

Rn 1 Die materiell-rechtlichen Bestimmungen des BGB über den Erwerb der Hypothek durch den Eigentümer werden von der Anwendung auf Zwangssicherungshypotheken nicht durch die Vorschrift des § 868 ausgeschlossen (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Sobald die Sicherungshypothek entstanden ist, gelten für sie die Vorschriften des BGB über die Hypothek entsprechend u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt.

Rn 1 Zum Schutz des Pfandgläubigers bedürfen beeinträchtigende Änderungen (II, dazu für Zahlungsvergleich in der Insolvenz Ganter ZIP 14, 53, 54) u die rechtsgeschäftliche Aufhebung oder Kündigung (Hambg NJW-RR 22, 1086 Rz 20) des verpfändeten Rechts, nicht aber dessen Übertragung durch Abtretung (Hamm VersR 12, 975, 979) oder weitere Belastung seiner Zustimmung. Fehlt sie, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rentenpflichtiger.

Rn 3 Der jeweilige Eigentümer des Stammgrundstücks (§ 912 Rn 8 ff) muss die Überbaurente zahlen. Die Rentenpflicht gehört zum Inhalt des Eigentums an dem Stammgrundstück. Rn 4 Für die während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Raten (II) haftet der Eigentümer auch persönlich (§§ 1114 III, 1108 I); eine Veräußerung des Stammgrundstücks ändert daran nichts. Rn 5 Bei der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Erbenbesitz (§ 857).

Rn 11 Besonders bedeutsam ist die besitzrechtliche Stellung des Erben nach § 857. Denn diese vom Gesetz eingeräumte Besitzstellung des Erben führt dazu, dass auch jede freiwillige Weggabe des Besitzes an einem Erbschaftsgegenstand durch eine dritte Person für den wirklichen Erben ein Abhandenkommen darstellt. Damit ist selbst vor Kenntnis des Eintritts der Erbschaft und der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umwandlung.

Rn 5 Umwandlung der einen Form in die andere ist möglich (II 2; III); sie wird mit der Eintragung in das Grundbuch wirksam. Bestehen Rechte Dritter an der Hypothek, dann müssen diese zustimmen (§ 876). Das GBA berücksichtigt solche Rechte allerdings nur dann, wenn es das Bestehen positiv kennt. Auch wenn entgegen § 69 GBO der Brief nicht unbrauchbar gemacht wird, hat er ab d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige Ansprüche des Unternehmers – § 645 II.

Rn 14 § 645 II stellt klar, dass der Besteller unabhängig von der Vergütungsregelung in § 645 I 1 für schuldhafte Pflichtverletzungen haftet. Insoweit kommen Ansprüche des Unternehmers auf den Werklohn für nicht erbrachte Leistungen (abzgl ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs – § 326 II 2) aus §§ 280 I, 241 II in Betracht, wenn er das Werk infolge eines vom Beste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gegen die Vormerkung.

Rn 5 Der Dritterwerber kann Einwendungen gegen das Bestehen der Vormerkung (zB wirksame Bestellung) erheben oder geltend machen, dass der Erwerb nicht vormerkungswidrig ist, weil der Schutzbereich der Vormerkung nicht betroffen oder der Berechtigte nach § 185 – auch konkludent – der Verfügung zugestimmt hat (vgl MüKo/Lettmaier Rz 8; Soergel/Stürner Rz 5). Der Anspruch aus § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigentum.

Rn 28 Im Prozess entscheidet im Falle des Bestreitens des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast über den Erfolg einer Herausgabeklage. Der die Herausgabe der Sache verlangende Kläger muss vortragen und beweisen, dass er Eigentümer – in welcher Form auch immer, s.o.B. I. – ist. Dies gilt als allgemeiner Beweislastgrundsatz. Währe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Zunächst bedarf es des Vorliegens des äußeren Tatbestands des § 956 , wobei der jeweils die Trennung Gestattende ein Nichtberechtigter ist. Erforderlich ist ferner nach hM der Besitz des Gestattenden an der Hauptsache oder Teilbesitz an den ungetrennten Früchten (RGZ 108, 271; BRHP/Kindl § 957 Rz 2; Jauernig § 957 Rz 1; Soergel/Henssler § 957 Rz 2). Erforderlich ist neben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Folgen für die Hypothek.

Rn 4 Die Hypothek geht – mit der Wirkung des § 1177 II – auf den Eigentümer über (§ 1153); in den Fällen der §§ 1178 und 1181 erlischt sie. Auch hier ist bei teilweiser Befriedigung das verbleibende Recht des Gläubigers vorrangig (§ 1176). Der Eigentümer muss trotz § 1138 die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung zustehenden Einreden und die Einreden des § 1137 gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Besitzmittler.

