Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / b) Gestörter Rechnungsversand per E-Mail zwischen Kapitalgesellschaften

Gegenteilig entschied das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 27.7.2023 bei einem Rechnungsversand zwischen zwei Kapitalgesellschaften.[15] In dem der Entscheidung zugrunde liegende Fall hatte die A-GmbH einen gebrauchten Pkw zum Preis von 13.500 EUR an die B-GmbH verkauft. Die persönlich bekannten Geschäftsführer der Vertragspartner hatten nachträglich vereinbart, dass die Z...mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 2.3 Checkliste

Liegt eine Warenlieferung vor? Werden neben der Ware weitere Leistungen geschuldet, insbesondere die Installation/Montage am Bestimmungsort? Gelangt die Ware im Rahmen der Lieferung in einen anderen Staat? Wer hat den Transport beauftragt? Ist die Warenbewegung der eigenen Lieferung zuzurechnen oder liegt möglicherweise ein Reihengeschäft vor und die Warenbewegung könnte einer a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.6 Verkaufshemmnisse beim Berater vermeiden

Der typische Steuerberater ist kein Verkäufer. Deshalb gibt es für ihn typische Verkaufshemmnisse, die in diesem Abschnitt dargestellt werden sollen und wie man diese erfolgreich überwindet. Wird der Mandant nach der Beratung zufrieden sein? Eines der zentralen Ziele für den Berater ist es, dass der Mandant nach der Erstellung der Planung mit dem Gefühl nach Hause geht, dass s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10.2 Mandantentypologie und Nutzenargumente

Als ergänzende Ausführung zu den Überlegungen, wie man schlagkräftige Argumente findet, sollte sich jeder Berater zumindest mit den Grundzügen der Mandantentypologie und den zu ihnen passenden Argumenten beschäftigen. Zum Thema Mandantentypologie gibt es zahlreiche unterschiedliche Kategorisierungen, die hier zu guter Letzt noch kurz erläutert werden sollen. Kein Mandant wir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.1 Ermittlung des Beratungspotenzials – Vorteile des Einstiegs über kleine Beratungsfelder

Der Oberbegriff "Private Vermögensberatung" wird häufig gleichgesetzt mit der Erstellung einer kompletten Vermögens- und Finanzplanung. Diese gedankliche Einengung führt oftmals dazu, dass in der Kanzlei der Aufwand zum Einstieg in diese Beratung fachlich und zeitlich zu hoch eingeschätzt und daher abgelehnt wird. Zum anderen wird das eigentliche Potential dieses Beratungsfe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Liefer... / 2.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Eine innergemeinschaftliche Lieferung setzt grds. voraus, dass der Abnehmer Unternehmer ist, die Ware für sein Unternehmen erwirbt und der Erwerb (dem Grunde nach) im Bestimmungsstaat der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Hiervon ist auszugehen, sofern der Erwerber gegenüber dem Unternehmer eine ausländische USt-IdNr. verwendet. Mittlerweile ist die Verwendung der USt-IdNr. eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.2 Darstellung der bestehenden Altersvorsorge-Situation

Die Grundlagenberatung ist das Fundament jeder vernünftigen strategischen und danach auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse. Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: Die Quantifizierung der Ausgabenseite Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter als konkre...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie zum Gewährleistungssystem des Kaufrechts sind die allgemeinen Vorschriften der §§ 280 ff., 311a überwiegend ausgeschlossen, weil die Vorschriften des besonderen Schuldrechts vorgehen. Anders als im Kaufrecht, in dem der Käufer nach §§ 437, 441 den Minderungsanspruch geltend machen muss ("kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises [Minderung] verlangen"), tritt di...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Mitvermietete Sachen

Rz. 35 Innerhalb der Wohnung Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag erstrecken sich auf alle wesentlichen Bestandteile der Sache/Wohnung sowie auf sämtliches Zubehör (§ 311c), das sich zur Zeit der Überlassung in den Räumen befindet, es sei denn, die Parteien nehmen dies ausdrücklich aus der Vereinbarung heraus. Zur Gebrauchsgewährung gehört die Überlassung von Schlüsseln, u...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Allgemeines

Rz. 61 Nach § 536 Abs. 2 besteht das Minderungsrecht auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. Es wird auf § 536 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bezug genommen, sodass die Gewährleistung auch bei einer unerheblichen Minderung der Tauglichkeit in Betracht kommt. Der Begriff der Zusicherung ist derselbe wie zu § 434 (Sachmängelhaftung beim Kauf). Zugesichert ist ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst.[1] Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Prakti...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für Fernsehempfang

