Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.4 Zeitanteilige AfA (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 299 Im Jahr des Beginns und des Endes der AfA ist die AfA zeitanteilig – pro rata temporis – zu gewähren. Dies ist für den Fall des Beginns der AfA ausdrücklich in § 7 Abs. 1 S. 4 EStG geregelt. Für den Fall des Endes der AfA gilt der allgemeine Grundsatz, wonach für ein Jahr nur derjenige Teil des auf ein ganzes Jahr entfallenden Afa-Betrags geltend gemacht werden kann,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 § 7a EStG gliedert sich in 9 Absätze. Die einzelnen Absätze beinhalten folgende Regelungen: Abs. 1: Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Minderung der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten Abs. 2: Anzahlungen auf Anschaffungskosten bzw. Teilherstellungskosten Abs. 3: Mindest-AfA Abs. 4: Normal-AfA neben den erhöhten Absetzungen Abs. 5: Verbot der do...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.3 Maßnahmenbezogenheit des Kumulationsverbots ("bei einem Wirtschaftsgut")

Rz. 25b § 7a Abs. 5 EStG soll die mehrfache Abschreibung derselben Aufwendungen bezogen auf den jeweiligen Abschreibungsgegenstand verhindern.[1] Dies zeigt der Wortlaut von Abs. 5, der die Kumulation "bei einem Wirtschaftsgut" verbietet (wirtschaftsgutbezogene Betrachtung)[2]. Auch der Vergleich mit anderen Vorschriften spricht für diese Auslegung, da § 7a Abs. 5 EStG ein a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.4 Aufzeichnungspflichten (§ 7 Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 358 Die AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist nur zulässig, sofern der Stpfl. nach § 7 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 7a Abs. 8 EStG bestimmten Aufzeichnungspflichten nachgekommen ist. Insoweit werden dieselben Anforderungen gestellt wie bei erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen. Die entsprechenden Wirtschaftsgüter sind in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzuneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.2 Rückzahlung des Kaufpreises

Rz. 11a Eine nachträgliche Kaufpreisminderung eines zunächst vorläufig höher festgesetzten Kaufpreises ist als rückwirkendes Ereignis zu beurteilen[1]; somit ist § 7a Abs. 1 S. 3 EStG nicht anzuwenden; vielmehr werden die begünstigten Aufwendungen rückwirkend auf den im Ergebnis aufgewendeten Betrag beschränkt. Ermäßigungen von Anschaffungsaufwendungen führen auch unter nahe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.2 Miteigentümer

Rz. 78 Ein Wirtschaftsgut kann mehreren Miteigentümern – diese können Bruchteils- oder Gesamthandseigentümer (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO) sein – gehören. AfA steht den Miteigentümern grundsätzlich nach Maßgabe ihrer Miteigentumsanteile zu.[1] Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Miteigentümer das Wirtschaftsgut entsprechend ihrer Miteigentumsanteile zur Erzielung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.4 Rechtsfolge der Minderung

Rz. 11c Folge der Minderung ist, dass ab dem Jahr der Minderung die verminderte Bemessungsgrundlage anzusetzen ist, es erfolgt also keine zeitanteilige Kürzung. Dies erschließt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ("vom Jahr der Minderung an"); außerdem werden auch Erhöhungen nach S. 1 stets für das gesamte Jahr und nicht zeitanteilig hinzugerechnet, sodass auch Gleichbehand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 245 Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist nach § 7 Abs. 1 S. 1 EStG jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (AfA in gl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.4 Nutzung über Jahresfrist

Rz. 262 Die Verwendung bzw. Nutzung des Wirtschaftsguts durch den Stpfl. muss sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken. Maßgebend hierfür ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, die mehr als 12 Monate bzw. 365 Tage betragen muss. Unmaßgeblich für die AfA-Berechtigung ist, dass ein derartiges Wirtschaftsgut tatsächlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.4 Amtliche AfA-Tabellen

Rz. 286 Bei den amtlichen AfA-Tabellen handelt es sich um Verwaltungsanweisungen. Sie sollen einen Anhalt dafür geben, ob der Stpfl. die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts zutreffend geschätzt hat. Des Weiteren sollen durch sie auch die Einheitlichkeit der Verwaltung und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gesichert werden. Es gibt AfA-Tabellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch § 5 Abs. 6 EStG. Vorrangig sind danach gegenüber den handelsrechtlichen Regelungen die steuerrechtlichen Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung. Eine umgekehrte Maßgeblichkeit besteht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 324a Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) sind nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG zulässig. Soweit der Grund für die AfaA in späteren Wirtschaftsjahren wegfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Rz. 325 § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt grundsätzlich für alle abnutz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.9 Bauten auf fremdem Grund und Boden/Mietereinbauten

