Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 1 Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen; Abgrenzung zu Schönheitsreparaturen

Unterscheidung ist wichtig Bei Maßnahmen an Gebäuden muss man sauber zwischen Instandhaltung, Modernisierung und bloßen Schönheitsreparaturen unterscheiden. Diese Differenzierung ist kein akademisches Problem, sondern entscheidet darüber, ob sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand oder ob Herstellungskosten vorliegen, die nur über die Abschreibung verteilt berücksichtigt werden ...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.3.2 Substanzmehrung

Neue Bestandteile Eine Substanzmehrung liegt vor, wenn neue Bestandteile oder Anlagen eingefügt werden und dadurch die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden, ohne dass sich die Fläche vergrößert.[1] Praxis-Beispiel Beispiele Substanzmehrungen Errichtung einer Außentreppe, Anbringen einer Sonnenmarkise (BFH, Urteil v. 29.8.1989, IX R 176/84, BStBl II 1990 S. 430), Einbau einer Al...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.3 Erweiterung eines Gebäudes

Geringfügige Erweiterungen Aufwendungen, die durch eine Erweiterung entstehen, sind stets Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Eine Wesentlichkeit ist nicht erforderlich. Auch geringfügige Erweiterungen führen zur Aktivierung.[1] Voraussetzungen einer Erweiterung: Vergrößerung der nutzbaren Fläche oder Substanzmehrung mit Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit (BFH, Urtei...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.7 Hebung des Standards als Zweckbestimmung

Zur konkreten Zweckbestimmung gehört auch die Entscheidung, welchem Standard ein Wohngebäude künftig entsprechen soll. Es werden 3 Standards unterschieden: sehr einfacher Standard mittlerer Standard sehr anspruchsvoller Standard Maßgeblich sind ausschließlich die 4 zentralen Ausstattungsmerkmale: Heizungsinstallation Sanitärinstallation Elektroinstallation Fenster Andere Maßnahmen, e...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.11 Gärtnerische Gestaltung bei Wohngebäuden

Funktionale Zuordnung Die steuerliche Behandlung von Kosten für die gärtnerische Gestaltung eines Grundstücks folgt klaren, aber häufig übersehenen Grundsätzen. Entscheidend ist die funktionale Zuordnung der Maßnahme und die Frage, ob ein selbstständiges Wirtschaftsgut vorliegt. Kosten für das Anpflanzen von Hecken, Büschen oder Bäumen an den Grundstücksgrenzen, die als "lebe...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 1.2 Begriff der Modernisierungsmaßnahmen

Verbesserung des Gebrauchswerts Modernisierungen gehen über die bloße Substanzerhaltung hinaus. Sie verbessern den Gebrauchswert oder passen das Gebäude an einen zeitgemäßen Standard an. Eine Modernisierung liegt insbesondere vor, wenn durch technische Neuerungen eine deutliche qualitative Verbesserung erreicht wird. Entscheidend ist aber: Nicht jede Modernisierung führt autom...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.2 Übernahme von Verpflichtungen

Auch übernommene Verpflichtungen können Bestandteil der Anschaffungskosten sein, wenn sie Entgeltcharakter haben. Es kommt nicht darauf an, ob eine Zahlung direkt an den Verkäufer fließt. Maßgeblich ist, ob sie wirtschaftlich Teil des Kaufpreises ist. Praxis-Beispiel Übernahme von Verpflichtungen Ein Investor erwirbt ein Bürogebäude für 2 Mio. EUR. Im Kaufvertrag verpflichtet ...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen bei gemischten Baumaßnahmen

Unterschiedliche Arbeiten Werden im Rahmen einer umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme unterschiedliche Arbeiten ausgeführt, ist steuerlich sauber zu trennen. Typischerweise fallen nebeneinander an: Maßnahmen zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand, Erweiterungen, Maßnahmen mit über den ursprünglichen Zustand hinausgehender wesentlicher Verbesserung, s...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.4 Aufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude

Kaufpreisaufteilung Ein klassischer Fehler liegt in der fehlenden oder fehlerhaften Kaufpreisaufteilung. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig. Der Anteil für Grund und Boden unterliegt keiner AfA. Es ist grundsätzlich eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte vorzunehmen. Die Finanzverwaltung akzeptiert eine sachgerechte Schätzung. Pauschale oder rein steu...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.1 Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bei Vollverschleiß