Rn 9 Ist der Eigentümer mittelbarer Besitzer, dann ist für die Frage des Abhandenkommens der natürliche Wille des unmittelbaren Besitzers und Besitzmittlers gem I 2 entscheidend (BGH NJW 14, 1524 [BGH 13.12.2013 - V ZR 58/13]). Bei unfreiwilligem Besitzverlust des Besitzmittlers ist also ein Abhandenkommen nur dann zu verneinen, wenn nicht ausnahmsweise der Eigentümer der We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Prozessuales.

Rn 22 Der Dienstberechtigte (ArbG) trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Anrechnungsvoraussetzungen nach 2 (BGH NJW 19, 2257; 16, 1578 [BGH 18.02.2016 - III ZR 126/15]). Bei Anhaltspunkten für anderweitige Erwerbstätigkeit des Dienstverpflichteten (BAG NJW 79, 286 [BAG 26.04.1978 - 5 AZR 5/77]) hat er gem § 74c II HGB (analog) Anspruch auf Auskunft über die tatsächlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personenidentität

Rn. 789 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Personenidentität liegt immer dann vor, wenn wirtschaftlich, nicht unbedingt zivilrechtlich, das übertragene WG der Person (anteilig) zuzurechnen ist, die bereits zuvor wirtschaftlicher Eigentümer war. Das betrifft Einzel- und Mitunternehmer, und zwar auch solche, denen das WG über allg Vorschriften (§ 39 AO) zuzurechnen ist. Ebenfalls erfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufrechnungsausschluss wegen nachfolgender Fälligkeit der Gegenforderung.

Rn 5 § 406 Hs 2 Alt 2 regelt den Fall, dass der Schuldner Kenntnis zwar erst nach Erwerb der Gegenforderung (sonst greift schon § 406 Hs 2 Alt 1), aber noch vor ihrer Fälligkeit erlangt. Die Aufrechnung ist dann nur möglich, wenn die Gegenforderung spätestens gleichzeitig mit der abgetretenen Hauptforderung fällig wird (BGHZ 19, 153, 160; BAG 67, 751, 752). Eine spätere Stun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspauschalen fest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Im Eintragungsverfahren wird das Grundbuchamt in einer Doppelfunktion als Vollstreckungsorgan und Grundbuchamt tätig. Dementsprechend sind neben den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen auch die Vorschriften der GBO zu beachten. Mit der Eintragung der Hypothek entsteht eine Sicherungshypothek, die einer durch Rechtsgeschäft bestellten Sicherungshypothek gem § 1184 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begrenzung der Vor- und Nacherbschaft.

Rn 1 Die Vorschrift beschränkt die Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung grds auf 30 Jahre nach dem Erbfall. Rn 2 Sie dient der Vermeidung von fideikommissähnlichen Strukturen. Sie gilt auch bei gestaffelter Nacherbschaft; insoweit ist die Einsetzung der späteren Nacherben in ihrer Wirksamkeit beschränkt. Rn 3 Bei Ablauf der 30 Jahre ohne Nacherbfall verbleibt der Nachlass dem V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung

Rn. 409 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 § 16 Abs 2 EStG wurde mit Wirkung ab dem VZ 1994 durch das Missbrauchsbekämpfungs- und SteuerbereinigungsG (BGBl I 1993, 2310) um S 3 dahingehend ergänzt, dass der Gewinn als laufender Gewinn gilt, soweit auf der Seite des Veräußerers und auf der Seite des Erwerbes dieselben Personen Unternehmer bzw Mitunternehmer sind (s Rn 784). Nahezu gl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eigentümerrecht.

Rn 9 Bei Immobilien ergibt sich die zulässige derivative Eigentümerberechtigung aus § 889. Die originäre Bestellung ist möglich (Köln NJW-RR 99, 239 [OLG Köln 16.12.1997 - 3 U 111/97]). Umstr ist, ob ein besonderes, schutzwürdiges Interesse nachgewiesen werden muss (Saarbr Rpfleger 92, 16 [OLG Saarbrücken 09.07.1991 - 5 W 202/90]; LG Frankf Rpfleger 92, 150; LG Verden NdsRpf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Früchte.