Rz. 152 Die Befugnis zur AfA bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kann sich ergeben aufgrund zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums oder im Hinblick auf eine bestehende Nutzungsbefugnis. Im letzteren Fall ist ein Aufwandsverteilungsposten zu bilden (Rz. 87ff.). Rz. 153 Zivilrechtlich ist ein Gebäude zumeist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Von daher ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1 Allgemeines

2.1.1 Anwendungsbereich Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte Absetzungen/So...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.3 Nachholung unterlassener AfA

Rz. 235 Im Hinblick auf die Pflicht zur Vornahme der AfA stellt sich die Frage, ob die AfA in späteren Jahren nachgeholt werden kann, wenn der Stpfl. sie bewusst oder versehentlich nicht vorgenommen hat und die Steuerbescheide der vergangenen Jahre nicht mehr geändert werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass, wenn ein Wirtschaftsgut in der Vergangenheit bereits in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.2 Außergewöhnliche Abnutzung

Rz. 331 Die planmäßige AfA geht von den üblichen Nutzungsverhältnissen bei einem Wirtschaftsgut aus. Demgegenüber erfordert die AfaA außergewöhnliche Einwirkungen technischer oder wirtschaftlicher Art auf das Wirtschaftsgut, die im Rahmen des üblichen Gebrauchs des Wirtschaftsguts nicht auftreten.[1] Die Abnutzung muss gegenüber dem normalen Abnutzungsverlauf außergewöhnlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 108 Die Berechtigung zur AfA setzt u. a. voraus, dass das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Bei unentgeltlicher Einräumung eines Nießbrauchsrechts durch den Eigentümer erzielt dieser während der Laufzeit des Nießbrauchsrechts keine Einkünfte mit der Folge, dass er mangels Einkunftserzielung keine AfA geltend machen kann.[1] Dies gilt nicht nur für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.1 Allgemeines

Rz. 408 Nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG sind bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist, als AfA bis zur vollen Absetzung jährlich 3 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen. Für Gebäude, die nicht die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5.1 Wirkung von Abs. 4

Rz. 23 Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Steuerreformgesetzes 1974 ergibt sich, dass durch die Regelung in § 7a Abs. 4 EStG der bis dahin in zahlreichen Einzelvorschriften festgelegte Grundsatz geregelt werden sollte, dass neben Sonderabschreibungen nur lineare und nicht auch degressive Absetzungen (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden können. Die Vorschrift des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.4 Beginn und Höhe der Absetzungen

Rz. 536 AfS können, da sie einen Verbrauch der Substanz voraussetzen, erst dann vorgenommen werden, wenn mit dem Abbau der Bodenschätze tatsächlich begonnen worden ist.[1] Rz. 537 Absichtlich unterlassene AfS dürfen nicht nachgeholt werden. Die Nachholung versehentlich unterlassener AfS muss durch Verteilung der versäumten Absetzungen in gleichen Beträgen auf die restliche Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 11.2.2 Sonderabschreibungen nach § 81 EStDV (Kohle- und Erzbergbau)

Rz. 52 § 81 EStDV galt für Investitionen, die bis zum 1.1.1990 begonnen wurden, soweit das Wirtschaftsgut vor dem 1.1.1991 angeschafft bzw. hergestellt wurde (§ 81 Abs. 3 EStDV). Rz. 53–63 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.2.3 Selbstständiges Wirtschaftsgut

Rz. 507 Bodenschätze sind nach § 3 BBergG entweder bergfrei oder stehen im Eigentum des Grundeigentümers.[1] Zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze bedarf es nach dem BBergG einer Bergbauberechtigung, die das Recht zur Gewinnung und Aneignung der jeweiligen Bodenschätze gewährt. Dagegen ergibt sich das Recht zur Gewinnung der im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodensc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.5 Dienstleistungen, soweit nicht [...] (Nr. 5)

Auch eine Dienstleistung ist grundsätzlich aktiv. Ausnahme: Ein passiver Erwerb liegt vor, wenn die Gesellschaft sich eines Inlandsbeteiligten (oder einer nahestehenden Person) bedient oder der Inlandsempfänger Leistungsempfänger ist. D.h. die o. g. Grundsätze zur Abgrenzung bei einer Handelstätigkeit gelten entsprechend.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 269 Maßgebend für den Bemessungszeitraum der AfA ist nach § 7 Abs. 1 S. 2 EStG die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Rz. 270 Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt oder verwendet werden kann.[1] Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer sind, um die betriebsgewöhnliche Nutzungsd...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.3 Einkunftsermittlung