Hier liegen Herstellungskosten vor Ausnahmsweise können auch Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten zur Herstellung eines Gebäudes führen. Voraussetzung ist Vollverschleiß. Ein Gebäude ist vollverschlissen, wenn es derart abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist. Kennzeichnend sind schwere Substanzschäden an tragenden und für die Nutzungsdauer bestimmenden Teilen...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.6 Wesentliche Verbesserung

Wann eine Verbesserung vorliegt Eine wesentliche Verbesserung liegt nicht schon deshalb vor, weil hohe Beträge in kurzer Zeit aufgewendet werden. Eine Generalüberholung genügt für sich genommen nicht.[1] Erforderlich ist vielmehr, dass die Maßnahmen über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen und den Gebrauchswert des Gebäudes insgesamt deutlich erhöhen.[2] B...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Nur Gebäude Die Regelung erfasst ausschließlich Gebäude. Der Grund und Boden bleibt unberücksichtigt. Maßgeblich sind daher die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten. Es sind nur Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in die Berechnung der anschaffungsnahen Aufwendungen einzubeziehen. Maßnahmen zur Erweiterung sind ohnehin Herstellungskosten und fallen nicht u...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.8 Verlängerung der tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer

Gesamtnutzungsdauer Eine wesentliche Verbesserung liegt auch vor, wenn sich die tatsächliche Gesamtnutzungsdauer deutlich verlängert. Voraussetzung ist, dass die für die Nutzungsdauer bestimmende Bausubstanz wesentlich verändert wird, etwa Fundament, tragende Wände, Decken. Reine Modernisierungen ohne Eingriff in die tragende Substanz reichen nicht aus.[1]mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.8 15 %-Grenze und Berechnung

Nettobetrag Wie zuvor beschrieben, ist die 15 %-Grenze auf die reinen Gebäudeanschaffungskosten ohne Umsatzsteuer zu beziehen. Maßgeblich ist der Nettobetrag. In die Berechnung einzubeziehen sind sämtliche Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums. Dabei ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.[1] Praxis-Beispiel Ermittlu...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.10 Nachträgliches Über- oder Unterschreiten der 15 %-Grenze

Rückwirkendes Ereignis Das nachträgliche Über- oder Unterschreiten der 15 %-Grenze stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar. Das bedeutet: Wird die 15 %-Grenze erst im zweiten oder dritten Jahr überschritten, sind die Steuerbescheide der Vorjahre zu ändern. Ebenso ist eine Korrektur erforderlich, wenn die Grenze aufgrund späterer Erstattungen w...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2 Herstellungskosten

Aktivierung Die Einordnung von Aufwendungen als Herstellungskosten entscheidet über den steuerlichen Zeitverlauf der Berücksichtigung. Während Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig ist, sind Herstellungskosten zu aktivieren und nur im Wege der Abschreibung über die Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Die Herstellungskosten eines Gebäudes bestimmen sich nach § 255 Abs. 2 Satz 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5.2 AfA nach Staffelsätzen (§ 7 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 452 Die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG kann geltend machen der Bauherr bei Neubauten im bautechnischen Sinne und der Erwerber, wenn die Anschaffung spätestens bis zum Ende des Jahrs der Fertigstellung erfolgt und der Bauherr im Herstellungsjahr noch keine AfA nach § 7 Abs. 5 EStG, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat. Es gelten folgende AfA-Sä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 10 Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Bereich der Überschusseinkünfte (§ 7 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 307 § 7 Abs. 1 S. 5 EStG bestimmt die AfA-Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsgüter, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden. Danach mindert sich der Einlagewert um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgezogen werden. Sie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 100 Der Eigentümer des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts ist berechtigt, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut AfA vorzunehmen, sofern er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat. Er erzielt durch die entgeltliche Bestellung des Nießbrauchsrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern das Entgelt für die Nießbrau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Abschreibungsberechtigt ist grundsätzlich der zivilrechtliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.1 Allgemeine Behandlung

Rz. 11 Nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 S. 3 EStG (z. B. durch Zuschüsse oder durch Abzüge nach § 6b Abs. 1 oder 3 EStG) sind im Jahr der Minderung von der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen abzuziehen und so zu berücksichtigen, als wäre die Minderun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.2 Voraussetzungen (7 Abs. 5a S. 1 bis 3 EStG)

Rz. 476 Voraussetzung für die Anwendung von § 7 Abs. 5a EStG ist das Vorhandensein eines Gebäudes, das in der EU bzw. im EWR belegen ist und Wohnzwecken (Rz. 406ff.) dient. Dieses muss vom Stpfl. neu hergestellt bzw. bis zum Ende des Jahrs der Fertigstellung angeschafft worden sein, wobei die Herstellung bzw. Anschaffung innerhalb des Zeitraums vom 30.9.2023 bis zum 1.10.202...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 4.6 Sachlicher Zusammenhang und bautechnisches Ineinandergreifen

