Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Weltwirtschaftskrise sowie nachfolgende Reformen des Aktiengesetzes

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien geht auf die Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück (vgl. Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (539); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 29ff.; Skog, ZGR 1997, S. 307 (314f.)). Da zu dieser Zeit Aktienrückkäufe nicht verboten waren, war...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aktienoptionen

Rn. 73 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der HV-Beschluss kann bestimmen, dass der Erwerb eigener Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von AN und Geschäftsführungsmitgliedern der Gesellschaft oder eines der Konzern-UN erfolgen soll (vgl. im Einzelnen zu dieser Möglichkeit Bosse, NZG 2000, S. 923ff.; Kallmeyer, AG 1999, S. 97 (101ff.); Kau/Leverenz, BB 1998, S. 2269ff.). Die Mögli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines und historische Entwicklung

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklagen abzusetzen. Rn. 116 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach altem Recht wurde zwisch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Gleichbehandlungsgebot

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Verwaltung hat sich bei Erwerb und Veräußerung der Aktien grds. neutral zu verhalten und Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Geltung des § 53a AktG (Gleichbehandlung der Aktionäre) wird deshalb in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 3 AktG klarstellend hervorgehoben, betrifft als allg.-gültige Regelung allerdings auch den Erwerb eigener Aktien nac...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Rückabwicklung

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit das dingliche Erfüllungsgeschäft bereits vollzogen wurde, ist dieses unter Beachtung der Vorschriften zur Einlagenrückgewähr (vgl. § 62 AktG) rückabzuwickeln (vgl. auch Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (540)). Grds. bestimmen sich die Rechtsfolgen nach dem Bereicherungsrecht. Der Aktionär hat demnach gemäß den §§ 812ff. BGB ei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Systematischer Zusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 71 bis 71e AktG regeln den (Rück-)Erwerb und Besitz eigener Aktien durch eine AG, KGaA bzw. SE. Systematisch handelt es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies bedeutet, dass der Erwerb eigener Aktien grds. unzulässig ist; vielmehr ist der Erwerb lediglich in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen gestattet (vgl. auch AktG-Gro...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzierung am Beispiel von Bitcoin

Rn. 139g Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Da sich noch kein einheitliches Meinungsbild ergeben hat (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 248 HGB, Rn. 72; Kirsch/von Wieding, BB 2017, S. 2731ff.), werden im Folgenden die verschiedenen Sichtweisen erörtert. Konkret wird nachfolgend geprüft, ob KW als VG – je nach Laufzeit – entweder im AV gemäß § 266 Abs. 2 A. oder UV gemäß § 266 Abs. 2 B. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Eigene Aktien (Nr. 2)

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit dieser Vorschrift ist über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien zu berichten, die ausschließlich derivativ erworben wurden, da der originäre Erwerb bereits nach § 56 Abs. 1 AktG ausgeschlossen ist. Bei den hier angesprochenen eigenen Aktien handelt es sich um sämtliche in § 71 Abs. 1 AktG normierte Ausnahmetatbestände...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einziehung

Rn. 71 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Verwendungszweck kann durch die HV in der Weise beschränkt werden, dass der Beschluss den Erwerb eigener Aktien zum Zwecke der Einziehung vorsieht. Dies kann zum einen dadurch erfolgen, dass der Ermächtigungsbeschluss den Erwerb der Aktien zum Zwecke der Einziehung vorsieht und es für die Einziehung selbst eines weiteren HV-Beschlusses be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 71ff. AktG regeln den Erwerb bereits vorhandener Anteile. Der originäre Erwerb eigener Aktien wird hingegen von § 56 Abs. 1 AktG, der Erwerb neuer Mitgliedschaftsrechte bei Kap.-Erhöhung(en) durch § 215 Abs. 1 AktG erfasst. Jedoch sind die §§ 71b und 71c AktG ausnahmsweise auch auf Fälle originären Erwerbs anzuwenden. Rn. 31 Stand: EL 4...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schaden

Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Schaden ist i. S. d. §§ 249ff. BGB zu verstehen, es genügt also jede Vermögenseinbuße, auch Folgeschäden, insbesondere der entgangene Gewinn (vgl. Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (340); Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 7), wobei ein sog. Spekulationsgewinn außen vor zu bleiben hat (vgl. ebenso AktG-GroßKomm. (2018), § 71, Rn. 162). Rn. 35 S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Unterrichtung der Hauptversammlung bei § 71 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 AktG

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In den Fällen des § 71 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 AktG besteht nach dem Erwerb eigener Aktien die Verpflichtung, die nächste HV über die in § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG genannten Punkte, namentlich (i) die Gründe und den Zweck des Erwerbs, (ii) über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkap., (iii) deren Anteil a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abfindung

Rn. 54 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG ist im Zusammenhang mit den Abfindungsregeln der §§ 305 Abs. 2, 320b AktG, § 29 Abs. 1, § 125 Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 1, § 207 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1 UmwG, auch i. V. m. § 327 oder § 340 Abs. 1 UmwG zu sehen. Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch den Abschluss eines BHV oder GAV werden die aus der Mitgliedschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 1.1 Geschäft zwischen Unternehmer und Verbraucher

Ein Direktvertriebsvertrag liegt nur vor, wenn der Anbieter ein "Unternehmer" ist und auf Kundenseite ein "Verbraucher" steht[1], und dieser eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat.[2] Der Verbrauchsgüterkauf umfasst auch den Fall, dass nicht nur der Verkauf einer beweglichen Sache, sondern zudem auch die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Unzulässige Erwerbszwecke

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien darf trotz grds. Zweckfreiheit gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 AktG nicht dem Handel in eigenen Aktien dienen. Insoweit haben sich die Befürworter eines gesetzlichen Verbots (vgl. insbesondere Huber, in: FS Kropff (1997), S. 103 (120ff.); Lutter, AG-Sonderheft 8/1997, S. 52 (56)) gegenüber dessen Gegnern (vgl. speziel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien ist mit Rücksicht auf seinen Zweck und systematischen Charakter als Ausnahmevorschrift von § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG eng auszulegen. Die vom Gesetz in § 71 Abs. 1 AktG angenommene abstrakte Interessengefährdung genügt deshalb (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 3) für die grds. Unzulässigkeit des Erwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zuständigkeit

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien ist eine Maßnahme der Geschäftsführung und fällt als solche gemäß § 76 Abs. 1 AktG in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands. Möglich ist jedoch, dass entweder die Satzung oder der AR anordnen, dass bestimmte Geschäfte nur mit Zustimmung des betreffenden Organs vorgenommen werden dürfen (vgl. § 111 Abs. 4 Satz 2 Akt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wirksamkeit eines dinglichen Rechtsgeschäfts

Rn. 107 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Wirksamkeit eines dinglichen Erfüllungsgeschäfts, also die Übereignung nach den §§ 929ff. BGB bzw. die Abtretung nach den §§ 398ff., 413 BGB, wird durch die Unzulässigkeit des Erwerbs nach § 71 Abs. 1f. AktG nicht berührt, die AG/KGaA/SE ist – sofern nicht andere Umstände die Nichtigkeit des Erwerbs begründen – Inhaberin der Mitgliedscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Absicht des Vorstands

Rn. 49 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Entscheidend ist die ernstliche Absicht des Vorstands, die Aktien nach ihrem Erwerb Personen aus vorstehend genanntem Personenkreis anzubieten. Rn. 50 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Absicht muss sich dazu nach außen manifestiert haben, die Ernstlichkeit muss aus den Umständen erkennbar sein. Zu fordern ist ein entsprechender Beschluss mit reali...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einkaufskommission

Rn. 62 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei einer Einkaufskommission erwirbt ein Kredit- (vgl. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 KWG) bzw. Wertpapierinstitut (vgl. § 2 Abs. 1 WpIG) gemäß § 383 Abs. 1 die Aktien in eigenem Namen für Rechnung eines anderen (des Kommittenten). Die Aktien werden an das Kredit- bzw. Wertpapierinstitut, den Kommissionär, übereignet. Es handelt sich um einen Fall des...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Einziehungsbeschluss (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG)