Die Richtlinie enthält hierzu in Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ATAD keine Vorgabe, sondern überlässt dies den Mitgliedstaaten. § 10 Abs. 3 AStG gibt hierzu vor, dass die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht erfolgen muss. Erzielt eine ausländische Gesellschaft Einkünfte aus passivem Erwerb aus ver­schiedenen Quellen, so sind d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 1a § 7a EStG 1949ff. sah eine Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter bei Ersatzbeschaffungen vor. Durch § 7a EStG i. d. F. des EStRefG v. 5.8.1974[1] wurden allgemeine Bestimmungen über erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen in das EStG eingefügt.[2] Nach § 52 Abs. 10 EStG war § 7a EStG erstmals auf nach dem 31.12.1974 angeschaffte/hergestellte Wirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.5 Übergang zur linearen AfA (§ 7 Abs. 5a S. 7 und 8 EStG)

Rz. 482c Liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 5a EStG vor, hat der Stpfl. nach § 7 Abs. 5a S. 1 EStG ein Wahlrecht dahingehend, entweder von der AfA nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG oder von der AfA nach § 7 Abs. 5a EStG Gebrauch zu machen. Wendet der Stpfl. die AfA nach § 7 Abs. 5a EStG an, kann er nach § 7 Abs. 5a S. 7 EStG jederzeit zur AfA nach § 7 Abs. 4 S. ...mehr

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KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 1.2 Gewissenhaftigkeit

Die Verpflichtung zur gewissenhaften Berufsausübung umfasst nach § 4 Abs. 1 BOStB auch die Gewährleistung der erforderlichen fachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen. Diese Berufspflicht(en) ergeben sich jedoch bereits aus spezielleren Normen und zudem aus rein haftungsrechtlichen Präventionsgesichtspunkten.[1] Dies bedeutet nach jetzigem Stand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.3 Rechtsfolgen (§ 7 Abs. 2a S. 1 EStG)

Rz. 359h Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen der AfA nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG sowie der AfA nach § 7 Abs. 2a EStG. Wählt der Stpfl. die AfA nach § 7 Abs. 2a EStG, dürfte vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck und der Ausgestaltung (Vollabschreibung) von § 7 Abs. 2a EStG ein Wechsel zur AfA nach § 7 Abs. 1 EStG bzw. der AfA nach § 7 Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommen.[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.1 Allgemeines

Rz. 359a Bei Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft worden sind, können nach § 7 Abs. 2a S. 1 EStG abweichend von § 7 Abs. 1 und 2 EStG als AfA die folgenden Beträge in Prozent der Anschaffungskosten abgezogen werden: im Jahr der Anschaffung 75 %, im ersten darauf folgenden Jahr 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2a S. 1 und 2 EStG)

Rz. 359d Begünstigt ist nach § 7 Abs. 2a S. 1 EStG die Anschaffung von Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG . Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Handeln muss es sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.2 Gebäudeteile

Rz. 385 Selbstständige Gebäudeteile sind Gebäudeteile, die in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Bei ihnen handelt es sich, da sie besonderen Zwecken dienen, um selbstständige Wirtschaftsgüter, die gesondert vom Gebäude abzuschreiben sind.[1] Selbstständige Gebäudeteile können als selbstständige bewegliche Gebä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.5 Sonstige Nießbrauchsarten

Rz. 130 Bei einem Sicherungsnießbrauch, der lediglich zu Sicherungszwecken eingeräumt wird, bleibt der Besteller hinsichtlich des Nießbrauchsgegenstands persönlich absetzungsberechtigt. Voraussetzung ist, dass das Nießbrauchsrecht nicht ausgeübt wird.[1] Absetzungsberechtigt ist der Quotennießbraucher nur hinsichtlich seines quotalen Nießbrauchsrechts in Höhe seiner Anschaff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.5 Restwert-AfA bei anderen Wirtschaftsgütern

Rz. 45 Bei anderen Wirtschaftsgütern als Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (§ 7 Abs. 5b EStG) ist die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums nach der linearen Methode fortzuführen. Maßgeblich sind der Restwert und die Restnutzungsdauer. Bei Beginn der Restwertabschreibung ist die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts zu schätzen. Die Formel lautet also: Restwert : Restnutzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.4 Keine Zeitanteiligkeit (§ 7 Abs. 2a S. 3 EStG)

Rz. 359j Nicht anwendbar ist § 7 Abs. 1 S. 4 EStG nach § 7 Abs. 2a S. 3 EStG. Damit ist die AfA nach § 7 Abs. 2a EStG auch im Jahr der Anschaffung in voller Höhe und nicht nur zeitanteilig zu gewähren.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.3 Ende der AfA

Rz. 298 Die AfA endet, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts in vollem Umfang abgesetzt worden sind, wenn das Wirtschaftsgut vom Anlage- in das Umlaufvermögen wechselt oder wenn die Nutzung oder Verwendung des Wirtschaftsguts im Einkunftserzielungsbereich endgültig ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2.2 Sonstige Gebäude