Isolierte Betrachtung Besondere Bedeutung hat das sogenannte bautechnische Ineinandergreifen. Aufwendungen, die isoliert betrachtet teilweise Herstellungskosten und teilweise Erhaltungsaufwand darstellen würden, sind insgesamt als Herstellungskosten zu behandeln, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang liegt vor, wenn die einzelnen Maßnahmen bautech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.2 Beginn der AfA

Rz. 293 Die Nutzungsdauer – und damit die AfA – beginnt, dies betrifft die Gewinn- und die Überschusseinkünfte, mit dem Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts. Dies gilt sowohl für den Fall, dass das Wirtschaftsgut sogleich im Einkunftserzielungsbereich genutzt wird, als auch nach den Grundsätzen der vorweggenommenen Betriebsausgaben bzw. Werbungskost...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.8 Schrottwert

Rz. 202 Ist ein Wirtschaftsgut so beschaffen, dass ihm auch in abgenutztem Zustand ein beachtlicher Materialwert zukommt (Schrottwert), ist nur der um den voraussichtlichen Schrottwert – nach Berücksichtigung von Entfernungs- und Verschrottungskosten – verminderte Betrag der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als AfA-Volumen auf die Nutzungsdauer zu verteilen.[1] Der Schr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.2 AfA-Berechtigung des Nießbrauchsbestellers

Rz. 118 Der neue Eigentümer nutzt das übertragene Wirtschaftsgut aufgrund des Nießbrauchsvorbehalts grundsätzlich nicht zur Erzielung von Einkünften. Folglich kann er auch keine AfA auf das Wirtschaftsgut geltend machen.[1] Bezieht sich dagegen der Vorhaltsnießbrauch nur auf einen Teil des übertragenen Wirtschaftsguts und erzielt der neue Eigentümer mit dem unbelasteten Teil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.7 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

Rz. 201 Hat der Stpfl. im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts einen Abzug nach § 6b Abs. 1, 3 oder 10 EStG, nach § 6c EStG oder nach R 6.6 EStR 2012 vorgenommen, ist die AfA von den um den Abzugsbetrag geminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bemessen. Hat der Stpfl. den Abzug zulässigerweise in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Hers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.7 Gebäuden gleichgestellte Objekte (§ 7 Abs. 5b EStG)

Rz. 483 § 7 Abs. 4, 5 und 5a EStG sind nach § 7 Abs. 5b EStG auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räumlichkeiten entsprechend anzuwenden. Rz. 483a § 7 Abs. 5a EStG dient der Klarstellung.[1] Rz. 484 Ein Gebäude bildet grundsätzlich ein einheitliches Wirtschaftsgut. Dessen Anschaffungs- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.3 AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)

Rz. 435 Gebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 EStG können nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG auch über die kürzere, tatsächliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen des § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. a EStG weniger als 33 Jahre, in den Fällen § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG weniger als 50 Jahre und in den Fällen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.1 Laufend zu führendes Verzeichnis bei Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens

Rz. 37 § 7a Abs. 8 S. 1 EStG macht die Zulässigkeit erhöhter Absetzungen und Sonderabschreibungen davon abhängig, dass laufend ein besonderes Verzeichnis geführt wird mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Wirtschaftsgüter, für die Abschreibungsvergünstigungen in Anspruch genommen werden, Tag der Anschaffung oder Herstellung (aus der Buchführung regelmäßig nicht ersichtlich, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.5 Miete/Pacht

Rz. 88 Als Gegenstand der AfA kommen in Betracht das Miet- bzw. Pachtrecht, das gemietete bzw. gepachtete Wirtschaftsgut und das vom Mieter bzw. Pächter angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut. Nicht Gegenstand der AfA ist das Recht, ein Wirtschaftsgut gegen laufende Miet- bzw. Pachtzahlungen nutzen zu können.[1] Anders ist dies bei durch Einmalzahlung erworbenen Nutzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5.3 Angeschaffte Gebäude (§ 7 Abs. 5 S. 2 EStG)

