Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.11 Kinderspielplatz

Gefährliche Einfriedung Allgemein sind an die Verkehrssicherungspflicht bei Kinderspielplätzen besonders hohe Anforderungen zu stellen.[1] Ist ein Spielplatz also etwa mit einem Stacheldraht oder mit einer Dornenhecke umzäunt, so hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass diese gefährliche Einfriedung beseitigt wird.[2] In derartigen Extremfällen ist der Verwalter verpflichtet, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.4 Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Organbeteiligung

Rz. 627 Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob Aufwendungen des Organträgers, die mit der Beteiligung an der Organgesellschaft wirtschaftlich zusammenhängen, nach § 3c EStG abzugsfähig sind. Dies betrifft insbesondere Kosten für die Darlehensfinanzierung des Erwerbs der Organbeteiligung, aber auch sonstige Aufwendungen des Organträgers, z. B. Kosten der Beteiligungsverwaltu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2.2 Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 249 Ist der Organträger mit 50 % oder weniger der Stimmrechte direkt an der Organgesellschaft beteiligt und wird eine weitere Beteiligung an der Organgesellschaft von einer Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen gehalten, an der der Organträger beteiligt ist, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine für die Organschaft ausreichende finanzielle Eingliederung von mehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.3.2 Übernehmende Körperschaft als Organgesellschaft

Rz. 983 Die Frage, ob die übernehmende Körperschaft auch rückwirkend auf den steuerlichen Übertragungsstichtag nach § 2 Abs. 1 UmwStG Organgesellschaft werden kann, stellt sich nur bei der Verschmelzung bzw. Spaltung zur Neugründung. Bei der Verschmelzung oder Spaltung auf eine schon bestehende Körperschaft wird deren Eigenschaft als Organgesellschaft nicht berührt. Wenn sie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.7 Folgen der verunglückten Organschaft

Rz. 692 Wird die Organschaft steuerlich nicht anerkannt, etwa weil der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt wurde, treten die Rechtsfolgen der Organschaft für den Besteuerungszeitraum des Verstoßes gegen die Organschaftsvoraussetzungen bzw. wenn der 5-Jahres-Zeitraum nicht eingehalten wurde, von Beginn an nicht ein. In allen Fällen ist handelsrechtlich dennoch wie be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.1 Zweck der Organschaft

Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderregelungen für die Besteuerun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.2 Organschaftliche oder vororganschaftliche Verursachung

Rz. 1001 Ist die Organgesellschaft übernehmender Rechtsträger einer Umwandlung und fällt der Umwandlungsstichtag auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, kann die Auffassung vertreten werden , dass der Übernahmegewinn steuerlich in dem Wirtschaftsjahr entsteht, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, während er sich in der Handelsbilanz erst in ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten und Bestandsgebäuden in sämtlichen Bundesländern. Zwischenzeitlich besteht auch die Pflicht zur Nachrüstung in Bestandsgebäuden in allen Bundesländern Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmeldermehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.8 Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 464 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 16.5.2003[1] muss der Ergebnisabführungsvertrag bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs wirksam geworden, d. h. in das Handelsregister eingetragen worden sein, dessen Ergebnis erstmals dem Organträger zugerechnet werden soll. Europarechtlich ist diese Voraussetzung, die wie eine Ausschlussfrist wirkt, nicht zu beanstanden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.5 Vorzeitige Beendigung des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 679 Der Ergebnisabführungsvertrag muss nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG für mindestens 5 Jahre (60 Monate) abgeschlossen und in dieser Zeit auch tatsächlich durchgeführt werden. Die Organschaft muss also mindestens 5 Jahre bestehen. Endet die Organschaft vor Ablauf dieses Zeitraums, kann der Ergebnisabführungsvertrag nicht mehr durchgeführt werden; die Wirkungen der Orga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 45 Innerhalb der EU führen das Erfordernis des Organträgers mit Geschäftsleitung im Inland und der "doppelte Inlandsbezug" bei der Organgesellschaft zu der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung ausl. Tochtergesellschaften vorliegt. Erleidet eine inl. Tochtergesellschaft Verluste und besteht zu der inl. Muttergesellschaft ein Organschaftsverhältnis, kann der Organträ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.2 Zustandekommen und Änderung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 303 Der BGH[1] hat grundsätzlich zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrags Stellung genommen. Steuerlich bedeutet dies, dass der Ergebnisabführungsvertrag nur anerkannt werden kann, wenn er diesen Voraussetzungen entspricht.[2] Zusätzlich müssen die Voraussetzungen des § 14 KStG erfüllt sein, um einem zivilrechtlich wirksamen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.3 Beginn und Ende der Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 332 Die steuerliche Anerkennung des Ergebnisabführungsvertrags erfordert, dass er handelsrechtlich wirksam geworden ist.[1] Ein handelsrechtlich unwirksamer, wenn auch tatsächlich durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag hat steuerrechtlich grds. keine Wirkung. Der Ergebnisabführungsvertrag muss spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft wirksam sein,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 1 Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile der Ressortaufteilung