Rz. 421 Die AfA-Sätze für sonstige Gebäude (Rz. 407) betragen 3, 2 bzw. 2,5 %. Sie gelten für alle Gebäude, die keine Wirtschaftsgebäude sind. Erfasst werden von § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG Gebäude des Privatvermögens, Wohnzwecken dienende Gebäude des Betriebsvermögens und Gebäude im Betriebsvermögen, die nicht Wohnzwecken dienen, bei denen aber der Bauantrag vor dem 1.4.1985...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3.4.3 Entstehung und Verwertung im Privatvermögen

Rz. 526 Bei Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im privaten Bereich gilt § 11d Abs. 2 EStDV. Danach ist eine AfS bei Bodenschätzen, die der Stpfl. auf einem ihm gehörenden Grundstück entdeckt hat und privat, d. h. insbesondere durch Verpachtung, verwertet, mangels Anschaffungskosten nicht zulässig. Das Absetzungsverbot gilt auch, wenn bei unentgeltlichem Erwerb der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.1 Grundsatz: Üblicher Endpreis am Abgabeort

Die Bewertung des Sachbezugs, der dem Arbeitnehmer durch den Erwerb des Mitgliedsausweises zufließt, bestimmt sich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort, vermindert um einen pauschalen Abschlag von 4 % für übliche Preisnachlässe.[1] Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung der Sportanlagen bestimmt sich demnach regelmäßig nicht nach den Kosten des Arbeitgebers...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.7 Hinzurechnungsbilanz

Die Einkünfte sind grundsätzlich mittels einer Hinzurechnungsbilanz und Hinzurechnungs-GuV auf der Basis des deutschen Steuerrechts zu ermitteln[1]. Das BMF lässt es unter bestimmten Voraussetzungen zu, dass der Gewinnermittlung die Vorschriften des ausländischen Steuerrechts zugrunde gelegt werden. Zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die ausländische Gesellschaft erstmals ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Überblick

§ 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.5 Zuordnung von Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die mit diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Diese Bestimmung ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich die ausländische Gesellschaft sowohl aktiv als auch passiv betätigt. Ausgaben, die sowohl im wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3.4.2 Entstehung und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 525 Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im betrieblichen Bereich liegt z. B. vor, wenn ein Bodenschatz im Grund und Boden eines Abbauunternehmers entdeckt und aufgeschlossen wird.[1] Entsprechendes gilt, wenn das Grundstück nebst Bodenschatz im Eigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft steht und zu dessen Sonderbetriebsvermögen gehört.[2] Eine AfS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.1 Allgemeines

Rz. 471 Nach § 7 Abs. 5a S. 1 EStG kann bei Gebäuden, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen angewendet wird, soweit sie Wohnzwecken dienen und vom Stpfl. hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind, statt der AfA nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG die AfA nach § 7 Abs. 5a ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 7a EStG gilt als Generalnorm grundsätzlich für alle erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen, ist aber keine selbstständige Begünstigungsnorm. § 7a EStG gilt bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögen-Vergleich (§ 4 Abs. 1 EStG), bei der Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), über den Verweis in § 9 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG auch im Überschussbereich, al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 350 Die AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zulässig, wenn diese nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind. Auf den Verlauf des jeweiligen Wirtschaftsjahrs kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Nach § 9a EStDV ist für das Jahr der Anschaffung maßgeblich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.4 Korrektur überhöhter AfA

Rz. 242 Die Grundsätze zur Nachholung unterbliebener AfA gelten, sofern die jeweiligen Steuerbescheide nicht mehr korrigiert werden können, entsprechend bei einer überhöht vorgenommenen AfA (H 7.4 "Unterlassene und überhöhte AfA" EStH 2024). Rz. 243 In den Fällen von § 7 Abs. 1, 2 und 4 S. 2 EStG ist der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Ist eine zukünftige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.3 Umfang der anteiligen Inanspruchnahme nach Abs. 7 S. 1

Rz. 33a Die uneingeschränkte Anwendung des Grundsatzes, dass erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei einem Wirtschaftsgut nur einheitlich vorgenommen werden dürfen[1], würde, wenn einer der Beteiligten die Voraussetzungen für die erhöhten Abschreibungen oder Sonderabschreibungen nicht oder nicht mehr erfüllt, zu unzumutbaren Härten für die anderen Beteiligten führen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 35 Dieser Zwang zur Einheitlichkeit (Rz. 34) hat zur Folge, dass die Entscheidungsmöglichkeit des Einzelnen eingeschränkt ist. Für die Ausübung des Wahlrechts kommt es primär auf etwaige vertragliche Regelungen an.[1] Wegen einer entsprechenden Anwendung des Grundsatzes, dass Abschreibungen bei mehreren Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden dürfen, auf die Norma...mehr