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien ist zulässig, wenn damit ein Beschluss der HV zur Kap.-Herabsetzung durch Einziehung von Aktien i. S. d. § 237 Abs. 1 Satz 1 AktG (2. Fall) durchgeführt wird. Der Umfang des zulässigen Erwerbs bestimmt sich dabei nach dem Kap.-Herabsetzungs- und Einziehungsbeschluss (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 197). Der B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anforderungen an den Ermächtigungsbeschluss

Rn. 69 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Ermächtigungsbeschluss muss dem Erwerb vorangehen. Eine einfache Stimmenmehrheit i. S. d. § 133 Abs. 1 AktG ist mangels anderweitiger Regelung erforderlich und genügend (vgl. Aerssen, WM 2000, S. 391 (394); Kiem, ZIP 2000, S. 209 (210); Kindl, DStR 1999, S. 1276 (1278); Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 19d). Eine AG/KGaA/SE hat kein eigenes ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Angaben im Anhang

Rn. 124 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG hat die Gesellschaft im Anhang zum JA die in dieser Vorschrift genannten Angaben über den Erwerb eigener Aktien zu machen (vgl. dazu im Einzelnen HdR-E, AktG § 160, Rn. 6ff.). Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge sind zu trennen (vgl. Klingberg, BB 1998, S. 1575 (1577f.)). Im Hinblick auf die Berichtspflicht des Vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / Anlage 2 (zu den Hinweise GwG): Faktoren für ein potenziell höheres Risiko

Die Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell höheres Risiko nach § 15 GwG: Faktoren bezüglich des Kundenrisikos: außergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung, Kunden, die in geografischen Gebieten mit hohem Risiko gemäß Nummer 3 ansässig sind, juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Instrumente für d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Gesamtrechtsnachfolge (§ 71 Abs. 1 Nr. 5 AktG)

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 71 Abs. 1 Nr. 5 AktG ist der Erwerb eigener Aktien durch Gesamtrechtsnachfolge zulässig. Erlaubt ist insoweit der Erwerb voll eingezahlter sowie nicht voll eingezahlter Aktien (vgl. auch MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 187). Durch diese umfassende Ausnahme vom Erwerbsverbot wird sichergestellt, dass Vorgänge mit Rechtsübergang im Weg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verwendung freier Mittel

Rn. 98 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein Erwerb eigener Aktien ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkap. oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf (sog. Kap.-Grenze). Hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorratsaktien (Nr. 1)

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 56 Abs. 1 AktG darf eine AG/KGaA/SE bei Kap.-Erhöhungen keine eigenen Aktien zeichnen. Dies gilt ebenso für die Übernahme von Aktien durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes UN (vgl. § 56 Abs. 2 AktG). Dieses Verbot der Übernahme eigener Aktien gilt für alle Fälle des originären Erwerbs. Führt jedoch der originäre Erwerb ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verwendung und Veräußerungspflicht

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Grds. soll bei einem Erwerb nach § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG nur ein Durchgangserwerb stattfinden (vgl. Schander, ZIP 1998, S. 2087 (2088)). Der Erwerb wird indes nicht dadurch unzulässig, dass es später nicht bzw. nicht in dem vorgesehenen Umfang zur Veräußerung der Aktien kommt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist nämlich in aller Regel nicht abzusehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 4.2 Widerrufsform und -frist