Eine Aufteilung in Ressorts ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer hat oder bald haben soll und diese Geschäftsführer Kenntnisse in unterschiedlichen Sachgebieten haben, z. B. Vertrieb und Controlling. Vor allem bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ist die Einteilung in "kaufmännische" und "technische" Geschäftsführung eine klassische, aber nicht immer di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 6 Geschäftsordnung einer Geschäftsführung mit Ressortaufteilung

Wer sich auf eine Geschäftsführung mit Ressortaufteilung gut vorbereiten will, sollte mit seinen Mit-Geschäftsführern unbedingt eine Geschäftsordnung beschließen. Sie hilft mit Sicherheit, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden. Checkliste: Diese Punkte sollten Sie klar regeln Grundlegendes Prinzip: Geschäftsführung steht den Geschäftsführern nur gemeinschaftlich zu (Prin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 4 Verantwortung für Gefahrsteuerung

Fragen der Produktsicherheit können für ein Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein (z. B. Vertriebsstopp, Warnung vor weiterer Benutzung, Rückruf, Kompetenzen der Abteilung, Qualitätskontrolle). Zunächst trägt der jeweilige Geschäftsführer, der das Ressort leitet, die Verantwortung. Allerdings sollte bei Kenntnis von Schadensfällen eine Entscheidung aller Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 3 Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis

Während die Vertretungsbefugnis das Außenverhältnis, also die Beziehungen der GmbH zu Geschäftspartnern, betrifft, regelt die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis, also die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geschäftsführer und anderen Organen der GmbH, etwa der Gesellschafterversammlung oder einem fakultativen Beirat. Die Kompetenzgrenze lässt sich vereinfachen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 1 Grundregeln der Ausfallhaftung

Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich beschränkt auf die Höhe des Stammkapitals, das mindestens 25.000,00 EUR betragen muss. Die Haftung des einzelnen Gesellschafters ist grundsätzlich beschränkt auf die von ihm übernommene Stammeinlage mit der Folge, dass er üblicherweise nicht mehr haftet, wenn er seinen Anteil voll einbezahlt hat. Aber § 24 GmbHG bestimmt eine weitergehe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 4 Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Zu den Aufgaben als Geschäftsführer gehört nach § 49 Abs. 1 GmbHG auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung. Diese kann durch jeden Geschäftsführer entweder aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen oder auf Wunsch der Gesellschafter erforderlich werden. So können Gesellschafter ab einer Minderheitsbeteiligung von mindestens 10 % nach § 50 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 1.1.3 Erwerb in der Zwangsversteigerung

Bei dem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt der Eigentümerwechsel zum Zeitpunkt des Zuschlags in der Zwangsversteigerung. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Ersteigerer mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Die Ausführungen zum Eigentümerwechsel im Wege des Rechtsgeschäfts gelten für den Erwerberwechsel durch Zwangsversteigerung gru...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 1 Erwerb durch Rechtsgeschäft