Rz. 466 Im Fall der Anschaffung ist nach § 7 Abs. 5 S. 2 EStG die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG ausgeschlossen, wenn der Hersteller seinerseits die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen für das veräußerte Gebäude in Anspruch genommen hat. Die Inanspruchnahme der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ist unschädlich. Dieser Ausschlusstatbestand gilt auch bei e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.3 Rechtsfolgen (§ 7 Abs. 5a S. 4 und 5)

Rz. 481 Liegen die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 5a S. 1 bis 3 EStG vor, kann die AfA nach § 7 Abs. 5a S. 4 EStG nach einem unveränderlichen Prozentsatz von 5 % vom jeweiligen Buch- bzw. Restwert vorgenommen werden. Ausgangspunkt sind die jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei Einlage- bzw. Entnahmevorgängen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze. Nachträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen besc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.3 Rückzahlung eines Zuschusses

Rz. 11b Wird ein Zuschuss zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag im Jahr der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen hinzuzurechnen und so zu berücksichtigen, als wäre der Betrag zu Beginn des Jahres des Entstehens der Rückzahlungsverpflichtung zurückgezahlt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.3 AfA-Berechtigung des Nießbrauchers

Rz. 120 Nutzt der frühere Eigentümer, der sich im Rahmen der Übertragung des Wirtschaftsguts den Nießbrauch an dem Wirtschaftsgut vorbehalten hat, das übertragene Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften, ist er zur Vornahme der AfA auf dieses Wirtschaftsgut berechtigt, da er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des übertragenen Wirtschaftsguts getragen hat und es un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.1 Allgemeines

Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleistung für die Bestell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.3 Höhe der AfA (§ 7 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG)

Rz. 354 Die AfA ist in fallenden – also degressiven – Jahresbeträgen nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert bzw. Restwert vorzunehmen. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen AfA in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 30 % nicht übersteigen. Bemessungsgrundlage der AfA nach § 7 Abs. 2 EStG sind i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2024). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.1 Allgemeines

Rz. 291 Abzusetzen als AfA sind die gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Gleichmäßige Verteilung auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung bedeutet eine genaue zeitgerechte Verteilung auf die Jahre der Nutzung bzw. Verwendung. Eine ständige Nutzung während dieser Zeit ist nicht erforderlich. Auch der tatsächliche Wertverze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 11.3 Sonderabschreibungen bei Naturkatastrophen

Rz. 89 Letzte, bei Neuanschaffungen bzw. -herstellungen noch relevante Sonderabschreibungen, sind die von den Finanzministerien der Länder im Billigkeitswege (§ 163 AO) nach einzelnen Katastrophenfällen zugelassenen Sonderabschreibungen[1] (Rz. 49). Zur Vermeidung unbilliger Härten bei Naturkatastrophen erließ das BMF einen Rahmenkatalog[2], der jeweils von Fall zu Fall vom B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 11 AfA nach Maßgabe der Leistung (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG)

Rz. 317 Der Stpfl. kann nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, statt der AfA nach § 7 S. 1 und 2 EStG die AfA nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vornehmen. Voraussetzung ist, dass er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. Rz. 318 Die Leistungs-AfA ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.3 Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10c Nachträgliche Anschaffungskosten werden ebenso wie nachträgliche Herstellungskosten, die nach § 7a Abs. 1 S. 1 EStG vom Jahr der Entstehung an die Bemessungsgrundlage erhöhen, behandelt.[1] Anschaffungskosten entstehen mit der Verpflichtung des Stpfl., diese zu bezahlen.[2] Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung ist nicht maßgeblich. Rz. 10d Nachträgliche Anschaffungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.1 Alleineigentümer

Rz. 75 Der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts ist nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Einkunftserzielung selbst verwirklicht. Zivilrechtlicher Eigentümer ist derjenige, der nach §§ 903ff. BGB berechtigt ist, mit dem Wirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.5 AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 12 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist die AfA nach der in der jeweiligen Vorschrift enthaltenen Regelung zu bemessen. Fehlt eine Regelung, gilt nach der Vornahme von Sonderabschreibungen § 7a Abs. 9 EStG (Rz. 41ff.). Nur die lineare AfA ist zulässig (§ 7a Abs. 4 EStG); ein Wechsel zur degressiven AfA ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 S. 3 EStG a. F.). Bei § 7g Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.4 Vermächtnisnießbrauch

Rz. 127 Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn durch einen Erben aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers ein Nießbrauch an einem Wirtschaftsgut des Nachlasses zugunsten einer dritten Person bestellt wird. Der Nachlass geht insgesamt auf den Erben als Gesamtrechtsnachfolger über. Der Dritte hat gegen den Erben lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Be...mehr