Verbraucher und Unternehmer sind an auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat.[1] Gründe müssen nicht angegeben werden, auch das Wort "Widerruf" ist entbehrlich. Bei einem Verbraucherwiderruf schadet es nicht, wenn der Vertrag dem Wortlaut nach "gekündigt" wird.[2] Der Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Direktvertriebsverträge sind "außerhalb von Geschäftsräumen" geschlossene Verträge (früher: Haustürgeschäfte), für die spezielle – für den Käufer vorteilhafte – Widerrufs- und Informationsregelungen gelten. Direktvertriebsverträge sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über entgeltliche Leistungen (Kauf-, Werk-, Dienst-, Makler-, Partnervermit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
EU-Taxonomie: Digitalisieru... / 3 myGreenBusiness – digitale Umsetzung des Taxonomie-Reportings

Daten-See als zentraler Ausgangspunkt Aus der Erfahrung der ersten Erhebungen der Taxonomie-Daten für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 mittels Tabellenkalkulation hat sich gezeigt, dass der damit verbundene manuelle Aufwand für die Organisation hoch ist und potenzielle Fehlerquellen birgt. Zudem ist das auch in der Wirtschaftsprüfung mit erheblicher Mehrarbeit verbunden. Desh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs

Leitsatz 1. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen (Anschluss an Senatsurteile vom 29.10.2019 ‐ IX R 10/18, BFHE 266, 560, BStBl II 2020, 258, Rz 30 f., sowie vom 24.05.2022 ‐ IX R 22/21, BFHE 277, 237, BStBl II 2023, 108, Rz 29). 2. Der Wert eines Wirtschaftsguts ist für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 131 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BaFin (2017), Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG, URL: https://tinyurl.com/d2b83cnv (Stand: 05.12.2025). BaFin (2025), Emittentenleitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (5. Aufl.), URL: https://tinyurl.com/bdeuedz6 (Stand: 05.12.2025). Kitanoff (2009), Der Erwerb eigener Aktien, Frankfurt am Main. Kleindiek (1997), St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 68 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit Inkrafttreten des KonTraG hat die Vorschrift des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für den Erwerb eigener Aktien die größte praktische Bedeutung erlangt. Zahlreiche große Publikumsgesellschaften ebenso wie kleinere börsennotierte UN haben seitdem von der Möglichkeit der Schaffung einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und der Durchführung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Schwerer Schaden

Rn. 42 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein schwerer Schaden ist anzunehmen, wenn die Einbuße auch unter Berücksichtigung von Größe und Finanzkraft betreffender Gesellschaft beachtlich ist (vgl. Schander, ZIP 1998, S. 2087 (2088)). Eine Existenzgefährdung ist nicht zu fordern (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 118; Schander, ZIP 1998, S. 2087 (2088)). Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausgabe an Arbeitnehmer bei § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Falle des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind die Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb an die AN auszugeben. Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aus dieser Regelung folgt die Pflicht des Vorstands, die ihm möglichen und sinnvollen Anstrengungen zur Ausgabe an die AN zu unternehmen, auch zu wirtschaftlich sinnvollen geänderten Modalitäten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Drohender Schaden (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien muss notwendig sein, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von einer AG/KGaA/SE abzuwenden. An den Erwerb von eigenen Aktien zu diesem Zweck sind strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71 AktG, Rn. 112). 1. Schaden Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Schaden ist i. S. d. §§ 249ff. BGB z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schadensersatzpflichten

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Entsteht einer AG/KGaA/SE durch einen Verstoß gegen § 71 Abs. 1 oder 2 AktG ein Schaden, können sowohl der Vorstand unter den Voraussetzungen des § 93 AktG, der AR unter den Voraussetzungen der §§ 116, 93 AktG als auch Dritte nach § 117 AktG schadensersatzpflichtig sein (vgl. auch KK-AktG (2011), § 71, Rn. 253; MünchKomm. AktG (2024), § 71, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien ist zulässig, wenn diese Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu in Rede stehender AG/KGaA/SE oder zu einem mit betreffender Gesellschaft i. S. d. §§ 15ff. AktG verbundenen UN stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden sollen. Die Regelung verfolgt das sozialpolitische Ziel der Förderung der Beteiligung am...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veräußerung eigener Aktien