Rz. 47 Zur Beurteilung der mietrechtlichen Probleme des Fernsehempfangs sind mehrere rechtliche Ebenen zu betrachten: verfassungsrechtliche Ebene, europarechtliche Ebene, mietvertragliche Ebene. Rz. 48 Verfassungsrechtliche Ebene Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen ...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes

Schafft der Unternehmer ein E-Bike für seine betrieblichen Zwecke an, gehört es zu seinem Anlagevermögen. Nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter beträgt die Nutzungsdauer für Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. 7 Jahre. Das heißt, dass E-Bikes unabhängig davon, ob sie als Fahrrad oder Kfz einzustufen sind, über einen Zeitr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.3 Gegengeschäfte

Rz. 219 Gegengeschäfte sind die notwendigen Gegenstücke zu den Zweckgeschäften; die Durchführung des Zweckgeschäfts bedingt die Vornahme des Gegengeschäfts. So ist bei einer Einkaufsgenossenschaft der Verkauf der Waren Zweckgeschäft, der Einkauf Gegengeschäft. Entsprechend ist z. B. bei einer Absatzgenossenschaft der Verkauf der Waren Gegengeschäft, das aufgrund des Einkaufs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Vereine (§ 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG)

2.15.1 Genossenschaft 2.15.1.1 Begriff Genossenschaft Rz. 212 Nach § 1 GenG sind Genossenschaften juristische Personen des Privatrechts mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezwecken. Gekennzeichnet sind Genossenschaften ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.3 Ansatz und Bewertungsunterschiede

Rz. 52 Die IFRS sehen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte kein Ansatzwahlrecht, sondern eine Ansatzpflicht vor. Ansonsten sind die grundsätzlichen Ansatzvorschriften vergleichbar. Besondere Herausforderungen ergeben sich allerdings aus der Definition der Vermögenswerte, da diese einen zukünftigen Nutzenzufluss aus dem betreffenden Potenzial voraussetzt.[1] Dies ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.2 Zweckgeschäfte

Rz. 216 Zweckgeschäfte sind diejenigen Geschäfte, mit denen die Genossenschaft unmittelbar ihren satzungsmäßigen Zweck verfolgt, mit denen also die Mitglieder gefördert werden sollen. Zweckgeschäfte können mit Mitgliedern (Mitgliedergeschäfte) oder mit Nichtmitgliedern (Nichtmitgliedergeschäfte) vorgenommen werden. Ein Geschäft, das sich im Rahmen des satzungsmäßigen Zwecks ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.2 Arten der Genossenschaften

Rz. 214 Für steuerliche Zwecke werden Genossenschaften nach den Arten ihrer Geschäftsbetriebe eingeteilt: Absatz-, Verwertungsgenossenschaften: Ihr Zweck besteht darin, die Mitglieder bei dem Absatz ihrer Produkte zu unterstützen; die Genossenschaft erwirbt daher Waren von den Genossen, um sie weiterzuveräußern. Produktionsgenossenschaften: Sie stellen eine Sonderform der Absa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 3.1 Erfassung und Nachweis von Sachanlagen

Rz. 21 Das Sachanlagevermögen ist anhand eines jährlich zu erstellenden Bestandsverzeichnisses – auch Inventar oder Anlagenverzeichnis genannt – nachzuweisen. In dieses Verzeichnis müssen aufgrund des Vollständigkeitsgebotes des § 246 Abs. 1 HGB sämtliche, auch bereits vollständig abgeschriebene Vermögensgegenstände einzeln und geordnet aufgenommen werden. Das Bestandsverzei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.1 Steuerbefreite Verbände

Rz. 133 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind von der KSt befreit Berufsverbände, kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene einschließlich ihrer Zusammenschlüsse sowie Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die wie Berufsverbände allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen.[1] Berufsverbände waren bereits ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.4 Hilfsgeschäfte

Rz. 220 Hilfsgeschäfte ergeben sich notwendig aus dem Betrieb der Genossenschaft; sie sind keine Zweck- oder Gegengeschäfte, weil sie dem Zweck der Genossenschaft nicht unmittelbar dienen, sie sind aber zur Abwicklung der Zweck- und Gegengeschäfte und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft notwendig.[1] Zu den Hilfsgeschäften gehören etwa der Einkauf ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 5 Personengesellschaft: Privatnutzung der Gesellschafter von Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen

Bei der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 angeschafft wurden, ist bei Anwendung der 1-%-Methode der Bruttolistenpreis mit der Hälfte des Bruttolistenpreises anzusetzen, Fahrtenbuch-Methode die Abschreibung oder Leasingrate oder die Fahrzeugmiete, die anteilig auf die private Nutzung entfällt, nur zur Hälfte anzusetzen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 4.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 28 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Anlagevermögens. Der Wertverzehr abnutzbarer Vermögensgegenstände ist nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB mittels planmäßiger Abschreibungen zu berücksichtigen. Dazu ist ein Abschreibungsplan zu erstellen, aus dem sich ersehen lässt, wie sich die An...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 4.2 Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 31 Da die umgekehrte Maßgeblichkeit bereits vor über 15 Jahren gestrichen wurde, dürfen steuerliche Wertansätze nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden. Rz. 32 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Nr. 2 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem "an deren Stelle tretenden Wert" anzusetzen. Hierunter wird...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.48 Registrierung eines Vor-REIT nach § 2 des REIT-Gesetzes (Nr. 33)

Rz. 57 Ein Vor-REIT ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die beim BZSt als Vor-REIT registriert ist. Zum Ende des auf die Registrierung folgenden Geschäftsjahres hat der Vor-REIT gegenüber dem BZSt nachzuweisen, dass sein Unternehmensgegenstand i. S. d. § 1 Abs. 1 1. Halbsatz des REIT-Gesetzes beschränkt ist. Zum Ende des dem Jahr der Anme...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 4.3 Übersicht über handels- und steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 35 Das Verhältnis der Vorschriften zur Bewertung des Anlagevermögens in Handels- und Steuerbilanz gibt die folgende Übersicht wieder, wobei es keine rechtsformspezifischen Unterschiede bezüglich der Bewertungsgrundsätze gibt:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.2 Vereine

Rz. 248 Die Regelungen für steuerbefreite Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind auch auf Vereine im Bereich der Land- und Forstwirtschaft anzuwenden.[1] Dies gilt sowohl für rechtsfähige als auch für nicht rechtsfähige Vereine.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.5 Nebengeschäfte

Rz. 223 Nebengeschäfte sind alle Geschäfte, die weder Zweck- noch Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind, insbesondere also alle außerhalb des Zwecks der Genossenschaft liegende Geschäfte, die über den Bereich der Hilfsgeschäfte hinausgehen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Vermietung von Wohnräumen an Nichtbetriebsangehörige ist immer ein Nebengeschäft; aus Billigkeitsgründen tritt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1 Genossenschaft

2.15.1.1 Begriff Genossenschaft Rz. 212 Nach § 1 GenG sind Genossenschaften juristische Personen des Privatrechts mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezwecken. Gekennzeichnet sind Genossenschaften danach dadurch, dass ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3 Geschäfte der Genossenschaft

2.15.1.3.1 Überblick Rz. 215 Grundsätzlich darf die Genossenschaft nur solche Geschäfte durchführen, die der Satzung entsprechen bzw. zur Erreichung des satzungsgemäßen Zwecks erforderlich oder dienlich sind. Man unterscheidet Zweckgeschäfte (Mitgliedergeschäfte, Nichtmitgliedergeschäfte), Gegengeschäfte, Hilfsgeschäfte und Nebengeschäfte. Die Bedeutung dieser Unterscheidung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.1 Begriff Genossenschaft

Rz. 212 Nach § 1 GenG sind Genossenschaften juristische Personen des Privatrechts mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezwecken. Gekennzeichnet sind Genossenschaften danach dadurch, dass ihr Zweck nicht, wie der der Ka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.3 Freibeträge, Tarif

Rz. 247 Zu den Freibeträgen und dem Tarif vgl. §§ 23, 25 KStG.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / Wo die Probleme sind

Das richtige Konto Erwerb durch die Personengesellschaft Überlassung an Gesellschafter Höhe des privaten Nutzungsanteils Umsatzsteuer für Privatnutzungmehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4 Steuerliche Behandlung der Genossenschaften

2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / Zusammenfassung

Überblick Anlagevermögen ist nach § 247 HGB von jedem Unternehmen gesondert in der Bilanz auszuweisen. Voraussetzung für die Zuordnung von Gegenständen in das Anlagevermögen ist, dass sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In der Praxis hat diese Bestimmung zu vielen gerichtlichen Abgrenzungsentscheidungen geführt, es bleibt aber ein subjektiver Spie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.6 Geschäftsinterne Maßnahmen