Im Fall des Eigentümerwechsels durch Rechtsgeschäft, also durch Kaufvertrag oder Schenkung, tritt der Erwerber mit seiner Eintragung in das Grundbuch in die Gemeinschaft ein. Dies gilt allerdings nur für die Fälle eines Zweiterwerbs. Ersterwerber, die ihr Sondereigentum direkt vom teilenden Eigentümer erwerben, gelten nach § 8 Abs. 3 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.4.2 Fehlerhafter Betriebsausgabenabzug von aktivierungspflichtigen Aufwendungen

Umgekehrt müssen nach einer Grundsatzentscheidung des BFH[1] Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten waren, jedoch zu Unrecht als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt wurden, in der ersten noch offenen Bilanz aktiviert werden, und zwar mit dem Betrag, der sich unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich abziehbaren AfA ergibt. P...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.2 Sonderregeln für unterlassene Gebäude-AfA

Für die Unterlassung an sich gebotener Gebäude-AfA gelten besondere Grundsätze, die von den vorstehenden für bewegliche Wirtschaftsgütern abweichen. Die Nachholung einer zu niedrig vorgenommenen (unterlassenen) Gebäude-AfA in der Weise, dass der verbleibende Restwert auf die Restnutzungsdauer verteilt wird, ist nicht zulässig.[1] Im Fall der unterlassenen Gebäude-AfA gelten ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.4.1 Erhaltungsmaßnahmen

Haben Wohnungseigentümer eigenmächtig Erhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchgeführt, steht ihnen kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht gegen die GdWE zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen.[1] Für den Gegenanspruch des eigenmächtig Handelnden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.4 Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Nr. 3)

Rz. 28 Die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 3 GewStG entspricht der Steuerbefreiung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben für KSt-Zwecke gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2a KStG.[1] Durch das Gesetz v. 28.2.2025 wurde die DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH in den Katalog der begünstigten Institute aufgenommen.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige betriebliche Mo... / 3.3 Attraktivierung von Carsharing

Einen wichtigen Beitrag im Mobilitätsmix können Carsharing-Angebote leisten. Unter dem Motto „Geteiltes Auto – doppelter Nutzen“ können die Beschäftigten für Dienstfahrten oder als Ergänzung von ÖPNV und Fahrradmobilität auch für die Fahrten zum Arbeitsplatz entweder stationäre oder stationslose (free-floating) Angebote nutzen. Mithilfe von stationären Angeboten können bis z...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 1.4 Haftung für Rückstände aufgrund einer Vereinbarung

Die Wohnungseigentümer können eine Haftung des Erwerbers auch für Hausgeldrückstände des Veräußerers vereinbaren. Ein entsprechender Beschluss wäre mangels Beschlusskompetenz nichtig. Vielfach enthält insoweit die Gemeinschaftsordnung eine Bestimmung, wonach der Erwerber einer Sondereigentumseinheit für Hausgeldrückstände des Vorgängers haftet, was grundsätzlich wirksam ist....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige betriebliche Mo... / 3.6 Attraktivierung der Fahrradnutzung

Eine stärkere Nutzung von Fahrrädern für die Wege zur und während der Arbeit bietet den Beschäftigten eine Minderung der Mobilitätskosten und zudem mehr Bewegung. Statt an die Nutzung von den meist vorhandenen Fahrrädern zu appellieren, bietet es sich an, den Beschäftigten im Zuge der Gehaltsumwandlung (oder auch als Netto-Lösung) die Möglichkeit für ein Fahrradleasing (z. B...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 1.1 Neue Verbindlichkeiten

Der Erwerber haftet dem Gemeinschaftsvermögen gegenüber für alle anteiligen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach seinem Eintritt in die Eigentümergemeinschaft und seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch bzw. im Fall des Ersterwerbs nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Übergabe der Räume durch Beschluss begründet und fällig gestellt we...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 2 Eigentümerwechsel im Wege der Zwangsversteigerung