Rn 2 Der Erbschaftsbesitzer muss die vorhandenen Früchte herausgeben. Rechtsgrundlage ist entweder der besondere schuldrechtliche Anspruch nach Hs 2 bei gutgläubigem Erwerb, § 955, oder, sofern der Erbe wegen der Bösgläubigkeit des Besitzers Eigentümer geworden ist, aufgrund des dinglichen Anspruchs, § 953. IÜ, insb auch bei aus der Nachlasssache gezogenen Gebrauchsvorteilen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zubehör.

Rn 2 Was Zubehör ist, richtet sich nach §§ 97 f. Obligatorische Rechte fallen nicht unter § 926 (BayObLG DNotZ 91, 667 [BGH 30.03.1990 - V ZR 113/89]). § 926 gilt analog für alle nicht wesentlichen Grundstücksbestandteile (RGZ 158, 368). Veräußerer und Erwerber müssen sich darüber einig sein, dass das Zubehör mit übereignet werden soll, was nach der Auslegungsregel I 2 wider...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 59 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerung muss gegen Entgelt erfolgen. Dass nur die entgeltliche Veräußerung den Tatbestand des § 16 Abs 1 EStG erfüllt, ist aus § 16 Abs 2 EStG zu schließen (BFH v 23.04.1971, BStBl II 1971, 686). Eine entgeltliche Veräußerung liegt dann vor, wenn der Veräußernde eine Gegenleistung (= Entgelt) für die Übertragung der Sachgesamtheit o ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Grenzen.

Rn 8 Die Grenzen der aus der Prozessvollmacht folgenden materiell-rechtlichen Befugnis sind dann überschritten, wenn es sich nicht mehr um reine Hilfsgeschäfte zur Erreichung des Rechtsschutzziels handelt, auch wenn dennoch ein gewisser Bezug zum Prozess besteht. Deshalb sind Rechtgeschäfte mit Dritten nicht möglich (BGH Rpfleger 94, 29 für die Erwerb der eingeklagten Forder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1519 BGB – Vereinbarung durch Ehevertrag.

Gesetzestext 1Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl – Zugewinngemeinschaft. 2 § 1368 gilt entsprechend. 3 § 1412 ist nicht anzuwenden. Rn 1 Das BGB kennt die Wahlgüter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Beschränkung kann nur Abkömmlingen auferlegt werden. Eltern oder Ehegatten müssen sich Beschränkungen jeder Art, auch gem § 2338, gefallen lassen, wenn ihr Pflichtteil entzogen werden kann (MüKo/Lange Rz 3). Der Abkömmling muss der Verschwendung erlegen sein, dh eine Lebensweise mit einem Hang zu zweck- und nutzlosen Vermögensverwendungen pflegen (Baumann ZEV 96, 12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat jemand das Vermögen eines anderen durch Vertrag mit diesem nach der rechtskräftigen Feststellung einer Schuld des anderen übernommen, so sind auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den Übernehmer die Vorschriften des § 727 entsprechend anzuwenden. (2) Das Gleiche gilt für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gegen denjenige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwischenverfügungen.

Rn 4 I 1 erfasst rechtsgeschäftliche Verfügungen des Rechtsinhabers während der Schwebezeit über das aufschiebend bedingt übertragene oder auflösend bedingt gehaltene Recht. Verfügung ist die Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufhebung des betreffenden Rechts. Bei Forderungen sind daher jedenfalls Abtretung und Erlass (BGH NJW 99, 1783 [BGH 08.12.1998 - VI ZR 318/...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / (1) Vorbemerkung

Rz. 247 [Autor/Stand] In Bezug auf den Erwerb großer begünstigter (Betriebs-)Vermögen von mehr als 26 Mio. EUR kommt fortan die uneingeschränkte Anwendung der Regel- und Optionsverschonung nicht mehr in Betracht. Erwerber solcher Vermögen haben nunmehr auf unwiderruflichen Antrag (vgl. § 13c Abs. 2 Satz 6 ErbStG) die Wahl zwischen einem sich mit zunehmendem Betrag sukzessive...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 15 2 soll verhindern, dass der ArbN aus Annahmeverzug mehr erhält als bei ordnungsgemäßer Abwicklung des Vertrages (BAG NZA 91, 223 [BAG 06.09.1990 - 2 AZR 165/90]). 2 gilt für alle Dienstverhältnisse und für Kleinbetriebe (BVerfG NZA 10, 1004 [BVerfG 24.06.2010 - 1 BvL 5/10]), für Arbeitsverhältnisse mit Kündigungsschutz ist § 11 KSchG lex specialis und, anders als 2, ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Vorteilsausgleichung.

