Damit die richtige Bemessungsgrundlage für die Baukostenobergrenze sowie der Fördergrenze ermittelt werden kann, muss man wissen, welche Kosten als Anschaffungs- oder Herstellungskosten berücksichtigt werden dürfen bzw. müssen. Nicht zu den Anschaffungskosten eines Gebäudes gehören die Aufwendungen für den Grund und Boden sowie die hierauf entfallenen Anschaffungsnebenkosten. Diese Aufwendungen sind aus den Gesamtaufwendungen herauszurechnen.[1] Dies erfolgt in aller Regel durch die Ermittlung eines Aufteilungsschlüssels. Das folgende Beispiel zeigt, wie man diesen ermitteln kann.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung

A hat ein Mietwohngebäude erworben. Der Gesamtkaufpreis beträgt 1 Mio. EUR. Davon entfallen auf den Grund und Boden 200.000 EUR. Der Anteil des Grund und Bodens am Gesamtkaufpreis beträgt somit 20 % ((200.000 EUR x 100) / 1 Mio. EUR). Demzufolge entfallen 20 % aller nicht direkt zuordnungsfähigen Nebenkosten auf den Grund und Boden. Umgekehrt gehören 80 % dieser Kosten zu den Anschaffungskosten und bilden die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Baukostengrenze und Sonderabschreibung.

 
Praxis-Tipp

Bodenrichtwertkarte bzw. Bodengutachten berücksichtigen

Wird im Kaufvertrag der Kaufpreisanteil für den Grund und Boden nicht gesondert ausgewiesen, muss dieser ermittelt werden. Aufgrund der Neuregelung zur Grundsteuer kann man jetzt im Internet für jedes Bundesland amtlich anerkannte Bodenrichtwertkarten finden. An den dort ausgewiesenen Richtwertkarten orientiert sich auch das Finanzamt. Sollte man aber der Auffassung sein, dass der Bodenwert in der Bodenrichtwertkarte zu hoch ist, weil Besonderheiten des Grundstücks (z. B. Verunreinigungen des Bodens) nicht berücksichtigt wurden, ist ein Bodengutachten zum Nachweis des niedrigeren Werts erforderlich

Bestandsgebäude

Wird ein Gebäude für Zwecke der Aufstockung, Aus-, Um-, An- oder Aufbauten angeschafft, gehört die erworbene Altbausubstanz nur dann zu den Herstellungskosten, sofern diese Substanz zur Schaffung neuen Wohnraums dient.[2] Dies gilt auch, wenn sich das Gebäude bereits im Eigentum des Steuerpflichtigen befindet.

1.7.1 Ermittlung der Anschaffungskosten

Zu den Anschaffungskosten einer Wohnung (eines Gebäudes) gehören alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Wohnung (das Gebäude) zu erwerben. Dazu gehören auch die Aufwendungen, die entstehen, um einen betriebsbereiten Zustand herzustellen (§ 255 Abs. 1 HBG).

 

Ermittlung der Anschaffungskosten

 
Ermittlung der Anschaffungskosten Betrag in EUR
Kaufpreis des Gebäudes/der Wohnung ohne Grund und Boden ______________
+ folgende Kosten, die anteilig auf das Gebäude/die Wohnung anfallen:  
Maklergebühren ______________
Notarkosten für die Eigentumsübertragung ______________
Gerichtskosten für die Eigentumsübertragung ______________
Grunderwerbsteuer ______________
Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung ______________
Vermessungskosten ______________
Gutachterkosten ______________
Erschließungskosten, wenn diese notwendigerweise mit der Anschaffung des Grundstücks bzw. Herstellung des Gebäudes anfallen und die Benutzbarkeit oder den Wert des Grundstücks erhöhen ______________
Nachträgliche Anschaffungskosten (Jahr der Anschaffung + die nächsten 3 Jahre) ______________
Summe der Anschaffungskosten für die Wohnung/Gebäude ______________

1.7.2 Ermittlung der Herstellungskosten

Als Herstellungskosten bezeichnet man alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern sowie die Inanspruchnahme von Diensten erforderlich sind, um die Wohnung/das Gebäude fertigzustellen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB).

 

Ermittlung der Herstellungskosten

 
Ermittlung der Herstellungskosten Betrag in EUR
Herstellungskosten des Gebäudes/der Wohnung ohne Grund und Boden ______________
+ folgende Kosten, die anteilig oder direkt auf das Gebäude/die Wohnung anfallen:  
Planungskosten ______________
Beratungskosten ______________
Vermessungskosten ______________
Vernetzungskosten, wenn sie mit dem Gebäude neu hergestellt werden ______________
Erschließungskosten innerhalb des Gebäudes ______________
Nachträgliche Herstellungskosten (Jahr der Anschaffung + die nächsten 3 Jahre) ______________
Summe der Herstellungskosten für die Wohnung/das Gebäude ______________

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