Die Ausführungen zum Eigentümerwechsel im Wege des Rechtsgeschäfts gelten für die Erwerberhaftung im Fall der Zwangsversteigerung entsprechend mit folgender Ausnahme: Achtung Keine Haftung für Hausgeldrückstände bei Erwerb durch Zwangsversteigerung Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, wonach der Ersteher in der Zwangsversteigerung für die Hausgeldrückstände seines Recht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nachholungsmö... / 1.1 Pflicht zur Vornahme der Normal-Abschreibung bzw. -AfA

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, "sind" die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.[1] Beträgt die voraussichtliche Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr, "ist" bzw. bei Gebäuden sind steuerlich AfA vorzunehmen.[2] Die genannten Vorschriften stellen zw...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 1.2 Verbindlichkeiten, die vor dem Eigentümerwechsel begründet, jedoch nach diesem Zeitpunkt fällig werden

Der Erwerber haftet dem Gemeinschaftsvermögen gegenüber auch für solche Verbindlichkeiten, deren zugrunde liegende Beschlüsse (mit Ausnahme derjenigen über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung) vor dem für den Eigentümerwechsel maßgeblichen Zeitpunkt gefasst, jedoch erst nach diesem Zeitpunkt fällig wurden.[1] Praxi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.21 Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (Nr. 23)

Rz. 65 Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die nach dem Unternehmensbeteiligungsgesetz (UBGG) anerkannt sind, sind gem. § 3 Nr. 23 GewStG von der GewSt befreit. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sind Gesellschaften in Form einer AG, GmbH, KG oder KGaA, deren Zweck nach § 2 UBGG ausschließlich in dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der Veräußerung von Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 1.3 Haftung aus der Abrechnung für das Vorjahr

Werden die Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung für das Vorjahr zu einem Zeitpunkt genehmigt, in dem der Eigentümerwechsel erfolgt ist, so kann der Beschluss nur Wirksamkeit gegenüber dem Erwerber entfalten.[1] Grundsätzlich hat deshalb der Erwerber für den sich aus dem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG aufgrund der Abrechnung des Vorjah...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI im steuerberatenden Beru... / 2.8 Wie entscheidet man, welche KI-Investitionen sich lohnen?

Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies kanzleispezifisch ist. Ob sich eine KI-Investition wirklich lohnt, lässt sich gut mit einer einfachen Nutzen-/Aufwand-Matrix beurteilen. Man schaut sich dafür jede mögliche Maßnahme getrennt an: Welchen Nutzen bringt sie der Kanzlei – und wie groß ist der Aufwand für Einführung und laufenden Betrieb? Hoher Nutzen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erwerb

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als Erwerb ist jedes Rechtsgeschäft anzusehen, das eine AG/KGaA/SE dauerhaft oder vorübergehend zum Inhaber oder Mitinhaber der Aktie macht oder einen schuldrechtlichen Titel für einen solchen Erwerb schafft (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 4). Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Darunter fällt die Abtretung nach den §§ 398ff., 413 BGB sowie d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechtsfolgen bei unzulässigem Erwerb

I. Rechtsfolgen gemäß § 71 Abs. 4 AktG 1. Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Erfolgt der Erwerb eigener Aktien unter Verstoß gegen das grds. Erwerbsverbot, so ist das Grundgeschäft (Kauf, Tausch etc.) von Anfang an nichtig; keine der Vertragsparteien kann Erfüllung verlangen (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 24; KK-AktG (2011...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Notwendigkeit eines Erwerbs

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien muss zur Schadensabwehr notwendig sein. Dies bedeutet, er muss das dafür tauglichste, nach h. M. sogar das einzig taugliche, Mittel sein (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 120; KK-AktG (2011), § 71, Rn. 63). Zur Beurteilung dieser Frage ist die Auffassung eines verständigen und erfahrenen Geschäftsleiters zugrun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Bilanzielle und steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Aktien

I. Behandlung bei einer AG/KGaA/SE 1. Allgemeines und historische Entwicklung Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklage...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Pflichten nach dem Erwerb (§ 71 Abs. 3 AktG)