Rn 15 Ist dem Geschädigten vorzuhalten, dass er durch das schädigende Ereignis auch materielle Vorteile erhalten hat, die er sich auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen muss, so können solche Vorteile auch in Anwendung des § 287 ermittelt werden (BGH NJW 05, 1041, 1043; zu ersparten Eigenaufwendungen bei einem Verdienstausfallschaden vgl Saarbr NJW-Spezial 16, 74...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausübung beim ersten Verkaufsfall nach Umwandlung.

Rn 11 Das Vorkaufsrecht gilt nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung, für spätere Verkäufe greift es nicht ein (BGH ZMR 07, 770; ZMR 06, 511 im Anschluss an BGH ZMR 99, 607 = MDR 99, 986 = NJW 99, 2044 zu § 2b WoBindG; AG Frankfurt/M NJW 95, 1034 = ZMR 95, 317; vgl auch LG Oldenburg WuM 97, 436). Kein Vorkaufsfall aber dennoch ein erster Verkaufsfall (BGH ZMR 07,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schuldrechtliche SNRe.

Rn 14 Ein schuldrechtliches SNR ist ein nicht verdinglichtes (Köln NZM 98, 864). Inhaltlich unterscheiden sich ›schuldrechtliche‹ und ›dingliche‹ SNRe grds nicht. Sie besitzen allerdings eine unterschiedliche Wirkung ggü Sondernachfolgern. Ein schuldrechtliches geht nach hM bei einer Veräußerung unter (Zweibr NZM 05, 343 [OLG Zweibrücken 21.01.2005 - 3 W 198/04]; Köln NZM 01...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1432 BGB – Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung.

Gesetzestext (1) 1Ist dem Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen; die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich. 2Das Gleiche gilt von dem Verzicht auf den Pflichtteil oder auf den Ausgleich eines Zugewinns sowie von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Anfangsvermögen stellt nur eine Rechengröße dar und ist dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten zum Stichtag des Eintritts in den Güterstand gehört. Durch II wird sichergestellt, dass bestimmte, mit der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht im Zusammenhang stehende Vermögensbestandteile außer Betracht bleiben. Wegen der Wertermittlung w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verpfändung.

Rn 2 Die Verpfändung erfolgt durch Einigung u Übergabe nach §§ 1205f (BGH WM 18, 657 Rz 37 f, 50; NJW 97, 2110, 2111 f). Das gilt auch für in einer Sammelurkunde verbriefte Inhaberaktien, bei der die verschiedenen Besitz- u Besitzmittlungsverhältnisse zu beachten sind (BGHZ 207, 23 Rz 13 ff). Indossament u Anzeige nach § 1280 sind entbehrlich, aber ratsam. Gutgläubiger Pfand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Erbschaftserwerber steht im Verhältnis zum Erben dem Erbschaftsbesitzer gleich. Der Erbe kann nicht nur die Einzelklagen erheben, sondern die Erbschaft als Ganzes herausverlangen. Eines formgültigen Verpflichtungsgeschäfts bedarf es nicht (MüKo/Helms § 2030 Rz 4; aA Staud/Raff § 2030 Rz 2). Rn 2 Es gilt der Gerichtsstand des § 27 ZPO (etwa MüKo/Helms § 2030 Rz 15). R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erbschaftsteuerliche Gesichtspunkte.

Rn 11 Die gegenseitige Einsetzung zum Alleinerben führt ggf dazu, dass Erbschaftsteuerfreibeträge nicht voll ausgenutzt werden können. Nachteilig kann sich auch auswirken, dass das Vermögen des Erstverstorbenen nach seinem Eingang in das Vermögen des Letztverstorbenen beim Erwerb durch den Schlusserben ein zweites Mal versteuert werden muss; dieser kann, soweit das Vermögen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Innerer Wert

Tz. 58 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Sollte der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente ausnahmsweise nicht zuverlässig ermittelbar sein, erfolgt die Bewertung zum inneren Wert (IFRS 2.24). Zunächst dürfte dabei vor allem an Optionen auf den Erwerb nicht börsennotierter Anteile gedacht sein, weil in diesem Fall Volatilitäten mangels historischer Daten nicht o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besitzverhältnisse.

Rn 30 Der GV wird unmittelbarer Fremdbesitzer und vermittelt dem Gläubiger mittelbaren Fremdbesitz erster Stufe, dem Eigentümer (sei dieser der Schuldner oder ein Dritter) letztstufigen mittelbaren Eigenbesitz. Belässt der GV die Sache im Gewahrsam des Schuldners, erlangt dieser den unmittelbaren Besitz zurück und vermittelt dem GV mittelbaren Fremdbesitz erster Stufe, dem G...mehr