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Werden eigene Aktien veräußert, ist die offene Absetzung vom gezeichneten Kap. in Höhe des Nennbetrags bzw. rechnerischen Werts der Aktien zu kürzen (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 52ff.). Soweit das UN in Übereinstimmung mit der z. T. vertretenen Auffassung analog § 237 Abs. 5 AktG eine Rücklage in Höhe des Nennbetrags der eigenen Aktien g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. 10 %-Grenze

Rn. 96 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Gesamtnennbetrag oder der sich bei Stückaktien nach § 8 AktG ergebende anteilige Betrag am Grundkap. der nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 AktG erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien betreffender AG/KGaA/SE, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt, darf nicht mehr als 10 % des Grundkap. ausmachen. Dies bedeutet, dass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktien

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eigene Aktien i. S. d. § 71 AktG sind alle Mitgliedschaften in betreffender AG/KGaA/SE ohne Rücksicht auf Verkörperung und Gattung sowie darauf, ob sie voll eingezahlt sind oder nicht (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71 AktG, Rn. 143ff.; Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 4). Die Unterscheidung zwischen voll eingezahlten und nicht voll eingezahlten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität

Rn. 127 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb oder Verkauf eigener Aktien kann sich wegen des Umfangs oder der Marktenge zur erheblichen Kursbeeinflussung eignen (vgl. ausführlich MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 389ff. (zum Marktmissbrauch), sowie 406ff. (zum Insiderverbot)). Beim Aktienrückkauf können dabei folgende Handlungen insiderrelevant sein: (i) die Beschlüsse des L...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 7.4 Mieterschutzrechte

Häufig wird ein Mietshaus in Wohnungseigentum umgewandelt. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass der Mietvertrag fortbesteht, auch wenn die Eigentumswohnung nach der Umwandlung an einen dritten Erwerber veräußert wird. Auch hier ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" aus § 566 BGB zu beachten. Weiter ist das gesetzliche Vorkaufsrecht[1] der Mieter nach § 577 Abs. 1 BGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 5 Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts

§ 312 g Abs. 2 BGB enthält gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht, unbeschadet anderer Vorschriften[1] und soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Lieferung von Waren, die nach Verbraucherspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,[2] bei Waren, die schnell verderben (...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI im steuerberatenden Beru... / 2.7 Wieviel kostet der Einsatz von KI?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Mögliche Kosten hängen von den in der Kanzlei eingesetzten KI-Anwendungen ab, wobei es sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige KI-Anwendungen gibt. Bei beidem kann es sich sowohl um Bestandteile in der genutzten Fachsoftware handeln als auch um Lösungen, die zusätzlich genutzt werden. Für Kanzleiinhaber empfiehlt es sich vor grö...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen gemäß § 71 Abs. 4 AktG

1. Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Erfolgt der Erwerb eigener Aktien unter Verstoß gegen das grds. Erwerbsverbot, so ist das Grundgeschäft (Kauf, Tausch etc.) von Anfang an nichtig; keine der Vertragsparteien kann Erfüllung verlangen (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 24; KK-AktG (2011), § 71, Rn. 246; MünchKomm. AktG (202...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktie(n) als Akquisitionswährung sowie sonstige Zwecke

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Praxis gebräuchlich ist die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit dem Ziel, damit (alternativ oder als Ergänzung zur Barkomponente) UN-Zusammenschlüsse bzw. die Akquisition anderer UN oder Teile davon zu finanzieren. Da auch insoweit das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird, ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i. V. m...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / 1. Geldwäsche

Rz. 3 § 1 Abs. 1 GwG definiert Geldwäsche i. S. d. GwG als "Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs". Als Geldwäsche wird in § 261 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) zum einen eine Handlung bezeichnet, die darauf abzielt, die wahre Herkunft illegaler, d. h. aus Straftaten (sog. Vortaten der Geldwäsche) stammender Gelder oder anderer Vermögensgegenstände zu verschleiern ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Behandlung bei einer AG/KGaA/SE

1. Allgemeines und historische Entwicklung Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklagen abzusetzen. Rn. 116 Stand: EL 48 ...mehr