I. Unterrichtung der Hauptversammlung bei § 71 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 AktG Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In den Fällen des § 71 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 AktG besteht nach dem Erwerb eigener Aktien die Verpflichtung, die nächste HV über die in § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG genannten Punkte, namentlich (i) die Gründe und den Zweck des Erwerbs, (ii) über die Zahl der erworbenen Akti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 AktG)

I. Allgemeines Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien ist mit Rücksicht auf seinen Zweck und systematischen Charakter als Ausnahmevorschrift von § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG eng auszulegen. Die vom Gesetz in § 71 Abs. 1 AktG angenommene abstrakte Interessengefährdung genügt deshalb (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 3) für die grds. Unzulässi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 71 Erwerb eigener Aktien

A. Grundlegendes I. Systematischer Zusammenhang Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 71 bis 71e AktG regeln den (Rück-)Erwerb und Besitz eigener Aktien durch eine AG, KGaA bzw. SE. Systematisch handelt es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies bedeutet, dass der Erwerb eigener Aktien grds. unzulässig ist; vielmehr ist der Erwerb lediglich in den gesetzlich geregelte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erwerb eigener Aktien

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ab dem GJ 2010 (beginnend nach dem 31.12.2009) gelten die §§ 266, 272 in der durch das BilMoG geänderten Fassung (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 17). Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 sind eigene Aktien unabhängig vom Erwerbsgrund nicht mehr zu aktivieren, sondern in Höhe des Nennbetrags oder rechnerischen Werts in einer Vorspalte offen vom Grundkap. ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erstverbuchungszeitpunkt

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Ermittlung der AHK ist § 255 einschlägig. Der Wortlaut des § 255 stellt in erster Linie auf Sachgüter ab. Auf Nominalgüter, also v.a. auf Forderungen, ist er jedoch mangels einer Spezialvorschrift analog anzuwenden. Auch für die Bewertung von Verbindlichkeiten gelten die Vorschriften zur Ermittlung der AK analog (vgl. HdR-E, HGB § 253...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ziel eines grundsätzlichen Erwerbsverbots

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien dient dem Gläubigerschutz durch Sicherstellung der Kap.-Erhaltung zur Sicherung der Haftungsbasis und der Kap.-Aufbringung bei nicht voll eingezahlten Einlagen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71, Rn. 2ff.; Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (339); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 18ff.; Spickhoff,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vorteile einer Erwerbsmöglichkeit

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Andererseits ist der Erwerb eigener Aktien eine unkomplizierte Form der Verteilung von Gesellschaftsvermögen an Gesellschafter. Insiderkenntnisse werden verwertet, kommen aber wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes des § 53a AktG allen zugute. Die Ankündigung des Rückkaufs kann eine Steigerung der Aktienrendite ermöglichen, insbesondere weil ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Erfolgt der Erwerb eigener Aktien unter Verstoß gegen das grds. Erwerbsverbot, so ist das Grundgeschäft (Kauf, Tausch etc.) von Anfang an nichtig; keine der Vertragsparteien kann Erfüllung verlangen (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 24; KK-AktG (2011), § 71, Rn. 246; MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 384). Ein zunächst wirksames Grundgesch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Zulässigkeit des Einsatzes von Derivaten

Rn. 90 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 71 AktG regelt den Einsatz von Derivaten nicht, insbesondere ist ein solcher Erwerb nicht ausdrücklich verboten. Ob deren Einsatz zulässig oder unzulässig ist, hängt damit entscheidend davon ab, ob die entsprechende Transaktion als Erwerbsgeschäft i. S. d. § 71 AktG zu qualifizieren ist und – soweit dies der Fall ist – die Voraussetzungen e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Unentgeltlichkeit

Rn. 61 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn eine AG/KGaA/SE für den Erwerb nicht zur Erbringung einer Gegenleistung verpflichtet ist. Beispiele für die Unentgeltlichkeit eines Erwerbs finden sich in den §§ 3, 7 Abs. 1 ErbStG; darunter fallen insbesondere die Schenkung unter Lebenden und der Erwerb von Todes wegen, wie etwa der Erwerb durch Vermächtni...mehr