Rz. 226 Interne Maßnahmen der Genossenschaft sind keine "Geschäfte" und fallen daher weder unter den Begriff der Zweck-, noch der Hilfs- oder Nebengeschäfte. Eine solche interne Maßnahme ist etwa die Auflösung einer Rücklage und die Ausschüttung an die Mitglieder.[1] Da eine solche Maßnahme kein Geschäft ist, kann sie auch kein steuerschädliches Nebengeschäft sein (wenn die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.3 Pensions-Sicherungsverein VVaG (§ 5 Abs. 1 Nr. 15 KStG)

Rz. 249 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 15 KStG begünstigt die von der Wirtschaft und der Lebensversicherungswirtschaft gegründete Insolvenzsicherungseinrichtung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Demgemäß darf der VVaG nur Aufgaben im Rahmen der Insolvenzsicherung (Sicherung der laufenden Leistungen und der unverfallbaren Anwartschaften gegen Insolvenzen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.2 Rechtsfähigkeit

Rz. 41 Allgemeine Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Kassen ist ihre Rechtsfähigkeit. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG; auch die §§ 1 – 3 KStDV wiederholen die Bedingung der Rechtsfähigkeit. Die rechtliche Verselbstständigung soll – bei aller wirtschaftlichen Verbundenheit – die Einflussnahme der Trägerunternehmen auf die Kassen einschränken....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.1 Überblick

Rz. 215 Grundsätzlich darf die Genossenschaft nur solche Geschäfte durchführen, die der Satzung entsprechen bzw. zur Erreichung des satzungsgemäßen Zwecks erforderlich oder dienlich sind. Man unterscheidet Zweckgeschäfte (Mitgliedergeschäfte, Nichtmitgliedergeschäfte), Gegengeschäfte, Hilfsgeschäfte und Nebengeschäfte. Die Bedeutung dieser Unterscheidung liegt darin, dass be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.2 Einkommensermittlung

Rz. 245 Für die Ermittlung des Einkommens der (steuerpflichtigen) Genossenschaften gilt die Besonderheit, dass Rückvergütungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können und damit nicht besteuert werden.[1] Eine weitere Besonderheit bildet die Verzinsung der Geschäftsguthaben. Grundsätzlich dürfen Geschäftsguthaben der Genossen nach § 21 GenG nicht verzinst werden. Jedoch ...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 9 Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes

Darf der Arbeitnehmer das betriebliche E-Bike auch für Privatfahrten und Fahrten zur Arbeitsstätte verwenden, liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor[1]. Die Gegenleistung des Arbeitnehmers für die Fahrzeugüberlassung besteht in der anteiligen Arbeitsleistung, die er seinem Arbeitgeber gegenüber erbringt, sodass ein tauschähnl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 42 BT-S)

Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BT-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des Besonderen Teil Sparkassen um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.2 Sonderfall zum Verkauf bestimmte Anlagen

Rz. 48 Als weitere Besonderheit sind zum Verkauf bestimmte Anlagen gem. IFRS 5 separat darzustellen.[1] Regelt IAS 16 die Bilanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im rechtlichen Eigentum der Unternehmung stehen und die ihren Nutzen hauptsächlich aus der Nutzung einer dem operativen Bereich zuzuordnenden Tätigkeit entfalten, so ist mit IFRS 5 jenen Vermögens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.17 Bürgschaftsbanken (§ 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG)

Rz. 258 Die Steuerbefreiung für Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften) in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] mit Wirkung ab Vz 1992 eingefügt. Bis dahin wurden Bürgschaftsbanken als gemeinnützig angesehen. Da aber Bedenken bestanden, ob die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO tatsächlich erfüllt waren, wurde eine eigenständige Steuerbefreiung ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 3 Inhalt der urlaubsrechtlichen Sonderregelungen

Rz. 4 Da durch die Eignungsübung das Arbeitsverhältnis ruht – damit aber gleichwohl rechtlich fortbesteht – hätte ein Arbeitnehmer ungeachtet seiner u.U. mehrmonatigen Abwesenheit gleichwohl einen vollen Urlaubsanspruch gegen seinen Arbeitgeber. Hier schafft die EÜGV einen Ausgleich: Ein Arbeitnehmer, der nach Teilnahme an einer Eignungsübung aus den Streitkräften ausscheidet...mehr